Frankfurter Rundschau vom 18.1.99
(Vortrag zum 50. Jahrestag der "Erklärung der Menschenrechte" am 10. Dezember 1998 im evangelischen Bildungswerk, Regensburg)
Kritik am rot-grünen Koalitionsvertrag
PRO ASYL und andere Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen
haben die Koalitionsvereinbarung im Asylbereich als zu zaghaft,
zu vage, zu unverbindlich und im Ertrag für die Flüchtlinge
als zu mager kritisiert.
Wer sich für eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik
nach den vielen verlorenen Kohl- und Kantherjahren Mut und Perspektiven
von rot-grün erhoffte, mußte ernüchtert zur Kenntnis
nehmen, daß selbst die Nennung des Begriffs "Asyl"
in den Vereinbarungen ängstlich vermieden wurde. Vom Schicksal
schutzloser, verlassener, bedrohter, verfolgter und gefährdeter
Menschen, vom Flüchtling als Individuum ist nirgendwo die
Rede - noch weniger von einer neuen Flüchtlingspolitik als
Herausforderung für eine innovative Menschenrechtspolitik
und für den "geistigen" Standort dieser Republik
an der Jahrtausendwende.
In der Tat: Die Ära Kohl hat der neuen Bundesregierung in
der Asylpolitik die schwerste Hypothek hinterlassen: Statt Integration
zu ermöglichen und den sozialen Frieden zu sichern, hat sie
letztendlich Diskriminierung und Ausgrenzung gefördert.
Zentrale Forderung von PRO ASYL, den Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden an die neue Bundesregierung war und ist deshalb die Rückkehr zu den internationalen Standards des Flüchtlingsrechts: Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen in Deutschland wieder uneingeschränkt Geltung erhalten; bindenden Völkerrechtsdokumente - wie etwa die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte oder das internationale Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung müssen in Deutschland vorbehaltlos umgesetzt werden. Als weitere grundlegende Schutzanforderungen und Mindeststandards für ein humanes Asylrecht wurden benannt:
Ganz bewußt hatten also PRO ASYL, die Kirchen und Verbände
nach der verharschten und verquasten, demokratieschädlichen
Debatte im Vorfeld der Asylrechtsänderung 1993 darauf verzichtet,
die Wiederherstellung des alten Artikels 16 GG zu fordern.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 1996 die Grundgesetzänderung
in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Tatsächlich
hat es jedoch entschieden, was verfassungsrechtlich zulässig
- nicht, was rechtlich möglich und menschlich nötig
- ist. Deshalb war und ist unsere Erwartung an die neue Koalition,
unterhalb der Ebene einer Verfassungsänderung alles zu tun,
um zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren und zu einem
verbesserten Flüchtlingsschutz zu kommen.
Gefordert ist - nach Jahren der Ausgrenzung, Diskriminierung und
"Kriminalisierung" nichts weniger als endlich ein humaner
Umgang mit Menschen, die nach größtenteils schlimmsten
Entbehrungen und Erfahrungen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind.
Hier auf "Kontinuität" zur Abwehr-Politik Kanthers
zu setzen heißt: den Abbau des Rechtsstaates Bundesrepublik
Deutschland auch in diesem Bereich zu konsolidieren.
Dies darf nicht geschehen. Wir dürfen uns an den Verlust
von Humanität und Rechtsstaatlichkeit nicht gewöhnen.
Deshalb möchte ich in diesem Vortrag nur auf zwei zentrale
Instrumente einer Abschottungs- und Ausgrenzungspolitik gegenüber
Flüchtlingen eingehen, die in der Koalitionsvereinbarung
nur am Rande beziehungsweise gar nicht erwähnt werden: Abschiebungshaft
und Asylbewerberleistungsgesetz.
Die organisierte Unmenschlichkeit der Abschiebungshaft
in Deutschland
Fast auf den Tag genau vor 4 Wochen, in der Nacht vom 13. auf
den 14. November dieses Jahres - da war die neue Regierung schon
im Amt - erhängte sich ein Junge in der Justizvollzugsanstalt
Halle. Der dürre Fünf-Zeilen-Beitrag in den Print-Medien
meldete - wenn überhaupt - eine Überschrift, an die
man sich in den letzten 5 Jahren in Deutschland gewöhnen
mußte: "Tod in Abschiebungshaft".
Dieser Junge war in der Justizvollzugsanstalt Halle untergebracht.
Die Anstaltsleitung erklärte (laut Agenturmeldungen), bei
dem jungen Inder habe es "keine Anzeichen für eine Selbstmordgefahr"
gegeben. Der Notarzt, der zu dem erhängten Jungen gerufen
wurde - da war dieser schon mehrere Stunden tot, erklärte,
der junge Inder habe bereits früher versucht sich umzubringen.
Damals - so der Arzt gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk
- habe er sich die Pulsadern aufgeschnitten.
"Damals" - wie lange kann ein 16-jähriger in Deutschland
allein in Abschiebungshaft sitzen?!
Er saß dort seit fast 8 Wochen - ganz genau seit dem 20.
