L’Hebdo, Nr. 3, 20. Januar 2000
Von Bern nach Abidjan
Die Schweiz heckt einen Handel mit Schwarzen aus
Untersuchung und Reportage: Béatrice Guelpa
Auf dem Tarmac des Flughafens von Abidjan, erscheint Timbo Chernor ein wenig verloren. Bekleidet mit einem gelben Pullover und rotem Anorak presst er eine Plastiktüte an sich, wirft einen letzten Blick auf das Swissair Flugzeug, mit dem er gerade gelandet ist, dann mischt er sich unter die Menge, die sich in Richtung Zoll bewegt. Timbo Chernor ist einer der Asylbewerber, die die Schweiz nicht mehr haben will. Ein Deportierter, wie man hier sagt. Heute morgen, Montag, 10. Januar, war er noch im Zentralgefängnis von Fribourg, wo er 5 Monate verbracht hatte. Zehn Stunden später findet er sich in der Elfenbeinküste wieder. Er versteht das nicht. "Was soll ich in Abidjan? Ich bin aus Sierra Leone!" In einer Mischung aus englisch und französisch fragt er Sylvestre Djejess, den Vertrauensmann der Schweizer Botschaft, der den Auftrag hat ihn abzuholen: "Die Polizei hat mich abgeholt, niemand hat mir gesagt, wo es hingeht..." Aber Djejess ist genervt, drängt ihn vorwärts und entgegnet ihm: "Vorwärts, diskutieren können wir später."
Der Parcours von Timbo: er illustriert die neue Politik des Bundesamtes für Flüchtlinge (Office fédérale des réfugiés, ODR), wonach alle Westafrikaner, die die Schweiz nicht genau hatte identifizieren können, nach Abidjan abgeschoben werden. Sie sind keine Ivorer, sondern Gambier, Sierra Léoner oder Guineer.
Egal! In der Schweiz weiß man nicht mehr, was man mit ihnen machen soll, nachdem man in den Botschaften und Konsulaten vergeblich versucht hatte, ihre Staatsangehörigkeit zu ermitteln. Nun muss allerdings Platz in diesen Gefängnissen freigemacht werden, denn durch die Zwangsmassnahmen werden sie immer wieder neu gefüllt.
Schockierend? Es gibt Schlimmeres. Denn dieses System, das vom ODR eingeführt wurde, um die missliche Frage der Abschiebungen (90 % der Anträge werden abgelehnt) zu regeln, führt dazu, dass diese Leute – 90 im letzten Jahr – ivorischen "Anwälten" überlassen wurden, ohne dass später bekannt wird, wie ihre Sache ausgeht. Mit diesem Verfahren, das von den Beamten, die keine Angst vor Anklängen an die Sklaverei haben, "die Westafrika-Route" genannt wird, benutzt die Schweiz die Elfenbeinküste als Abfalleimer. Mit einer – zwischen den Zeilen – guten Dosis kolonialer Arroganz: "Das ist schließlich in Afrika, und untereinander werden sie schon zurechtkommen".
Laurent Periard, Leiter der Abteilung Rückführung im ODR, die im Juli geschaffen wurde, um den Kantonen bei Abschiebungen zu helfen, rechtfertigt die Maßnahme: "Allein für diese Region Afrikas haben wir einen ‚Bestand‘ von 3.000 Personen am Hals, die rückgeführt werden müssen." Er fährt fort: "Hier werden diese Länder oft von Ehrenkonsuln vertreten, die schweizerischer Herkunft sind und nicht die linguistischen Kompetenzen haben, um sie zu identifizieren."
Theoretisch ist dieses Verfahren, das den "Bestand" vermindern, den "schwarzen Kasten" leer machen soll, einfach. Die Abgeschobenen landen in Abidjan; versehen mit einem Passierschein, der von der Bundesabteilung der Justiz und Polizei ausgestellt wurde, werden sie vom Vertrauensmann der Schweiz empfangen, der sie mit in die Stadt nimmt zu einem "Rundgang durch die Botschaften", um ein Dokument aus ihrem Herkunftsland zu bekommen. Dann werden sie mit dem nächsten Flugzeug nach Hause zurückgeschickt. Die Operation dauert "im Prinzip 24 Stunden", nach Angaben von Bernard Ducrest, stellvertretender Direktor des Einwohneramtes im Kanton Genf, der am 19. November 3 Personen abgeschoben hat. "Zwei Stunden bis höchstens drei Tage" nach Angaben von Laurent Perriard.
