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Infomappe Nr. 25 - Januar 2000
 


Am 9. November 1999 ist erstmalig ein gemeinsamer Ausschuss hoher Beamter auf der Grundlage des deutsch-türkischen Briefwechsels vom 10. März 1995 zusammengetreten. Offensichtlich soll die Intensivierung des sogenannten Konsultationsverfahrens erreicht werden, das die seinerzeitigen Innenminister Deutschlands und der Türkei Kanther und Mentese 1995 vereinbart hatten. Das Konsultationsverfahren beinhaltet die Anfrage beim potentiellen Verfolgerstaat, ob Strafverfolgung oder -vollstreckung droht. Die Anfrage, ob man in der Türkei zu verfolgen gedenke, stellt einen nunmehr jahrelang währenden flüchtlingspolitischen Skandal dar. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS-Fraktion im Bundestag bekennt die rot-grüne Bundesregierung sich zu Kontinuität: "Die Bundesregierung beabsichtigt, das mit dem deutsch-türkischen Briefwechsel verabredete Verfahren weiterzuführen." Interessant zur Beurteilung der Kleiderordnung innerhalb der Bundesregierung: auf deutscher Seite nahmen an dem Treffen des Ausschusses hoher Beamter Vertreter der Bundesministerien des Inneren und der Justiz und zweier Landesinnenministerien teil, auf türkischer Seite waren Vertreter des Außen-, des Justiz- und des Innenministeriums vertreten. Auffällig ist: das Auswärtige Amt fehlte. Man darf also mit einigem Recht vermuten, dass die in der Bundestagsdrucksache enthaltene pauschale Ehrenerklärung für die Türkei aus dem Hause Schily stammt: "Die Türkei hat u.a. die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und ist bereits aufgrund dieser Vereinbarung international und völkerrechtlich verbindlich verpflichtet, die Menschenrechte im eigenen Lande einzuhalten. Die Bundesregierung hat aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Veranlassung, an der Bereitschaft der türkischen Seite zu zweifeln, das mit dem deutsch-türkischen Briefwechsel verabredete Verfahren korrekt durchzuführen." Mit Verlaub: wir zweifeln aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Und etwas mehr als der Hauch eines Zweifels findet sich auch im letzten Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Dessen Chef ließ sich allerdings bereits zum zweiten Mal ausbooten: Auch die Details der Umsetzung des deutsch-algerischen Rückübernahmeabkommens, darunter die Übergabe der Abzuschiebenden an algerische Sicherheitsbeamte auf deutschem Boden an der Flugzeugtür, wurden ohne das Auswärtige Amt verhandelt.
Þ Bundestagsdrucksache 14/2463 vom 10. Dezember 1999
Bundestagsdrucksache 14/2463 vom 30. Dezember 1999


