Eine Kritische Auseinandersetzung
mit dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Algerien 
vom 10. November 2000

von Salima Mellah, algeria-watch e.V., 
Frankfurt/M., Juli 2001 

(Zum Lagebericht 1998)

Inhaltsverzeichnis

Bestellung

Vorwort 

Einführung 

Zu den Quellen des Auswärtigen Amtes

Allgemeine politische Lage

  1. Eine demokratische Fassade, die die politische Stagnation verbirgt

  2. a) Die Presse als Alibi
    b) Das ONDH und andere Vereinigungen
    Ein "Putsch durch die Wahlurne"
  3. Das Gesetz zur "zivilen Eintracht"
Die Sicherheitslage
  1. Ein Krieg ohne Zahlen
  2. Menschenrechtsverletzungen
  3. Die algerische Justiz
  4. Algerien als Glashaus
Asylrelevante Tatsachen
  1. Staatliche Repression
  2. Wehrdienstverweigerung und Fahnenflucht
  3. Exilpolitische Tätigkeit
  4. Repression Dritter

  5. a) die sogenannten Milizen
    b) die GIA
    c) Was sagt der General zu den Massakern?
Schluss

Anhang:
Aufstand in Algerien
Bibliographie

Vorwort

Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes zu einer Reihe von Staaten, aus denen Asylsuchende nach Deutschland kommen, haben sich im Zuge einer Neukonzeptionierung verbessert. Die Qualität solcher Lageberichte hängt nicht nur davon ab, dass asylrelevante Tatsachen und menschenrechtliche Problemlagen ohne Beschönigung oder diplomatische Rücksichtnahme geschildert werden, sondern auch von einer nachvollziehbaren Darstellung, aus welchen Quellen die präsentierten Fakten geschöpft werden.

Die vorliegende Broschüre beschäftigt sich mit dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Algerien vom 10. November 2000. Sie stellt dar, dass der Lagebericht erhebliche systematische und zum Teil aus alten Lageberichten fortgeschriebene Mängel enthält: Menschenrechtsverletzungen werden bagatellisiert, menschenrechtsrelevante Vorgänge ausgeblendet. Besonders problematisch ist – wie bereits in zwei von PRO ASYL veröffentlichten Broschüren zu den Lageberichten zum Irak kritisiert – der wenig sorgfältige und durchsichtige Umgang mit den Quellen. Dies kann nur zum Teil darauf zurückgeführt werden, dass die Informationsgewinnung der deutschen Auslandsvertretung in Algier über lange Zeit extrem schwierig war und das, was Lageberichte eigentlich leisten sollten, nämlich Informationen, die aus eigenem Augenschein vor Ort gewonnen werden, systematisch aufzubereiten, kaum getan werden konnte. Denn damit lässt sich weder die Nichtbeachtung leicht zugänglicher Menschenrechtsberichte noch die allzu schlichte Darstellung eines Algeriens auf dem Wege der menschenrechtlichen Besserung erklären. Von Menschenrechtsverletzungen wird überwiegend in der Vergangenheitsform geredet. Das frappierendste jedoch: Wie in den Zeiten der Vorgängerregierung gelingt es dem Auswärtigen Amt, die seit Mitte der 90er Jahre andauernde Debatte um die staatliche Verantwortung für einen Teil des Terrors und die Rolle des algerischen Militärs fast vollständig auszublenden. Man muss die Auffassung nicht teilen, dass es neben dem islamistischen Terrorismus auch einen "schmutzigen Krieg" der algerischen Militärs gibt, der sich nicht als Gewaltexzess verselbständigter "Sicherheitskräfte" deuten lässt. Man muss aber die entsprechenden Quellen – und es sind inzwischen nicht wenige – zur Kenntnis nehmen und im Lagebericht zitieren.

Die insbesondere in Frankreich in den letzten Monaten heftig diskutierten Berichte über die Verwicklung algerischer Militärs in Massaker werfen die Frage auf, ob nicht viele Flüchtlinge aus Algerien in den vergangenen Jahren als politisch Verfolgte hätten anerkannt werden müssen. Viele Asylsuchende wurden mit der Begründung abgelehnt, beim islamistischen Terror handele es sich um nichtstaatliche Verfolgung, der algerische Staat aber sei grundsätzlich schutzwillig, wenn auch nicht überall zum effektiven Schutz aller Bürger in der Lage. Vertritt man die Hypothese, bei allen Massakern handele es sich um Effekte islamistischen Terrors, dann werfen viele Fakten in der Zwischenzeit die Frage auf, ob es mit der Schutzwilligkeit des Staates so weit her ist.

Gibt es darüber hinaus sogar einen staatlichen Anteil am Terror, so stellt sich die Sachlage anders dar. Denn staatliche Verfolgung kann in Deutschland – im Unterschied zur nichtstaatlichen – asylbegründend sein. Auch Aussteiger aus den "Sicherheitskräften" und Deserteure, die zum Teil auch über solche Verwicklungen berichtet haben, haben in Deutschland nur selten den Schutz erhalten, dessen sie bedurften. Statt dessen werden im Asylverfahren abgeschobene Algerier und Algerierinnen seit Jahren von solch problematischen "Sicherheitskräften" bereits auf deutschen Flughäfen abgeholt, als handele es sich um die normalste polizeiliche Zusammenarbeit der Welt.

Mit größter Selbstverständlichkeit referiert das Auswärtige Amt im Lagebericht die Interpretation des algerischen Generalstabschefs über das späte Eingreifen von Sicherheitskräften bei Massakern, eine Einschätzung, die in ihrer Absurdität kaum zu überbieten ist (S. 33). Dies könnte man noch als authentische Wiedergabe einer Selbstdarstellung algerischer Militärs bewerten und der kritischen Interpretation der Verwaltungsgerichte überlassen, unterbliebe nicht zum selben Thema jede ernsthafte Befassung mit anderen Berichten, zum Beispiel denen der Überlebenden von Massakern. Ein derartiger Bonus für die Aussagen algerischer Militärs hat im Auswärtigen Amt seit langem Methode. Es war der frühere Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, der nach dem Massaker von Bentalha nach Algerien reiste und sich die Lage aus einem gepanzerten Fahrzeug in Begleitung eines hochrangigen Militärs ansah. Das Sichtfeld einer gepanzerten Limousine und das erkenntnisleitende Interesse algerischer Militärs prägten Hoyers Äußerungen bei der Rückkehr. Wo kritische Distanz angebracht gewesen wäre, legte er sich ungewöhnlich unkritisch und weitgehend auf die offizielle Version fest.

Besteht Hoffnung, dass die merkwürdige Kontinuität der Lageberichte zu Algerien aus den abgelebten Zeiten der Kohl-Regierung endlich unterbrochen wird? Darf man erwarten, dass auch Fakten zu zurückliegenden Ereignissen, die heute geeignet sind, ein anderes Licht auf die Lage zu werfen, noch Eingang in einen aktualisierten Lagebericht finden?

Hoffnung macht, dass Bundespräsident Rau anlässlich eines Staatsbesuches des algerischen Präsidenten Bouteflika im April deutlich darauf hingewiesen hat, dass der Missbrauch der Religion zu politischen Zwecken und zum Erwerb der Macht nicht allein mit militärischen Mitteln bekämpft werden könne. Ein deutlicher Fingerzeig.

Bernd Mesovic PRO ASYL

Einführung

Im Januar 1999 hatte algeria-watch eine Kritik an den Lageberichten des Auswärtigen Amtes von April und November 1998 veröffentlicht. Zweieinhalb Jahre später muss festgestellt werden, dass sich der Lagebericht über Algerien nicht wesentlich verändert hat. Die Quellen, auf die sich das Amt bezieht, sind immer noch hauptsächlich offizielle algerische und eine Bezugnahme auf die Berichte kritischer Menschenrechtsorganisationen ist kaum erkennbar. 

1991 fanden erstmals freie Parlamentswahlen in Algerien statt, die Anfang Januar 1992 abgebrochen wurden. Eine Welle der Repression gegen die Siegerpartei - die FIS, Front Islamique du Salut, islamische Rettungsfront - und ihre Mitglieder wurde ausgelöst. Willkürliche Festnahmen, Folter, extralegale Tötungen und Verschwindenlassen wurden im Laufe der Jahre zu systematischen Praktiken entwickelt. Währenddessen entschloss sich ein Teil der Kader und Mitglieder der FIS in den Untergrund zu gehen und griff zu den Waffen. 

Die Zahl der Toten in Algerien seit 1992 wird auf 200 000 geschätzt, die der Verschwundenen auf mindestens 10 000. Hunderttausende Verletzte und Gefolterte, eine halbe Million Flüchtlinge innerhalb des Landes und genau so viele außerhalb, eine zerrüttete Infrastruktur und ein zerstörtes soziales Netz sind die erschütternde Bilanz eines neunjährigen Krieges, der immer noch Opfer kostet.

Das AA hat in allen Berichten - obwohl sich seit Jahren die Informationen über alarmierende Menschenrechtsverletzungen von Seiten des Staates häufen – tendenziell die Auffassung vertreten, dass die nach Deutschland geflohenen Algerier grundsätzlich nicht als schutzbedürftig anzusehen seien. Die Gefährdung, die von bewaffneten Gruppen ausging, wurde weitestgehend mit dem Argument ausgeräumt, der algerische Staat sei gewillt und fähig, seine Bürger zu schützen.

Als 1995 Präsident Zeroual ein Dekret erließ, das den "Reumütigen", die den bewaffneten Kampf aufgeben, Straferlass versprach, behauptete das AA, es bestünde nun keine Rückkehrgefährdung für algerische Oppositionelle mehr, denn selbst gegenüber denjenigen, die sich dem bewaffneten Kampf angeschlossen hätten (durch physischen oder logistischen Einsatz), würde Milde gezeigt.

Wie in früheren Berichten orientiert sich das AA in seiner letzten Analyse der politische Situation an der offiziellen algerischen Version. So wird ein positives, vielversprechendes Bild skizziert, das die offensichtliche Stagnation und das Fehlen politischer Lösungsansätze nicht erkennen lässt. Die private Presse und die Existenz zahlreicher Vereine werden als Ausdruck des Pluralismus präsentiert, während die tatsächliche Menschenrechtssituation beschönigt wird. Die Zahl der Toten wird untertrieben und die immer noch aktuelle Frage der Massaker und des Verschwindenlassens als "Altlast" behandelt.

Potenziell asylrelevante Tatsachen werden weiterhin verharmlost: Die Übergriffe der Sicherheitskräfte seien stark zurückgegangen, eine Verfolgung aufgrund der politischen Überzeugung sei nicht feststellbar und die sonstigen Menschenrechtsverletzungen würden von Milizen oder bewaffneten Gruppen verübt, beide werden als nichtstaatliche Verbände dargestellt. In Wirklichkeit basiert die Existenz der Milizen auf einem Regierungsdekret und sie unterstehen der Armee und der Gendarmerie.