September! Welche schreckliche Symbolik ist das: Der 20. September
ist der von der UNO kreierte Internationale Tag des Kindes, der
die Gesellschaften, besonders aber die Regierungen, an die Rechte
der Kinder erinnern soll: Also auch an Artikel 37 in Verbindung
mit Artikel 3 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen,
nach denen Haftunterbringung von Kindern in jedem Fall zu vermeiden,
weil sie mit dem "Wohl des Kindes" nicht zu vereinbaren
ist.
Der Tod dieses Jungen - Harrvinder Singh Cheema, so heißt der 16-jährige Sikh - ist ein eklatantes Versagen des Staates und der deutschen Behörden und eine beispiellose Verletzung ihrer Fürsorgepflichten. Auch gegenüber dem 12-jährigen Senegalesen (der inzwischen abgeschoben wurde) und dem 15-jährigen Sudanesen (der bereits seit 5 Monaten in Abschiebungshaft sitzt), die zunächst mit ihm in einer Zelle untergebracht waren - wie Doris Metz von der Süddeutschen Zeitung recherchierte (vgl. SZ vom 4. Dezember 1998, S. 10):
"Cheema muß geahnt haben, daß er keine Chance
hat im Land zu bleiben. Drei Tage nach der Anhörung schneidet
er sich mit einer Glasscherbe in Bauch und Brust. Die Verletzungen
werden geklammert. Wieder kommt er zwei Tage auf die Sanitätsstation,
wieder wird er 'zum eigenen Schutz' ans Bett gefesselt ..."
(SZ ebd.)
Entgegen den Agenturmeldungen hat Cheema auch einen Abschiedsbrief hinterlassen, der aber erst drei Tage nach seinem Tod in seiner Hosentasche entdeckt wird! In ihm hat er die Namen der elf großen Sikh-Lehrer aufgelistet, wozu er aber mehrere Anläufe nehmen mußte - weil er sie offenbar nicht mehr "auf die Reihe bekam" - ein Zeichen äußerster Zerstörtheit und Verwirrtheit -, denn jeder Sikh beherrscht sie wie bei uns ein gläubiger Christ das "Vaterunser".
"Ich werde meinen Vater Guru Govind Singh sehen"
(den vor 300 Jahren gestorbenen obersten Lehrer der Sikhs), heißt
es am Ende dieses Briefes.
Man kann die tiefe Verzweiflung des Jungen nur ahnen, wenn er
vor seinem Tod die höchsten Lehrer seiner Religion anrief.
In welcher Hölle wähnte er sich, daß er nur durch
seinen Tod im fernen Deutschland, auf das er seine Hoffnungen
gesetzt hatte, ein besseres freies Leben nach seiner "Wiedergeburt"
erwarten konnte?!
Nach der kurzen Freude und Hoffnung eines jungen gläubigen Sikh, nach der gelungenen Flucht aus den ihn quälenden Bedingungen in seinem Heimatland - wer bereitete ihm hier angekommen - solche Qualen, solche Angst, daß er glaubte, sich ihnen nur durch seinen Tod entziehen zu können!? Der Tod dieses Jungen ist ein eklatantes Versagen des Staates und der deutschen Behörden, eine beispiellose Verletzung ihrer Fürsorgepflichten - aber wer trägt in Deutschland dafür Verantwortung, wenn sich im Zweifelsfall alle unmittelbar oder mittelbar Betroffenen strikt "an Recht und Gesetz" gehalten haben? -
"Gesetzlose" Gesetze und Erlasse schaffen ein System
organisierter Unmenschlichkeit und Verantwortungslosigkeit: Abschiebungshaft
in Deutschland.
Nirgendwo zeigen sich die inhumanen Auswirkungen des neuen Asylrechts
so deutlich wie in den gegenwärtigen Bedingungen der Abschiebungshaft
und der Durchführung der Abschiebungen selbst.
Verantwortlich und schuldig gemacht werden allenfalls die Flüchtlinge selbst:
"Ich bin in Deutschland nicht aus Hunger und Armut sondern um Schutz zu haben und als Mensch beachtet zu werden.
Leider habe ich das andere Gesicht Deutschlands kennengelernt
... mein Pech, daß das alles mir zu spät erkennbar
wurde, weil ich bin Nie in Konflikt mit Gesetzen geraten, weil
ich bin immer von Natur aus korrekt. Und nun ich gehe in ein Asyl
- keiner kann es mir wegnehmen. Ich bin nicht das erste und nicht
das letzte Opfer."
Dies schrieb der syrische Kurde Yousef D. an seine Freundin, ging in einen Wald und erhängte sich, nachdem er unmittelbar zuvor die Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde erhalten hatte.
"... Wir sind auf die Welt gekommen um zu leben und alle Rechte zu haben, die wir verdienen. Aber in Gefängniszellen zu sitzen, ohne etwas begangen zu haben, das will Gott nicht, wie soll das ein Mensch akzeptieren?
Ich habe mich schuldig gemacht, weil ich die Menschen in Deutschland
um Asyl bat. Zur Strafe behandelten sie mich wie einen Schwerverbrecher
und sperrten mich ein. ..."
Dies schrieb ein Abschiebungshäftling aus der Haftanstalt
Coesfeld.
Menschen wurden und werden in Deutschland inhaftiert, ohne eine
strafbare Handlung begangen zu haben; Menschen, die allein deshalb
inhaftiert werden, damit man sie außer Landes bringen kann.