Kurz, es handelt sich um einen einfachen "Transit", will man den Behörden Glauben schenken. Die ziehen, um ihre Praktiken zu legitimieren, das psychologische Register. "Es gibt einen psychologischen Effekt... Wenn sie einmal ihren Fuß auf afrikanischen Boden gesetzt haben, arbeiten die Abgeschobenen eher mit", unterstreicht der Leiter der Abteilung Rückführung. "Sie sagen sich, das Spiel ist aus und geben ihre wahre Staatsangehörigkeit zu", übertreibt Andreas Mathys, der Schweizer Konsul in Abidjan, der mit der Sache beauftragt ist.
Für Bern läuft also alles gut. Der Beweis: "Bis heute gab es keinen Flüchtling, der in die Schweiz zurückgekommen ist", ruft Laurent Perriard aus. Eigenartig, dass man über so etwas froh sein kann. Man appelliert an uns, dem Bundesamt für Flüchtlinge aufs Wort zu glauben, wenn sie versichern, sie würden das Verfahren von A bis Z kontrollieren. Das Büro selbst vertraut der Schweizer Botschaft in Abidjan, die die Angelegenheit an ihren "Vertrauensmann" Maître Amany Kouamé delegiert hat, der seinen Mitarbeiter, Sylvestre Djedess beauftragt hat, die materiellen Details zu regeln. "Zwei oder drei Personen kommen pro Woche in der Botschaft an. Wir haben weder die Zeit noch die Mittel, uns mit ihnen zu befassen", erklärt Andreas Mathys, der zugibt, seit mindestens 6 Monaten keinen Fuß mehr auf das Flughafengelände gesetzt zu haben. Das Problem ist: am Ende dieser Kette von Nachlässigkeiten hat die Realität nichts mehr mit dem Szenario zu tun, wie es von der ODR beschrieben wird. Vier Punkte sollen das aufzeigen.
Eine zusammengebastelte Abmachung
Als erstes die gesetzliche Grundlage. Welches Abkommen hat die Schweiz mit der Elfenbeinküste geschlossen? "Keins", heißt die Antwort von Bern bis Abidjan. Wie ist es zu erklären, dass die ivorischen Zollbehörden Personen ohne Papiere in ihr Staatsgebiet einreisen lassen? Nur bei massivem Nachdruck holen die Beamten schließlich einen Brief hervor. Ein Handschreiben, datiert vom 4. Januar 1999, das Kommissar Seydou Touré, Leiter der Direktion der Überwachung des Staatsgebietes (DST), das Amt für Gegenspionage, an Amany Kouamé geschickt hat, den "Berater der Schweizer Regierung". Der Kommissar erwähnt dort die Schweiz als "Schwesterrepublik" der die Elfenbeinküste natürlich gerne helfen will. Und er spricht von Geld: "Die Durchführung dieser Hilfe wäre für uns indessen leichter, wenn Sie damit einverstanden wären, uns die Summe von 50.000 Francs CFA (120 Franken) pro Person für unvorhergesehene Kosten und andere eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Arrest zu bewilligen." Diesen Brief, den wir lesen, aber nicht kopieren durften, ist das einzige Dokument, das den Export von unerwünschten Asylbewerbern genehmigt. Es handelt sich also um eine Abmachung auf niedrigster Ebene zwischen dem Sicherheitsministerium und einem ivorischen Anwalt, der für die Schweiz verhandelt hat. "Das funktioniert, es gab überhaupt keinen Grund, bei anderen Instanzen anzufragen", verteidigt sich Konsul Andreas Mathys.
Auf jeden Fall in Bern wird versichert: das ist legal. "Das ist eine Arbeit, die auf (Gesetzes)Texten beruht. Wir schreien es nicht von allen Dächern, weil es ein heikles Thema ist. Wir sind keine Alchimisten."
