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IPPNW akzente, Berlin 1999 Eine Information
Die Asyl- und Ausländergesetzgebung der Bundesrepublik setzt den traumatisierenden Prozess für Überlebende von Folter und Gewalt fortWaltraut Wirtgen Unter den in Deutschland Schutz und Asylsuchenden Flüchtlingen und Asylbewerbern sind nach internationalen Statistiken zwischen 5 und 30% Überlebende von Folter, insbesondere von sexueller Folter, Misshandlung, Verfolgung, Vertreibung und z.T. schwerwiegender Traumatisierung aus Kriegs- und Krisengebieten. Diese Menschen kommen aus mehr als 30 Ländern und sind überwiegend Kinder und Frauen. Aus Statistiken der Beratungs- und Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer ist ersichtlich, dass die Anzahl und der Schweregrad der Traumatisierung der dort Hilfe und Behandlung suchenden KlientInnen in letzter Zeit erheblich zunimmt. Bei über 2/3 aller dort vorsprechenden Flüchtlinge handelt es sich um körperliche Folgen von Misshandlung und Folter sowie um überwiegend psychische Folgen. Diese resultieren aus eigenen Erlebnissen, aber auch aus der Zeugenschaft von Misshandlung und Ermordung nächster Angehöriger und Freunde sowie aus der Zerstörung und Vertreibung aus dem Haus und der Heimat. Neben den körperlichen Folgeschäden (des Gelenk- und Skelettsystems, des Seh- und Hörvermögens, des Verlustes von Zähnen und Gliedmaßen u.ä.) bestehen insbesondere psychische Folgeerkrankungen in unterschiedlich starker Ausprägung, wie z. B.
Überlebende von Folter, und schwerem Trauma haben seit 1993 in zunehmendem Maße keine Möglichkeit, auf legalem Wege nach Deutschland zu gelangen. Aufgrund ihrer psychischen Trauma-Folgen wird in den meisten Fällen ihr Asylantrag sofort bei der Erstanhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) als unglaubwürdig oder unbegründet abgelehnt. Die Gründe für diese Ablehnung liegen fatalerweise gerade in der Symptomatik der Traumatisierung der Flüchtlinge, die sich folgendermaßen darstellen kann:
Weitere Faktorender Ablehnung sind begründet in: . -
Wird der Asylantrag nach der Erstanhörung abgelehnt, verstärken sich die oben beschriebenen Beschwerden und Krankheitsbilder im Sinne einer Fortsetzung der Traumatisierung mit der großen Gefahr einer Chronifizierung der Angstsymptomatik, der Depression, der Aussichtslosigkeit, dem Gefühl des erneuten Ausgeliefert- und Ausgegrenztseins. An Einzelheiten des Erlebten, die den Asylantrag stützen könnten, erinnern sich traumatisierte Menschen zumeist erst nach einiger Zeit. Hierfür ist eine geschützte Umgebung und eine Vertrauensbeziehung sowie längerfristige Beratung und Behandlung Voraussetzung. Aus diesem Grunde müssen auch Einzelheiten zu Folter und Verfolgung, die im ersten Asylverfahren noch nicht bekannt waren, in die nachfolgenden Verfahren einbezogen werden können. Eine Atmosphäre des Unerwünschtseins und die Unterbringung in Sammelunterkünften, auf engstem Raum mit Einzelpersonen oder Familien aus den unterschiedlichsten Kulturen, ohne jede private Atmosphäre und Rückzugsmöglichkeit, verordnete Untätigkeit durch Arbeits- und zumeist auch Ausbildungsverbot bedeuten für traumatisierte Menschen schwere Behinderungen bei der Bewältigung ihrer Erlebnisse und dem Versuch, mit dem Kulturschock fertig zu werden und eine eigene Identität neu zu entwickeln. Sachleistungen und Essenspakete bedingen nicht nur Gesundheitsschädigungen durch falsche Ernährung, sondern nehmen den Flüchtlingen jede private Initiative, etwas einzukaufen, heimische Speisen zuzubereiten, wie auch ihre Traditionen zu pflegen. Mit der Ablehnung des Asylantrages und der drohenden Abschiebung kommt es in allen Fällen zu erneuter und verstärkter Konfrontation mit den Erlebnissen in der Heimat und zu einer unbeherrschbaren Angst (automatische Angst zusätzlich zur normalen Signalangst) vor einer Wiederholung der Verfolgung und Folter. Erlebt wird die erneute Gefahr und das Gefühl des Ausgeliefertseins. Insgesamt