Hochrangige Arbeitsgruppen auf Beamtenebene auch andernorts: Der Europäische Rat in Tampere hat den Bericht der hochrangigen Gruppe Asyl und Migration begrüßt und Rat und Kommission ersucht, dem Europäischen Rat in Paris im Dezember 2000 über die Umsetzung der ausgearbeiteten Aktionspläne für zunächst fünf Staaten zu berichten, schreibt der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Ludger Volmer an PRO ASYL. Seine Bewertung: "Dabei geht es der Europäischen Union insbesondere im Aktionsplan Somalia nicht um eine Forcierung der Rückkehr, sondern um eine Schaffung von politischen Verhältnissen, die eine freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge ermöglichen. Diesem Zweck soll die Aufnahme des politischen Dialogs mit den betreffenden Staaten bzw. mit örtlichen Behörden dienen." PRO ASYL liegt der Draft Action Plan for Somalia der Arbeitsgruppe in einer Fassung vom 23. September 1999 vor. Da geht es zumindest an einigen Stellen ganz massiv um Fluchtverhinderung, an anderen ist von einer freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen jedenfalls nicht die Rede. Die in Punkt 97f) geforderte Einführung von Kontrollen durch Airline Liaison Officers in den Flughäfen der Nachbarstaaten Somalias oder die in Punkt 97g) vorgesehene Vereinbarung verwaltungstechnischer Arrangements mit den de facto-Behörden Somalias zum Zweck der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender/abgelehnter Immigrantinnen und Immigranten (ohne formelle Anerkennung der entstandenen de facto staatsähnlichen Gebilde) lässt sich ebenso schwer unter die von Volmer genannten Ziele fassen wie einige andere Punkte. Die Linie eines konstruktiven Dialoges zwischen der EU und den de facto Autoritäten/Führern der somalischen Regionen (ohne gleichzeitige formelle Anerkennung) hat natürlich flüchtlingspolitische Implikationen – gerade in Deutschland. Nach wie vor gilt hier die Regel: wo kein Staat, da keine Verfolgung. Welch eklatante Unterschiede zwischen den EU-Staaten im Umgang mit den Asylanträgen von Somaliern bestehen, zeigt eine Statistik im Anhang des Aktionsplans Somalia. Der gemäß erhalten 92% aller somalischen Asylantragsteller in Dänemark einen Flüchtlingsstatus, 50% in Frankreich, 49,7 % in Großbritannien, 10 % in Österreich und lediglich 0,3 % in Deutschland. Bei den letzteren handelt es sich wohl allerdings um Personen, bei denen lediglich Abschiebungshindernisse nach § 53 Ausländergesetz festgestellt wurden.

Die Statistik der aus EU-Staaten "repatriierten" somalischen Staatsangehörigen weist für das zuletzt erfasste Jahr 1998 lediglich 23 Fälle freiwilliger Rückkehrer (alle aus Dänemark) sowie 25 zwangsweise Rückführungen in den Herkunftsstaat aus: Dänemark 10, Schweden 9, Belgien, Griechenland und Spanien je 2. Bei der zwangsweisen Rückführung von Somalierinnen und Somaliern in Drittstaaten allerdings nimmt Deutschland einen unangefochtenen Spitzenplatz ein: 157 Fälle, Schweden: 54, Niederlande: 32.

Trotz der relativ geringen Zahl von Rückkehrern gibt es freiwillige Rückkehrprogramme inzwischen in Schweden, Großbritannien, den Niederlanden und Dänemark. Am weitesten wagt sich Dänemark hinsichtlich der faktischen Anerkennung regionaler de facto-Autoritäten vor. Informelle/technische Rückführungsvereinbarungen Dänemarks existieren mit den Entitäten Somaliland, Nordostsomalia und Hiran (Zentralsomalia). Die niederländische Einwanderungsbehörde (Immigration Service and Naturalisation Department) kooperiert mit dem staats-ähnlichen "Somaliland". Eine schwedische Delegation hat mit den Lokalverwaltungen der Entitäten Somaliland und Puntland die Repatriierung abgelehnter Asylbewerber diskutiert und befindet sich in der Phase eines Pilotprojektes.

Eine weitere hochrangige Arbeitsgruppe – diesmal innerdeutsch: die sogenannte AG Rück(führung), besetzt mit Experten aus dem Auswärtigen Amt, dem Entwicklungshilfeministerium und der Innenministerien des Bundes und der Länder. Laut SPIEGEL Nr. 4 / 2000 vom 24. Januar 2000 ist diese Arbeitsgruppe mit den Plänen für ein effizienteres Rückkehrmanagement vorangekommen. Die Gruppe sucht Wege der Abschiebung für Personen, die angeblich ihre Herkunft verschleiern oder deren Herkunftsstaaten die Rückführung verzögern. Neben altbekannten Vorschlägen wie "Demarchen des deutschen Botschafters im Heimatstaat", Druck über die Visaerteilungspraxis und Restriktionen bei der Entwicklungshilfe steht auch der Einsatz von kleinen Charterflugzeugen bei der Rückführung "schwerst-renitenter Personen" auf der Tagesordnung. Gesprochen wird auch über die Nutzung von Fluggerät und Personal der Bundeswehr. Bewaffnete Abschiebungen – eine weitere Form der humanitären Intervention? Über Abschiebungen mit kleinen Chartermaschinen (Geschäftsreisemaschinen) hat man auch in anderen westeuropäischen Staaten nachgedacht (Vgl. Ausgabe Nr. 4). In Belgien sind im Oktober und November 1999 Abschiebungen mit einem Airbus des Verteidigungsministeriums durchgeführt worden (Vgl. Ausgabe Nr. 24).