Ein legales Verfahren? Eher a posteriori legalisiert. Denn während das Gesetz effektiv nicht ausdrücklich erwähnt, dass man eine Person in ihr Land (Artikel 44 und 45d des Asylgesetzes, bestätigt durch den TF im November) zurückschicken muss, datiert die Anweisung zur Durchführung der Abschiebung (Artikel 9), die den Gebrauch von Passierscheinen des DFJP für rechtsgültig erklärt, vom 11. August 1999. Nun existiert diese "Westafrika-Route" seit zwei Jahren. "Vorher haben wir in einem juristischen Vakuum gearbeitet, was nicht heißen soll, dass es illegal war", lässt Laurent Periard fallen.
Diese Anweisung, die alle Zeichen einer maßgeschneiderten juristischen Fassade trägt, lässt Raum dafür, dass die Dinge außer Kontrolle geraten: die Haftbedingungen, die maximale Dauer des "Transit", die zuständigen Behörden für die Verhöre, die Kontrollgarantien: nichts ist festgelegt.
"Transit" bei der Gegenspionage
Zweiter Punkt, die Haftbedingungen. In Bern regt sich der Leiter der Abteilung Rückführung auf, wenn man ihn nach Einzelheiten fragt. "Das muss nicht zwangsläufig inhuman sein, nur weil es in Afrika ist!"
Mitten auf dem Flugplatz von Abidjan in einem weißen Raum schaut Timbo Chernor auf die Kitschuhr, die an der Wand hängt: "Gott schütze mein Haus." Ihm ist warm, kalt, dann wieder warm. Der Raum ist winzig und überfüllt. Mit Methoden, die kaum den Verhörtechniken der Bundesbeamten entsprechen, fängt die ivorische Polizei an:
- "Gut, woher kommst Du, aus welchem Dorf?" fragt Leutnant Denise Yobo.
Sylvestre Djejess, der Vertrauensmann der Botschaft, übernimmt die Befragung und zieht dabei alle Register, um den berühmten "psychologischen Effekt", der von Bern herausgestellt wird, auszulösen. Das Lachen, die Kumpanei, die afrikanische Solidarität: "Du bist jetzt zuhause, bei uns, wir werden dich hier nicht wie die Weißen behandeln." Schließlich die Drohung: "Hör zu, den Dreh mit Sierra Leone, den bringt ihr alle! Wenn du dich weigerst, uns zu helfen, dann wirst du nicht so bald von hier wegkommen." Aber Timbo Chernor beharrt darauf: "Ich bin aus Sierra Leone." Die Atmosphäre ist gespannt, eine dumpfe Gewalt. Willkommen in Abidjan.
Alle die nicht antworten, werden zum Polizeiposten des Flughafens gebracht, bzw. an den Ort, der als solcher dient. Am Flughafen wird umgebaut, das Kommissariat hat die Räume des Krankenzimmers besetzt. Dort drängen sich die Abgeschobenen in einem der vier winzigen Räume. Sie sind ungefähr schon zehn im Gewahrsam, sitzen in den vier fensterlosen Quadratmetern auf dem Boden oder auf einer Bank, zwischen Abfällen und Kippen. Die Bedingungen sind fern jeder Beschreibung des ODR: "Die Leute sind in einem klimatisierten Transitraum untergebracht." Als wenn die Temperatur Einfluss darauf hätte, dass der Wärter vor der Tür verschwindet.
Wir fragen, ob wir Fotos machen können. Die Polizei lehnt das ab. Sylvestre Djejess drängt Timbo Chernor gegen die Mauer: "Nur los, ihn können Sie fotografieren." Es ist 19 Uhr. Djejess reicht dem diensthabenden Wärter einen 5.000 Francs CFA Schein (12 Franken): "Heute Abend werden sie nicht hier schlafen, es sind zu viele. Wir werden sie zur DST bringen. Hier für das Taxi. Mein Tag ist zu Ende."
Die Räumlichkeiten des Gegenspionagedienstes befinden sich in 16 km Entfernung, boulevard Mitterand in Cocody, im Zentrum von Abidjan. Die Abgeschobenen werden der ivorischen Polizei überlassen.