Die bewaffneten Gruppen sind weiterhin schwer identifizierbar, und immer mehr Hinweise deuten auf eine Verwicklung des Geheimdienstes und der Sondereinheiten in manche Verbrechen, insbesondere Massaker, die den islamistischen bewaffneten Gruppen zugeordnet werden. Diese Tatsache erkennt das AA nicht an. Es stellt auch kaum die Frage nach der Identität der bewaffneten Gruppen. 

Darüber hinaus stellt sich weiterhin die Frage der Schutzfähigkeit des algerischen Staates, der sich seiner Verantwortung entledigt, indem er einen Teil der Zivilbevölkerung bewaffnet, während diese andernorts wegen der prekären Sicherheitslage ihre Dörfer verlassen muss. 

Ungeachtet dieser besorgniserregenden Tatsachen werden algerische Flüchtlinge weiterhin abgeschoben. Dabei werden sie von algerischen Sicherheitsbeamten am Frankfurter Flughafen abgeholt. Ihr Schicksal ist nicht bekannt. Im Jahr 2000 wurden 619 Menschen auf dem Luftweg nach Algerien abgeschoben.

Im folgenden werden die Kritikpunkte an der Qualität des Lageberichtes im einzelnen ausgeführt.

Zu den Quellen des Auswärtigen Amtes

Im Lagebericht des AA heißt es: 

"Die deutschen Botschaften sind angewiesen, sämtliche vor Ort zur Verfügung stehenden Erkenntnisse auszuwerten. Dies gilt insbesondere für Erkenntnisse lokaler Menschenrechtsgruppen und vor Ort vertretener Nichtregierungsorganisationen. Weitere Erkenntnisquellen sind Oppositionskreise, Rechtsanwälte, Botschaften westlicher Partnerstaaten, internationale Organisationen wie z.B. UNHCR oder IKRK, Regierungskreise sowie abgeschobene Personen." (Lagebericht S. 1)

Die deutsche Botschaft in Algier - wie die meisten anderen westlichen Botschaften - war über Jahre hinweg (1994 bis 2000) kaum handlungsfähig. Alle üblichen Tätigkeiten waren nach Tunis verlagert worden und die Präsenz in Algier wurde von einer Person gewährleistet, die sich zeitweilig selbst in Algier kaum bewegen konnte. Dies ist von großer Bedeutung, da sich das AA bezüglich der Informationsbeschaffung stark auf die deutschen Botschaften stützt. In der Konsequenz trägt die beschränkte Präsenz in Algier dazu bei, dass die lokalen Informationsquellen nicht sehr zahlreich sein konnten. Es handelt sich offenbar hauptsächlich um die lokale französischsprachige Presse, Vertrauensanwälte und staatlich anerkannte Organisationen. Die Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsanwälte, die uns bekannt sind, wurden nie von der deutschen Botschaft befragt. 

Bezüglich der internationalen Menschenrechtsorganisationen muss betont werden, dass sie jahrelang keine Einreiseerlaubnis erhalten haben. Das Internationale Rote Kreuz (IKRK) besuchte Algerien im Jahr 1992 und dann erst wieder Ende 1999. Diese Reise wurde von den algerischen Behörden genau geplant und algerische Anwälte hatten nicht die Möglichkeit, mit der Delegation zu sprechen. Sie hatten zudem erfahren, dass die algerischen Gefängnisse vor dem Besuch einen neuen Anstrich erhalten hatten und Hinweise auf menschenverachtende Behandlungen vertuscht wurden. 

Es ist allgemein bekannt, dass lokale Menschenrechtsgruppen und Nichtregierungsorganisationen nicht unbehindert arbeiten können. Bis heute sind verschiedene Vereinigungen von Angehörigen von Verschwundenen nicht offiziell anerkannt worden. Hadj Smain, ein Mitglied der LADDH ist Ende Februar für mehrere Stunden inhaftiert worden, weil er Nachforschungen bezüglich der existierenden Massengräber angestrengt hat; Rechtsanwalt Mahmoud Khelili hat zahlreiche Drohungen erhalten; auch Soumoud, ein Verein von Opfern des Terrorismus, stößt auf große Schwierigkeiten bei seinen Bemühungen, Morde und Entführungen von Seiten bewaffneter Gruppen aufzuklären.

Dementsprechend schlecht ist die Quellenlage beim AA: Die einzige algerische Organisation, die das AA konkret als Informationsquelle aufführt, ist das ONDH (Observatoire National des Droits de l'Homme), eine quasi-staatliche Einrichtung, auf die wir im Folgenden noch zurückkommen werden. Diese Organisation soll jedes Jahr einen Bericht herausgeben, was sie aber nicht regelmäßig tut. Trotz der erschwerten Bedingungen für die Informationsbeschaffung haben lokale Menschenrechtsaktivisten seit Beginn des Krieges Journalisten und Organisationen im Inland und im Ausland regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen unterrichtet. Diese sind entweder in Form von kleinen Berichten herausgebracht worden oder in die Berichte der großen Menschenrechtsorganisationen mit eingeflossen.

Der Bericht des AA geht auch kaum auf die Einschätzungen offizieller Organisationen und Institutionen ein. Seit Jahren ist festzustellen, dass die Berichte des US-State Department eine andere Beurteilung der Lage in Algerien vornehmen als das AA.

Die Informationsmappen und Berichte von PRO ASYL und algeria-watch aus dem Jahr 2000 sind im Lagebericht nicht aufgeführt (das AA gibt an, diejenigen aus dem Jahr 1999 herangezogen zu haben). Dort finden sich u.a. Statistiken von Anschlägen und Massakern, die der algerischen Presse entnommen sind und die die Angaben des Auswärtigen Amtes beispielsweise über die Todeszahlen widerlegen. Während das AA von einer Todeszahl von 100 Menschen im Monat ausgeht, haben die Erhebungen von algeria-watch, die sich allein auf in algerischen Zeitungen aufgeführte Angaben stützen, eine Zahl von etwa 200 bis 250 Toten im Monat belegt. Anfang 2001 meldeten zwei französische Zeitungen, dass ein geheimer Bericht der algerischen Armee für das Jahr 2000 eine Bilanz von 9000 Toten zieht.

Auch wenn im Zentrum der Berichtspraxis des AA die Aufgabe steht, die Lage vor Ort aus eigenem Augenschein der Auslandsvertretung aufzuklären, stellt sich die Frage, warum das AA nicht zumindest zur Verifizierung wesentlicher Aussagen auf Informationsquellen in Deutschland zurückgreift. Viele Flüchtlinge haben hier Zuflucht gesucht, die von der staatlichen Verfolgung berichten können. Darunter befinden sich auch ehemalige Mitglieder der Sicherheitskräfte, die selbst an Übergriffen beteiligt oder Zeugen waren. Deutsche Zeitungen haben hin und wieder solche Fälle aufgegriffen, aber sie finden in den Berichten des AA keine Beachtung.

Abschließend ist festzustellen, dass die Bezugnahme des AA auf Quellen keinen objektiven Kriterien folgt. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine größere Transparenz bei den Quellenangaben vonnöten ist. Eine Vielzahl von Berichten und Erkenntnissen finden in den Ausführungen des AA keine Erwähnung. So werden die Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Reporters Sans Frontières, Experten wie das International Crisis Group oder Regierungsstellen wie dem US-State Department gar nicht aufgeführt. Andere Berichte, wie der der UN-Delegation, die im Juli 1998 Algerien besuchte, und von Amnesty International, finden nur am Rande Erwähnung. Soweit auf AI Bezug genommen wird, geschieht dies mit bemerkenswerter Einseitigkeit. So heißt es bezüglich der Schlussfolgerungen dieser Organisation:

Der Leiter der AI-Delegation konstatierte am Ende seiner 12-tägigen Algerienreise trotz fortbestehender Kritik (Hauptthema: Schicksal der Verschwundenen) eine deutliche Verbesserung der Menschenrechtslage seit dem Amtsantritt von Präsident Bouteflika. Gleichzeitig warnte er vor einer Amnestie ohne Justiz (...)

Dies ist das einzige indirekte Zitat einer unabhängigen Menschenrechtsorganisation, das das AA in seinem Bericht aufführt. 

Dabei wird der Eindruck vermittelt, dass Algerien die Phase der gravierenden Menschenrechtsverletzungen (die das AA in den Lageberichten leider nie gebührend berücksichtigt hat) überwunden habe, und nun beschäftige man sich mit der "Altlast" und ihrer Aufarbeitung. Der Bericht von AI beginnt jedoch mit folgenden Sätzen:

The scale and depth of the tragedy which Algeria has experienced for nearly a decade cannot be underestimated. Tens of thousands have died since the current conflict began in 1992, thousands have ''disappeared'' after being taken away by the security forces and hundreds of thousands have been injured in acts of violence or afflicted by the pain of losing a close relative. No sector of Algerian society has been left untouched by a crisis in which human rights abuses of the most brutal nature have been committed by security forces, state-armed militias and armed groups.

The Algerian authorities have talked of their intention to turn the page on this dark chapter. Yet they have failed to take any concrete and effective measures to tackle the huge problem of impunity in the country. Despite the urgent need, no independent and impartial investigations have taken place into the thousands of killings, massacres, ''disappearances'', abductions, incidents of torture, extrajudicial executions and deliberate and arbitrary killings of civilians which have occurred in recent years - and which, though on a lesser scale, continue to occur.

Diese einleitenden Worte der Organisation machen deutlich, dass der Krieg in Algerien keinesfalls beendet ist, und Menschenrechtsverletzungen - selbst wenn sie nicht das Ausmaß der Jahre 1994-1998 annehmen - weiterhin in besorgniserregendem Maß stattfinden.

Allgemeine politische Lage 

1. Eine demokratische Fassade, die die politische Stagnation verbirgt

Bevor wir auf die aktuelle politische Lage näher eingehen, möchten wir daran erinnern, dass in Algerien seit 1992 der Ausnahmezustand herrscht. Sicherheitspolitische Prioritäten diktieren Entscheidungen, die zur Folge haben, dass eine Demokratisierung des politischen Lebens verhindert wird. Wir können hier nicht die gesamten Bestimmungen und Szenarien aufführen, die aus dem angekündigten Demokratisierungsprozess eine Farce machen, sondern nur kurz die Situation skizzieren, um die letzten Ereignisse zu beleuchten.

Mit dem Ausnahmezustand wurden Versammlungs- und Meinungsfreiheit stark eingegrenzt, während die polizeilichen Befugnisse enorm erweitert wurden. Die Kommunalverwaltungen wurden 1992 aufgelöst und mit Staatsfunktionären besetzt, die wie lokale Sheriffs mit einer kleinen Armee ihre Macht ausübten. Taten, die als Verbrechen gegen den Staat ausgelegt werden, können vor dem Militärgericht verhandelt werden. Acht Monate nach dem Ausrufen des Ausnahmezustandes wurde ein Antiterrordekret erlassen, das zwar 1995 abgeschafft wurde, doch die meisten seiner Anordnungen wurden ins herkömmliche Strafgesetzbuch integriert (unter den Artikeln 87 bis). Diese Artikel gelten bis heute und erschweren im großen Maße das politische Leben. Legale Oppositionsparteien wie die FFS (Front des Forces Socialistes), Menschenrechtsaktivisten und Organisationen wie RAJ (Rassemblement Action Jeunesse) oder Verbände von Angehörigen der Verschwundenen können keine öffentlichen Versammlungen abhalten. 