Unter Missachtung des internationalen Flüchtlingsrechtes hat die deutsche Auslandsvertretung in Moldawien im Fall eines Asylsuchenden unter Angabe seines Namens beim potentiellen Verfolgerstaat Informationen eingeholt. In einem Urteil vom 10. Dezember 1999 attestiert das Verwaltungsgericht Sigmaringen dem Auswärtigen Amt nun, dass sich aus diesen fragwürdigen Praktiken des Auswärtigen Amtes ein dringender Reformbedarf im Hinblick auf die Erstellung der Berichte und Auskünfte des Auswärtigen Amtes ergebe. Die skandalöse Anfrage fiel noch in die Ära des Bundesaußenministers Kinkel und wurde jetzt durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen öffentlich bekannt. PRO ASYL bezweifelt, dass es sich um einen Einzelfall handelt, zumal auch die zuständige Abteilung 514 im Auswärtigen Amt in ihren Stellungnahmen an das Verwaltungsgericht kaum Problembewusstsein zeigte. Auf fragwürdige Praktiken der Informationsbeschaffung vonseiten des Auswärtigen Amtes hatte PRO ASYL bereits mehrmals hingewiesen (vgl. auch Ausgabe Nr. 22).

Die Einzelheiten: ein moldawischer Staatsangehöriger floh im Oktober 1995 in die Bundesrepublik Deutschland und beantragte Asyl. Aufgrund eines Beweisbeschlusses bat das Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt um die Beantwortung einer Reihe von Fragen (sogenannte Einzelauskunft). Sie wurden von dort an die deutsche Botschaft in der moldawischen Hauptstadt Chisinau weitergegeben. Die deutsche Botschaft hatte nichts besseres zu tun, als sich prompt in einer Verbalnote vom 12. November 1997 an das Außenministerium Moldawiens zu wenden und unter Nennung des Namens des Asylsuchenden mit ausdrücklichem Hinweis auf seinen Asylantrag in Deutschland um die Beantwortung der Fragen zu bitten. So sollte das moldawische Außenministerium unter anderem beantworten, ob Intellektuelle und Künstler 1994 staatlicher Verfolgung oder staatlich geduldeter Verfolgung ausgesetzt waren. Die zunächst verwunderte Nachfrage des Verwaltungsgerichts nach diesem Vorgehen führte das Auswärtige Amt zu kuriosen Argumentationen: Man verfüge in der Botschaft "nicht über Informanten, die in einzelnen Behörden des Gastlandes beschäftigt sind und die die erforderlichen Erkenntnisse auf inoffiziellem Weg beschaffen" könnten. Der weitere Verlauf: das Außenministerium Moldawiens schob die Anfrage ans eigene Innenministerium zur Beantwortung weiter. Mit Hilfe der von dort erhaltenen Informationen beantwortete die deutsche Botschaft die Anfragen. Pech in diesem Fall: das Auswärtige Amt hatte keinen Informanten, der Kläger allerdings. So kam er an die Verbalnote der deutschen Botschaft. In dem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen wird darauf hingewiesen, dass die vom Rechtsanwalt des Klägers geäußerte Kritik an dem Zustandekommen der Auskünfte des Auswärtigen Amtes in weiten Teilen nachvollziehbar ist, die unveränderte Weitergabe eines solchen Auskunftsersuchens im Einzelfall Nachfluchtgründe schaffen könne, sowie datenschutzrechtlich fragwürdig sei. Dem Auswärtigen Amt wird in dem Urteil Trickserei attestiert: "Aus Sicht des Gerichts ist hierbei besonders zu beanstanden, dass die Art der Informationsgewinnung seitens des Auswärtigen Amtes (zunächst) nicht offen gelegt worden ist. Hieraus so wie aus den weiteren Kritikpunkten (...) ergibt sich ein dringender Reformbedarf im Hinblick auf die Erstellung der Berichte und Auskünfte des Auswärtigen Amtes." In diplomatischen Formulierungen erteilt das Gericht dem Auswärtigen Amt und solchen Praktiken die Höchststrafe: "(...) eine gewisse, wenn auch nur geringe Aussage- und Beweiskraft kann den Auskünften und Berichten des Auswärtigen Amtes nicht abgesprochen werden." Dem betroffenen Moldawier half das nicht. Das Verwaltungsgericht hielt seine Angaben im Asylverfahren aus anderen Gründen für unglaubhaft und wies die Klage ab. (Az.: A 4 K 10356/96)
Anlage 1a
Þ Übersetzung der Verbalnote der Deutschen Botschaft in der Republik Moldawien an das moldawische Außenministerium vom 12. November 1997 (52KB)
Anlage 1b
Þ Schreiben des Auswärtigen Amtes an das VG Sigmaringen vom 12. Mai 1998 (55KB)


