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Nds. Flüchtlingsrat Lessingstr. 1 31135 Hildesheim 24.2.2000 |
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Wolfsburg: Flüchtlinge werden wegen "Gutscheinumtauschs" kriminalisiert
Betrugsermittlungen wegen der Schulmilch für die Kinder ?
Stadt streicht Gewinne ein
Flüchtlingsrat: Opfer werden zu Tätern gemacht
In Wolfsburg wird zur Zeit gegen ca. 70 Asylbewerber wegen "Beihilfe zum Betrug" ermittelt. Die Betroffenen hatten ihre Gutscheine bei einem kommerziellen Umtauschring gegen Bargeld eingetauscht. Für den Tausch mussten sie an die Tauscher eine Provision bezahlen - bis zu 10% des Gutschein-Wertes verloren sie nach Angaben des Gerichts bei diesem Geschäft. Die drei Nutznießer des kommerziellen Tauschrings waren am 15. Februar wegen Betrugs zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und 21 Monaten verurteilt worden, den Gewinn sollen sie zurückzahlen. Aber nicht etwa an die geschädigten Flüchtlinge, sondern an die Stadt Wolfsburg.
Nach der Verurteilung der Gutschein-Händler, die sich an der Notlage der Betroffenen bereichert hatten, erhalten jetzt auch die Flüchtlinge aus Wolfsburg, die Gutscheine unter Wert gegen Bargeld eingetauscht hatten, Vorladungen als "Beschuldigte". Ihre Namen hatte die Polizei aus den Registriernummern der Gutscheine ermittelt, die von den verurteilten, kommerziellen Tauschern zur Abrechnung beim Sozialamt eingereicht worden waren. Flüchtlinge sind darauf angewiesen, Gutscheine in Bargeld umzutauschen, weil die ihnen zur Verfügung stehende Bargeldmenge nicht ausreicht. Anwaltsraten für ihr Asylverfahren (mind. 50 DM monatlich), Telefonkosten, Bustickets, Schulhefte, Stifte und die Schulmilch für die Kinder können nicht von Gutscheinen bezahlt werden.
Den Gewinn aus dem kommerziellen Gutscheinumtausch in Wolfsburg will die Stadt Wolfsburg einstreichen. Dabei handelt es sich bei diesem Geld ausnahmslos um die "Provision", die die Flüchtlinge aus ihrer Tasche bezahlten. "Die Kriminalisierung von Flüchtlingen wegen der Folgen einer restriktiven Gesetzesauslegung in Niedersachsen ist ein Skandal. Hier werden die Betrogenen zu Betrügern, die Opfer zu Tätern gemacht", so Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. "Die Stadt Wolfsburg hat bereits in der Vergangenheit immer wieder durch rigide Abschreckungsmaßnahmen gegenüber Flüchtlingen ein ausgeprägtes Diskriminierungsbedürfnis unter Beweis gestellt. Wir fordern sie auf, die von den Flüchtlingen einbehaltenen Provisionen umgehend an die Geschädigten zurückzugeben.
"Nur die Diebe und Zwischenhändler gewinnen in diesem Spiel", so eine Asylbewerberin über die Gutscheinpraxis. Im Zusammenhang mit einer "Anhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz" waren im Dezember 1999 in Hannover vom Gutschein-System Betroffene zu Wort gekommen. In zahlreichen Kommunen Niedersachsens werden Gutscheine öffentlich von nicht-kommerziellen Initiativen und Vereinen in Bargeld umgetauscht, die damit die Diskriminierung von Flüchtlingen anprangern und unterlaufen wollen. Im November war die Gutschein-Umtausch-Initiative Hildesheim vom Deutschen Bundestag mit dem Förderpreis "DEMOKRATIE LEBEN" ausgezeichnet worden - weil sie "Flüchtlingen, die nach der Gesetzeslage lediglich Gutscheine erhalten, durch Verfügung über Bargeld ein Stück Menschenwürde" zurückgeben, so die Pressestelle des Bundestages. Wörtlich hieß es in der Presseerklärung des Bundestags: "Durch das Projekt wird praktische Solidarität gelebt, indem Bürger Geld gegen Gutscheine tauschen".
Hintergrund:
Gutscheine statt Bargeld erhalten Flüchtlinge flächendeckend in Niedersachsen mittlerweile seit einem Jahr. Das Land Niedersachsen hatte die niedersächsischen Kommunen Ende 1998 - z.T. gegen deren Widerstand - zu dieser "Zahlungsform" verpflichtet, obwohl das Bundes-Gesetz seit 1997 auch die Zahlung von Bargeld ermöglicht. Lediglich 80 DM steht einem Haushaltsvorstand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für "persönliche Bedürfnisse" in Bargeld zur Verfügung, den übrigen Familienmitgliedern nur 40 bis 60 DM. Die Gesamt-Leistungen liegen ca. 25 % unter der Sozialhilfe. Abgesehen von der unzureichenden Gesamtleistung reicht der Bargeldbetrag bei weitem nicht aus. Das Gutschein-System ermöglicht es deshalb kommerziellen Tauschringen, ihr Geschäft mit dem Bargeld-Bedarf von Flüchtlingen zu machen. In mehreren Kommunen erfolgt die Abwicklung des Gutschein-Verfahrens über eine Dienstleistungsfirma (SODEXHO oder ACCOR), die ebenfalls eine Provision von bis zu 5,5% des Gutschein-Umfangs einbehalten. Diese wird je zur Hälfte vom jeweiligen Geschäft und von der Kommune gezahlt. Finanziert wird der finanzielle Mehraufwand, der den Kommunen gegenüber der Ausgabe von Bargeld entsteht, letztlich auch von den Flüchtlingen - ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen ca. 25% unter dem Sozialhilfesatz.