Wir sind nicht Euer Mülleimer! Frau Leutnant Denise Yobo im Kommissariat kann nicht mehr. Sie sagt, dass die Abgeschobenen manchmal wochenlang bleiben und sie hat genug davon, alles Elend der Welt aufzunehmen. "Sie bringen sie uns in Privatjets her und wir müssen sie ernähren! Die Anwälte der Botschaft geben ihnen 5.000 Francs CFA am ersten Tag; aber danach nichts mehr."
In seinem Büro, unter dem Portrait des neuen ivorischen Präsidenten, General Robert Gueï, sagt Kommissar Aziz das gleiche: "Die Schweizer helfen uns nicht. Die Abgeschobenen werden von Abidjan aus in Flugzeuge gesetzt, die in ihre Länder fliegen, aber ohne Begleitung. Wir haben nicht die Mittel für Eskorten; deshalb kommen sie oft mit demselben Flugzeug wieder!" Schon wieder steht diese Version derjenigen von Laurent Perriard gegenüber: "Ich versichere, dass die Rückreisen ohne Probleme verlaufen."
Am Eingang des Polizeipostens schreibt der Polizist Moïse die Namen, Daten aller Neuankömmlinge und einige Kommentare in ein großes schwarzes Heft. Er hebt den Kopf, zögert, dann lässt er heraus: "Wenn sie hier ankommen, glauben sie, dass wir mit den Schweizern unter einer Decke stecken. Einige haben sogar versucht, mich zu schlagen. Ich konnte nicht anders, ich habe sie verprügelt.! Wir haben nichts mit dieser Geschichte zu tun.... sagt er und zeigt dabei auf eine Verletzung am Hals. Wir sind kein Abfalleimer."
Überflüssig noch weiter ins Detail zu gehen, wenn sie auf dem Polizeiposten schwören, nie auch nur von weitem die 50.000 Francs CFA pro Person für "unvorhergesehene Kosten" gesehen zu haben, die in dem berühmten Brief vom 4. Januar 1999 erwähnt werden, der Vereinbarung, die zwischen der Schweiz und der Elfenbeinküste getroffen wurde. Amany Kouamé, der Vollstrecker des ODR nuschelt verlegen: "Ich lege sie für eine Notfallapotheke zurück." In Abidjan endet die Schweizer Asylpolitik in Tricks.
Phantom-Botschaften
Für Bern war das Schlüsselargument, warum die Schweiz ihre abgelehnten Asylbewerber nach Elfenbeinküste schickt, folgendes: in der Schweiz sind die afrikanischen Konsulate nicht so ausgestattet, dass sie die Identität dieser Personen ermitteln können. "Wir schicken diese Leute nach Abidjan zurück, weil die Botschaften dort unten größer sind und mehr Autorität haben."
Nach seiner Rückkehr ins Flughafenkommissariat verlangt Timbo Chernor, in die Botschaft von Sierra Leone zu gehen. Antwort von Djejess: es gibt keine. Großbritannien vertritt die Interessen von Sierra Leone, gibt aber keine Papiere aus! Die Rechtfertigung des ODR bricht mit einem Schlag zusammen. Angesichts der Reaktion des Konsuls auf unser Erstaunen, als wir auch die Botschaft Gambias nicht im Telefonbuch finden: "Ach wirklich, sind Sie sicher?" fängt man an sich zu fragen, wie man die Behörden beurteilen soll: zynisch oder unverantwortlich?