kR wird 50. Gegründet wurde das UN-Flüchtlingskommissariat am 14. Dezember 1950 zunächst als provisorische, inzwischen allerdings nicht mehr wegzudenkende Organisation. Auf den Geburtstag weist eine Presseerklärung von UNHCR Deutschland hin.
Anlage
Þ UNHCR


Der Niedersächsische Innenminister Heiner Bartling hat dem Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V. in einem ausführlichen Schreiben auf die heftige Kritik an der von Bundesinnenminister Schily angestoßenen Diskussion über die Zukunft des Grundrechts auf Asyl geantwortet. Bartling zeigt sich in einiger Hinsicht, insbesondere in der Frage der nichtstaatlichen Verfolgung, konzilianter als Bundesinnenminister Schily. Auch seine Äußerungen zu den Perspektiven einer europäischen Harmonisierung des Asylrechts sind differenzierter. Andererseits knüpft Bartling in seinen Formulierungen zum Teil an den fragwürdigen Harmonisierungspapieren aus dem österreichischen Innenministerium (Matzka) an. "Ein flexibleres System der Schutzgewährung, das sich unter Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands mehr an der tatsächlichen Schutzbedürftigkeit und –würdigkeit der Flüchtlinge orientiert als an abstrakten Rechtsgrundsätzen". Das scheint doch der Jargon zu sein, in dem die Schönheit der Deregulierung als Modernität gepriesen wird. Das unbürokratischste Asylrecht wäre konsequenterweise gar keines. Das gemeint zu haben, kann man Herrn Bartling aufgrund dieses Briefes allerdings nicht unterstellen.
Anlage Nr. 2
Þ Schreiben des Niedersächsischen Innenministers an den Niedersächsischen Flüchtlingsrat vom 5. Januar 2000 (184 KB)


Die Bundesanstalt für Arbeit hat mit Runderlass vom 21. Dezember 1999 als Folge der Bleiberechtsregelung für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt (Altfallregelung nach IMK-Beschluss vom 19. November 1999) geregelt, dass Asylbewerbern, die auf dieser Basis eine Aufenthaltsbefugnis erhalten, und sich seit 6 Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen aufhalten, einen Anspruch auf die Arbeitsberechtigung haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anlage Nr. 3
Þ Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit an alle Dienststellen vom 21. Dezember 1999 (69 KB)


Asylrechtskundige Beratung durch Rechtsanwälte ist nunmehr auch auf den Flughäfen Berlin-Schönefeld und München (Franz-Josef-Strauß-Airport) gesichert. Entsprechende Regelungen wurden mit den Anwaltsorganisationen analog zu den bisher schon in Frankfurt umgesetzten Regelungen vereinbart. Aufgrund der gegenüber Frankfurt geringeren Zahl der Ankünfte von Asylsuchenden wird eine Rufbereitschaft anstelle einer täglichen Präsenz sichergestellt. Mit der asylrechtskundigen Beratung trägt das Bundesinnenministerium Vorgaben Rechnung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zum Asylrecht 1996 gemacht hat.