sind die massive Verstärkung der psychischen Symptomatik, Symptome der PTSD, schwere Angstzustände, Depressionen mit Suizidalität und nicht selten Selbsttötungen, Zukunftsangst, weitere Folgekrankheiten (z.B. als psychosomatische Krankheitsbilder ), und nicht selten psychotische Episoden festzustellen. Die Hauptleidtragenden sind die Flüchtlingskinder, die zumeist selbst Misshandlungen und z.T. auch Folter überlebt haben. Zusätzlich leiden sie unter der "emotionalen Kälte" und den Gefühlsabspaltungen, Depressionen oder Aggressionen ihrer traumatisierten Eltern, so dass eine kindgerechte Entwicklung nicht möglich ist. Sie nehmen eine Art Geheimnis wahr, über das nicht gesprochen wird; sie nehmen es jedoch in ihr weiteres. Leben mit, so dass auch in den folgenden Generationen Alpträume und Ängste auftreten, die die traumatischen Erlebnisse der Eltern beinhalten. Die eigenen Erlebnisse bleiben in den Kindern (wie auch oft in den erwachsenen Personen) verschlossen und wirken bewusst oder unbewusst ein Leben lang fort. Aus Veröffentlichungen zu Untersuchungen von jüdischen Waisenkindern (s. Hans Keilson) ist bekannt, dass die'2. Sequenz, d.h. die Nachfluchtphase mit der Eingliederung im Exil, von weitreichendster Bedeutung ist.Diese Zeit entspricht heute der Zeit im Asylverfahren mit den oben beschriebenen weiteren schweren Belastungen, ohne adäquate psychotheapeutische Hilfe oder ausreichende soziale Betreuung. Zu fordern ist daher, dass traumatisierte Menschen und Überlebende von Folter dringend einen stabilen und sicheren Aufenthalt mit einem schützenden sozialen Umfeld erhalten. Darüber hinaus ist eine spezifische psychotherapeutische Behandlung zur Linderung der Beschwerden und Verhinderung weiterer Chronifizierung und von Sekundärkrankheiten dringend erforderlich. Diese Behandlung ist in den seltensten Fällen gegeben, da viele dieser Flüchtlinge keine Kenntnisse haben über die Möglichkeiten einer therapeutischen Hilfe. Zum anderen verhindert der unsichere Aufenthaltsstatus die Patientlnnen, sich auf eine Behandlung oder Bearbeitung ihrer traumatischen Erlebnisse einzulassen. Auf diese Weise wird die adäquate Hilfe und Behandlung hier im Gastland verhindert. Genauso wenig ist eine Hilfe möglich bei zwangsweiser, wie auch bei freiwilliger Rückkehr in das Land der vorausgegangenen Verfolgung und Folter. Für Überlebende von Folter und schwerer Traumatisierung, nach geschlechtsspezifischer Gewalt und Folter wie auch für unbegleitete minderjährige Jugendliche ist dringend ein unbegrenzter Aufenthaltsstatus zu fordern, um die weitreichenden Folgen nach Traumatisierung zu verhindern. Dies belegen zahlreiche Veröffentlichungen und Untersuchungen zu Überlebenden des Holocaust und der Folgegenerationen genauso wie z.T. langjährige Erfahrungen der Behandlungszentren für Folteropfer international und national. Weiterführende Literatur: Becker, David Calderon, Hugo: Extremtraumatisierungen - soziale Reparationsprozesse - politische Krise. In: Riquelme (Hrsg): Zeitlandschaft im Nebel, Vervuert 1992. Becker, David: Pgychotherapie bei Extremtraumatisierten. In: Gewalt und Trauma, IKO 1995. Fischer, G. / Riedesser, P.: Lehrbuch der Psychotraumatologie, Ernst Reinhard Verlag, München, Basel 1988. UTB für Wissenschaft. Gampel, Yolanda: Können diese Wunden heilen? In: Spuren der Verfolgung, Hardtmann, G. (Hrsg) Bleicher-Verlag 1992 Gampel, Yolanda: Eine Tochter des Schweigens. In: Bergmann, Jucovy, Kestenberg (Hrsg) : Kinder der Opfer - Kinder der Täter. Psychoanalyse und Holocaust. Ficher-Verlag Frankfurt 1995. Goldhagen, Daniel Jonah: Hitlers willige Vollstrecker - Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holcaust. Siedler-verlag 1996. Herman, J.: Die Narben der Gewalt - Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. München, Kindler 1994. Holderegger, Hans: Der Umgang mit dem Trauma. Klett-Cotta 1993. Keilson, Hans: Sequentielle Traumatisierung bei Kindern. Stuttgart, Enke 1979. Klemperer, Viktor.: Ich will Zeugnis ablegen in dieser Zeit - Tagebücher 1933 - 1945. Aufbau-Verlag 1995. Kogan, Ilany: "Der stumme Schrei der Kinder", die 2. Generation der Holocaust-Opfer, S. Fischer, Frankfurt 1995. Maerker, A. (Hrsg.): Therapie der posttraumatischen Belastungsstörungen. Springer 1997. Millet, Kate: Entmenschlicht - Versuch über die Folter. Junius-Verlag, Hamburg 1993. Reemtsma, Jan Philipp: -Folter - Zur Analyse eines Herrschaftmittels. Institut für Sozialforschung. Junius-Verlag, Hamburg 1991. Rosenthal, Gabriele (Hg.): "Der Holocaust im Leben von drei Generationen", Familien von Überlebenden der Shoa und der Nazi-Täter, edition psychosozial, Giessen 1997. Steiler, M./ Volbert, R. (Hrsg.): Glaubwürdigkeitsbegutachtung in der Psychologie im Strafverfahren. Bern, Huber 1997. Waco, Laura: Von zuhause wird nichts erzählt. Eine jüdische Geschichte aus Deutschland. P. Kirchheim-Verlag. Wirtgen, Waltraut: Trauma - Wahrnehmen des Unsagbaren. Asanger-Verlag, Heidelberg 1997. Wolf, P. / Steiler,. M.: Realkennzeichen in Aussagen von Frauen. In: Greuel, L. u.a. (Hrsg.): Psychologie der Zeugenaussage. Weinheim, Beltz. 1997. Das TraumaMichael Brune Ein psychisches Trauma ist ein tragisches, schmerzhaftes, angsteinjagendes und / oder erschütterndes Erlebnis, das von jedem gesund empfindenden Menschen als unausstehlich erlebt werden würde. Es kann sich um ein akutes, zeitlich abgegrenztes, vernichtendes Ereignis handeln, aber auch auf anhaltenden, auf Dauer unerträglichen, widerwärtigen Lebensumständen basieren. Ein psychisch traumatisierter Mensch ist jemand, der ein oder mehrere psychische Traumata erlitten hat. Die Beeinflussung der Psyche durch das Trauma zeigt sich im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang im allgemeinen als schwere, akute oder chronische Krisenreaktion. Vorausgesetzt, es geschieht keine neue Traumatisierung oder Retraumatisierung, klingen bei den meisten traumatisierten Menschen die Krisenreaktionen ab. Eine Zeit danach tritt jedoch häufig bei ihnen eine neue Phase des psychischen Leidens auf. Die neuen Beschwerden können nach wenigen Wochen auftreten oder manchmal auch bis zu Jahrzehnte später. Man spricht dann von posttraumatischen Symptomen und Reaktionen, womit die bestehenden seelischen Schäden und Narben bezeichnet werden, die nach Abklingen des eigentlichen psychischen Traumas vorhanden sind. Es gibt viele Bezeichnungen und Verständnismodelle dieser psychischen Leiden. Freud sprach von traumatischen Neurosen, in anderen Zusammenhängen sprach man vom KZ-Syndrom, und heutzutage benutzt man sehr oft den psychiatrischen Begriff "Posttraumatic stress disorder' oder abgekürzt PTSD (auf Deutsch "Posttraumatische Belastungsstörung" oder PTBS). Allgemein gültig ist, daß psychische Traumata, die durch bewußte Handlungen anderer Menschen verursacht sind, fast immer schwerer seelisch zu verarbeiten sind als solche, die durch unglückliche Umstände bewirkt wurden.Die psychisch traumatisierten Menschen, die als Flüchtlinge in die reichen Länder der Welt gekommen sind, leiden häufig unter den Folgen ihrer traumatischen Erlebnisse in Folterkammern, Gefängnissen, Kriegen, diktatorischen Staaten, unter Fluchterlebnissen und anderem und zudem häufig auch unter dem Leben im Exil. Einige der hier erfahrenen Traumata sind Folgen des Exils an sich, aber viele werden auch durch Asylverfahren, Fremdenfeindlichkeit und andere repressive Erfahrungen verursacht. Die hiesigen Traumata können dabei eine neue Traumatisierung, eine Retraumatisierung und manchmal auch die einzige schwere Traumatisierung für den betroffenen Flüchtling sein. Mit dem Begriff Retraumatisierung bezeichnet man die Reaktionen des einst traumatisierten Menschen auf Situationen, die ihn konkret oder symbolisch an die einst erlittenen Traumata erinnern. Die retraumatisierenden Ereignisse können gelegentlich äußerlich betrachtet recht harmlos erscheinen, aber die Reaktionen darauf können schwer und auch folgenreich