Die Tagesezeitung vom 14. Februar 2000

Schlagzeilen in Ghana: "Geheime Folter"

Afrikanische Medien und Asylbeobachter besorgt über Abschiebungen "in den Großraum Afrika" / Bremer
Anwalt fordert Schadenersatz für Gambier, der über einen Tag gefesselt blieb

Die Bundesregierung, allen voran Innenminister Otto Schily (SPD), will Abschiebungen effektiver
machen. Unter dem Titel "Massive Methoden" berichtete darüber jüngst auch der Spiegel.
Angesichts der Erlebnisse des Gambiers Omaru F. bei seiner Abschiebung aus Bremen nach
Banjul/Gambia allerdings stellen sich BeobachterInnen die Frage, wie ein noch "effizienteres
Rückkehrmanagement" aussehen könnte.

In einem Brief an seinen Bremer Anwalt Hans Meyer-Mews schildert der Gambier jetzt die
Umstände seiner Abschiebung vor mehreren Wochen (siehe Kasten). Während er im
Gewahrsam des Bundesgrenzschutzes in Düsseldorf zwölf Stunden lang auf seinen Flug nach
Ghana warten musste, habe er nichts zu essen bekommen, so Omaru F. Beim rund
achtstündigen Flug sei er gefesselt geblieben. Nach der Zwischenlandung in Ghana schließlich
sei er - bis zum Anschlussflug nach Banjul/Gambia am nächsten Tag - über Nacht sogar in Haft
genommen worden. "Ich habe sehr gelitten", schrieb der Mann, der einst für die Eheschließung
mit einer Deutschen eingereist war, jetzt an seinen Bremer Anwalt. Der will nun alle Hebel in
Bewegung setzen, damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Auch will er Schadenersatz für
seinen Mandanten geltend machen.

"Behörden, die an deutsches Recht und Gesetz gebunden sind, dürfen keine Maßnahmen
ergreifen, die gemessen am Grundgesetz zu rechtswidriger Freiheitsentziehung führen",
argumentiert Meyer-Mews. Sein Ärger ist groß - zumal er im Vorfeld der Abschiebung seines
gambischen Mandanten bereits rechtliche Probleme befürchtet hatte. Insbesondere hatte er
sich dagegen gewendet, dass Omaru F. während des Fluges mit "Ghana Airways" durch einen
Sicherheitsdienst bewacht werden sollte. Niemand könne sich für das rechtsstaatliche Verhalten
ghanaischer Sicherheitskräfte verbürgen, zumal es Amnesty-Berichten zufolge "mit der Wahrung
der Menschenrechte in Ghana nicht weit her ist". Mithin liege ein Abschiebehindernis vor, hatte
Meyer-Mews noch kurz vor knapp vorm Verwaltungsgericht alle Register gezogen. Die Richter
gaben unbeeindruckt grünes Licht für die Abschiebung: "Anhaltspunkte dafür, dass
rechtsverletzende Maßnahmen während des Fluges ergriffen werden könnten, bestehen nicht
und sind auch nicht glaubhaft gemacht worden." Ebensowenig wollte das Gericht das
Einschalten eines ausländischen Sicherheitsdienstes beanstanden. Hier handele es sich um
"Mitwirkungshandlungen dritter Staaten".

Auch den Aufenthalt des Gambiers beim Zwischenstopp in Ghana hielten die Richter für
bestens geregelt. In der Hauptstadt Accra werde der Mann sich für eine Nacht im
Transitbereich aufhalten müssen, wiesen sie die Einwände Meyer-Mews' zurück. Darüber
hinaus habe man die deutsche Botschaft in Accra gebeten zu überwachen, dass der Mann
"während seines Aufenthalts in Ghana ordnungsgemäß untergebracht ist". Soweit offenbar die
Theorie.

Die Praxis beobachten Menschenrechtsgruppen dagegen mit wachsender Sorge. Bei Pro Asyl
in Frankfurt etwa registriert man schon länger, dass Ghana zunehmend "zur Drehscheibe für
Abschiebungen in den Großraum Afrika" werde. Ähnliches bestätigen kritische Berichte
akrikanischer Medien. Zuletzt titelte "The Ghanaian Chronicle" über "Geheime Folter" im
Zusammenhang mit Massenabschiebungen aus Deutschland - in die die Fluglinie Ghana Airways
und "unsere Soldaten" verwickelt seien. Nach Recherchen des Journalisten Raymond Archer
übernehmen ghanaische Militärs, "Ghana armed Forces" die Eskorte von abgeschobenen
Afrikanern. Pro Flug und Soldat werde gezahlt. Dabei handele es sich bei den aus Deutschland
Abgeschobenen nicht nur um ghanaische Staatsangehörige - sondern um senegalesische,
nigerianische, kamerunische und - wie Omaru F. - gambische. Nicht immer sei deren wirkliche
Staatsangehörigkeit gesichert. So sei einer Mutter samt Kleinkind die Einreise nach Senegal
verweigert worden. Sie wurde nach Ghana zurück geschickt, wo sie am Flughafen herumirrte.
Dass mittellos Abgeschobene ghanaische Soldaten anbettelten, um die Weiterreise bezahlen zu
können, sei fast die Regel.

In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen diese Abschiebungen in Kooperation mit
Ghana Airways und ghanaischen Soldaten geschehen, ist offiziell noch unklar. Die
Bundestagsfraktion der PDS hat nun eine entsprechende Anfrage gestellt. Ghanas
Außenminister soll unterdessen jede Beteiligung an den Abschiebungen bestritten haben. Man
sei über die Vorgänge verärgert, hieß es im Chronicle. Die deutsche Regierung beweise
"Mangel an diplomatischem Gespür". Zugleich kündigte der Außenminister Gespräche mit der
nationalen Fluglinie "Ghana Airways" an. Deren Sprecher für Deutschland war in der
vergangenen Woche für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Unterdessen bestätigte der
Bundesgrenzschutz, dass es im Fall Omaru F. zu Verzögerungen gekommen sei, für die der
BGS nicht verantwortlich sei. ede

taz Bremen Nr. 6067 vom 14.2.2000 Seite 21 Bremen Aktuell 70 Zeilen
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