Das Lawyers Committee for Human Rights aus den Vereinigten Staaten weist auf die Praxis sogenannter beschleunigter Zurückweisungsprozeduren in den USA hin, die seit einer Änderung des Einwanderungsgesetzes im Jahre 1996 gelten. Während früher ankommende Asylsuchende ihr Asylbegehren direkt bei einem Einwanderungsrichter vortragen, Zeugen präsentieren und Anwälte einschalten konnten, werden nun verstärkt Personen ohne gültige Reisedokumente auf Weisung der US-Einwanderungsbehörde zurückgewiesen. Zwar sollten sich die Beamten der Einwanderungsbehörde in einer Anhörung eine Meinung bilden zur Frage der glaubwürdigen Furcht vor politischer Verfolgung, jedoch gibt es offensichtlich Fälle, in denen dies nicht stattfindet. Wer bei dieser summarischen Glaubwürdigkeitsprüfung durchfällt, wird zurückgewiesen. Das Lawyers Committee for Human Rights vermutet, dass einige der Betroffenen auch nach Deutschland zurückgewiesen wurden. Wer solche Fälle (expedited removal) kennt, möge sich bitte an das Lawyers Committee for Human Rights
333 Seventh Avenue, 13th Floor
New York, New York 10001-5004
USA
Tel. (212) 845 5200
Fax: (212) 845 5299
e-mail
Lawyers Committee for Human Rights
wenden.

Wie berichtet, wurde einer Hildesheimer Gutschein-Umtausch-Initiative, die sich mit ihrer Aktion gegen die Sonderbehandlung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wendet, vom Deutschen Bundestag der Förderpreis "Demokratie leben" im Berliner Reichstag verliehen. Nachdem das niedersächsische Innenministerium in einem Schreiben vom 3. Dezember 1999 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, die Leviten gelesen und Unverständnis darüber geäußert hatte, dass für bürgerschaftliches Engagement diejenigen geehrt würden, deren Umtauschaktion die Absicht des Bundesgesetzgebers unterlaufe, wurde die Preisverleihung zu einem Lehrstück in Sachen "Demokratie leben". Nur diejenigen zehn Initiativen, denen auch Geldpreise zugedacht waren, wurden an Ort und Stelle ausgezeichnet. Abweichend von der ursprünglichen Tagesordnung sollte den andern lediglich die Urkunde zugeschickt werden. Nachdem die Urkunde inzwischen bei der Initiative in Hildesheim eingetroffen ist, halten deren Mitglieder den Grund der Abweichung von der Tagesordnung für geklärt. Denn der Bundestag brachte es offensichtlich fertig, durch eine eigens für die Umtauschinitiative entworfene Spezialurkunde die Preisträger zu diskriminieren. Die Initiative hat sich inzwischen die Urkunden anderer Preisträger beschafft, so dass ein Vergleich möglich ist. Die Initiative ist nun nicht wie andere Preisträger "unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie" und die meisten lobenden Adjektive entfallen. Von einer Wertschätzung der Arbeit ist nicht mehr die Rede und Herr Thierse wünscht auch nicht mehr "Erfolg bei der weiteren Tätigkeit". Der Name der Preisträger-Initiative wird erst gar nicht genannt. Wolfgang Thierse unterschrieb dieses deutsche Dokument, blieb der Preisverleihung allerdings fern. Dem Deutschen Bundestag übergab die Hildesheimer Umtauschinitiative, von ihrer Spezialurkunde noch nichts wissend, eine Urkunde eigener Art.
Anlage Nr. 4
Þ 3 Urkunden aus Heft 64/65 des Niedersächsischen Flüchtlingsrates (80 KB)


