Außenministerium zieht Dossiers zurück - doch
Asylverfahren laufen weiter wie gehabt
Von Vera Gaserow (Berlin)
Asyl-Lageberichte des Auswärtigen Amtes dienen auch dann noch als
Entscheidungsgrundlage in Asylverfahren, wenn das Ministerium sie
ausdrücklich zurück gezogen hat. Der FR liegen abschlägige
Asylentscheidungen vor, die sich auf Lagebeurteilungen berufen, um
deren Nichtverwendung das Außenministerium die Gerichte zuvor
ausdrücklich gebeten hatte.
Die Entscheidung, die das Berliner Verwaltungsgericht am 22. Februar diesen
Jahres über den tamilischen Asylbewerber Muthiah I. fällte, war
eindeutig:
Kein Asyl für den 28jährigen Mann, der angegeben hatte, in seiner
Heimat
schwer gefoltert worden zu sein, und auch kein vorläufiger Schutz
vor einer
Abschiebung. So wie es in Deutschland gängige Rechtsprechung ist,
hatten
auch die Berliner Richter geurteilt, Tamilen seien in ihrer Heimat "vor
staatlicher oder dem Staat zuzurechnenden Repressalien von asylerheblicher
Relevanz hinreichend sicher". Auch Muthiah I.s Richter bedienten sich dabei
des gängigsten Kronzeugen in Asylverfahren, der offiziellen Berichte
des
Außenministeriums. Gleich mehrfach findet sich auf den Urteilsseiten
der
Verweis: "Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 19. Januar 1999."
Was die Verwaltungsrichter nicht wussten oder aber bewusst ignorierten:
Genau diesen Lagebericht hatte das Auswärtige Amt zu dieser Zeit bereits
selbst aus dem Verkehr gezogen. Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 hatte
das Außenministerium das Bundesjustizministerium aufgefordert, die
Lageberichte für einige Länder vorerst nicht mehr zu verwenden.
Für sechs
Staaten wollte man die eigenen Berichte nicht mehr als Informationsquelle
wissen: Albanien, Eritrea, Mazedonien, Sudan, Tadschikistan und für
Muthiahs I.s Heimatland Sri Lanka. Weil die personellen Kapazitäten
nicht
ausreichten, sämtliche Länderberichte nach den reformierten Kriterien
zu
erarbeiten, könnten in den sechs Ländern "eventuell zwischenzeitlich
eingetretene Entwicklungen" noch nicht berücksichtigt sein, warnt
das
Außenamt in seinem amtlichen Schreiben. "Es wird daher gebeten",
die
Lageberichte für diese Staaten bis zu einer Aktualisierung "nicht
mehr den
dortigen Entscheidungen zugrunde zu legen".
Die amtliche Bitte ging via Bundesjustizministerium auch beim Berliner
Verwaltungsgericht ein, das über Muthiah I.s Asylantrag und
Abschiebeschutz zu entscheiden hatte. Die Richter beriefen sich dennoch
auf
die alten Berichte. In einem anderen Asylverfahren wiesen die Berliner
Verwaltungsrichter sogar den Antrag eines tamilischen Flüchtlings
zurück ,
Beamte des Auswärtigen Amtes als Zeugen zu laden. Sie sollten aussagen,
ob die Einschätzung des gut ein Jahr alten Lageberichts über
die
Verfolgungssituation in Sri Lanka noch dem aktuellen Kenntnisstand
entspräche.Die Richter lehnten ab. Es gebe keinen Grund, an den Berichten
zu zweifeln. Da hatte das Auswärtige Amt die Justiz längst selbst
schriftlich
vor der möglichen Inaktualität seines eigenen Dossiers gewarnt
Auch bei
anderen Gerichten hat man diese Warnung offenbar nicht zur Kenntnis
genommen. So lud das Verwaltungsgericht Potsdam noch am 23. März
Asylbewerber aus Sudan zu einer für Mai angesetzten Verhandlung vor.
Über
seinen Asylantrag, so teilt das Gericht dem Flüchtling mit, werde
aufgrund
verschiedener "Erkenntnisse" über die Situation in Sudan entschieden.
Erkenntnisquelle Nummer eins: der "Lagebericht des Auswärtigen Amtes
vom
29. 9. 1998" , genau der Bericht, den seine Verfasser zu diesem Zeitpunkt
längst gestoppt hatten.
Das Auswärtige Amt zeigte sich auf Nachfrage verärgert, dass
seine
ausdrückliche Bitte bei der Justiz offenbar nicht durchgedrungen ist.
Zwar ist
nicht sicher, dass die - demnächst aktualisierten - Asylberichte für
diesechs
Länder in jedem Fall anders ausfallenwerden als die vor-erst zurück
gezogenen. Auch ob Muthiah I. dann mit einem positiven Asylbescheid
rechnen könnte, ist fraglich. "Aber es ist sicher nicht in unserem
Sinne", so
ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, "dass unsere Bitte bei der Justiz
nicht
zur Kenntnis genommen wird". Die Gerichte hätten bei Asylanträgen
aus den
sechs genannten Staaten wenigstens im Außenministerium telefonisch
nachfragen können, wie die Verfolgungssituation zu beurteilen sei.
Diese
Einzelauskünfte hatte das Ministerium in seinem Schreiben vom 4. Februar
der Justiz ausdrücklich angeboten. Nur ist auch diese amtliche Botschaft
offenbar nicht angekommen. Kommentar Seite 3
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Dokument erstellt am 21.04.2000 um 20:57:12 Uhr
Erscheinungsdatum 22.04.2000