Nach der "Nominierungswahl" von Bouteflika im April 1999 schlossen sich die anderen Kandidaten, die sich einen Tag vor der Abstimmung von der Wahl zurückgezogen hatten, zusammen und erarbeiteten ein Manifest. Sie wurden allerdings in ihren weiteren Aktivitäten stark eingeschränkt, da das Regime befürchtete, dass sie eine starke Opposition bilden könnten. Im späteren Verlauf beabsichtigten verschiedene Persönlichkeiten, Parteien zu gründen. Weder Wafa noch die Front Démocratique erhielten eine Erlaubnis (s.u.).

Ungeachtet dieser Tatsachen stellt das AA fest, dass "1997 erstmals freie Parlamentswahlen" (Lagebericht, S. 3) durchgeführt wurden. Dabei lässt es außer acht, dass diese Wahlen von Parteien wie der RCD (laizistische Partei) mit gutem Grund angefochten wurden. Eine parlamentarische Untersuchungskommission wurde zwar einberufen, aber ihr Bericht nie veröffentlicht. Dieser Wahl ging die Gleichschaltung der Opposition voraus. Man muss daran erinnern, dass die repräsentative Opposition, die sich 1994 und 1995 in Rom traf und eine Plattform zur Lösung der Krise erarbeitete, unterdrückt wurde: die FIS war und blieb verboten, die FFS wurde marginalisiert und die FLN hielt dem Druck nicht stand und unterwarf sich wieder dem Diktat der Machthaber.

Eine bewährte Vorgehensweise, um die Opposition zu marginalisieren und die aufbegehrende Zivilbevölkerung zu kontrollieren, ist die Schaffung von Duplikaten der existierenden Parteien und Vereine. Alle repräsentativen Parteien haben ihre Entsprechung. Diese Praxis existierte zwar schon vor dem Abbruch der Wahl im Januar 1992, wurde aber danach um so mehr eingesetzt. Um die repräsentative Opposition auszuschalten, wurden die drei großen politischen Strömungen - die nationalistische, islamistische und laizistische - durch lenkbare Parteien ersetzt. Der damalige Präsident Zeroual gründete Anfang 1997 eine Partei, die RND, die wenige Monate später - dank der erwähnten massiven Wahlfälschungen - die meisten Sitze im Parlament erhielt. Darüber hinaus sieht die Verfassung von 1996 die Schaffung einer zweiten Kammer vor, in der der Präsident ein Drittel der Senatoren ernennen kann. Damit konnte jeder Gesetzesentwurf leicht abgelehnt werden. Die weitreichenden Befugnisse des Präsidenten führen dazu, dass keine demokratischen Entscheidungsstrukturen vorhanden sind.

a) Die Presse als Alibi

Das AA gibt an, "insbesondere die private regierungskritische Presse, wie z.B. die Tageszeitungen 'El Watan', 'Liberté', ‚Matin‘ und ‚La Tribune‘" heranzuziehen. Es ist mittlerweile allgemeinkundig, dass die algerische Presse völlig unter der Kontrolle der Generäle steht und sich ihre Bewegungsfreiheit zwischen Zensur und Selbstzensur bewegt. 1994 wurde ein Rundschreiben über "den Umgang mit Information" verteilt, das bis heute seine Gültigkeit hat.

Die privaten Printmedien erwecken zwar den Anschein, frei zu sein, könnten jedoch ohne die Protektion bestimmter Generäle nicht überleben. Das letzte Beispiel dieser fehlenden "Protektion" betrifft die kritische Zeitung "La Nation", die angeblich wegen Druckereischulden Ende 1996 eingestellt wurde. Sie sollte im Februar 2001 wieder herauskommen und die erste Nummer war bereits druckfertig, als ihr Erscheinen mit derselben Begründung (nämlich Schulden) verhindert wurde. 

Im Bericht des AA steht allerdings: 

Außerhalb des Parlaments sorgen vor allem die für arabische Verhältnisse ungewöhnlich freie Presse und diverse Nichtregierungsorganisationen für eine größere Teilhabe der Bevölkerung am politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess (...).

Den algerischen Zeitungen kann man in der Tat viel entnehmen, doch muss man dazu zwischen den Zeilen lesen können und vor allem wissen, dass sie zu Sprachrohren von Interessengruppen geworden sind, die in Konkurrenz zueinander stehen. Ein Journalist beschreibt die Rolle der algerische Presse mit folgenden Worten:

Die Presse war das einzige, was die Regierungsstellen vorzuzeigen hatten, wenn sie von Öffnung sprachen. Wir haben stillschweigend lange akzeptiert, ihre Botschafter zu sein. Anstatt Informationen wiederzugeben, haben wir Kommentare und Politik gemacht.

Ein anderer algerischer Journalist entschuldigt sich:

Der Terrorismus hat alles überdeckt. Man dachte nur an die Gefahr. Man hat dieselben Positionen wie die Regierung vertreten: kein Zugeständnis an den islamischen Fundamentalismus. Aber wir aus ideologischer Überzeugung, sie, weil es ihren Geschäften nutzte. Sie haben sich des Terrorismus als einer Priorität bedient, die es möglich machte, alles andere in den Hintergrund zu rücken, die Demokratie und die Freiheit. Uns war bewusst, dass wir als Alibi dienten, aber wir konnten nicht nachdenken, wir konnten nicht anders handeln. 

Missstände und Menschenrechtsverletzungen werden nur dann zum Thema gemacht, wenn dadurch Kontrahenten angegriffen werden können. Eine Studie von El Hadi Chalabi hat dies sehr deutlich gezeigt. Salima Ghezali, eine bekannte algerische Journalistin, sagte vor kurzem: " Die Entscheidungsträger tragen heute ihre Konflikte vermittelt über die Presse und die politischen Parteien aus, die zu einem verlängerten Arm verschiedener Interessengruppen werden." 

Die wenig kritische Haltung der privaten Presse wurde deutlich, als Reporters Sans Frontières eine Kampagne in Algerien starten wollte, um auf das Schicksal von fünf verschwundenen Journalisten aufmerksam zu machen. Die RSF, die nach fünf Jahren wieder nach Algerien reisen durften, wurden erwartungsgemäß von Regierungsstellen enttäuscht. Von den Dutzenden von Zeitungen, die die algerische Presselandschaft zählt, haben nur zwei die Kampagne mitgetragen. Bei den in Rede stehenden Fällen von Verschwundenen wird vermutet, dass drei von Sicherheitskräften entführt wurden und zwei von bewaffneten Gruppen. Die Delegation hat aber nicht einmal mit den Familien der beiden letzteren Kontakt aufnehmen, ihre Informationen bestätigen lassen und vervollständigen können. 

Doch selbst die scheinbare Freiheit der Medien wird heute durch einen neuen Gesetzentwurf gefährdet. Dieser sieht vor, dass "die staatlichen Institutionen und Organe vor Beleidigungen, Verleumdungen und Diffamierungen geschützt werden" sollen. Die Journalistenzunft hat heftig dagegen protestiert, da Sanktionen bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe für Journalisten und drei Jahre für Direktoren vorgesehen sind. Zu Recht befürchtet Reporters Sans Frontières, dass dieses Gesetz, falls es verabschiedet wird, die Selbstzensur weiter fördern wird. 

Die aktuelle Kampagne in der algerischen Presse, die nach dem Erscheinen von zwei Augenzeugenberichten (der eine Augenzeuge ist Überlebender eines Massakers, der andere Unteroffizier der Spezialeinheiten) entfacht wurde, macht deutlich, dass die Presse weiterhin bestimmten Direktiven folgt. Es ist erschreckend, wie die Äußerungen führender Politiker und Militärs von Journalisten unkritisch übernommen werden und wie sie sich der übelsten Nachrede bedienen. Keine Zeitung setzt sich von der Diffamierungskampagne gegen die beiden Zeugen ab. Die Journalisten, die einen anderen Ton anschlagen, werden zensiert.. 

Ausländische Journalisten, die als kritisch bekannt sind, erhalten weiterhin kein Visum und alle anderen werden bei ihren Recherchen vor Ort von Sicherheitskräften begleitet. Diejenigen, die ins Land reisen dürfen, wenden sich wohlwollend an die existierenden Verbände und Organisationen, die sie entsprechend orientieren. Wenn sie nicht die Berichte schreiben, die für die algerische Regierung akzeptabel sind (ein bisschen Kritik macht das Gesamtbild glaubwürdiger), erhalten sie kein Visum mehr. Die Zeitungen Le Monde und Libération mussten ihre Korrespondenten auswechseln.

b) Das ONDH und andere Vereinigungen

Das AA bezieht sich in allen Berichten auf das staatliche Observatorium für Menschenrechte. 

Die staatliche Menschenrechtsorganisation ONDH (Observatoire National des Droits de l'Homme), von dem ermordeten früheren Präsidenten Boudiaf gegründet, soll der Kritik ausländischer Menschenrechtsorganisationen an Übergriffen algerischer Staatsorgane gegen Individuen entgegenwirken. Aus ihrer Ansiedlung an der Nahtstelle zwischen staatlichen Stellen und betroffenem Bürger resultieren Ausmaß und Grenzen ihres Leistungsvermögen. Dennoch scheint die ONDH inzwischen für die betroffenen Menschen zu einer Anlaufstelle (...) geworden zu sein. (Lagebericht, S. 3)

Da mittlerweile die Kritik an dieser Institution sehr weit verbreitet ist, erkennt auch das AA ihre Grenzen an. Allerdings wird der kritische Gehalt dieser Aussage gleich relativiert, indem das Observatorium als Anlaufstelle für Familien von Verschwundenen dargestellt wird. Zum einen erwähnt der Bericht nicht, dass diese Angehörigen jede Woche vor dem Gebäude des ONDH demonstrieren, weil es seine Aufgabe nicht erfüllt und den Großteil der Verschwundenen als Mitglieder von bewaffneten Gruppen identifiziert und somit als "Terroristen" stigmatisiert. Zum anderen wenden sich die Angehörigen mit ihrem Leid an alle Institutionen des Landes. Sie schreiben an den Präsidenten, alle Ministerien, viele Persönlichkeiten und auch an das ONDH. Deshalb kann dieses Argument nicht dazu dienen, dieser Organisation eine moralische Legitimation zuzuschreiben, die sie nicht hat. Diese Institution scheint entweder ihre Mission nicht zu erfüllen oder einen so schlechten Ruf zu haben, dass sie ersetzt werden muss. Das neue Dekret vom 25. März 2001 sieht die Schaffung der Nationalen Beratungskommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte vor («Commission nationale consultative de promotion et de protection des droits de l’Homme»).