Im Zusammenhang mit dieser denkwürdigen Preisverleihung ist an die Beschlüsse des SPD-Parteitages vom 8./9. Dezember 1999 zu erinnern. Die SPD hat sich in ihnen gegen den Widerstand der Parteiführung die Forderung zu eigen gemacht, die letzte Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Bestimmungen über Sachleistungen anstelle von Geldleistungen aufzuheben.
Anlage Nr. 5
Þ Beschlüsse des SPD-Parteitages vom 8./9. Dezember 1999 aus Heft 64/65 des Niedersächsischen Flüchtlingsrates


Die niedersächsische Landesregierung plane ein Netz der systematischen, umfassenden Internierung von MigrantInnen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus, das bislang in Deutschland einzigartig ist. Dies wirft ihr der Flüchtlingsrat Niedersachsen vor. Es geht dabei um Modellprojekte zur Identitätsfeststellung bei Personen, die angeblich ihre Identität verschleiern.
Anlage 6
Þ Artikel des Flüchtlingsrates Niedersachsen aus Heft 64/65 "Perfekte Lagerhaltung" von Norbert Grehl-Schmitt


In einem Schreiben vom 22. Dezember 1999 an die Gesellschaft für bedrohte Völker hat sich Bundesinnenminister Otto Schily nochmals zum Thema "Rückführung in den Kosovo" geäußert. Die besondere Situation der Volksgruppe der Roma und Ashkali dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Mit dem Sonderrepräsentanten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für den Kosovo Dr. Bernard Kouchner habe er vereinbart, "dass sich die Durchsetzung der Ausreisepflicht im Winter nur auf Einzelfälle erstrecken wird. Betroffen sind zunächst Straftäter und Personen, die nach dem 11. Juni 1999 nach Deutschland eingereist sind. In größerem Umfang sollen zwangsweise Rückführungen von Kosovo-Albanerinnen und -Albanern dann erst im kommenden Frühjahr durchgeführt werden. Von diesen Maßnahmen, deren konkrete Umsetzung in der Verantwortung der zuständigen Landesbehörden liegt, sind bis auf weiteres die Angehörigen anderer Volksgruppen im Kosovo, insbesondere Serbinnen und Serben, Roma und Ashkali ausgenommen."

Unklar bleibt, ob sich dies als definitiv vereinbarter Abschiebungsstopp für die genannten Gruppen verstehen lässt. (Vgl. hierzu auch Nr. 23)

Der im November 1999 aus Erlangen in die Türkei abgeschobene Kurde Mustafa Dana schildert in einem Brief den Verlauf seiner Abschiebung und die Geschehnisse nach seiner Ankunft in der Türkei. Auffällig ist wieder einmal die Beteiligung eines Arztes und in Verbindung damit die Angabe des Betroffenen, man habe ihm gedroht, man werde ihn gegebenenfalls narkotisieren. Die Zahl der Abschiebungen in die Türkei über den Flughafen Ljubljana scheint zuzunehmen. Es ist möglich, dass dies an der Begleitung der Flüge durch Sicherheitspersonal des Luftfahrtunternehmens – möglicherweise der Adria Airways – liegt (Vgl. Ausgabe 11)
Anlage
Þ Kurdistan-Rundbrief


Das Yugoslav Lawyers Committee for Human Rights hat am 15. November 1999 Stellung genommen zu der Frage. "Können Wehrpflichtige, die die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) während der NATO-Intervention ohne Erlaubnis verlassen haben, zurückkehren?" Die von der Kriegsdienstverweigererorganisation Connection e.V. übersetzte Stellungnahme ist im "Rundbrief KDV im Krieg" Nr. 1/00 abgedruckt.
Anlage Nr. 7
Þ Artikel Rundbrief "KDV im Krieg" Nr. 1/00