Abschiebungshaft in Deutschland wird auch heute noch zu schnell,
zu häufig und für zu lange Zeit verhängt. Abschiebungshaft
ist nicht mehr Mittel zur Sicherstellung der Ausreise im Ausnahmefall.
Sie ist immer mehr zum Regelfall und für Flüchtlinge
zur Endstation in Deutschland geworden.
Abschiebungshaft ist ein Instrument der Abschreckungsmaxime geworden,
Flüchtlinge zu entmutigen und sie so schnell wie möglich
außer Landes zu bringen: Abschiebungen - egal wohin, mit
allen Mitteln, um fast jeden Preis.
Wie hoch dieser Preis ist, zeigt sich an der psychischen Situation
vieler Menschen in Abschiebungshaft, die aufgrund der Umstände
und Bedingungen von Unsicherheit, Angst, Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit
bestimmt ist. Den meisten ist überhaupt nicht klar, warum
sie im Gefängnis sitzen. Blieb ihnen schon das vorausgegangene
komplizierte Verfahren undurchsichtig und unklar, so verstößt
die Inhaftierung gegen ihr Gerechtigkeitsgefühl. Sie können
nicht verstehen, daß sie inhaftiert werden, ohne daß
sie eine Straftat begangen haben. Die so empfundene Sinnlosigkeit
der Haft, die unbestimmte Dauer und die Angst davor, daß
an ihrem Ende möglicherweise die Abschiebung in ein gefährliches
Herkunftsland oder ein unbekanntes Drittland steht, machen die
erzwungene Inhaftierung unerträglich. Angst, Depressionen,
Verzweiflung, Ungeduld, Langeweile, Aggressionen, Nervenzusammenbrüche,
Selbstmordversuche. Das ist die Realität des Lebens in Abschiebungshaft,
den finstersten Orten der Demokratie.
Über 30 Menschen haben sich seit Inkrafttreten der Änderung
des Asylrechts 1993 in der Abschiebungshaft selbst oder aus Angst
vor der Abschiebung das Leben genommen; 100 weitere versuchten
es; viele überlebten nur schwerverletzt - wie jener in Ostholstein
lebende togoische Flüchtling, der am 14. Oktober versuchte,
der Abschiebung nach Lomé durch Suizid zu entkommen.
"Warum habt ihr mir nicht geglaubt? Warum habt ihr mir
nicht geglaubt!"
waren die Worte, die Apedo Lossou-Gavo immer wieder sprach, bevor er sich Ende April 1996 aus Verzweiflung über die Ablehnung seines Asylantrags im Bezirkskrankenhaus Landshut erhängte.
"Ich habe Angst. Angst, die euch draußen fremd ist
und hoffentlich fremd bleiben wird. Die Angst lebt bei mir im
Bauch, im Kopf, in den Füßen, in den Händen. Meine
Hände zittern und sind naß und kalt wie die Hände
meiner Großmutter ehe sie starb. Die Angst verläßt
mich auch nicht im Schlaf. Ich kann sie mit niemandem teilen und
niemandem mitteilen ..."
schrieb ein junger Mann aus der Abschiebungshaft Berlin Kruppstraße,
der vier Tage nach dieser "Botschaft" nach China abgeschoben
wurde.
"... Ich bin jetzt schon so lange hier, daß es für
mich bald gar keine Welt mehr außerhalb dieser Abschiebungshaft
gibt. Ich habe schon so viel geschrieben, aber kann irgend jemand
verstehen, was ich sagen will? Ich weiß nicht, was soll
ich noch schreiben, ich kann mich selbst nicht mehr verstehen.
Ich habe so lange gewartet, seit so langem gehofft, hier heraus
zu kommen. Ich kann nicht mehr, es ist wie sterben, denn das Leben
ist am Ende, es geht nicht weiter. Welche Schuld lastet auf mir?
Ich habe Angst vor dem Sterben, aber meine Zelle ist meine Zeugin:
Ich kann nicht mehr! Und auch das Leben macht mir Angst. Ich will
nicht mehr leben. So viele Verletzungen, Du weißt nicht
wie viele Verletzungen jeden Tag hinter diesen Mauern, das wird
man nie wieder vergessen ..."
Dies schrieb der Libanese Ali Kamal nach 11 Monaten Abschiebungshaft
in Berlin an einen Freund.
Muß nicht, wer in deutscher Abschiebungshaft lieber den
Freitod wählt als sich in sein Herkunftsland zwangsweise
zurückfliegen zu lassen, triftige und wichtige Gründe
für einen Asylantrag gehabt haben?
Generell verstoßen die gegenwärtige Praxis der Abschiebungshaft
und die Bedingungen ihrer Durchführung in Deutschland gegen
die Menschenwürde.
In unseren Augen ist die Vollzugspraxis verfassungswidrig, verfassungswidrig
ist auch die Dauer der Haft, verfassungswidrig ist auch die eingeschränkte
Prüfung durch die Haftrichterinnen und -richter.
