Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt grundsätzlich
Pläne
der Bundesregierung, Asylbewerbern wieder die Arbeitsaufnahme zu
erlauben. Sollte eine Wartefrist eingeführt werden, spricht sich das
Amt
dafür aus, diese zumindest für Flüchtlinge und andere schutzbedürftige
Personen fallen zu lassen.
Der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Jean-Noël Wetterwald, sagte heute
in
Berlin, derzeit würden potenziell schutzbedürftige Personen pauschal
dazu
gezwungen, oftmals jahrelang von Sozialleistungen abhängig zu sein.
Das
Beschäftigungsverbot treffe unterschiedslos jeden, dessen Asylverfahren
nicht
rechtskräftig abgeschlossen sei oder der lediglich eine Duldung erhalten
habe.
Schutzbedürftige Personen seien von dieser Regelung unverhältnismäßig
hart
getroffen.
Wetterwald verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der
Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten positive Entscheidungen
des
Asyl-Bundesamtes häufig anfechte. Damit sei auch jenen Personen grundsätzlich
die Arbeitsaufnahme in Deutschland versagt, die von Amts wegen als
schutzbedürftig gelten dürften. Die Genfer Flüchtlingskonvention
sehe jedoch vor,
Flüchtlingen eine frühestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt
des
Aufnahmelandes zu gewähren.
Der UNHCR-Vertreter betonte, aufgrund der restriktiven Interpretation dieses
Abkommens in Deutschland könnten viele Asylsuchende aus formalrechtlichen
Gründen dessen Schutz nicht erhalten. Sie würden aufgrund menschenrechtlicher
Abschiebungshindernisse lediglich geduldet. Das Arbeitsverbot treffe sie
deshalb "doppelt hart".
Vor diesem Hintergrund begrüßte Wetterwald grundsätzlich
Pläne der
Bundesregierung, Asylbewerbern die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Darüber
hinaus, so der UNHCR-Vertreter, sei jedoch eine weitere Differenzierung
notwendig. Personen, deren Schutzbedürftigkeit vom Asyl-Bundesamt
anerkannt
wurde, sollten von einer eventuellen Wartefrist ausgenommen werden. Es
sei aus
Sicht des Flüchtlingsschutzes konsequent, mit der positiven Entscheidung
im
Asylverfahren auch das Beschäftigungsverbot aufzuheben. Gleiches gelte
für
jene schutzbedürftigen Personen, die nach dem Ausländergesetz
unter den
Sonderstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge oder
einen Abschiebestopp
fallen.
Nach den Worten Wetterwalds tritt UNHCR dafür ein, die Erteilung von
Arbeitserlaubnissen individuell zu prüfen. Diese Regelung ermögliche
einen
angemessenen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen und der
Bundesrepublik Deutschland.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen (UNHCR)
Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
Wallstr. 9-13, 10179 Berlin
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