Das folgende Schreiben ist am 3. Juni
bei "augenauf" und auf der Redaktion der "BZ" eingegangen.Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren
Betreff: Rückführungen von Ausländern, deren Identität nicht bekannt ist unter Begleitung durch Polizeibeamte
In Deutschland, Österreich, Belgien und der Schweiz haben in den letzten Monaten solche Rückführungen mit dem Tode der Ausländer geendet. Die Polizeibeamten waren teilweise selbst gefährdet, wurde der Tod erst im Ausland festgestellt.
Brisante Details im Zusammenhang mit solchen Rückführungen
Das Bundesamt für Flüchtlinge in Bern-Wabern stellt den kantonalen Behörden (Polizei) sogenannte «EJPD-Reisedokumente» aus. Diese werden in einem Umschlag verschlossen direkt am Flughafen in Zürich oder am Zielflughafen im Ausland bereitgestellt. Diese Dokumente dürfen von den begleitenden Beamten nicht fotokopiert werden. Die Dokumente werden vorwiegend für Ausländer aus afrikanischen Staaten ausgestellt, wenn der Ausländer keinem Staat eindeutig zugeordnet werden kann. Somit stellt der Bund für Ausländer Reisedokumente aus, welche oftmals mit dem, vom Ausländer angegebenen, nicht überprüfbaren Namen versehen sind. Die vom Ausländer gemachten Angaben zu seiner Person wurden vorgängig der von ihm bezeichneten Botschaft unterbreitet, welche in diesen Fällen die Angaben jedoch nicht bestätigen konnte. Somit weiss weder das EJPD, noch das Bundesamt für Flüchtlinge, ob die Personalien falsch oder richtig sind. Mit diesen «EJPD-Reisepapieren» werden die Ausländer dann unter Polizeibegleitung, vorwiegend nach Accra und Abidjan ausgeschafft. An diesen Flughäfen befinden sich bei der Ankunft vom Bundesamt für Flüchtlinge «rekrutierte» «Vertrauenspersonen» was in der Regel Anwälte vor Ort sind. Gegen entsprechende
Bezahlung «pro Fall» nehmen sich diese «Vertrauenspersonen» des Ausländers an, um ihm unter nicht eben zimperlichen Verhören die richtige Identität zu entlocken. Danach wird der Weiterflug in das entsprechende afrikanische Land organisiert. Die begleitenden Polizeibeamten haben mit diesen Angelegenheiten nichts mehr zu tun. Da jedoch in gewissen afrikanischen Ländern für die Polizeibeamten aus der Schweiz auch nicht zu unterschätzende Gefahren bestehen (Zwangsweise Rückführung eines unbekannten Ausländers), werden diese vom Bund mit «Diplomatenpässen» versehen. Dieser Pass soll wenigstens ein wenig vor Uebergriffen gegen Leib und Leben der Polizeibeamten schützen. Auszuschliessen sind solche Uebergriffe jedoch nicht, sind die Diplomatenpässe der Polizeibeamten doch nicht im diplomatischen Corps angemeldet oder akkreditiert worden. Solche halsbrecherischen Ausschaffungen müssen «geheim» gehalten werden, somit haben die Polizeibeamten eine ausdrückliche Schweigepflicht. Gegenüber der Presse und der Oeffentlichkeit dürfen solche Aktionen nie erwähnt werden. Da sich Polizeibeamte dieser Arbeit nicht entziehen können, jedoch auch nicht an die Oeffentlichkeit gelangen können, muss dieses Schreiben anonym geschrieben werden, jedoch mit der Bitte, das Schreiben ernst zu nehmen. Der sogenannte Anwalt in Accra heisst Amarkai, den Namen der Vertrauensperson in Abidjan entzieht sich unserer Kenntnis. In Accra ereignete sich ein schwerer Unfall eines auszuschaffenden Ausländers, weshalb momentan über Accra keine solche Rückführungsaktionen durchgeführt werden. Dafür wird nun Abidjan rege angeflogen. Beim Bundesamt für Flüchtlinge beschäftigt sich die Abteilung Vollzugsunterstützung, vorwiegend Hr. Knecht, Hr. Eschmann, Hr. Caduff, Hr. Windzap und Frau
Baccala mit solchen schwierigen Fällen mit «EJPD-Papieren».