Menschenrechtsorganisationen verfügen über Dutzende von Briefen des ONDH, das regelmäßig in bestimmten Fällen nachweisbar entgegen den Fakten bescheinigt, dass der Betroffene sich dem bewaffneten Kampf angeschlossen habe oder von unbekannten Gruppen entführt wurde. Einer dieser Fälle ist Salah Saker, der 1991 im ersten Wahlgang als FIS-Abgeordneter gewählt wurde. Am 29. Mai 1994 wurde er zu Hause festgenommen und zum Kommissariat von Constantine geführt. Er wurde so grausam gefoltert, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Von da aus verschwand er. Die Polizei bestätigte die Festnahme von Herrn Saker und stellte der Familie eine Bescheinigung aus, die seine Übergabe an den militärischen Sicherheitsdienst der fünften Region am 3. Juli 1994 attestiert. Das ONDH antwortete auf die Anfrage der Familie, Herr Saker sei von einer unbekannten Gruppe entführt worden. 

Der Lagebericht des AA erwähnt (auf S. 3) die Existenz von 60 000 Vereinigungen (die kulturellen, sportlichen, ökologischen, und vieles anderen Zwecken dienen), ohne zu fragen, wie viele Vereine wirklich aktiv sind und wie viele nichts anderes als Karteileichen sind. Darüber hinaus beleuchtet der Bericht nicht die Tatsache, dass manche Vereine nicht offiziell anerkannt werden. In vielen Städten haben sich Angehörige der Verschwundenen organisiert, die vergeblich auf die Legalisierung ihrer Vereinigung warten.

Von Bericht zu Bericht kolportiert das AA die Behauptung, die algerische Liga für die Verteidigung der Menschenrechte, LADDH, stehe der FIS nahe "so dass eine politische Beeinflussung nicht auszuschließen ist" (Lagebericht S. 3). Diese pauschale Aussage dient offenbar nur dem Zweck, die Arbeit der Liga zu disqualifizieren. Das AA erklärt nicht, wie es zu dieser Einschätzung kommt. Ist der Grund dafür, dass manche der in der LADDH organisierten Anwälte die Verteidigung von FIS-Verantwortlichen übernommen haben? Der Präsident der LADDH, Ali Yahia Abdennour, ist ein langjähriger Menschenrechtsverteidiger. Er hat 1985 diese Liga gegründet und ist selbst jahrelang inhaftiert gewesen. Er hat ungeachtet ihrer politischen Zugehörigkeit Dutzende von Personen verteidigt.
Abed Charef, ein angesehener algerischer Journalist sagt über ihn, er sei FFS-nah.

2. Ein "Putsch durch die Wahlurne"

Die zähe Auseinandersetzung zwischen dem Präsidenten L. Zeroual sowie seinem Berater M. Betchine auf der einen Seite und der Militärführung auf der anderen Seite um die Frage des Umgangs mit der islamistischen Opposition endete mit der Ankündigung des Rücktritts des Präsidenten. Neuwahlen wurden für April 1999 vorgesehen.

Im Lagebericht vom November 2000 hält sich das AA nicht lange bei den Umständen der Wahl Bouteflikas auf. In aller Kürze schreibt das Amt:

Trotz anfänglicher Zweifel an der Legitimität seiner Wahl (alle sechs Gegenkandidaten hatten am Vorabend der Abstimmung ihre Kandidatur zurückgezogen) ist es Präsident Bouteflika seit seiner Amtsübernahme im April 1999 gelungen, sich als Hoffnungsträger zu profilieren. Nach den Jahren des islamistischen Terrors genießt für ihn die Wiederherstellung des inneren Friedens oberste Priorität. (Lagebericht, S. 3)

Die Darstellung ist bezüglich der Wahl Bouteflikas irreführend. Das AA vermittelt den Eindruck als seien die "Zweifel" an der Legitimität seiner Wahl unbegründet und mittlerweile zu vernachlässigen. Auch in seinem vorherigen Bericht vom Januar 2000 scheint das AA zwar neutral über diese Wahl zu berichten, unterschlägt aber wichtige Elemente, die für eine objektive Analyse unabdingbar sind. So gibt das AA nur die offizielle Statistik zur Wahlbeteiligung an, obwohl diese allseits angezweifelt wird. Die Wahlbeteiligung lag nach Angaben vieler Beobachter bei gerade einmal 23%. Wahlfälschungen haben offensichtlich im großen Ausmaß stattgefunden. Selbst ein Sprecher des US-State Department sagte nach der Wahl Bouteflikas:

Die Wahl in Algerien hätte einen klaren Fortschritt auf dem Weg zur Demokratie und politischen Reform sein können. Wir sind selbstverständlich enttäuscht über die Ereignisse der letzten Tage. (...) [Washington habe] mit Besorgnis die Informationen über eine schwache Beteiligung bei den Präsidentschaftswahlen [notiert]. (...) Wir hatten die Hoffnung geäußert, dass internationale Beobachter die Wahl vor Ort überwachen könnten, aber leider konnte dies nicht realisiert werden.

Das AA vermittelt auch hier den Eindruck, die "Jahre des islamistischen Terrors" seien vorüber. Ungeachtet der Frage, ob es sich nun ausschließlich um "islamistischen Terror" handelt, ist diese Darstellung allein schon angesichts der gegenwärtigen Zahlen der Opfer eine Verklärung der Realität.

Es stimmt, dass Bouteflika, der sich als Mann der Veränderung und des Friedens darstellte, mit seinen Reden Hoffnungen weckte. Er war der erste Algerier in politisch verantwortlicher Position, der von 10 000 Verschwundenen und 100 000 Toten sprach und anfänglich sogar das Militär kritisierte. Allerdings hatte auch sein Vorgänger Liamine Zeroual den inneren Frieden zur obersten Priorität erklärt und mit dem Dekret der Rahma (für Reumütige) schon 1995 den Weg für die "zivile Eintracht" geebnet. Bouteflika setzte diesen Prozess fort, indem er eine juristische Regelung für diejenigen Gruppen und Personen vorsah, die sich den Behörden stellten. Die ersten betroffenen Gruppen waren die AIS und kleinere Verbände, mit denen der Geheimdienst schon im Oktober 1997 einen Waffenstillstand ausgehandelt hatte. Bouteflika wusste sich diesen "Sieg" über die bewaffneten Verbände zunutze zu machen, indem er ein Referendum inszenierte.

Allerdings wurden die Erwartungen, die er weckte, alsbald schwer enttäuscht. Viele der Maßnahmen, die er ergriff, entpuppten sich als ineffektiv. Zum Beispiel ließ er etwa die Hälfte der Provinzgouverneure (wali) absetzen, was als einschneidender Schritt im Kampf gegen die Korruption dargestellt wurde. Dass diese Personen sich an eine Beschwerdekommission wenden konnten und später fast alle wieder eingesetzt wurden, findet keine Erwähnung. Vor allem aber haben sich die Dinge auf der politischen, sozialen und ökonomischen Ebene zusehends verschlechtert und die Sicherheitslage hat sich nicht entscheidend verbessert. 

Innenpolitisch sind dem Präsidenten die Hände gebunden. Die algerische und internationale Presse berichtet regelmäßig über die Machtkämpfe zwischen ihm und der Armeeführung. Dass diese Konflikte tatsächlich seine Position gefährden, ist unwahrscheinlich, da er dem Ansehen Algeriens, das infolge der großen Massaker von 1997-98 schwer beschädigt wurde, große Dienste geleistet hat. Bouteflika war langjähriger Außenminister Algeriens und beherrscht dieses Metier. Er ist ununterbrochen auf Reisen, organisiert Kongresse und gibt viele Interviews. Die rege diplomatische Tätigkeit, die Bouteflika entfaltet, trägt ihre Früchte. Die katastrophale Menschenrechtslage in Algerien wird wenig thematisiert, wie auch der Bericht des AA deutlich macht.

3. Das Gesetz zur "zivilen Eintracht"

Als große Leistung wird das Gesetz der "zivilen Eintracht" dargestellt. Dieses Gesetz sah für Reumütige Straferlass oder -minderung vor. Es wurde per Referendum angenommen. Das AA schreibt dazu: "Für seine Politik der nationalen Aussöhnung (...) erhielt er [Bouteflika] in einem Referendum im September 1999 überwältigende Zustimmung." (S. 3) Wie war die Frage formuliert, über die die Wähler zu entscheiden hatten? "«Sind Sie für die Vorgehensweise des Präsidenten, der den Frieden und die zivile Eintracht verwirklichen will?» Wer konnte da nein sagen?

Das Gesetz der "zivilen Eintracht" hat in der Tat Hoffnungen auf ein Ende der Gewalt geweckt. Im Nachhinein wird jedoch deutlich, dass dieses Gesetz den Machthabern erlaubte, sich - vor allem gegenüber dem Ausland - als Friedensboten darzustellen, obwohl die Gewalt nicht wesentlich abgenommen hat. Es sei daran erinnert, dass sich die Zahl der Opfer der Gewalt zwischen dem 13. Juli 1999 und Anfang Dezember 1999 laut algerischer Presse auf 3000 belief. 

Politisch war das Gesetz der zivilen Eintracht ein Fiasko. Die renommierte ICG (International Crisis Group) schreibt dazu: 

Die im vergangenen Jahr beschlossene Amnestie war nur teilweise erfolgreich; die Islamisten beklagen, dass sich das Gesetz zur Zivilen Eintracht nicht als Versuch einer Versöhnungspolitik, sondern als reine Polizeimaßnahme erwiesen hat. Und 18 Monate nach dem Amtsantritt Bouteflikas wächst zudem unter den Mitgliedern der algerischen Elite und des algerischen Militärs das Gefühl der Unzufriedenheit mit der bisherigen Leistung des Präsidenten.

Die wesentliche Kritik an dem Gesetz ist die Tatsache, dass die Krise polizeilich und juristisch und nicht politisch gelöst werden sollte. Diese Ausrichtung wird schon durch die Zusammensetzung der Bewährungskommissionen deutlich. Sie bestanden aus Angehörigen der Exekutive (Vertreter verschiedener Sicherheitsdienste, Oberstaatsanwalt, Vertreter des Verteidigungs- und Innenministeriums). Lediglich ein Rechtsanwalt wurde zugelassen, aber kein Vertreter einer Menschenrechtsorganisation. 

