"In der Praxis wird nicht immer Rücksicht genommen"

                  Parlamentarier protestieren gegen Rückführung
                gefährdeter Bosnien- und Kosovoflüchtlinge

                   Gegen die Rückführung von mehr als 100 000 Balkan-Flüchtlingen aus
                   Deutschland hat sich erheblicher Widerstand formiert. Einen
                   interfraktionellen Appell von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten
                   mit dem Titel "Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik
                   beachten" an die Bundesländer und Innenminister Otto Schily (SPD)
                   dokumentiert die FR im Wortlaut.

                   "Krieg und Genozid im ehemaligen Jugoslawien haben Anfang der 90er Jahre
                   mehr als 350 000 Flüchtlinge und Vertriebene aus Bosnien und Herzegowina
                   nach Deutschland gebracht. Wir waren uns damals alle einig, dass der
                   Großteil nicht auf immer, sondern auf Zeit verbleiben sollte und, sowie es die
                   Situation zulässt, wieder in seine Heimat zurückkehren sollte. Die Rückkehr
                   der Flüchtlinge, die ab 1996 einsetzte, ist von den Zahlen her beeindruckend.
                   Über 300 000 sind aus Deutschland wieder ausgereist. Dabei gab es
                   hervorragende Projekte und abgestimmte Maßnahmen zwischen Bund,
                   Länder und Kommunen, welche diese Rückkehr erleichtert haben.

                   Die Innenministerkonferenz hat sich im Grunde daran gehalten, dass so
                   genannten "Problemgruppen" vorerst nicht zur Ausreise aufgefordert werden.
                   Die etwa 50000 verbliebenen Bosnier gehöhren weitgehend dieser
                   Gruppierung an. Die Innenminister haben zunächst "Problemfälle" von
                   Flüchtlingen bei der Rückführung ausgenommen, z. B. wenn es sich um
                   Traumatisierte, ehemalige Lagerhäftlinge oder Zeugen des Internationalen
                   Gerichtshofes in Den Haag handelte. Diese Personen sind jedoch seit kurzem
                   ebenfalls von zwangsweiser Rückführung bedroht.

                   Auch die Rückkehr der Kosovo-Albaner, die teilweise weit vor der Zeit des
                   Kosovo-Krieges als Gastarbeiter oder als Asylsuchende nach Deutschland
                   gekommen sind, tritt jetzt in ein entscheidendes Stadium. Nach
                   Ankündigungen der Innenminister von Bund und Länder sollen
                   ausreisepflichtige Personen bis zum Ende des Jahres in den Kosovo
                   "zurückgeführt" werden, wobei mit zwangsweisen Rückführungen in größerem
                   Umfang ab Frühjahr diesen Jahres begonnen werden soll. Ausgenommen
                   werden sollen Angehörige bedroher Minderheiten wie z. B. Serben, Roma und
                   Aschkali.

                   Seit März/April diesen Jahres wird die überwiegende Mehrheit der heute
                   "gedulteten" Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina oder aus dem Kosovo
                   unterschiedslos aufgefordert, Deutschland kurzfristig zu verlassen. In der
                   Praxis wird auf die Zugehörigkeit zu einer bedrohten Minderheit nicht immer
                   Rücksicht genommen. Unberücksichtigt bleibt auch die Frage, ob bei Opfern
                   schwerer Menschenrechtsverletzungen die Rückkehr an den Ort der
                   Verfolgungen zumutbar ist. Im Falle traumatisierter Flüchtlinge aus
                   Bosnien-Herzegowina werden zum Teil sogar fachärztliche Beurteilungen
                   durch pauschale amtsärztliche Beurteilungen der eigenen Behörden ersetzt;
                   fachärztliche Diagnosen werden dadurch gegenstandslos.