Wenn der Staat meint, jemanden abschieben zu müssen, darf
dieser Mensch hierzu nicht in Haft genommen werden. Wenn überhaupt,
kann es sich nur um die Form einer vorübergehenden Festhaltung
in einer Unterbringungsform handeln, die sich diametral von allen
Zwangsmitteln und Maßnahmen wie wir sie im Begriff "Haft"
(= Fessel, Gefangenschaft) enthalten sind, unterscheiden.
Generell und grundsätzlich dürfen folgende Personengruppen überhaupt nicht zum Zwecke der Abschiebung inhaftiert werden:
Wenn Regelungsdefizite erkannt werden, wird gemeinhin eine Gesetzesänderung
gefordert. Hier muß überhaupt erst einmal eine gesetzliche
Regelung über den gegenwärtigen Vollzug der Abschiebungshaft
geschaffen werden - eine Regelung, die den Menschenrechten der
Abzuschiebenden Rechnung trägt und deutlich macht: "Abschiebungshaft"
kann und darf keine Strafhaft und keine Zwangsinstitution sein.
Daher müssen sich die Unterbringungsformen klar von jeder
Zwangsinstitution unterscheiden, die permanenten Kontrollen aller
Tages- und Tätigkeitsabläufe und die bei einer Strafhaft
üblichen Restriktionen müssen entfallen.
Auch die gerichtliche Zuständigkeit für die Abschiebungshaftverfahren
muß geändert werden. Es muß von den Amtsrichter/inne/n
auf die Verwaltungsrichter/inne/n übertragen werden, die
in einem einheitlichen Verfahren Ausreisepflicht und Vorliegen
möglicher Abschiebungshindernisse zu überprüfen
haben.
Grundsätzlich ist jeder und jedem Betroffenen der Grund der
"Inhaftnahme" mitzuteilen, Dolmetscher/innen sind von
vornherein mit einzubeziehen; die Möglichkeit der Heranziehung
eines Rechtsbeistandes muß gegeben sein.
Dies setzt den freien Zugang von privaten Besuchen ebenso wie
dem ungehinderten Besuch von Anwältinnen und Anwälten,
Initiativgruppen usw. zwecks Beratung und Betreuung voraus - ebenso
die Respektierung der Privatssphäre und den ungehinderten
Zugang zu Informationen.
Abschiebungshaft ist unverzüglich aufzuheben wenn:
Zusammengefaßt die zentrale Forderung von PRO ASYL: Die
Abschiebungshaft als Haft muß weg!
Es kann nicht sein und darf nicht so bleiben, daß Menschen,
die nichts strafbares getan haben, wie Kriminelle in Gefängnisse
gesperrt werden und oft über Monate Maßnahmen und Restriktionen
ausgesetzt sind, die in einem Rechtsstaat gewöhnlich denen
vorbehalten sind, die eine Straftat begangen und zu verbüßen
haben.
Die Menschen in Abschiebungshaft haben nichts zu verbüßen.
Freiheitsentzug ohne Straftatbestand ist in einer rechtsstaatlichen
Demokratie schlechthin ein Unding. Es ist die niederträchtigste
und schändlichste Hafttat, weil sie ausschließlich
Unschuldige trifft und zur Abschreckung und Stigmatisierung von
Menschen instrumentalisiert wird. Die gegenwärtigen Bedingungen
der Abschiebungshaft widersprechen - auch unter Berücksichtigung
berechtigter staatlicher Interessen - den von der Bundesrepublik
Deutschland vertretenen Grundsätzen der Achtung der Menschenwürde
und der Wahrung von Recht und Gerechtigkeit. Abschiebungshaft
in der gegenwärtigen Form ist daher eine Mißbildung,
ein Monstrum des Rechtsstaates und der Rechtsstaatlichkeit.
Allein in Berlin saßen im Sommer dieses Jahres über
80 Kinder - zum Teil erst 14 Jahre alt - in Abschiebungshaft.
Der in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen allen
Kindern versprochene und den Staaten vorgeschriebene "angemessene
Schutz von Flüchtlingskindern" wird in Deutschland derzeit
noch nicht gewährt. Die Wirklichkeit sieht vielmehr so aus,
daß 12-jährige nach Vietnam, 14-jährige nach Rumänien
und 16-jährige Kinder oft ohne jede Begleitung, Hilfe und
Beratung in die Türkei abgeschoben werden können.
Mit dem Regierungswechsel - so erwarten wir - ist die Tür
zu mehr Toleranz und Mitmenschlichkeit , vor allem aber zum Dialog,
wieder einen Spalt breit geöffnet. Diese Öffnung muß
genutzt werden, um die immer größer werdende Kluft
zwischen Humanität und Recht zu überbrücken.
Die verfluchte Gewöhnung an Unrecht muß ein Ende haben!
Asylbewerberleistungsgesetz: Anschlag auf die
Menschenwürde
Artikel 1 Grundgesetz verpflichtet den Staat und seine Behörden
zur Wahrung und zum Schutz der Menschenwürde. In diesem Sinne
ist einst auch das Bundessozialhilfegesetz geschaffen worden,
um allen Menschen, die in Deutschland leben, die Führung
eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen
entspricht. Das Asylbewerberleistungsgesetz unterschreitet erstmals
den Standard des Menschenwürdigen, indem des eine bestimmte
Gruppe aus der allgemeinen sozialrechtlichen Versorgung ausgrenzt;
dabei werden die Leistungen unter die in der Bundesrepublik geltende
Armutsgrenze abgesenkt. Die Entfaltung der Persönlichkeit
wird durch das Sachleistungsprinzip erheblich eingeschränkt.