sein. Viele der Menschen, die schwere Traumata erlitten haben, erleben früher oder später im Leben eine oder mehrere, kürzere oder längere Phasen von posttraumatischen Beschwerden und Symptomen wie Verstimmungszustände, sich aufdrängende, unausweichliche und schmerzhafte Erinnerungsbilder der erlebten Traumata, Schlafstörungen mit Alpträumen, soziale und emotionale Abstumpfung, Schwierigkeiten, die eigene Aggressivität zu handhaben, eine gesteigerte Irritabilität und viele andere. Eine recht vollständige Aufzählung dieser Beschwerden und Symptome kann man in den Beschreibungen des PTSB finden. Die Beschwerden und Symptome bedeuten immer ein schweres subjektives Leiden des Betroffenen und seiner nächsten Umgebung. Der große Leidensdruck kann jedoch aus seelischen und aus gesellschaftlichen Gründen oft nicht inhaltlich adäquat vermittelt werden. Wenn das Leiden eines Menschen durch mutwillige menschliche Handlungen verursacht ist, ist er häufig in seinem Urvertrauen in andere Menschen und in das Leben an sich schwer gestört. Dieses Urvertrauen hat sehr wenig zu tun mit den Begriffen Menschenbild und Weltanschauung, sondern ist eine grundlegende psychologische Überlebensstrategie. Das Erlernen des Urvertrauens ist ein Prozeß, den ein Mensch früh in seiner Entwicklung durchmacht, und es ist sehr schwer, dieses Urvertrauen neu zu erlernen, wenn es einmal schwer gestört worden ist. Dadurch ist beim schwer traumatisierten Menschen die Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren, sowie die Möglichkeit der Umgebung, mit ihm zu kommunizieren, gestört. Der traumatisierte Mensch zeigt nicht selten, zumindest im Beginn einer menschlichen Beziehung, sei sie therapeutisch oder privat, "antikommunikative" Verhaltensweisen, mit denen es schwer ist, umzugehen. Ein Verständnis dafür, aus weichen Gründen der Betroffene zunächst schwer zugänglich, abweisend und mißtrauisch wirkt, ist wichtig, um die notwendige Geduld für die manchmal langwierige Phase des Aufbaues der notwendigen Vertrauensbasis aufzubringen.Ein Mensch, der einst im Leben einem schwer traumatischen Erlebnis wie zum Beispiel Folter ausgesetzt wurde, ist sicherlich für den Rest seines Lebens davon gekennzeichnet. Das heißt jedoch nicht, daß er sich nicht im Leben zurechtfinden kann und den sozialen Anforderungen, mit denen er sich auseinandersetzen muß bzw. will, nicht gewachsen sein könnte. Es gibt viele Menschen, die solche Erfahrungen, zumindest auf Dauer, recht gut psychisch integrieren Vielen der schwer traumatisierten Menschen wird durch speziell auf sie zugeschnittene ärztliche, psychosoziale, psychotherapeutische und soziale Hilfe am besten geholfen.
Für einen Menschen, der durch Erfahrungen wie Folter, andere Formen der politischen Gewalt oder ähnlichem in seinem Heimatland traumatisiert ist, symbolisiert das Heimatland häufig Gewalt, Übergriffe und Zwangsmaßnahmen. Diesen Menschen zu zwingen, in das Heimatland zurückzukehren, bedeutet häufig, ihn einer schweren Neutraumatisierung oder Retraumatisierung auszusetzen, die fatale Folgen für seine geistige Gesundheit haben kann. Dieses gilt aber auch für Menschen, für die keine reale Gefahr besteht, daß sie im ursprünglichen Heimatland erneut gefoltert oder anderer Gewalt ausgesetzt werden. Die einzig psychologisch, medizinisch und ethisch vertretbare Haltung gegenüber Traumatisierten ist, sie keinerlei Zwang zur Rückkehr in das Heimatland auszusetzen, und das heißt, ihnen die Alternative zu bieten, auf Dauer im Exilland zu bleiben. Eine Rückkehr in das Land, welches sowohl für Heimat wie für Ursache der Traumatisierung steht, ist fast immer nur heil zu überstehen, wenn diese völlig freiwillig geschieht. Unter solchen Bedingungen sind auch viele Traumatisierte zu ihrem eigenen Besten zurückgekehrt, als die Umstände im Heimatland es erlaubten und sie selbst es wünschten. Unter anderen bieten Exilanten aus Ländern mit ehemaligen Terrorregimen in Südamerika viele Beispiele dafür. | |