Die Ergänzung des Amnestiegesetzes für die Republika Srpska ist am 23. Juli 1999 in Kraft getreten. Zuvor waren Militärdienstentzieher und Deserteure von der Amnestie ausgenommen. Einige Innenministerien haben diese neue Lage zum Anlass genommen, bislang geltende Duldungsregelungen für serbische Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus der Republika Srpska aufzuheben. Der "Rundbrief KDV im Krieg" Nr. 1/00 dokumentiert die Neufassung des Amnestiegesetzes, den entsprechenden Tagesordnungspunkt bei der 8. Sitzung des gemeinsamen Expertenausschusses zum deutsch/bosnischen Rückübernahmeabkommen, die Rücknahme der bislang geltenden Regelungen für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus der Republika Sprska in Nordrhein-Westfalen. Rudi Friedrich und Franz Nadler kommentieren die neue Lage.
Anlage Nr. 8
Þ Kommentar Rundbrief "KDV im Krieg" Nr. 1/00

Jeder 10. Flüchtling ist älter als 60 Jahre. Diese Tatsache und die Probleme der älteren Flüchtlinge werden oftmals vergessen. Das Jahrbuch "Flucht" 1999/2000 der Deutschen Stiftung für UNO-Flüchtlingshilfe e.V., herausgegeben von Klaus Henning Rosen beschäftigt sich mit dem Thema unter dem Titel "Ältere Menschen - vergessene Flüchtlinge". Bestellung über den Buchhandel (ISBN 3-931332-15, 96 S. DM 19,80).

Die kurdische Autorin Devrim Kaya, Verfasserin einer Autobiographie unter dem Titel "Meine einzige Schuld ist, als Kurdin geboren zu sein") erschienen im Campus-Verlag, Frankfurt 1998) steht für Lesungen in deutschen Städten zur Verfügung. Anfragen über: Initiative für politisch-kulturelle Bildung und nonkonformistische Aufklärung-Eisenach, c/o Roland Wanitschka, Postfach 11 44, 99801 Eisenach, Tel.+Fax: 03691 / 212548.

Der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bayerischen Landtags Dr. Klaus Hahnzog, seit langen Jahren Verteidiger des Asylrechts, hat sich in einem Interview mit dem Infodienst des Bayerischen Flüchtlingsrates zu Hintergründen und Bedeutung der Beschlüsse des SPD-Parteitages vom 8./9. Dezember 1999 geäußert.
Anlage Nr. 9
Þ Interview mit Dr. Klaus Hahnzog, Infodienst Bayerischer Flüchtlingsrat Nr. 71 (20 KB)


Aus Anlass eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach vom 8. Dezember 1999 zum "Kopftuchzwang" im Iran und in Bayern äußert sich ein Anonymus zu den Besonderheiten der bayerischen Rechtspflegelandschaft und dem Druck auf die Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Anlage Nr. 10
Þ Artikel "Zitiert – kommentiert V",Infodienst Bayerischer Flüchtlingsrat Nr. 71 (9 KB)


Über die Normalisierung der deutschen Iranpolitik und verstärkte Reisediplomatie der europäischen Staaten im Iran berichtet die TAZ vom 18. Januar 2000. Da sich der Ölpreis im vergangenen Jahr verdoppelt hat, werde der Iran als Geschäftspartner wieder interessant. So habe der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages Hans-Ulrich Klose (SPD) die Erhöhung der derzeitig auf 30 Millionen Mark begrenzte Absicherung von Iran-Geschäften durch Hermes-Kredite in Aussicht gestellt. Keine diplomatischen Nachwirkungen mehr hat offensichtlich der Mykonos-Anschlag, den das Berliner Kammergericht 1997 als Staatsterrorismus beurteilt hat. Nach Informationen der TAZ sollen inzwischen auch einige iranische Agenten wieder an ihren Arbeitsplatz in Deutschland zurückgekehrt sein. Eine erneute Verstärkung der nie eingestellten Bespitzelung der iranischen Exilszene?