Eine weitere Kritik betrifft die mangelnde Transparenz: Bis heute kennt die Öffentlichkeit weder die Zahl der "Reumütigen" noch die tatsächlichen Kriterien für ihre Freilassung oder Inhaftierung (die in dem Dekret festgelegten Bestimmungen scheinen nicht respektiert zu werden, da die Bevölkerung von Männern spricht, die trotz Mordtaten in Freiheit leben). Unterschiedliche Angaben und Erklärungen gehen um: Le Monde schreibt am 12. Januar 2000, dass sich etwa 1500 Personen bis Ablauf der Frist gestellt haben sollen, während auf offizieller Seite von 5000 bis 6000 Personen gesprochen wird. Le Monde berichtet weiter: 

Nicht nur, dass diese Angaben nicht verifizierbar sind, Beobachter bemerken, dass sich unter den "Reumütigen" möglicherweise zahlreiche Agenten der algerischen Sicherheitsdienste verbergen, die in die bewaffneten Gruppen eingeschleust wurden, um diese zu kontrollieren. Vor allem kennt keiner genau die Zahl der bewaffneten Islamisten.

Der Sprecher der Gruppe MAOL, einer aus Deserteuren bestehenden Dissidentengruppe, erklärt, dass "von den 1300 Terroristen, die sich bis heute im Rahmen des Gesetzes zur zivilen Eintracht gestellt haben, (...) mehr als 700 (...) infiltrierte Offiziere, die in ihre Kasernen zurückkehren werden, (sind)." 

Die Mitglieder der AIS (bewaffneter Arm der FIS) und anderer Verbände, die bereits seit Oktober 1997 einen Waffenstillstand einhielten, fallen nicht unter die Bestimmungen, die das Strafmaß im Gesetz zur "zivilen Eintracht" regeln. Die Öffentlichkeit weiß allerdings nicht, welches die Modalitäten der Verhandlungen im Vorfeld mit der AIS waren. Der Geheimdienst verfügte seit langem über die Liste der Personen, die in den Genuss einer Quasi-Amnestie kommen sollten. Die AIS wurde nicht als politische Vereinigung anerkannt und amnestiert, sondern die Bestimmung betraf die Mitglieder einzeln. Die ehemaligen Mitglieder der AIS haben sich dem Staat zur Verfügung gestellt und stehen diesem oftmals zur Seite bei der Verfolgung anderer bewaffneter Gruppen. Sie behaupten, sie hätten die Zusicherung erhalten, sich politisch organisieren und in die Gesellschaft wieder integrieren zu können, was allerdings nicht geschah. Die Gegner der Islamisten ihrerseits behaupten, dass Verbrecher noch auf freiem Fuß sind und dass sie vor Gericht gestellt werden müssten. 

Das AA führt im Lagebericht weiter aus:

Während die Verbände der Terroropfer und anderer laizistisch-demokratischer Organisationen eine Gerechtigkeitslücke beklagen, fordern der FIS nahestehende islamistische Kreise eine Generalamnestie, die auch die radikalen und häufig untereinander zerstrittenen GIA-Terroristen erfassen. (Seite 4)

Diese Aussage wird von den Verfassern des Lageberichtes nicht weiter belegt. Die Behauptung, dass diese Kreise eine Generalamnestie für GIA-Mitglieder fordern, ist fragwürdig, angesichts ihrer zahlreichen Äußerungen über die Verwicklung des Geheimdienstes in den GIA. 

Für Ali Benhajar, den Anführer (Emir) der Islamischen Liga für Daawa und Djihad (Ligue Islamique pour la daawa et le djihad – LIDD) bleibt das Gesetz zur Zivilen Eintracht:

"...undurchsichtig. Das Gesetz selbst schließt diejenigen aus, die aus freiem Entschluss dem bewaffneten Kampf absagten, noch bevor dieses Gesetz erlassen wurde....Für wen gilt dieses Gesetz also eigentlich? Für die Mitglieder der von Antar Zouabri und Hassan Hattab angeführten Gruppen, die öffentlich Dialog und Versöhnung ablehnen? In Wahrheit bedarf Versöhnung stets zweier Parteien, so dass jede von ihnen Zugeständnisse an die jeweils andere machen kann. Dieses Gesetz jedoch ist ein Diktat der Gewinner über die Besiegten. Diejenigen, die zu den Waffen gegriffen haben, werden zu Abweichlern, Kriminellen, Sündern, denen vergeben werden muss, während die anderen nur ein wenig Sand im Getriebe sind. Dies hat nichts mit Versöhnung zu tun, sondern nur mit Sicherheitspolitik."

Mourad Dhina, ein Sprecher der FIS fügt dem hinzu:

Das Gesetz zur Zivilen Eintracht hat den Frieden in Algerien nicht wieder hergestellt. Die FIS hat dieses Gesetz immer abgelehnt, da es die politische Natur dieser Krise verleugnet und nur dafür bestimmt ist, die Generäle und ihre Verbündeten von jenen Verbrechen freizusprechen, für die sie verantwortlich sind. Die Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens in Algerien ist möglich, aber nur durch die Einführung von Vergangenheitsbewältigung, Wahrheit und Gerechtigkeit. Wir denken, dass Herr Bouteflika in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen kann, falls er sich von den ca. fünfzehn Generälen loslösen kann, die das politische Leben in Algerien vergiften.

Allerdings sind die letzten Entwicklungen besorgniserregend. Unter den ermordeten Personen befinden sich zahlreiche Reumütige und ihre Familien. Die algerischen Medien behaupten meistens, es handele sich um Racheakte der Bevölkerung, viele Beobachter befürchten, dass es sich um die Liquidierung von Oppositionellen und von Zeugen handelt. Eine algerische Tageszeitung berichtete über eine Pressekonferenz der Mitglieder der Nationalen Organisation der Opfer des Terrorismus:

Das Geständnis der Verantwortlichen der ONVITAD macht deutlich, dass "Rachegelüste [...] immer noch bei manchen Opfern bestehen, insbesondere bei den Jüngeren, und dies mit immer mehr Heftigkeit". Sie [die Verantwortlichen] erwähnen Fälle von Reumütigen in Aïn Defla, Djelfa, Jijel und Blida, die "von jungen Männer, die hartnäckig gegen die Terroristen vorgehen" enthauptet wurden.

Louisa Hanoune, Abgeordnete und Sprecherin der trotzkistischen Partei, drückte ihre Besorgnis angesichts der Meldungen über Liquidierungen von Reumütigen aus. Noch vor kurzem wurden Familienangehörige von Reumütigen massakriert: Acht Mitglieder einer Familie, darunter vier Kinder und zwei Jugendliche wurden in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 2001 in Bouharoun (Tipaza) massakriert. Die Angreifer trugen Uniformen von Fallschirmjägern. Die Gendarmerie befand sich wenige Meter vom Ort des Geschehens entfernt, schritt aber erst eine halbe Stunde nach dem Verbrechen ein. Eine einzige algerische Zeitung erwähnte dabei, dass es sich um die Familie eines Reumütigen handelte.

Am 11. Februar 2001 wurde ein ehemaliger AIS-Führer, Ali Merad, von einem Milizenchef ermordet. Es fällt schwer, diesen Mord als persönlichen Racheakt zu begreifen, da Ali Merad eine wichtige Rolle in den Verhandlungen zwischen der AIS und dem algerischen Geheimdienst gespielt haben soll.

Zur Gefährdung von "Reumütigen" sagt das AA nichts. Es hebt hervor, dass dieser Personengruppe "weitgehende Straffreiheit" (S. 6) zugebilligt wird. Wie bereits erwähnt, wird in den algerischen Zeitungen auch nicht darüber berichtet.

Zu einer Versöhnung gehört auch die Aufklärung der Morde und Anschläge, die von bewaffneten Gruppen verübt werden. Doch auch da sind keine besonderen Anstrengungen von Regierungsseite zu erkennen. Von den 60 Journalisten, die ermordet wurden, ist kein Fall aufgeklärt worden, ähnlich verhält es sich mit den Anschlägen auf alle anderen Personen. Obwohl viele mittlerweile davon ausgehen, dass manche dieser Anschläge vom Geheimdienst verübt wurden, wird das Bild weiter kolportiert, es handele sich ausschließlich um Verbrechen der Islamisten. Vielleicht zieht die algerische Regierung gerade aus dieser Konfusion ihren Nutzen und ist deshalb nicht an der Aufklärung der Morde interessiert.

Der Anschlag auf Matoub Lounes (einen der berühmtesten Sängers Algeriens) ist das drastischste Beispiel dafür. Bis heute ist keine Untersuchung angestrengt worden. Mehrere Verdächtige, die die Tat leugnen, sind seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft: Malek Medjnoun wurde im September 1999 festgenommen und an einem geheimen Haftort sieben Monate lang festgehalten, um dann in einem Gefängnis wieder aufzutauchen. Hakim Chenoui hatte sich als Reumütiger den Behörden gestellt, wurde inhaftiert und gefoltert. Beide warten auf ihren Prozess. Die Familie des Verstorbenen glaubt nicht an die Beteiligung dieser beiden Verdächtigen an der Ermordung Matoubs.

Der bereits erwähnte Fall des Vereins Soumoud macht das mangelnde Interesse an der Aufklärung von Morden und Anschlägen deutlich. Ali Merabet, der Vorsitzende, hat Hinweise auf den Ort, wo die Leichen von zwei seiner von bewaffneten Gruppen entführten Brüder vergraben sind. Seit zwei Jahren versucht er, eine Exhumierung und Untersuchung zu erreichen. 

Die Sicherheitslage

1- Ein Krieg ohne Zahlen

Wie bereits erwähnt hat sich die Sicherheitslage nicht wesentlich verbessert. Die Zahl der Opfer ist weiterhin alarmierend. Algeria-watch machte schon im Januar 2000 darauf aufmerksam. Die Zahl der Toten beträgt etwa 300 im Monat. Zuletzt wurde die Öffentlichkeit über einen geheimen Bericht der algerischen Armee informiert, in dem für das Jahr 2000 folgende Angaben gemacht werden (Dieser Bericht wurde von offizieller Seite nicht dementiert): 

Es habe 9000 Tote bei Anschlägen und Massakern gegeben. Dabei handele es sich größtenteils um Zivilisten. Unter den Opfern seien des weiteren etwa 1000 Mitglieder bewaffneter Gruppen, 600 Soldaten und Offiziere, 115 Milizionäre. Etwa 70 Massaker hätten in dem Jahr stattgefunden

Das AA vermittelt ein verzerrtes Bild, wenn es schreibt: 

Während sich der Terror der Islamisten (vor allem der "Groupe Islamique Armé" /GIA), dem seit Anfang der 90er Jahre rund 100 000 Menschen zum Opfer fielen, zu Anfang vor allem gegen Repräsentanten des Staates, der Sicherheitskräfte sowie gegen Intellektuelle und Journalisten richtete, sind heute vor allem ärmere ländliche Bevölkerungsschichten betroffen, die ursprünglich das Wählerpotential der FIS gebildet hatten, den Terroristen aber die erstrebte Unterstützung verweigerten und so deren Zorn auf sich zogen. (Seite 4)

Damit scheint sich das AA die offizielle algerische These zu eigen zu machen, die islamistische Bewegung sei für die gesamte Gewalt - mit Ausnahme einiger weniger Übergriffe der Sicherheitskräfte - verantwortlich. Es fällt schwer, diese schlichte Konstruktion nicht im Gesamtkontext der Lageberichte der letzten Jahre als eine politisch Vorsätzliche zu verstehen, ist doch eine Fülle von Informationen zugänglich, die sich mit den Praktiken der Sicherheitskräfte auseinandersetzen. Diese lassen sich nicht auf eine übermäßige Gewaltanwendung oder Aktionen verselbständigter Elemente der Sicherheitskräfte reduzieren. 

