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WICHTIGER
HINWEIS FÜR FLUGREISENDE
SCHAUEN SIE NICHT WEG! Sehr geehrte Flugreisende, Sie machen eine Geschäftsreise
oder fliegen in die Ferien, Sie holen ankommende
Freunde oder Verwandte ab. Reisen, internationale
Mobilität gehören zu unserer Vorstellung
von Freiheit. Die Welt steht offen, wenn man das
nötige Geld hat.
ZWANGSPASSAGIERE
AN BORD? Auch auf deutschen Flughäfen gibt es eine
Kehrseite: Menschen, die in Deutschland Zuflucht
gesucht haben, finden diese nicht und werden abgeschoben.
Wenn Sie ein Flugticket kaufen, ist es deshalb gut
möglich, dass in der Maschine, mit der Sie
fliegen, Passagierinnen oder Passagiere sitzen,
die nicht freiwillig fliegen. Manchmal fliegen sie
in eine ungewisse, oft in eine gefährliche
Situation. Manche besteigen das Flugzeug gefasst,
manche sind willenlos – gelegentlich stehen sie
unter dem Einfluss ihnen verabreichter Beruhigungsmittel.
Manche weinen – und manche wehren sich. Sie schreien,
versuchen sich auf den Boden zu werfen, zerren an
ihren Fesseln. Wir bitten Sie: Wenden Sie ihre Augen nicht ab,
wenn Sie solche Vorfälle sehen. Dieses Blatt
enthält einige wichtige Informationen und konkrete
Verhaltenstip GEWALTANWENDUNG
MIT SCHLIMMEN FOLGEN Die europäischen Staaten sind nicht zimperlich,
wenn es um die Durchsetzung von Abschiebungen geht
– auch in Staaten, wo Menschenrechtsverletzungen
an der Tagesordnung sind. Handschellen, Fesseln,
Klebebänder, Knebel, Helme – ein Arsenal, das
zum Teil an mittelalterliche Folterwerkzeuge erinnert.
Dass auch in Deutschland der Motorradhelm bis vor
kurzem zur Ausrüstung bei Abschiebungen von
als "renitent" geltenden Personen gehörte,
erfuhr die Öffentlichkeit spätestens durch
den Tod des Sudanesen Aamir Ageeb an Bord einer
Lufthansa-Maschine. Den hat der Integralhelm am
29. Mai 1999 möglicherweise das Leben gekostet,
als BGS-Beamte ihm den Kopf beim Start nach unten
drückten, vermutlich um zu verhindern, dass
Ageeb auf sich aufmerksam machen konnte. Ganz allgemein sind Misshandlungsvorwürfe
gegen den Bundesgrenzschutz bei Abschiebungen nicht
selten: Ganz ohne Resultat blieb
der Tod von Aamir Ageeb aber nicht. Der Bundesinnenminister
reagierte am 25. Juni 1999 mit einem Erlass, der
als Handlungsmaxime für die deutschen Grenzschützer
nennt: "Keine Abschiebung um jeden Preis!" Auch
enthält der Erlass einige längst notwendige
Klarstellungen, was Grenzschützer auf keinen
Fall tun dürfen.