Der Konsul braucht drei Minuten, um in seinen Unterlagen die Adresse eines winzigen gambischen Konsulats zu finden. Aber das reicht immer noch nicht, um seine Sicherheit zu erschüttern. Was wird Timbo passieren, wenn er weiter darauf beharrt, dass er aus Sierra Leone kommt? "Kein Problem", erklärt Andreas Mathy, und vergisst, dass das ODR in der Schweiz garantierte, dass man die Person beim geringsten Zweifel nach Zürich zurückführen würde. "Man setzt sie ins Flugzeug nach Freetown mit dem Passierschein der Justiz- und Polizeiverwaltung. Das funktioniert." Der Konsul sollte lieber sagen: das funktionierte. Seit einem Monat weigert man sich am Flughafen von Freetown, das Schweizer Sesam öffne Dich anzuerkennen und man schickt die Kandidaten systematisch nach Abidjan zurück. "Ja, wir haben einige Probleme, unser Ehrenkonsul ist dabei, diese Situation zu regeln. Inzwischen schicken wir die Leute, wenn sie am Flughafen von Freetown nicht akzeptiert werden, ein zweites Mal nach Sierra Leone zurück, aber auf dem Landweg", erklärt Andreas Mathys, als wenn es für einen Staat eine natürliche Sache wäre, ein anderes Land zum Handeln zu zwingen. Als wenn es üblich wäre, folgende Technik anzuwenden: die Tür ist zu, treten wir durchs Fenster ein! Ach, es gibt Fälle, wo am Ende dieses Pingpongs alle Läden geschlossen bleiben. Für Vincent Black z. B., ein Asylbewerber, der sagte, er sei Jamaikaner und der im November nach Abidjan verschleppt wurde, mehrmals ist er nach Freetown hin- und hergereist. Vergeblich. Im schwarzen Heft des Kommissariates ist unter seinem Namen notiert: "Die DST fordert von der Schweizer Botschaft, ihn in die Schweiz zurückzunehmen." Natürlich ist niemand auf dem laufenden. Wo ist Vincent Black geblieben? Niemand weiß es. Weder die Anwälte in der Botschaft, noch der Konsul, noch Bern. Die Antwort: "Wir geben keine Einzelheiten zu persönlichen Fällen. Datenschutz."
500 Franken pro Kopf
Dann gibt es da noch die "Vertrauensmänner", die von der Botschaft ausgesucht werden. In einem Bericht der Verwaltungskommission des Nationalrates vom 21. September heißt es: "Diese Anwälte sind keine Menschenhändler, sondern Juristen, die von der Botschaft beauftragt und bezahlt werden."
In der Halle des Hotel Sofitel holt Rechtsanwalt Amany Kouamé Papiere aus seiner Tasche, die er dem Konsul schickt, um zu belegen, dass der Asylbewerber wirklich nach Hause zurückgekehrt ist. Da steht das Datum, an dem die Person in Abidjan angekommen ist, das Datum ihrer Abreise in ihr Land, dann seine Rechnung: der Preis für das Flugticket, die Kosten der Papiere, die von der Botschaft ausgestellt wurden. Und sein Honorar: 500 Franken pro Abgeschobenem (das entspricht dem Monatsgehalt eines Polizisten). Die Botschaft ist das Risiko eingegangen, ihre beiden Anwälte pro "Kopf" zu bezahlen, wenn der Fall geregelt ist. Das heißt, wenn der Abgeschobene Abidjan verlässt. Ich das nicht finanzieller Anreiz genug, um den Bedingungen einer Ausreise nur wenig Aufmerksamkeit zu schenken?
Bei zwei oder drei Ankömmlingen pro Woche, hat Maître Amany den Jackpot ergattert. Aber, wie der Konsul hervorhebt, "ist das viel weniger als es uns kosten würde, sie in der Schweiz zu behalten".
Wie hat Andreas Mathys seinen Vertrauensmann ausgewählt? "Vor einigen Jahren hatten wir mit ihm zusammengearbeitet. Als die ODR uns bat, dieses System zu installieren, haben wir ihn angerufen." Me. Amany bestätigt, dass er einmal, 1994, für die Schweizer gearbeitet hat. Er arbeitet im Immobilienbereich, ist Berater für eine Telekommunikations-Gesellschaft. Aber sein Ding sind die Menschenrechte, schwört er, und holt seine Diplome heraus. Zweifellos. In der Elfenbeinküste ist das ein Bereich, der etwas einbringt. Die Aufnahme von Ausgewiesenen und anderen Klandestinen ist ein rentabler Markt, den sich mehrere Gesellschaften teilen. So die "Budd", auch "Gesellschaft für Klandestine" genannt oder die "TCI". Die Schiffsreeder bieten ihnen 100 Franken pro Stunde, um ihnen die Klandestinen abzunehmen, die in ihren Laderäumen gefunden werden. Das Ziel: diese Personen dazu zu bringen, dass sie mit ihrer Staatsangehörigkeit herausrücken und Passierscheine in den Botschaften zu bekommen. Ein bekanntes Muster.