Das AA stellt weiter fest, dass die Bevölkerung erst später Zielscheibe des Terrors wurde. Doch von Anfang an wurden einfache Bürger von beiden Seiten ermordet. Allerdings erhielten Persönlichkeiten sowie Mitglieder bestimmter Berufsstände als Terroropfer in den Medien eine größere Aufmerksamkeit. Spätestens seit 1994 wurden Massaker an Dorfbewohnern öffentlich bekannt. Diese fanden bereits 1993 statt. Schon damals hat das Militär Rachefeldzüge gegen Zivilisten in abgelegenen Regionen durchgeführt. Habib Souaidia, Ex-Offizier, berichtet von den Durchkämmungsoperationen und Massakern in der Region um Lakhdaria. Nesroulah Yous berichtet von Massakern der Spezialeinheiten in der Region Meftah und später Medea.

Mittlerweile ist bekannt und belegt, dass viele dieser Massaker als Verbrechen von Islamisten getarnt wurden. Seit 1995 kursieren Vermutungen über die Infiltrierung bzw. Manipulation der GIA (Groupes Islamiques Armés), die möglicherweise später vollständig unter die Kontrolle des Geheimdienstes gefallen sind. 

Es ist heute praktisch unumstritten, dass der extremistische Flügel der islamistischen Gruppen, die GIA, ursprünglich zum größten Teil von der algerischen Armee gegründet wurde. Es ging wieder einmal darum, durch die Zuspitzung der Gewalt, wie vorher durch die manipulierte Öffnung des politischen Terrains, das Durcheinander aufrecht zu erhalten, um die Macht zu bewahren.

1998 berichtete eine algerische Zeitung von der Existenz von 300 Todesschwadronen in der Region des Zentrums Algeriens, die unter der Kontrolle des General Larbi Belkheir stünden. Die Zeitung El Hayat erwähnt die Existenz einer Spezialeinheit von Fallschirmjägern, die von nord-koreanischen Ausbildern geschult wurden und auf die Infiltration von bewaffneten Gruppen spezialisiert sind.

Hinweise auf diese Aspekte des "schmutzigen Krieg" sind so zahlreich, dass sie nun endlich Eingang in die offiziellen Analysen des Auswärtigen Amtes finden müssen.

2. Menschenrechtsverletzungen

Die "klassischen" Menschenrechtsverletzungen, wie Folter, Verschwindenlassen und extralegale Tötung, haben kein Ende gefunden. Immer wieder berichten Menschenrechtsorganisationen von solchen Fällen. Noch vor kurzem hat AI einen Appell lanciert wegen der Inhaftierung und Folterung eines 70-jährigen ehemaligen Mitgliedes der FIS, Said Zaoui. Den Organisationen sind mindestens fünf Fälle von Verschwindenlassen im Jahr 2000 bekannt, darunter der 74-jährige Hadj M'lik, der am 14. April 2000 von Agenten des Sicherheitsdienstes entführt wurde. 

Für das Auswärtige Amt gehören alle Menschenrechtsverletzungen, die der Staat begeht, zur Vergangenheit:

Die Sicherheitskräfte haben in der Vergangenheit bei der Bekämpfung des Terrorismus häufig die Grenzen der Gesetze überschritten und auch schwere Menschenrechtsverletzungen begangen. In vielen Fällen wurden Verdächtige bei Aktionen der Sicherheitskräfte getötet. Was über die Umstände an die Öffentlichkeit gelangt, erlaubt oftmals keine abschließende rechtliche Bewertung. Ernstzunehmende Quellen (UNHCR, US-Department of State) machen die Sicherheitskräfte für zahlreiche extralegale Hinrichtungen verantwortlich. (S. 9)

Diese extralegalen Hinrichtungen finden auch heute statt. Wenn die Armee bei ihren Operationen in abgelegenen Regionen Terroristen verfolgt, nimmt sie keinen gefangen. Zum einen weiß die Öffentlichkeit nicht, wer die Opfer sind, und die Frage stellt sich, ob es sich dabei ausschließlich um bewaffnete Personen handelt. Zum anderen bleiben die genauen Umstände dieser Tötungen im Dunkeln, da keine Untersuchungen angestrengt werden. Die Terrorismusbekämpfung legitimiert zudem auch nicht die Liquidierung der Verdächtigen. Auch ist bekannt, dass sich in den Maquis nicht nur bewaffnete Personen zurückgezogen haben, sondern dass Familien dort Zuflucht suchen. Bei den Durchkämmungsoperationen in den Bergen sind diese oft Zielscheibe von Bombardierungen geworden.

Das AA schreibt lapidar:

Die wichtigste Altlast bleibt die Aufklärung des Schicksals der sogenannten Verschwundenen. (Lagebericht, S. 4)

Dass es sich dabei nicht um eine "Altlast" handelt, zeigt die Tatsache, dass heute immer noch Menschen verschwinden, selbst wenn dies in einem geringerem Ausmaß geschieht, und Massengräber, in denen die Leichen von Verschwundenen vermutet werden, verlegt werden. Hadj Mohamed Smain, ein Mitglied der LADDH, wird immer wieder von Sicherheitsbehörden unter Druck gesetzt, weil er über die zahlreichen Massengräber in seiner Region recherchiert. Er berichtet, dass zwei Angehörige von Verschwundenen kurz vor dem Besuch der AI-Delegation für zehn Stunden inhaftiert wurden, weil sie ein Massengrab, das geleert worden war, gefilmt hatten. In Oran werden Angehörige der Verschwundenen immer wieder während ihrer wöchentlichen Protestkundgebung vertrieben, geschlagen und manchmal inhaftiert. Wie bereits erwähnt, setzt die Regierung alle Mittel in Bewegung, um dieses Thema tot zu schweigen. Human Rights Watch schreibt in seinem Bericht 2001:

Die wenigen Informationen, die von verschiedenen Ministerien und offiziellen Quellen zugänglich gemacht wurden, sind unzureichend und die Regierung machte keinerlei Anstrengungen, die offensichtlichen Diskrepanzen in den unterschiedlichen Angaben zu berichtigen. Innenminister Zerhouni gab in einer Pressekonferenz am 20. Januar bekannt, dass seinem Ministerium 4.600 Anfragen zu "Verschwundenen" vorliegen würden, "von denen 2.600 oder 2.700 aufgeklärt worden sind." Es befänden sich darunter Personen, die in den Maquis zurückgekehrt seien und andere, die von ihren Mitkämpfern getötet worden seien, einige befänden sich im Gefängnis, andere hätte man in den Lagern der AIS ausfindig gemacht. Der Justizminister Ahmed Ouyahia erklärte dem Regierungsblatt "El Moudjahid" am 21. Mai, dass sein Ministerium 3.019 Akten über verschwundene Personen angelegt habe und dass "eine große Zahl der sogenannten Verschwundenen sich in Wirklichkeit in den Reihen terroristischer Gruppen befinden", während zweihundert "am Leben und bei guter Gesundheit sind und sich im Gefängnis oder unter denen befinden, die das Gesetz zur Zivilen Eintracht in Anspruch genommen haben".

Hierzu sei noch einmal auf die Erklärungen des ONDH auf S. 14 verwiesen. Human Rights Watch schreibt dazu:

Kamel Rezzag-Bara, Vorsitzender der quasi-staatlichen Nationalen Menschenrechtsliga (ONDH) teilte Human Rights Watch im Mai mit, dass die ONDH 4.146 Fälle von "Verschwundenen" bearbeite, 70 Prozent davon aus den Jahren 1993-95 und kein Fall jünger als aus dem Jahr 1998. Er verweigerte die Übergabe einer Namensliste mit der Begründung, diese Vorgehensweise sei "wenig nützlich", gab jedoch einige mündliche Zusammenfassungen von Fällen, in denen als "verschwunden" deklarierte Personen angeblich bei Zusammenstößen mit Sicherheitskräften getötet oder bei sich zuhause angetroffen worden waren.

Eine weitere "Altlast" (S. 4) sind die extralegalen Tötungen. Bis heute wurden zu diesen von Sicherheitskräften verübten Morden keine Untersuchungen angestrengt; bis heute werden mutmaßliche Mitglieder von bewaffneten Gruppen nicht festgenommen, sondern liquidiert. AI schreibt in seinem letzten Bericht dazu:

Seit der Aussetzung gesetzlicher Hinrichtungen durch die Behörden Anfang 1994 sind extralegale Hinrichtungen in Algerien weit verbreitet. Allerdings wurden in keinem der Hunderte Fälle, die Amnesty International bekannt sind, die Täter vor Gericht gestellt und angeklagt. Obwohl während der letzten zwei Jahre die Anzahl der berichteten Fälle beträchtlich gesunken ist, wurden Berichten zufolge in den letzten Monaten Dutzende Personen, die der Mitgliedschaft oder der Verbindung zu bewaffneten Gruppen verdächtigt wurden, extralegal hingerichtet. Es ist nicht bekannt, dass Ermittlungen in diesen Todesfällen durchgeführt oder Verfahren gegen die mutmaßlich Verantwortlichen angestrengt worden wären.

Auch kollektive Strafmaßnahmen fanden nach Amtsantritt von Präsident Bouteflika weiterhin statt. Einer der bekanntesten Vorfälle spielte sich in Dellys, einer etwa 100 km von Algier entfernten Stadt, ab. Nach einer Bombenexplosion am 9. Dezember 1999 wurden wahllos 100 Menschen von Sicherheitskräften eingekesselt und geschlagen. Einer starb unter den Schlägen. Später wurden sie in eine Kaserne gebracht und über Stunden geschlagen und gefoltert.

Das US-State Department fasst die Situation folgendermaßen zusammen:

Despite measurable improvements, particularly in addressing problems of torture and arbitrary detention, the human rights situation was generally poor and serious problems persisted, including significant government restrictions on citizens' political and association rights and failure to account for past disappearances; the massacre of civilians by armed terrorist groups also continued.  There are significant limitations on citizens' right to change their government.  The security forces committed extrajudicial killings, tortured, beat or otherwise abused detainees, and arbitrarily arrested and detained, or held incommunicado, individuals suspected of involvement with armed Islamist groups; however, the incidence of such abuses by security forces continued to decline.  Security force involvement in disappearances from previous years remains unresolved.

