Justiz stützt sich auf veraltete Lageberichte

                   Außenministerium zieht Dossiers zurück - doch
               Asylverfahren laufen weiter wie gehabt

                   Von Vera Gaserow (Berlin)

                   Asyl-Lageberichte des Auswärtigen Amtes dienen auch dann noch als
                   Entscheidungsgrundlage in Asylverfahren, wenn das Ministerium sie
                   ausdrücklich zurück gezogen hat. Der FR liegen abschlägige
                   Asylentscheidungen vor, die sich auf Lagebeurteilungen berufen, um
                   deren Nichtverwendung das Außenministerium die Gerichte zuvor
                   ausdrücklich gebeten hatte.

                   Die Entscheidung, die das Berliner Verwaltungsgericht am 22. Februar diesen
                   Jahres über den tamilischen Asylbewerber Muthiah I. fällte, war eindeutig:
                   Kein Asyl für den 28jährigen Mann, der angegeben hatte, in seiner Heimat
                   schwer gefoltert worden zu sein, und auch kein vorläufiger Schutz vor einer
                   Abschiebung. So wie es in Deutschland gängige Rechtsprechung ist, hatten
                   auch die Berliner Richter geurteilt, Tamilen seien in ihrer Heimat "vor
                   staatlicher oder dem Staat zuzurechnenden Repressalien von asylerheblicher
                   Relevanz hinreichend sicher". Auch Muthiah I.s Richter bedienten sich dabei
                   des gängigsten Kronzeugen in Asylverfahren, der offiziellen Berichte des
                   Außenministeriums. Gleich mehrfach findet sich auf den Urteilsseiten der
                   Verweis: "Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 19. Januar 1999."

                   Was die Verwaltungsrichter nicht wussten oder aber bewusst ignorierten:
                   Genau diesen Lagebericht hatte das Auswärtige Amt zu dieser Zeit bereits
                   selbst aus dem Verkehr gezogen. Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 hatte
                   das Außenministerium das Bundesjustizministerium aufgefordert, die
                   Lageberichte für einige Länder vorerst nicht mehr zu verwenden. Für sechs
                   Staaten wollte man die eigenen Berichte nicht mehr als Informationsquelle
                   wissen: Albanien, Eritrea, Mazedonien, Sudan, Tadschikistan und für
                   Muthiahs I.s Heimatland Sri Lanka. Weil die personellen Kapazitäten nicht
                   ausreichten, sämtliche Länderberichte nach den reformierten Kriterien zu
                   erarbeiten, könnten in den sechs Ländern "eventuell zwischenzeitlich
                   eingetretene Entwicklungen" noch nicht berücksichtigt sein, warnt das
                   Außenamt in seinem amtlichen Schreiben. "Es wird daher gebeten", die
                   Lageberichte für diese Staaten bis zu einer Aktualisierung "nicht mehr den
                   dortigen Entscheidungen zugrunde zu legen".

                   Die amtliche Bitte ging via Bundesjustizministerium auch beim Berliner
                   Verwaltungsgericht ein, das über Muthiah I.s Asylantrag und
                   Abschiebeschutz zu entscheiden hatte. Die Richter beriefen sich dennoch auf
                   die alten Berichte. In einem anderen Asylverfahren wiesen die Berliner
                   Verwaltungsrichter sogar den Antrag eines tamilischen Flüchtlings zurück ,
                   Beamte des Auswärtigen Amtes als Zeugen zu laden. Sie sollten aussagen,
                   ob die Einschätzung des gut ein Jahr alten Lageberichts über die
                   Verfolgungssituation in Sri Lanka noch dem aktuellen Kenntnisstand
                   entspräche.Die Richter lehnten ab. Es gebe keinen Grund, an den Berichten
                   zu zweifeln. Da hatte das Auswärtige Amt die Justiz längst selbst schriftlich
                   vor der möglichen Inaktualität seines eigenen Dossiers gewarnt Auch bei
                   anderen Gerichten hat man diese Warnung offenbar nicht zur Kenntnis
                   genommen. So lud das Verwaltungsgericht Potsdam noch am 23. März
                   Asylbewerber aus Sudan zu einer für Mai angesetzten Verhandlung vor. Über
                   seinen Asylantrag, so teilt das Gericht dem Flüchtling mit, werde aufgrund
                   verschiedener "Erkenntnisse" über die Situation in Sudan entschieden.
                   Erkenntnisquelle Nummer eins: der "Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom
                   29. 9. 1998" , genau der Bericht, den seine Verfasser zu diesem Zeitpunkt
                   längst gestoppt hatten.

                   Das Auswärtige Amt zeigte sich auf Nachfrage verärgert, dass seine
                   ausdrückliche Bitte bei der Justiz offenbar nicht durchgedrungen ist. Zwar ist
                   nicht sicher, dass die - demnächst aktualisierten - Asylberichte für diesechs
                   Länder in jedem Fall anders ausfallenwerden als die vor-erst zurück
                   gezogenen. Auch ob Muthiah I. dann mit einem positiven Asylbescheid
                   rechnen könnte, ist fraglich. "Aber es ist sicher nicht in unserem Sinne", so
                   ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, "dass unsere Bitte bei der Justiz nicht
                   zur Kenntnis genommen wird". Die Gerichte hätten bei Asylanträgen aus den
                   sechs genannten Staaten wenigstens im Außenministerium telefonisch
                   nachfragen können, wie die Verfolgungssituation zu beurteilen sei. Diese
                   Einzelauskünfte hatte das Ministerium in seinem Schreiben vom 4. Februar
                   der Justiz ausdrücklich angeboten. Nur ist auch diese amtliche Botschaft
                   offenbar nicht angekommen. Kommentar Seite 3

 

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                   Dokument erstellt am 21.04.2000 um 20:57:12 Uhr
                   Erscheinungsdatum 22.04.2000