WER
WIRD WOHIN ABGESCHOBEN? Infolge des verschärften Asylrechts gibt es
kaum Grenzen für Abschiebungen. Abgeschoben
wird in Bürgerkriegsländer und Katastrophengebiete,
in Diktaturen und notorische Folterstaaten. Auch
kranke und alte Menschen werden abgeschoben. FLUGABSCHIEBUNGEN
UND DIE FLUGGESELLSCHAFTEN Menschen, die per Flugzeug abgeschoben werden sollen,
werden normalerweise von anderen Flugreisenden getrennt
gehalten. Offenbar möchte man zahlenden Reisenden
den Anblick von Zwangsreisenden ersparen, aber auch
verhindern, dass Kontakte entstehen. Wird Widerstand
der Abzuschiebenden erwartet, dann wird die Abschiebung
durch BGS-Beamte "begleitet". Da sich Abzuschiebende auf Linienflügen immer
wieder erfolgreich gewehrt haben und zum Teil von
Passagierinnen und Passagieren unterstützt
wurden, schieben die westeuropäischen Staaten
verstärkt mit Charterflügen ab. So wurden
in der ersten Hälfte der 90er Jahre viele Menschen
aus Rumänien und Bulgarien mit Charterflügen
osteuropäischer Gesellschaften abgeschoben,
die damit trotz Dumpingpreisen ein glänzendes
Geschäft gemacht haben. Auch gibt es seit längerem
gemeinsam organisierte Charterflüge der Beneluxländer
und Frankreichs z.B. ins französischsprachige
Afrika. Für Linienfluggesellschaften, die mit Komfort
und Sicherheit werben und einen Ruf zu verlieren
haben, ist die Beförderung von Abzuschiebenden
problematisch. Beschwerden entsetzter Passagiere,
die mit ansehen müssen, wie Menschen "wie ein
Paket verschnürt" zum Flugzeug gebracht werden,
sind für solche Airlines unangenehm. Flugkapitäne
solcher Gesellschaften haben sich des öfteren
geweigert, Zwangspassagiere unter diesen Umständen
mitzunehmen. Die Todesfälle bei Abschiebungen
in den ersten Monaten des Jahres 1999 haben erneut
Denkprozesse bei Fluggesellschaften und Gewerkschaften
ausgelöst. So fällt die belgische Fluglinie
SABENA zunächst für Abschiebungen aus,
nachdem die Gewerkschaft, der 90 Prozent des fliegenden
Personals angehören, ihre Mitglieder aufgerufen
hat, an Abschiebungen bis auf Weiteres nicht teilzunehmen.
WER
HAT AN BORD EINES FLUGZEUGES ETWAS ZU SAGEN? Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage
im Bundestag machte es deutlich: Grenzschützer
an Bord eines Flugzeuges sind Passagiere wie alle
anderen auch, sobald die Türen geschlossen
werden. Wörtlich: "Die polizeilichen Befugnisse
dieser Beamten enden mit dem Schließen der
Außentüren des Flugzeuges." Danach hat
der Flugkapitän an Bord die alleinige und uneingeschränkte
Kommandogewalt. Jedes Tätigwerden anderer Personen,
auch der Grenzschützer, bedarf einer Ermächtigung
durch den Kapitän. Bei der Lufthansa allerdings geht man, anders als
die Bundesregierung, weiterhin davon aus, dass Polizeibeamte
an Bord hoheitliche Rechte haben und Zwang anwenden
dürfen. Der Flugkapitän müsse sich
auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung
durch BGS-Beamte verlassen können, so ein Pressesprecher
der Lufthansa AG. Klar: Hat der Bundesgrenzschutz
nicht mehr die Aura der hoheitlichen Unantastbarkeit,
dann könnten immer mehr Passagierinnen und
Passagiere auf die Idee kommen, sich gegen dessen
Umgang mit Abzuschiebenden an Bord von Flugzeugen
zu wenden. In Einzelfällen haben Passagiere
bei Abschiebungen aus Deutschland bereits durchgesetzt,
dass zum Beispiel Fesselungen entfernt wurden. Strafrechtliche
Konsequenzen hat es nach unserer Kenntnis in keinem
Fall gegeben. WAS
KÖNNEN SIE ALS FLUGGAST TUN? DAS
IST DEM BUNDESGRENZSCHUTZ OFFIZIELL VERBOTEN Nachdem der Sudanese Aamir Ageeb bei einer Flugabschiebung
zu Tode gekommen ist, hat das Bundesinnenministerium
mit Erlass vom 25. Juni 1999 eine Reihe von bislang
verwendeten Abschiebepraktiken verboten. Passagiere,
die einschreiten wollen, sollten das wissen. Ausnahmslos untersagt ist die Verwendung Weiter heißt es im Erlass wörtlich:
"Bei der Anwendung von körperlicher Gewalt - als Mittel des unmittelbaren
Zwanges - ist darauf zu achten, dass der Oberkörper
des Rückzuführenden Gleichfalls ist die Anwendung aller Sicherungs-
und Vollzugstechniken untersagt, die sich gegen
den Hals oder den Mund des Betroffen richten." |
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