UNHCR Berlin - Presseerklärung vom 24. Februar 2000

Arbeitsverbot für Flüchtlinge aufheben


 

             Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt grundsätzlich Pläne
             der Bundesregierung, Asylbewerbern wieder die Arbeitsaufnahme zu
             erlauben. Sollte eine Wartefrist eingeführt werden, spricht sich das Amt
             dafür aus, diese zumindest für Flüchtlinge und andere schutzbedürftige
             Personen fallen zu lassen.

             Der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Jean-Noël Wetterwald, sagte heute in
             Berlin, derzeit würden potenziell schutzbedürftige Personen pauschal dazu
             gezwungen, oftmals jahrelang von Sozialleistungen abhängig zu sein. Das
             Beschäftigungsverbot treffe unterschiedslos jeden, dessen Asylverfahren nicht
             rechtskräftig abgeschlossen sei oder der lediglich eine Duldung erhalten habe.
             Schutzbedürftige Personen seien von dieser Regelung unverhältnismäßig hart
             getroffen.

             Wetterwald verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der
             Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten positive Entscheidungen des
             Asyl-Bundesamtes häufig anfechte. Damit sei auch jenen Personen grundsätzlich
             die Arbeitsaufnahme in Deutschland versagt, die von Amts wegen als
             schutzbedürftig gelten dürften. Die Genfer Flüchtlingskonvention sehe jedoch vor,
             Flüchtlingen eine frühestmögliche Integration in den Arbeitsmarkt des
             Aufnahmelandes zu gewähren.

             Der UNHCR-Vertreter betonte, aufgrund der restriktiven Interpretation dieses
             Abkommens in Deutschland könnten viele Asylsuchende aus formalrechtlichen
             Gründen dessen Schutz nicht erhalten. Sie würden aufgrund menschenrechtlicher
             Abschiebungshindernisse lediglich geduldet. Das Arbeitsverbot treffe sie
             deshalb "doppelt hart".

             Vor diesem Hintergrund begrüßte Wetterwald grundsätzlich Pläne der
             Bundesregierung, Asylbewerbern die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Darüber
             hinaus, so der UNHCR-Vertreter, sei jedoch eine weitere Differenzierung
             notwendig. Personen, deren Schutzbedürftigkeit vom Asyl-Bundesamt anerkannt
             wurde, sollten von einer eventuellen Wartefrist ausgenommen werden. Es sei aus
             Sicht des Flüchtlingsschutzes konsequent, mit der positiven Entscheidung im
             Asylverfahren auch das Beschäftigungsverbot aufzuheben. Gleiches gelte für
             jene schutzbedürftigen Personen, die nach dem Ausländergesetz unter den
             Sonderstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge oder einen Abschiebestopp
             fallen.

             Nach den Worten Wetterwalds tritt UNHCR dafür ein, die Erteilung von
             Arbeitserlaubnissen individuell zu prüfen. Diese Regelung ermögliche einen
             angemessenen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen und der
             Bundesrepublik Deutschland.
 
 

     Der Hohe Flüchtlingskommissar der
     Vereinten Nationen (UNHCR)
     Amt des Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland
     Wallstr. 9-13, 10179 Berlin

     Presse: Stefan Telöken
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