Parlamentarier protestieren gegen Rückführung
gefährdeter Bosnien- und Kosovoflüchtlinge
Gegen die Rückführung von mehr als 100 000 Balkan-Flüchtlingen
aus
Deutschland hat sich erheblicher Widerstand formiert. Einen
interfraktionellen Appell von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten
mit dem Titel "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik
beachten" an die Bundesländer und Innenminister Otto Schily (SPD)
dokumentiert die FR im Wortlaut.
"Krieg und Genozid im ehemaligen Jugoslawien haben Anfang der 90er Jahre
mehr als 350 000 Flüchtlinge und Vertriebene aus Bosnien und Herzegowina
nach Deutschland gebracht. Wir waren uns damals alle einig, dass der
Großteil nicht auf immer, sondern auf Zeit verbleiben sollte und,
sowie es die
Situation zulässt, wieder in seine Heimat zurückkehren sollte.
Die Rückkehr
der Flüchtlinge, die ab 1996 einsetzte, ist von den Zahlen her beeindruckend.
Über 300 000 sind aus Deutschland wieder ausgereist. Dabei gab es
hervorragende Projekte und abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund,
Länder und Kommunen, welche diese Rückkehr erleichtert haben.
Die Innenministerkonferenz hat sich im Grunde daran gehalten, dass so
genannten "Problemgruppen" vorerst nicht zur Ausreise aufgefordert werden.
Die etwa 50000 verbliebenen Bosnier gehöhren weitgehend dieser
Gruppierung an. Die Innenminister haben zunächst "Problemfälle"
von
Flüchtlingen bei der Rückführung ausgenommen, z. B. wenn
es sich um
Traumatisierte, ehemalige Lagerhäftlinge oder Zeugen des Internationalen
Gerichtshofes in Den Haag handelte. Diese Personen sind jedoch seit kurzem
ebenfalls von zwangsweiser Rückführung bedroht.
Auch die Rückkehr der Kosovo-Albaner, die teilweise weit vor der Zeit
des
Kosovo-Krieges als Gastarbeiter oder als Asylsuchende nach Deutschland
gekommen sind, tritt jetzt in ein entscheidendes Stadium. Nach
Ankündigungen der Innenminister von Bund und Länder sollen
ausreisepflichtige Personen bis zum Ende des Jahres in den Kosovo
"zurückgeführt" werden, wobei mit zwangsweisen Rückführungen
in größerem
Umfang ab Frühjahr diesen Jahres begonnen werden soll. Ausgenommen
werden sollen Angehörige bedroher Minderheiten wie z. B. Serben, Roma
und
Aschkali.
Seit März/April diesen Jahres wird die überwiegende Mehrheit
der heute
"gedulteten" Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina oder aus dem
Kosovo
unterschiedslos aufgefordert, Deutschland kurzfristig zu verlassen. In
der
Praxis wird auf die Zugehörigkeit zu einer bedrohten Minderheit nicht
immer
Rücksicht genommen. Unberücksichtigt bleibt auch die Frage, ob
bei Opfern
schwerer Menschenrechtsverletzungen die Rückkehr an den Ort der
Verfolgungen zumutbar ist. Im Falle traumatisierter Flüchtlinge aus
Bosnien-Herzegowina werden zum Teil sogar fachärztliche Beurteilungen
durch pauschale amtsärztliche Beurteilungen der eigenen Behörden
ersetzt;
fachärztliche Diagnosen werden dadurch gegenstandslos.
Wir wenden uns daher an Sie als die verantwortlichen Exekutivorgane, sich
dieser Situation anzunehmen. Unserer Meinung nach sollte folgender
Personenkreis in Zukunft von Ausreiseaufforderungen verschont werden, und
falls bereits Ausreiseaufforderungen ergangen sind, sollte diese
zurückgezogen werden:
1. Behinderte, Kranke, alleinstehende Alte, Mütter mit Kleinkindern
sowie
unbegleitete Minderjährige.
2. Traumatisierte mit fachärztlicher Beurteilung.
3. Ehepaare, die verschiedenen Ethnien angehöhren und deshalb jetzt
in ihrer
früheren Heimat nicht gemeinsam leben können.
4. Lagerinsassen, die während des Bürgerkrieges oder des Genozids
inhaftiert waren.
5. Kriegsdienstverweigerer und Deserteure, die sich der Beteiligung an
völkerrechtswidrigen Aggressionen und Verbrechen entzogen haben.
6. Zeugen in Kriegsverbrecherprozessen, insbesondere des Haager Tribunals.
7. Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen sind und die weitgehend
integriert sind.
Des weiteren müssen folgende Gruppen wegen der Verhältnisse vor
Ort von
den Ausreiseaufforderungen ausgenommen werden, sofern die Betroffenen
nicht selbst zurückkehren wollen:
1. Minderheiten, deren Heimat früher oder erst heute mehrheitlich
von einer
anderen Ethnie bewohnt wird, die sich gegen die Rückkehr dieser heutigen
Minderheit wehrt.
2. Roma und Aschkali, die überall Minderheit und fast überall Gejagte sind.
Im Rahmen einer Einzelprüfung, die mit den Behörden des Heimatlandes
und
den internationalen Organisationen vor Ort abgestimmt werden sollte, müssen
aus unserer Sicht folgende Minimalkriterien berücksichtigt werden:
1. Die Sicherheit für Rückkehrwillige, die einer ethnisch/religiösen
Minderheit
angehören.
2. Die Minensituation und eventuell notwendige Maßnahmen.
3. Existenzmöglichkeit für die Person oder Familie, um ein Mindestmaß
sozialer Überlebenschancen zu gewährleisten.
4. Zustand des Gebäudes im Heimatort, in das die Person zurückkehren
soll
bzw. geplante oder schon durchgeführte Rekonstruktionsprogramme.
Für Personen, die aus den eben genannten Gründen nicht in ihre
Heimat
zurückgeschickt werden können, müssen nach einer Einzelfallprüfung
Möglichkeiten für einen längerfristigen Aufenthalt mit einem
gesicherten
Rechtsstatus in Deutschland geschaffen werden. Traumatisierte mit
fachärztlicher Beurteilung, Lagerinassen und integrierte Jugendliche
müssen
unter Umständen einen dauerhaften Aufenthalt bekommen. Insofern muss
die
gegenwärtige Regelung der Innenminister durch die Möglichkeit
eines
dauerhaften Bleiberechts ergänzt werden. Auch sollte ihnen unverzüglich
die
Erwerbsmöglichkeit gestattet werden, die am stärksten zur Integration
führt
und insbesondere den jungen Menschen eine eigenständige
Lebensperspektive bietet.
Wir bitten Sie nachdrücklich, sich dieser Fragen jetzt anzunehmen,
da die
von den Innenministern angekündigte Welle der Ausreiseaufforderungen
bereits angelaufen ist. Wir halten die Befassung der Ministerpräsidenten
mit
diesem Problem für eine Angelegenheit, die sowohl dem Länderinteresse
wie
auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient."
Initiatoren des Appells sind Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen),
Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, Christian Schwarz-Schilling (CDU/CSU), stellvertretender
Vorsitzender des Ausschusses, Heide Mattischeck (SPD) und Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ebenfalls Mitglieder des
Menschenrechts-Ausschusses.
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2000
Dokument erstellt am 21.04.2000 um 20:57:12 Uhr
Erscheinungsdatum 22.04.2000