3- Die algerische Justiz

Es ist eine Binsenweisheit, dass in Algerien keine unabhängige Justiz existiert. Viele Schauprozesse, bei denen Menschen für Straftaten verurteilt wurden, für die es keine Beweise gab, machen dies deutlich. Die Prozesse der mutmaßlichen Mörder A. Benhamouda, L. Matoub, A. Hachani sind die herausragenden Beispiele für die Instrumentalisierung der algerischen Justiz durch bestimmte Interessengruppen. 

Am 13. April 2001 fand der Prozess gegen Fouad Boulemia, der für die Ermordung von A. Hachani verantwortlich gemacht wurde, statt. In wenigen Stunden wurde über das Schicksal eines Mannes entschieden, der die Tat leugnet und beteuert, brutal gefoltert worden zu sein und mehrmals den Besuch vom Geheimdienstchef Mohamed Mediene erhalten zu haben, der drohte, ihn umzubringen, wenn er nicht die Tat gestehen würde. Das Gericht verfügte über wenig Beweise, da keine ernsthafte Untersuchung vorgenommen wurde. Zudem waren die Aussagen der Zeugen sehr widersprüchlich. Dies hinderte den Richter nicht daran, Boulemia zu Tode zu verurteilen.

Das AA erwähnt die von Bouteflika vorgesehene Justizreform. Jedoch ist weder der Abschlußbericht der entsprechenden Untersuchungskommission bekannt gemacht, noch sind entscheidende Reformen eingeleitet worden. Einige Richter sind mit spektakulären Ankündigungen versetzt worden, aber auch hier wurden manche wieder in ihre alten Posten eingesetzt, und die Kriterien für ihre Absetzung bzw. Versetzung sind den Betroffenen nicht bekannt. Bis heute sind Hunderte von Morden an Journalisten, Ärzten, Gewerkschaftern, usw. nicht untersucht worden. Auch sind bis heute die Sondergesetze, die 1992 von den Sondergerichten angewandt wurden, Bestandteil der gewöhnlichen Rechtsprechung.

4- Algerien als Glashaus

Präsident Bouteflika hatte während eines seiner zahlreichen Besuche im Ausland beteuert, Algerien sei ein Glashaus und habe nichts zu verbergen und die internationalen Menschenrechtsorganisationen könnten jederzeit ins Land reisen. Im Jahr 2000 besuchten dann Amnesty International, Human Rights Watch, die FIDH, RSF und andere Organisationen das Land. 

Amnesty International hat zu Recht festgestellt, dass die Gewalt nicht das Ausmaß der Jahre 1992-1998 erreicht, doch hat ai wesentliche Punkte bemängelt: die fehlende Kontrolle über die Milizen, deren Mitgliederzahlen nicht bekannt sind und die sich vieler Übergriffe schuldig machen; die Straflosigkeit für Sicherheitskräfte, die bekannt sind für Übergriffe; die Ablehnung, unabhängige Untersuchungskommissionen bezüglich der Morde sowohl von Seiten des Staates wie der bewaffneten Gruppen zuzulassen; die Tatsache, dass Vereine, die die Politik des Staates kritisieren, Schwierigkeiten haben, legalisiert zu werden sowie Versammlungen abzuhalten und dass ihre Mitglieder oft von Sicherheitskräften geschlagen und festgenommen werden. Immer noch werden Gefangene über die gesetzlich vorgesehene Zeit hinaus in Untersuchungshaft gehalten, immer noch wird die Inkommunikado-Haft von 12 Tagen in vielen Fällen überschritten, immer noch wird gefoltert, usw. Der algerische Staat ist sehr darum bemüht, ein anderes Bild zu zeigen, doch bis heute sind keine ernsthaften Schritte eingeleitet worden, um das Geschehene an die Öffentlichkeit zu bringen und die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu stellen. Bei den etwa 350 Angehörigen der Sicherheitskräfte (darunter auch Milizionäre), die seit 1992 festgenommen wurden, sind keine Informationen über ihre Identität und die gegen sie erhobenen Vorwürfe bekannt geworden.

Die Bilanz, die internationale Menschenrechtsorganisationen ziehen, vermittelt ein viel komplexeres Bild über die Situation in Algerien als es das AA zeichnet. 

In Algerien ist das letzte Jahrzehnt von massiven Menschenrechtsverstößen gekennzeichnet, die in totaler Straflosigkeit begangen wurden. Obgleich das Ausmaß des Konfliktes und die Zahl der Berichte über Verstöße in den vergangenen zwei Jahren merklich zurückgegangen sind, hat das Problem der Straflosigkeit ernsthaft zugenommen. Ein Privileg, von dem fast alle Angehörigen der Sicherheitskräfte und der staatlich bewaffneten Milizen profitierten und immer noch profitieren, ist inzwischen auf Mitglieder bewaffneter Gruppen übertragen worden, die mutmaßlich für Tötungen, Folter und andere Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind. Die Öffentlichkeit hat nach wie vor wenig Vertrauen in ein Rechtssystem, das fortgesetzt darin versagt, willkürlichen Verhaftungen, geheimer Haft, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen oder diese Fälle im Nachhinein zu untersuchen.

Asylrelevante Tatsachen

1- Staatliche Repression

Staatliche Repression aufgrund von politischen Aktivitäten ist durchaus üblich. Das AA übersieht die erheblichen Probleme, die alle Oppositionsparteien bei ihren Aktivitäten haben. Die FIS ist verboten und ihre ehemaligen Mitglieder können bis heute verfolgt werden. Hat ein Mitglied der FIS sich von der Partei distanziert, kann es möglicherweise im Rahmen anderer Parteien aktiv werden oder sogar Mitglied der Regierung werden (siehe den Fall von Ahmed Merani, der 1991 die FIS verließ, später Religionsminister und dann Mitglied des Senats wurde). Allerdings handelt es sich hierbei um Ausnahmen, die nicht zu Verallgemeinerungen führen können. 

Haben die ehemaligen Aktivisten der FIS jegliche politische Betätigung aufgegeben, können sie unbehelligt leben. Doch die Parteikader bzw. Sympathisanten, die sich weiterhin für eine Anerkennung der Partei einsetzen und im Geiste der Partei agieren, werden beobachtet und belangt. Der Mord an Abdelkader Hachani - dem wichtigsten FIS-Verantwortlichen in Freiheit - im November 1999 ist bezeichnend. Kaum jemand zweifelt daran, dass er im Auftrag des Geheimdienstes getötet wurde. Das AA erwähnt dieses sehr wichtige Ereignis nicht, obwohl Hachani eine Schlüsselfigur bei der Suche nach einer politischen Lösung war, weil er sowohl für den Staat wie für die anderen Oppositionsparteien als Gesprächspartner galt. Seine unrechtmäßige Inhaftierung von 1992 bis 1997 und seine Ermordung zeigen exemplarisch, wie mit einer Opposition verfahren wird, die als gefährlich angesehen wird. 

Kader der FIS sind in großer Zahl getötet worden oder ins Exil gegangen. In Algerien verblieben nur wenige. Sympathisanten, die keine politische Verantwortung getragen haben und heute nicht aktiv sind, werden nicht verfolgt. Allerdings müssen ehemalige FIS-Mitglieder, die im Ausland aktiv geblieben sind, bei ihrer Rückkehr mit Verfolgung rechnen. Der Fall Samir Hamdi Pacha hat dies zuletzt deutlich gezeigt. Er war, nachdem er gewisse Garantien erhalten hatte, Ende 1999 aus den USA nach Algerien zurückgekommen und erhielt von der Bewährungskommission einen Freispruch. Einen Monat später wurde er von Geheimdienstagenten festgenommen und verschwand. Fünf Monate später tauchte er im Militärgefängnis von Blida auf.

Aber die staatliche Repression betrifft nicht nur die FIS. Nach den Präsidentschaftswahlen von 1999 hat Ahmed Taleb Ibrahimi - langjähriger Minister in den 70er Jahren - eine neue Partei gegründet. Das Gesetz sieht vor, dass wenn innerhalb von 60 Tagen die Behörden keine Einwände gegen die Legalisierung vorbringen, die Partei als legal gilt. Über ein Jahr nach Antragstellung wurde die Partei Wafa offiziell verboten und ihre Büroräume konfisziert. 

Die FFS hat regelmäßig Schwierigkeiten, wenn sie Räume anmieten will, um Großveranstaltungen abzuhalten, ihre Stellungnahmen werden nicht in der Presse abgedruckt und viele ihrer Kader haben in den letzten Jahren Schwierigkeiten mit den Behörden erlebt.

Im Laufe des gesamten Jahres 2000 sind Familien von Verschwundenen regelmäßig Opfer der Repression von Sicherheitskräften geworden (Sowohl algeria-watch als andere Organisationen berichteten darüber). Ihre Vereine sind bis heute nicht legalisiert worden, können keine Räume anmieten, öffentliche Versammlungen abhalten und werden regelmäßig bei ihren Protestaktionen auf der Straße behindert und geschlagen. Des öfteren kam es zu Festnahmen, zuletzt wurde ein Angehöriger in einem Schnellverfahren zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt, die später wieder ausgesetzt wurde. Über die Schwierigkeiten, die Menschenrechtsaktivisten haben, berichteten wir weiter oben bereits.

2- Wehrdienstverweigerung und Fahnenflucht

Die algerischen Behörden haben in den letzten zwei Jahren ganze Jahrgänge vom Militärdienst befreit. Allerdings sind die bürokratischen Hürden nicht leicht zu bewältigen und die Betroffenen müssen oft persönlich in Algerien vorsprechen. Manche jungen Männer, die im Ausland Zuflucht suchen, scheuen die Reise, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie nicht inhaftiert werden. Darüber hinaus wird darüber berichtet, dass manche Männer, die laut Verordnung befreit werden sollten, beim Vorsprechen ihren Einberufungsbefehl erhalten haben. Ärzte werden oft nicht von ihrem Dienst befreit.

Im Falle der Verweigerung werden die Betroffenen zur Strafe in sogenannten "heißen Vierteln" eingesetzt.

3- Exilpolitische Tätigkeit

Das Auswärtige Amt scheint in seinem letzten Bericht nicht über neue Erkenntnisse gegenüber dem Bericht vom November 1998 zu verfügen. Die Aussagen sind identisch, auch wenn die Formulierungen etwas voneinander abweichen.

Dem algerischen Staat werden politische Aktivitäten im Ausland dann bekannt und können zu Repressionen bei einer Rückkehr führen, wenn es sich um öffentlich sichtbare, gegen den algerischen Staat gerichtete Aktivitäten handelt (Pressekonferenzen, Interviews).

Dem AA sollte aber auch bekannt sein, dass der algerische Geheimdienst im Ausland sehr aktiv ist und die algerischen Flüchtlinge beobachtet. Abgeschobene Flüchtlinge haben oft darüber berichtet, dass sie bei ihrer Ankunft in Algerien zu bestimmten Personen in Deutschland befragt oder ihnen Fotos vorgelegt wurden. Nicht öffentliche politische Aktivitäten sind dem Geheimdienst oft auch bekannt. Das AA fährt fort mit der Behauptung, "dass die Äußerung sachlicher Kritik an der algerischen Regierung (...) in der Regel nicht zu Repressionen bei Rückkehr, ebenso wenig wie eine Asylantragstellung allein [führt]." (S. 8) Es ist schwer festzustellen, was eine "sachliche Kritik" ist.

