Presseerklärungen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
Berlin, den 18. Mai 2000
Diskriminierung anerkannter Flüchtlinge beseitigt
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Sozialhilfe für Flüchtlinge erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck:
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die völkerrechtswidrige Diskriminierung anerkannter Flüchtlinge in Deutschland bei der Gewährung von Sozialhilfe beendet. Die bisherige Beschränkung von Sozialhilfeleistungen auf ein Bundesland wird damit hinfällig. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung internationaler Standards für Flüchtlinge in Deutschland. Zudem freue ich mich, dass das Bundesverwaltungsgericht in erfrischender Deutlichkeit den Vorrang des Völkerrechtes gegenüber nationalen Regelungen bestätigt hat. Die Bedeutung des Völkerrechtes für die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften kann nicht hoch genug angesetzt werden. Leider ist dies in der Vergangenheit falsch eingeschätzt worden.
Die Entscheidung ist auch ein deutlicher Hinweis an den Gesetzgeber, die Anwendung des deutschen Ausländerund Flüchtlingsrechtes am internationalen Recht zu orientieren.