Eine gemeinsame Presseerklärung des iranisch demokratischen Rats Göttingen, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und des Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung von Asylsuchenden e.V. weist darauf hin, dass zwei Todesurteile von der iranischen Justiz gegen Studenten bestätigt wurden, die sich an den Studentenprotesten vom 8. Juli 1999 beteiligt hatten.
Anlage Nr. 11
Þ Presseerklärung des iranisch demokratischen Rats Göttingen, der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und des Göttinger Arbeitskreis zur Unterstützung von Asylsuchenden e.V. vom 24. Januar 2000


Sierra Leones Rebellen und Liberias Regierung schmuggeln Diamanten gegen Waffen. Dies behauptet eine Studie einer Koalition kanadischer Nicht-Regierungsorganisationen, über die die TAZ vom 18. Januar 2000 berichtet. Die Information ist vermutlich richtig, die Studie als ganze dennoch fragwürdig. Sie unterstützt die Aktivitäten von Söldnerfirmen im Dienste von Bergbaukonzessionären wie die der südafrikanischen Söldnerfirma "Executive Outcomes" und "Sandline". François Misser in der TAZ: "Überraschend ist das nicht, wenn der Leser entdeckt, dass der Bericht von ‚institutionellen Geldgebern‘ in Großbritannien finanziert wurde, die ‚anonym‘ bleiben wollen – eine gängige Sprachregelung für verdeckte staatliche oder gar geheime Zuwendungen. Der Bericht unterschlägt die Befunde einer britischen parlamentarischen Untersuchungskommission von 1998 zum Sandline-Skandal, der enge Zusammenarbeit zwischen der Söldnerfirma und dem britischen Geheimdienst MI-6 feststellte." Es bleibt abzuwarten, ob die in der Studie enthaltene Schlussfolgerung, Bergbaufirmen sollten im Gegenzug für militärische Operationen oder Waffenlieferungen keine Konzessionen erhalten, auf eine Änderung der Strategie deutet.
Anlage
Þ taz


  • Wie Landschafts- und Politikerpflege in Deutschland funktioniert, wird in diesen Wochen wieder einmal deutlich. Über die Parallelveranstaltung in Afrika berichtet ein Artikel in der deutschen Ausgabe von Le Monde diplomatique / Januar 2000. Christophe Champin und Thierry Vincent berichten unter dem Titel "Afrikanische Präsidenten als PR-Produkt" über die intensive Tätigkeit französischer Öffentlichkeitsberater im frankophonen Afrika. Autokraten, Kleptokraten und Diktatoren umgeben sich zunehmend mit Öffentlichkeitsexperten, die ihr Image bei westlichen Kreditgebern aufpolieren. Deren Arbeit ergänzt die Arbeit der "Messieurs Afrique", jener zwischen Frankreich und Afrika hin- und herpendelnden Emissäre, die im Beziehungsdreieck zwischen afrikanischen Staatschefs, der französischen Regierung und großen französischen Unternehmen agieren. Besonders gut "gepflegt" wird unter anderem der togolesische Staatschef Eyadéma, der sich offensichtlich hochrangiger Protektion erfreut. So weist Le Monde diplomatique auf die Tatsache hin, dass der ehemalige französische Ministerpräsident Michel Rocard während der politischen Krise in Togo eine Vermittlungsaktion durchführte, wobei er einen für Präsident Eyadéma sehr vorteilhafte Bericht verfasst habe.
    Anlage
    Þ Le Monde Diplomatique


    Die Innenministerkonferenz hat ihre Altfallregelung per Umlaufbeschluss modifiziert. Alle Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien sollen die Regelung nicht in Anspruch nehmen können. Bislang war im Text nur von Ausreisepflichtigen die Rede. Angeblich habe es sich bei der bisherigen Fassung um ein Redaktionsversehen gehandelt.


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