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DIE RECHTSBERATERKONFERENZ

der mit den Wohlfahrtsverbänden und

dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen

zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

c/o Rechtsanwalt Rainer M. Holmann, Hofhaus , Alsenstraße 17, B-52068 Aachen Tel. 02411949700 Fax: 024119497029

Stellungnahme der Rechtsberaterkonferenz

zu einer geplanten "Altfallregelung"

vom 10. August 1999

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Nachdem die Fraktionen von SPD und Grünen in der Koalitionsvereinbarung die Schaffung einer "Altfallregelung" vereinbart haben, warten die betroffenen Kreise seit nunmehr fast einem Jahr auf die Umsetzung. Bedauerlicherweise ist eine solche "Altfallregelung" bis heute nicht verabschiedet worden, obwohl selbst "gut informierte Kreise" (vgl. Erlaß des saarländischen Ministeriums des Inneren vom 1.2.1999) hiermit zuletzt im "ersten Halbjahr 1997' gerechnet hatten.

Die bisherige Nichtverabschiedung einer Altfallregelung nehmen wir zum Anlaß die Verantwortlichen in der Politik mit de~,1 "Eckpunkten der Rechtsberaterkonferenz" zu befassen. Wir bitten die Entscheidungsträger, die nochstehenden Punkte bei ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen:

1. Schnelle Verabschiedung einer "Altfallregelung".

Nach nahezu einem Jahr in der Regierungsverantwortung müßte genügend Wasser Rhein und Spree hinabgeflossen

sein, daß die versprochene "Altfallregelung" endlich ins Werk gesetzt wird. Es steht noch unserer Einschützung auch nicht zu erwarten, daß beteiligte politische Kreise hierwegen eine Unterschriftensammlung veranstalten könnten. Die Verabschiedung einer "Altfallregelung" ist eine Maßnahme praktischer Vernunft, die nicht nur zur Entlastung von Gerichten und Behörden führen wird, sondern die auch in vielen Einzelfüllen Gerechtigkeit schaffen könnte.

 

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2. Das Warten auf die IMK bringt nicht weiter:

Mehrere Innenmininisterkonferenzen haben außer der Einrichtung eines Ausschusses nichts bewirkt. Die Koalition hat eine politische Mehrheit, um die Koalitionsvereinbarung durchzusetzen.

3. Abschiebungsstop bis zur Einführung einer Altfallregelung:

In einzelnen Bundesländern (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein) sind Erlasse verkündet worden, die Personen von einer Abschiebung ausnehmen, die unter die "Altfallregelung" fallen könnten. Vergleichbares gibt es in den anderen Bundesländern nicht Wir fordern den Bundesinnenminister auf, entsprechend den Initiativen der vier vorgenannten Bundesländer bundeseinheitlich tätig zu werden.

4. Endlich Klarheit bei den Stichtagen:

In der politischen Diskussion sind `Stichtage" für eine Altfallregelung vorzufinden, die auf einer Art Neuauflage der "Härtefallregelung" vom März 1996 beruhen. Die seinerzeit vereinbarten Stichtage waren aber für eine wirkungsvolle Altfallregelung nicht ausreichend.

Wir schlagen vor, daß - etwa vergleichbar der Regelung im Vereinigten Königreich des Jahres 1998 - folgende Stichtage gelten sollen, hierbei befinden wir uns in Übereinstimmung mit der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung:

Alleinstehende Erwachsene ;sollten nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren unter die Altfallregelung fallen;Familien mit minderjährigen Kindern nach drei Jahren Aufenthaltsdauer;

unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollten ebenfalls nach drei Jahren Aufenthaltsdauer in die Altfallregelung aufgenommen werden.

Sieht man sich die Regelungen des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes an, in denen nach acht Jahren Aufenthaltsdauer von einer so weitgehenden Integration ausgegangen wird, daß (unter weiteren Voraussetzungen) ein Einbürgerungsanspruch besteht, so scheinen uns die vorstehenden Fristen in jeder Hinsicht angemessen.

5. Betroffener Personenkreis:

Wir sind der Ansicht, daß die Herausnahme irgendwelcher Personengruppen aus einer Altfallregelung nicht nachvollziehbar und mit dem grundlegenden Gedanken der Gerechtigkeit, dern sich die neue Bundesregierung in besonderer Weise verpflichtet fühlt, nicht zu vereinbaren wäre.

In eine "Altfallregelung" sollten auch abgelehnte Bewerber nach dem BVFG einbezogen werden, sofern sie die Stichtagsvoraussetzungen erfüllen.

6. Abweichung von der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts:

Bei Alten, Kranken und Personen mit minderjährigen Kindern sollten nach unserer Ansicht großzügige Ausnahmen von der grundsätzlich zu akzeptierenden Voraussetzung der "Sicherung des Lebensunterhalts" geschaffen werden.

Darüberhinaus sollte eine "Aufenhaltsbefugnis auf Probe" für diejenigen erteilt werden können, die die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit nach Erteilung eines Aufenthaltsrechtes glaubhaft machen.

7. Arbeitsmarktaspekte:

Durch eine Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit oder durch eine Änderung der ArGV sollte sichergestellt werden, daß Personen, die die "Altfallregelung" in Anspruch nehmen können, mit einer "Arbeitsberechtigung" ausgestattet werden, so daß sich geringere Probleme hinsichtlich der Erfüllung der Forderung noch Sicherung des Lebensunterhaltes stellen.

Wir wiederholen: Die Einführung einer "Altfallregelung" ist überfällig. Sie sollte noch im Jahre 1999 ins Werk gesetzt werden. Auf diese Weise ließ sich einige Gerechtigkeitslücken noch im alten Jahrtausend schließen.

Wir über uns:

Die deutsche Rechtsberaterkonferenz ist ein Zusammenschluß von Rechtsanwaltinnen und Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden Caritasverband (DCV), Diakonisches Werk (DW) und Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) es sich seit Jahren zur Aufgabe gemacht haben, Rechtsberatung für AsyIsuchende und ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Im Interesse der Rechtssuchenden treffen sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte regelmäßig zu Rechtsberaterkonferenzen, in denen ein Informations- und Meinungsaustausch stattfindet. In der Schriftenreihe der Rechtsberaterkonferenz werden Schriften mit praktischen Ratschlägen und Anleitungen für die Betreuung von Flüchtlingen sowie theoretische Darstellungen für das Fachpublikum veröffentlicht. Daneben wendet sich die deutsche Rechtsberaterkonferenz mit Aufrufen an die politisch Verantwortlichen 5ffentlich zu Wort, überwiegend wenn es um Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge geht.

Für die Rechtsberaterkonferenz

gez. RA Rainer M. Hofmann

- Sprecher -

Der Sprecherrat der Rechtsberaterkonferenz:

RA'in Vera Kohlmeyer-Kaiser, Ahlen; RA Jürgen Balbach, Stuttgart; RA Hubert Heinhold, München;

RA Michael Hiemann, Rudisleben; RA Rainer M. Hofmann, Aachen; RA Rudolf Klever, Hamburg

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