Der Individualisierungsgrundsatz wird zugunsten pauschaler Regelungen
aufgegeben. Eine medizinische Minimalversorgung gefährdet
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Menschen zum Zwecke der Kostenersparnis und Abschreckung in Sondergesetze
zu zwingen, ist juristisch kodifiziertes Unrecht, daß sich
für einen sozialen Rechtsstaat verbietet. Die drastische
Verschärfung und Ausweitung des Gesetzes zum 1. Juni 1997
muß als schlimmste politische Entgleisung im "Europäischen
Jahr gegen Rassismus" bezeichnet werden. Von nun an erhielten
Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Flüchtlinge
mit Duldung, Meldefrist oder Grenzübertrittsbescheinigung
drei Jahre lang (vorher: ein Jahr) nur noch drastisch gekürzte
Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Gegen die geballte Kritik von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden,
Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, dem UNHCR
und Ärzteverbänden peitschte die Mehrheit von CDU/CSU,
FDP und SPD noch kurz vor der Sommerpause 1998 eine nochmalige
Verschärfung des Leistungsgesetzes für Asylsuchende
durch den Bundestag, das - obwohl mit heißer Nadel gestrickt,
ohne sorgfältige Kalkulation der Folgen und unter Einführung
weiterer unbestimmter Rechtsbegriffe - bereits am 1. September
1998 in Kraft getreten ist.
Durch dieses Gesetz werden Menschen vogelfrei gestellt, wie erste Erfahrungen - insbesondere in Berlin (Stand: November 1998) - zeigen. Entgegen dem in der Öffentlichkeit von Politikerinnen und Politikern hervorgerufenen Eindruck, sind durch die Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes auch (Bürger-) Kriegsflüchtlinge in erheblichem Ausmaß betroffen. Denn das Gesetz sieht vor, daß die Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer, die angeblich eingereist sind,
... "um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen",
auf ein Niveau in die Nähe von Null reduziert werden können.
Eine solche "um - zu - Regelung" war bisher schon Bestandteil
des Sozialhilfegesetzes. Ursprüngliche Intention für
die Gesetzesinitiative des Landes Berlin war auch die Übertragung
dieser Regelung vom BSHG in das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die von Flüchtlingsverbänden bei der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes geäußerten Befürchtungen sind nun bereits - siehe Berlin - eingetreten: Sozialbehörden bedienen sich der gesetzlichen Neuregelung als Legitimation für rigorose Leistungsverweigerung im großen Stil. Der Einzelfall wird nicht oder nur pro forma zum Nachteil des Flüchtlings geprüft. Einen schnellen und wirksamen Rechtsschutz gibt es faktisch nicht - im Gegenteil: Erste Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zeigen die selbe Geisteshaltung wie die Bescheide der Sozialämter. So fertigt die 32. Kammer des VG Berlin mit Beschluß vom 30. Oktober 1998 einen im April nach Deutschland geflohenen Kosovo-Albaner ab:
"Das Gericht läßt die Angabe des Antragstellers dahinstehen, er habe den Kosovo wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen verlassen, denn dieser Gefahr war er bereits in Ungarn entronnen."
Wenn er weder dort noch in den anderen Durchreiseländern geblieben sei, so zeige dies seine alleinige Absicht in Deutschland Sozialleistungen zu beziehen:
"Mag seine Ausreise aus der Heimat auf respektable Gründe
zurückzuführen sein, die Einreise in Deutschland jedenfalls
ist prägend von der Absicht bestimmt, hier auf deutsche Kosten
zu leben" (AZ.: VG 32 A 4/98.98).
Über 200 Flüchtlinge haben inzwischen von Mitte September
bis Anfang November in Berlin einen Einschränkungsbescheid
erhalten, in denen die Ämter den Flüchtlingen ohne Begründung
ankündigen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Obdach,
Taschengeld und medizinischen Leistungen völlig einzustellen.
Betroffen sind vor allem Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo,
Deserteure aus der BR Jugoslawien und Palästinenser aus dem
Libanon. Der psychische Druck auf Kriegsflüchtlinge, endlich
auszureisen, wird mit diesem Gesetz weiter erhöht. Es ist
Ausdruck einer "Ausländer - raus - Politik" mit
den Mitteln des Sozialhilferechts. Der sozialpolitische Grundkonsens
der Bundesrepublik Deutschland, Hilfsbedürftigen ein Leben
in Würde zu ermöglichen, wird vollends verlassen.
Was vor einigen Jahren, selbst zum Zeitpunkt des Asylkompromisses,
noch undenkbar und "verfassungswidrig" erschien, wird
nach Dutzenden von gravierenden Asylrechtsänderungen zu Lasten
der Flüchtlinge, ihrer scheibchenweise vollzogenen Entrechtung,
einer immer subtileren und schleichenden Verfeinerung von Eingrenzungs-
und Außgrenzungsmethoden bis hin zu einer perfekten und
bürokratisch-effizienten Menschenbehandlung, welche die Flüchtlinge
zu Objekten der Überwachung und Fürsorge werden läßt,
als "machbar" und offensichtlich auch "zumutbar"
angesehen.
Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhardt Hirsch (FDP) begründete seine Ablehnung gegenüber den verschärften Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit den Worten:
"Es ist unwürdig, einen Menschen und seine Familie
ausschließlich zum Objekt der Verwaltung zu machen und ihrem
Ermessen auszuliefern".
Aber auch die eingeschränkten Leistungen auf das "unabweisbar
Notwendige" im Krankheitsfall verstoßen nicht nur gegen
die ärztliche Ethik und Berufsordnung, sondern markiert auch
den direkten Schritt - so der Beauftragte für Menschenrechte
der Bundesärztekammer, Dr. Montgomery, "in eine 'Drei-Klassen-Medizin':
Die der Reichen, der weniger Reichen und die der armen Schweine".
Wenn einem 12-jährigen, stark sehbehinderten Flüchtlingskind
beim Spielen mit gleichaltrigen deutschen Freunden die Brille
zerschlägt und Ärzte bei den Sozialbehörden darum
kämpfen müssen, daß eine Brille eine Krankheit
lindert und keinesfalls die Behebung einer "Befindlichkeitsstörung"
darstellt; wenn Ärztinnen und Ärzte eine Psychotherapie
für Folteropfer beim sich weigernden Sozialamt mit der "Unaufschiebbarkeit
aus medizinischen Gründen" und als "Unerläßlich"
für die Sicherung der Gesundheit - ohne Erfolgsgarantie -
begründen und erkämpfen müssen; wenn Kriegsopfern
Geh-Hilfen und Rollstühle verweigert werden können;
wenn einem unter chronischer Hepatitis und einer davon herrührenden
Leberzirrhose leidenden jungen Kurden die von den behandelnden
Ärzten als einzig lebensrettend angesehene Lebertransplantation
verweigert und dieses "Art Todesurteil" von einer Verwaltungsgerichtskammer
noch für rechtens erklärt wird,:
Dann verstößt dies alles nicht nur gegen das Menschenwürde-Gebot
des Art. 1 GG, das eine Behandlung gebieten würde; im Lichte
internationaler Vereinbarungen, welche die neue Bundesregierung
in Hinblick auf notwendige ausländerrechtliche Veränderungen
und Anpassungen im Koalitionsvertrag zu überprüfen zugesagt
hat, stellt dies auch eine eklatante Verletzung des Diskriminierungsverbotes
des Art. 2 (2) i.V. Art. 12 des Internationalen Paktes über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ("Sozialpakt")
dar, nach dem auch Deutschland die Voraussetzungen dafür
zu schaffen hätte, "für jedermann im Krankheitsfall
den Genuß medizinischer Einrichtungen und ärztlicher
Betreuung" sicherzustellen. Der Sozialpakt, der kurz
vor Weihnachten 1966 von den Vereinten Nationen beschlossen und
inzwischen von über 100 Staaten, darunter auch Deutschland,
ratifiziert wurde, verpflichtet die Beitrittsstaaten, "fortschreitend"
die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und alles zu unterlassen,
was dem Recht auf Nahrung, Wohnung, Arbeit und Gesundheit zuwiderläuft.
Deutschland hat diese Rahmenbedingungen nicht fortschreitend verbessert,
sondern mit dem Asylbewerberleistungsgesetz fortschreitend für
schutzsuchende und asylbegehrende Menschen verschlechtert.
Der Sozialpakt ist in Deutschland 1973 - vor 25 Jahren - in Kraft
getreten: Ein trauriges Jubiläum und ein Armutszeugnis für
die deutsche Rechtspflege insgesamt.
Psychotherapeutische Behandlung ist im Asylbewerberleistungsgesetz
überhaupt nicht vorgesehen. Es verwehrt Verfolgten den notwendigen
Schutz und die medizinische Behandlung von Folterschäden.
Die bedeutet für einen großen Teil der Flüchtlinge
im Asylverfahren, der Geduldeten und abgelehnten Asylsuchenden
Armut und Ausgrenzung und kann eine Fortsetzung der Traumatisierung
bewirken. Gerade die Behandlung beziehungsweise Nichtbehandlung
von Folteropfern zeigt, daß dieses Gesetz nicht nur ein
Einstieg in die Dehumanisierung von Flüchtlingen ist, es
stachelt auch zu immer weiteren Untaten an.
Dieses Gesetz zum Aushungern und zur Vertreibung von Flüchtlingen
ist ein Anschlag auf die Menschenwürde! Es markiert den Weg
von einer schleichenden Aushöhlung des Sozialstaates hin
zu einer bewußten Zertrümmerung des Sozialstaatsprinzips.
Eine der Wurzeln des Rassismus liegt in der Ungleichbehandlung,
der rechtlichen und sozialen Ausgrenzung von Menschen. Der Kern
des Rassismus bestand immer und besteht auch heute in seiner materiellen
und ideellen Vorherrschaftsfunktion vor anderen. Es ging und geht
dabei immer um wirtschaftliche, rechtliche und soziale Ungleichheit,
um die Erhöhung des Selbstwertgefühls auf Kosten Anderer,
Fremder und Minderheiten, die deshalb "minderbewertet",
benachteiligt und diskriminiert werden. Die Einführung eines
dauerhaft geringeren Existenzminimums für eine ganz bestimmte
Gruppe hier lebender Menschen und ihre systematische Ausgrenzung
mit den Mitteln des "Sozialrechts" ist staatlich organisierter
Rassismus.