                   Wir wenden uns daher an Sie als die verantwortlichen Exekutivorgane, sich
                   dieser Situation anzunehmen. Unserer Meinung nach sollte folgender
                   Personenkreis in Zukunft von Ausreiseaufforderungen verschont werden, und
                   falls bereits Ausreiseaufforderungen ergangen sind, sollte diese
                   zurückgezogen werden:

                   1. Behinderte, Kranke, alleinstehende Alte, Mütter mit Kleinkindern sowie
                   unbegleitete Minderjährige.

                   2. Traumatisierte mit fachärztlicher Beurteilung.

                   3. Ehepaare, die verschiedenen Ethnien angehöhren und deshalb jetzt in ihrer
                   früheren Heimat nicht gemeinsam leben können.

                   4. Lagerinsassen, die während des Bürgerkrieges oder des Genozids
                   inhaftiert waren.

                   5. Kriegsdienstverweigerer und Deserteure, die sich der Beteiligung an
                   völkerrechtswidrigen Aggressionen und Verbrechen entzogen haben.

                   6. Zeugen in Kriegsverbrecherprozessen, insbesondere des Haager Tribunals.

                   7. Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen sind und die weitgehend
                   integriert sind.

                   Des weiteren müssen folgende Gruppen wegen der Verhältnisse vor Ort von
                   den Ausreiseaufforderungen ausgenommen werden, sofern die Betroffenen
                   nicht selbst zurückkehren wollen:

                   1. Minderheiten, deren Heimat früher oder erst heute mehrheitlich von einer
                   anderen Ethnie bewohnt wird, die sich gegen die Rückkehr dieser heutigen
                   Minderheit wehrt.

                   2. Roma und Aschkali, die überall Minderheit und fast überall Gejagte sind.

                   Im Rahmen einer Einzelprüfung, die mit den Behörden des Heimatlandes und
                   den internationalen Organisationen vor Ort abgestimmt werden sollte, müssen
                   aus unserer Sicht folgende Minimalkriterien berücksichtigt werden:

                   1. Die Sicherheit für Rückkehrwillige, die einer ethnisch/religiösen Minderheit
                   angehören.

                   2. Die Minensituation und eventuell notwendige Maßnahmen.

                   3. Existenzmöglichkeit für die Person oder Familie, um ein Mindestmaß
                   sozialer Überlebenschancen zu gewährleisten.

                   4. Zustand des Gebäudes im Heimatort, in das die Person zurückkehren soll
                   bzw. geplante oder schon durchgeführte Rekonstruktionsprogramme.

                   Für Personen, die aus den eben genannten Gründen nicht in ihre Heimat
                   zurückgeschickt werden können, müssen nach einer Einzelfallprüfung
                   Möglichkeiten für einen längerfristigen Aufenthalt mit einem gesicherten
                   Rechtsstatus in Deutschland geschaffen werden. Traumatisierte mit
                   fachärztlicher Beurteilung, Lagerinassen und integrierte Jugendliche müssen
                   unter Umständen einen dauerhaften Aufenthalt bekommen. Insofern muss die
                   gegenwärtige Regelung der Innenminister durch die Möglichkeit eines
                   dauerhaften Bleiberechts ergänzt werden. Auch sollte ihnen unverzüglich die
                   Erwerbsmöglichkeit gestattet werden, die am stärksten zur Integration führt
                   und insbesondere den jungen Menschen eine eigenständige
                   Lebensperspektive bietet.

                   Wir bitten Sie nachdrücklich, sich dieser Fragen jetzt anzunehmen, da die
                   von den Innenministern angekündigte Welle der Ausreiseaufforderungen
                   bereits angelaufen ist. Wir halten die Befassung der Ministerpräsidenten mit
                   diesem Problem für eine Angelegenheit, die sowohl dem Länderinteresse wie
                   auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient."

                   Initiatoren des Appells sind Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen),
                   Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und
                   humanitäre Hilfe, Christian Schwarz-Schilling (CDU/CSU), stellvertretender
                   Vorsitzender des Ausschusses, Heide Mattischeck (SPD) und Sabine
                   Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ebenfalls Mitglieder des
                   Menschenrechts-Ausschusses.
 
 

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                   Dokument erstellt am 21.04.2000 um 20:57:12 Uhr
                   Erscheinungsdatum 22.04.2000