VENRO

Verband Entwicklungspolitik Deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V:

PRESSEMITTEILUNG (1/00)

 

 

 

 

 

 

Abschiebung dank neuem Lomé-Vertrag?

Am 2. und 3. Februar werden in Brüssel die Minister von EU und AKP-Staaten zur vermutlich letzten Verhandlungsrunde über die Erneuerung des Ende Februar 2000 auslaufenden Lomé-Abkommens zusammentreffen. Während in den meisten Punkten im Verlauf der bisherigen Verhandlungsrunden grundsätzliche Einigkeit hergestellt werden konnte, ist immer noch stark umstritten, inwieweit sich die 71 Staaten Afrikas, der Karibik oder dem Pazifik zur Rücknahme von in den EU-Mitgliedstaaten abgelehnten Asylbewerbern verpflichten müssen. Die EU hat einen Vertragsartikel vorgeschlagen, der die AKP-Staaten nicht nur zur Rückübernahme eigener Staatsbürger verpflichtet, sondern sie auch zur Aufnahme von Bürgern anderer Staaten und Staatenlosen zwingen will. Die AKP-Staaten wehren sich gegen eine solche Generalklausel, die ihrer Ansicht nach nicht den geltenden Gesetzen und internationalen Regelungen entspricht. Die Forderung nach einer derartigen Klausel, die vor allem auf eine leichtere Abschiebung von illegal in der EU lebenden Afrikanern abzielt, war in den vergangenen Jahren v.a. von der früheren, christdemokratisch-liberalen Bundesregierung erhoben worden, wird aber offenkundig auch von der jetzigen, rot-grünen Bundesregierung aufrechterhalten.

Georg Sticker (AGEH), Fachbereichskoordinator Internationales im VENRO-Vorstand, erklärt dazu: "Der neue Lomé-Vertrag muß in erster Linie an den Entwicklungsbedürfnissen der AKP-Staaten orientiert sein und darf nicht dazu mißbraucht werden, "Patent"lösungen für innenpolitische Probleme der EU auf Kosten der AKP-Länder bereitzustellen. Nach den Grundsätzen des Völkerrechts sind Staaten nur zur Rückübernahme ihrer eigenen Staatsbürger verpflichtet. Sie in einem Entwicklungs-Abkommen zu weiteren Zugeständnissen zwingen zu wollen, könnte den Anschein von Erpressung erwecken. Die Verknüpfung der Rückübernahme fremder Staatsangehöriger mit Entwicklungshilfeleistungen hat zudem unvermeidbar immer den üblen Beigeschmack von "Menschenhandel". Wir appellieren an die Bundesregierung und die Regierungen der übrigen EU-Staaten, von der Durchsetzung solcher Vertragsinhalte Abstand zu nehmen bzw. an einer solchen Frage den Abschluß eines neuen Lomé-Abkommens nicht scheitern zu lassen."

Bonn, 1. Februar 2000

Weitere Informationen: VENRO, Klaus Wardenbach (Tel: 0228/94677-0).