Auch wenn das Gesetz mit den Mitteln der Rechtsstaatlichkeit auf
den Weg gebracht wurde, muß es als rassistisch geprägtes
Sondergesetz bezeichnet werden, das die Substanz und die Glaubwürdigkeit
des demokratischen Rechtsstaates nachhaltig beschädigt.
Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, die im Sozialpakt garantierten Rechte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln "fortschreitend" zu verwirklichen. Der Ausschuß für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat darauf hingewiesen, daß insbesondere die Diskriminierungsverbote des Sozialpaktes unmittelbar anzuwenden sind. Eins der obersten Verfassungsprinzipien der deutschen Rechtsordnung ist ihre Verpflichtung zu völkerrechtsfreundlicher Auslegung:
"Dieser Grundsatz gebietet Verwaltungsbehörden und
Gerichten, deutsche Rechtsnormen so auszulegen und anzuwenden,
daß sie im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen
der Bundesrepublik stehen. Wo immer sich Auslegungsspielräume
bei der Rechtsanwendung ergeben, sind diese so zu konkretisieren,
daß den Forderungen des Sozialpaktes entsprochen wird."
(Markus C. Zöckler, Universität München).
Auch und gerade am Beispiel des Asylbewerberleistungsgesetzes
wird deutlich, daß sich juristisches Denken und Verwaltungshandeln
in Deutschland immer mehr von humanitären und völkerrechtlichen
Standards und Erfordernissen entfernt.
Wer das Asylbewerberleistungsgesetz unangetastet läßt,
schreibt Armut fest. Eine rot-grüne Bundesregierung, die
es zuläßt, daß die Einheitlichkeit der Sozialhilfe
als des untersten Netzes der Existenzsicherung dadurch zerstört
wird, daß es auch weiterhin unterschiedliche Existenzminima
für Deutsche und verschiedene Kategorien von Flüchtlingen
gibt, geht mit einer schweren Hypothek in die Legislaturperiode.
Denn wie will man zu einem glaubwürdigen Konzept einer bedarfsorientierten
Grundsicherung kommen, wie dies die Koalitionsvereinbarung an
anderer Stelle vorsieht, wenn man es bei der Ausgrenzung ganzer
Personengruppen aus der Sozialhilfe beläßt?
Humane Visionen statt weiterer Restriktionen
PRO ASYL hat sich zu den im Koalitionsvertrag angesprochenen Themen
im Asylbereich an anderer Stelle und bei verschiedenen Gelegenheiten
ausführlich geäußert (vgl. Broschüre "Mindestanforderungen
an ein neues Asylrecht" und "PRO ASYL aktuell: Der rot-grüne
Koalitionsvertrag" - Beides zu bestellen bei PRO ASYL).
Mir kam es heute - am Tag der Menschenrechte - darauf an, zwei
für die Gestaltung einer künftigen humanen Menschenrechts-
und Asylpolitik zentrale Fragen zu stellen, auf die im Koalitionsvertrag
gar nicht (Asylbewerberleistungsgesetz) oder nur marginal (Abschiebungshaft)
eingegangen wird. Keines dieser beiden Themen ist marginal, sondern
von zentraler Bedeutung für die Fortentwicklung von Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert.
Eine Asylpolitik, die vom Geist der Abwehr, Ausgrenzung und Kriminalisierung
schutzsuchender Menschen getragen wird, gefährdet das Verhältnis
und die Zukunft von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten.
Wenn "sich die moralische Qualität einer Mehrheit
in der Toleranz erweist, mit der sie Minderheiten begegnet"
(Willy Brandt), so muß das Schweigen der politisch Verantwortlichen
und die kollektive Gleichgültigkeit weiter Teile der Bevölkerung
gegenüber der systematischen Ausgrenzung schutzsuchender
Menschen auch als gravierender Mangel an Toleranz, Mitmenschlickeit
und Zivilcourage interpretiert werden.
Die Demokratie wird brüchig, wenn Flüchtlinge, asyl-
und schutzsuchende Menschen das, was ihnen in Deutschland nach
der Flucht widerfährt, als unerwartete Fortsetzung erlebter
Schikanen und Verletzungen erleben müssen.
Die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen steht nicht
zufällig am Anfang des Grundrechtekatalogs. Das Menschenwürde-Gebot
und das unveräußerliche Grundrecht auf Asyl (des alten,
unversehrten Artikels 16 GG) stehen am unmittelbarsten für
die Verpflichtung der Nachkriegspolitik, aus den nationalsozialistischen
Verbrechen Lehren für die Zukunft zu ziehen, und für
die Zukunft heißt: Lehren für alle Zeiten!