Drei Tage nach Ankunft des Swissair-Flugs 252 vom 10. Januar, ist Timbo immer noch in den Räumlichkeiten des DST. In einem Raum, der größer ist als der Polizeiposten des Flughafens, aber immer noch abgeschlossen. Nach einigen Minuten Verhandeln lässt Seydou Touré die Tür öffnen. Der Raum ähnelt einem Klassenzimmer, die acht Abgeschobenen, die darin sind, schlagen die Zeit tot, indem sie durch das vergitterte Fenster den Gärtner des Sicherheitsministeriums beobachten, wie er den Rasen bearbeitet. Der "Besuch" ist beendet. Unmöglich, mit Timbo zu sprechen. "Die Schweizer würden das nicht gerne sehen. Er ist immerhin ein Häftling", kommentiert der Direktor des DST.
Häftling, das Wort ist gefallen. Und da taucht eine andere Frage auf, die diese "Westafrika-Route" auslöst. Ist es nicht schockierend, Leute auf einem Staatsgebiet einzusperren, wo sie nichts angestellt haben? "Nein!" antwortet das ODR und insistiert: dieser Raum hat nichts von einem Gefängnis an sich." Man kann mit Worten spielen. Aber eine verschlossene Tür bleibt eine verschlossene Tür.
Timbo hat die "drei Tage Maximum Transit" in Abidjan schon überschritten. Wenn er nicht "gesteht", eine andere Staatsangehörigkeit zu haben, wird er noch eine Weile bleiben. Und wenn er trotz dem, was das Konsulat von Sierra Leone in Genf sagte – das es abgelehnt hatte, ein Reisedokument auszustellen – so geschmacklos ist, ein Staatsangehöriger dieses Landes zu sein, wird er auch warten. Es gibt nur einen Flug pro Woche nach Sierra Leone. Na und? Sylvestre Djejess und Me Amany Kouamé haben ihren monatlichen Schnitt gemacht. Der Konsul hat seine Mission erfüllt und seinen Bericht nach Bern geschickt. Was das ODR angeht, Timbo ist schon lange nicht mehr ihr Problem. Es ist schon eine Woche her, dass er Fribourg verlassen hat. Einer weniger in der "schwarzen Box" von 3.000 Personen, die abgeschoben werden sollen. Das ist das einzige, was zählt.
Béatrice Guelpa
Mitarbeiterin Béatrice Schaad
"Früher kaufte man sich Sklaven. Heute zahlt man dafür, um sich diese Leute vom Hals zu schaffen."
Afra Weidmann, Vorsitzende des Vereins Augenauf
Nach Afrika der Balkan?
Bevor das ODR abgelehnte Asylbewerber nach der Elfenbeinküste abschob, war ein Jahr lang Accra in Ghana Zielort von Abschiebungen. Dann hörte das Ende 1998 auf. "Es gab da einen Haken, Leute wurden angeblich misshandelt und die Regierung hat uns mitgeteilt, sie wäre nicht daran interessiert, solche Verteilungsstellen zu benutzen", sagt Marc Geber im Vertrauen, die Nummer 2 der Schweizer Botschaft in Ghana. Was für ein Haken? Ein Rätsel. Wie dem auch sein, das System war das gleiche wie in Abidjan. "Es gab niemals ein Abkommen zwischen den Regierungen, die Leute reisten informell in das Land ein und machten dann die Runde in den Botschaften mit unserem Berater, einem Anwalt." Accra gestern, Abidjan heute. Und morgen? Im ODR wird nicht verheimlicht, dass man ins Auge fasst, das System auf andere Länder auszuweiten. In Westafrika, aber auch in den Balkanländern. "Ich kann nicht mehr dazu sagen, wir stehen noch ganz am Anfang." Zur Stunde bleibt es also bei der Elfenbeinküste. Nach dem Staatsstreich vom 23. Dezember wurde nichts in Frage gestellt nach Aussage des Anwalts der Botschaft: "Wir arbeiten nach dem Prinzip der Kontinuität des Staates."