Gerade angesichts der Debatte dieser Tage über das "richtige"
Gedenken und Erinnern muß die Frage gestellt werden: War
es nicht jene "Kultur" des Wegsehens und Wegschauens,
einer kollektiven Gleichgültigkeit und einer angepaßten
Mitläufermentalität, welche die "legalisierten"
Staatsverbrechen der Nationalsozialisten, die Verfolgung, Vertreibung
und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, von Sinti
und Roma und Oppositionellen erst möglich machten? Lehrt
nicht gerade auch die deutsche Geschichte, daß jeder Terror
im kleinen anfängt? Was heute noch nach Schikane und Benachteiligung
aussieht, kann morgen schon gezielte Ausgrenzung und Diskriminierung
sein. Wo heute noch Vorurteile systematisch geschürt werden,
schlägt morgen schon der Volkszorn zu.
Jede negative Zuordnung von Menschen, jede Form von Kategorisierung
und Stigmatisierung, auch jede Sonderbehandlung in Form von Gesetzen
und Erlassen, trägt den Keim von Haß und Zerstörung
in sich.
Es kommt deshalb nicht allein darauf an, der Ideologie des Nationalismus,
des Faschismus und Rassismus entschieden entgegenzutreten; es
ist ebenso wichtig, die Strukturen und Mechanismen von Ausgrenzungs-
und Diskriminierungsstrategien zu erkennen und sie zu bekämpfen,
auch wenn sie heute in anderer Gestalt - selbst in der Tarnung
von Demokraten und gegenüber anderen Menschengruppen daherkommen.
Glaubwürdiges Gedenken und Erinnern - der Unterschied zwischen
privater Gedenkmüdigkeit á la Walser und sozialer
Gedenkmündigkeit einer zivilen Gesellschaft - erweist sich
in der Schärfung des Blickes, in erhöhter Sensibilität
und Wachsamkeit gegenüber den heutigen Gefahren des Mißbrauchs
politischer Macht und der Ausgrenzung von Minderheiten sowie im
verantwortlichen Handeln gegen Diskriminierung, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen
und Völkermord in der Gegenwart.
Die wichtigste Lehre aus dem Elend der deutschen Geschichte in
diesem Jahrhundert ist daher gleichzeitig Verpflichtung und Substanz
des demokratischen und sozialen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland:
Die uneingeschränkte Bejahung und Bewahrung der Würde
des Menschen, jedes Menschen, die unversehrte Bewahrung des Selbst,
jedes Selbst.
Wenn mit vorhandenen Mehrheiten Spezialnormen und Sonderstati
für Menschen zum Zwecke erweiterter Eingriffs-, Kontroll-
und Zugriffsmöglichkeiten geschaffen werden, gehen soziale
und humanitäre Standards der Gesellschaft immer mehr verloren,
wird Recht politisch "verzweckt". Per Gesetz legitimierte
Ausgrenzung, die einem vermeintlichen "öffentlichen"
Interesse - Abschreckung - und daraus sich ergebenden Sachzwängen
folgt, ohne nach dem humanen Sinn und Zweck dieser
Vorschriften, Anordnungen und Erlasse zu fragen, birgt die Gefahr,
maßgeblich am Entstehen neuer Feindbilder, von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit beizutragen.
In diesem Beitrag habe ich versucht auszuführen, daß
die Folgen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Abschiebungshaft,
die Ausgrenzung aus der sozialrechtlichen und medizinischen Versorgung,
die erlebte Ignoranz und Abweisung gegenüber Folter-, Vergewaltigungs-
und Bürgerkriegsopfern, die Bedingungen der Abschiebungshaft
und die Durchführung der Abschiebung selbst in vielen Einzelfällen
tagtäglich zu einer Verletzung der Menschenwürde von
Flüchtlingen führen.
Der Umgang mit Flüchtlingen hat den Humanitätsanspruch
dieser Gesellschaft immer mehr außer Acht gelassen.
Es wäre ein Zeichen verlorener Maßstäbe in der
Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik, wenn die neue Regierungskoalition
- die ja auch aus der Betonung einer größeren Beachtung
der Menschenrechte ihre Legitimation bezieht - hier die Kontinuität
zur Politik der Ära Kohl suchen würde. Dies stünde
dem eigenen Anspruch der Koalitionspartner an eine Politik der
Zukunftsfähigkeit entgegen.
Nach 16 verlorenen Jahren eines als "Fremdenabwehrrecht"
falsch verstandenen Ausländer- und Asylrechts dürfen
nicht weitere Restriktionen die Politik bestimmen. Gefragt und
gefordert sind Mut, Perspektiven und humane Visionen für
eine menschenrechtsorientierte Asylpolitik!
Dazu ist der Bruch mit der ideologisch verkrusteten und festgefahrenen
Asylpolitik der Ära Kohl notwendig.
Gerade in diesem Bereich - insbesondere bei den Themen Abschiebungshaft
und Asylbewerberleistungsgesetz ist die neue Koalition gefordert,
den Abbau des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland in der
Ära Kohl rückgängig zu machen.
Eine Rückkehr zu den Grundsätzen der Achtung der Menschenwürde
und der Wahrung von Recht und Gerechtigkeit gegenüber Menschen,
die in Deutschland aus berechtigten Gründen Zuflucht und
Schutz suchen, bedeutet: Die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes
und ein Ende der gegenwärtigen Praxis der Abschiebungshaft!