Das algerische Strafgesetzbuch sieht in seinem Artikel 87 bis 6 vor, dass 

jeder Algerier, der sich im Ausland einem Verein, einer Gruppe, oder Organisation, die ungeachtet ihrer Form oder Bezeichnung einen terroristischen oder subversiven Charakter hat, anschließt oder in diesen aktiv ist, selbst wenn ihre Aktivitäten nicht gegen Algerien gerichtet sind, eine Gefängnisstrafe von 10 bis 20 Jahren und eine Geldstrafe von 500 000 bis 1 000 000 Dinars erhalten kann. Wenn allerdings die Handlungen, wie sie weiter oben definiert sind, zum Ziel haben, den Interessen Algeriens zu schaden, kann die Strafe lebenslänglich sein

Folgende Anmerkungen sind zu diesem Artikel zu machen:

1. Das Gesetz lässt offen, ob die Strafbarkeit an die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung (Verein, Gruppierung oder Organisation) anknüpft, deren Ziele kriminell sind, oder ob es auf eine kriminelle Aktivität ankommt. Ist die Absicht eines Mitgliedes oder gar eines bloßen Sympathisanten entscheidend oder eine tatsächlich ausgeführte Handlung dieses Mitgliedes beziehungsweise der Vereinigung?

2. Das Gesetz enthält keinerlei Definition dieser terroristischen oder subversiven Vereinigung (Gruppierung, Organisation), zugleich gibt es in Algerien in keinem offiziellen Text eine Liste der verbotenen Vereinigungen.

3. In der Rechtspraxis ist es üblich, die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder deren Unterstützung zu bestrafen, wenn von vornherein bekannt ist, dass ihr Ziele oder ihre Aktivitäten kriminell sind.

4. Die einzige Definition des Strafgesetzbuches bezüglich einer terroristischen oder subversiven Handlung lautet

a) Nach Artikel 87 b ist "jede Handlung, die sich gegen die Sicherheit des Staates, die Integrität des Territoriums, die Stabilität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Einrichtungen richtet und zum Ziel hat, eine terroristische oder subversive Handlung".

(Beispiele: Angriff auf die moralische Integrität von Personen, Angriff auf die Symbole der Nation und der Republik, Behinderung von Amtsträgern bei der Ausübung ihres Amtes, Behinderung der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen - also Allgemeinheiten, die jedoch eine Verurteilung mit ganzer Härte erlauben).

b) Nach Art. 87 b 2 ist "Für alle Handlungen die nicht zu den nachstehenden Kategorien gehören, die im Strafgesetzbuch oder in einer Bestimmung des Nebenstrafrechtes vorgesehene Strafe zu verdoppeln, wenn diese Handlungen im Zusammenhang mit dem Terrorismus oder der Subversion stehen".

Aus der Rechtspraxis ist bekannt, dass die Strafakten den Richtern von Staatsanwälten (die der Weisung des Justizministers unterstehen) vorgelegt werden und diese allein entscheiden, ob eine Sache in Verbindung zum Terrorismus steht oder nicht. Für den Bürger gibt es keinerlei Grundlage, diese Verbindung (zum Terrorismus) in Frage zustellen, aus dem einfachen Grund, dass es sich hier nicht um einen juristisch eindeutigen Begriff handelt und seine Auslegung allein der Anklage vorbehalten ist. Das Tragen eines Bartes oder auch die Ausübung des Gebetes könnten ohne weiteres als Beleg für einen terroristischen Zusammenhang gelten.

5. Die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung im Ausland, darunter auch Menschenrechtsvereinigungen, ist gefährlich. Nach dem zweiten Absatz des Art. 87 b 6 kann zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe verurteilt werden, wer einer Vereinigung angehört oder sich für sie betätigt, die zum Ziel hat, den Interessen Algeriens zu schaden. Interessen, die niemand definieren kann, vor allem wenn man daran denkt, dass Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international der Komplizenschaft mit dem Terrorismus beschuldigt wurden.

4- Repression Dritter

a) Die sogenannten Milizen

Im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus spielen die Milizen (paramilitärisch organisierte Selbstverteidigungskräfte, deren effektive Kontrolle durch Armee und Polizei nicht immer gewährleistet ist) seit Mitte 1996 zunehmend eine wichtige Rolle (...) (Seite 7)

Das AA rechnet die Milizen zu den "Dritten". Dies ist ein entscheidender Punkt in der Asylrechtsprechung, da die Verfolgung durch nichtstaatliche Dritte nicht als Asylgrund anerkannt wird. Das AA unterscheidet auch nicht zwischen "Bürgerwehren" und Kommunalgarden, obwohl es sich offiziell um voneinander getrennte Verbände handelt, die jeweils ihren spezifischen Status haben. Alle unterstehen den staatlichen Organen. 

Es gibt keine genauen und zuverlässigen Informationen - offiziell oder von anderer Seite - über die Anzahl der Mitglieder der Milizen, welche seit 1994 vom Staat bewaffnet wurden. Verschiedene Schätzungen schwanken zwischen 100.000 und 200.000. Das einzige Mal, dass ein offizieller algerischer Vertreter eine Angabe darüber machte, war im Februar 1998, als der Premierminister Ahmed Ouyahia der Nationalversammlung mitteilte, dass mehr als 5.000 Milizgruppen, später als Groupes de légitime défense (GLD), legitime Verteidigungsgruppen, bezeichnet und auch als "Patrioten" bekannt, aufgestellt worden waren und dass noch mehr geschaffen werden würden.

Der erste Verband ist die Kommunalgarde, "die als kommunale Polizisten dargestellt und insbesondere durch die Regierungserlasse vom 22. September 1993 und 3. August 1996 geregelt werden. Der Kommunalgarde wurde in der Tat die Aufgabe übertragen, an Operationen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, zum Schutz von Personen und Gütern und zur Sicherung öffentlicher Einrichtungen teilzunehmen." Mitglieder dieser Kommunalgarden erhalten eine zweimonatige Ausbildung und sind der Gendarmerie angeschlossen. Sie tragen Uniformen und werden bezahlt.

Der zweite Verband wird als "Groupe de légitime défense (GLD)" bezeichnet. "Im Januar 1997 unterzeichnete der algerische Premierminister einen Erlass, der die Existenz der Milizen amtlich bestätigte und Rahmenbedingungen für ihre Aktivitäten festlegte (Décret exécutif 97-04 fixant les conditions d'exercice de l'action de légitime défense dans un cadre organisé). Auf diese Weise wurden Gruppen willkürlich rekrutierter Einzelpersonen, die außerhalb des Sicherheits- und Ordnungsrechts operieren und ohne entsprechende Ausbildung und Kontrolle sind, mit Sicherheitsaufgaben betraut, die einzig in der Verantwortung des Staates liegen sollten." 

Und schließlich gibt es Selbstverteidigungsgruppen, die als bewaffneter Arm der regionalen politischen Parteien und Assoziationen fungieren. Insbesondere in der Kabylei, aber auch z.B. in Relizane waren oder sind diese Verbände sehr stark und tragen die Verantwortung für massive Übergriffe. Diese Gruppen unterstehen eigentlich der staatlichen Kontrolle. Jeder, der eine Waffe tragen will, und sei es um sich selbst zu verteidigen, muss einen Antrag bei der lokalen Militärverwaltung stellen. Diese überprüft die Person und entscheidet, ob sie ihr eine Waffe aushändigt oder nicht. Dass viele Männer unkontrolliert Waffen erhalten, ist bekannt, dennoch unterstehen sie offiziell dem Staat, und dieser hat dafür zu sorgen, dass sie sich entsprechend dem Gesetz verhalten. Es handelt sich also im Fall der Verfolgung von Seiten der "Milizen" und der Kommunalgarden um eine staatliche Verfolgung.

Auch andere Institutionen messen diesen Verbänden eine andere Bedeutung zu, indem sie ganz deutlich sagen, dass diese unter der staatlichen Kontrolle stehen. Auch das US-State Department rechnet die Kommunalgarden und die Selbstverteidigungsgruppen zum staatlichen Sicherheitsapparat.

So heißt es in dem letzten Bericht:

The government's security apparatus is composed of the army, air force, navy, the national gendarmerie, the national police, communal guards, and local self-defense forces. All of these elements are involved in counterinsurgency and counterterrorism operations and are under the control of the Government. The security forces commited serious human rights abuses, although allegations of such abuses continued to decline.

b) Die GIA

Wir wollen hier nicht auf die Entstehungsgeschichte und Entwicklung der GIA eingehen. Es soll allerdings angemerkt werden, dass sich angesichts der Fülle von Informationen die Frage ernsthaft stellt, ob nicht hinter manchen Massakern, die im Namen der GIA verübt werden, Spezialeinheiten und Todesschwadronen und manchmal Milizen stehen. Viele Flüchtlinge berichten über Kommandos, die in Dörfern ganze Familien abschlachten und die Bevölkerung zur Flucht zwingen. Mitglieder von Sicherheitskräften berichteten, dass Militärs Massaker verübt haben. Hinweise auf die Teilnahme der Militärs an Anschlägen, Übergriffen und Massakern gab es auch in der Vergangenheit. Wir haben bereits den Spiegel-Artikel erwähnt, in dem ein desertierter Kapitän berichtet: 

Baschir - das ist der Deckname für den Geheimdienstoffizier Othmane Tartag, einen Oberst. Seine Kommandozentrale befand sich in einer Kaserne hoch über Algier. Seine Spezialität bestand in der Vollstreckung einer Art mörderischer Sippenhaft - er ließ die Angehörigen untergetauchter Islamisten umbringen. Seine Männer schwärmten nachts aus, nicht in Uniform, sondern gekleidet in die "Kaschabia" (...). Sie klopften an die Tür der Familie, die sie sich vorgenommen hatten, und flüsterten: "Öffnet, wir sind Brüder der Mudschahidin." Dann drangen sie in die Wohnung und vollbrachten ihr blutiges Werk.

Ein anderer Deserteur berichtete dem Journalist Robert Fisk seine Teilnahme an einem Massaker in einer Schutzpatrouille. Am nächsten Tag stand in den Zeitungen, bewaffnete Islamisten hätten es verübt.

In June, Reda was asked to participate in a protection force around the same village during a raid by regular troops. "We had to go in if there were flares sent up - but there were no flares and we went home after two hours. Next day . we heard that in this same village a massacre had taken place and 28 villagers had been beheaded. And that made us start thinking about who did it. I started to think that our people had been the killers." 

Auch sind europäische Nachrichtendienste über die Verwicklung des algerischen Geheimdienstes in Anschläge, die den Islamisten zugeordnet werden, gut informiert.

Another document, dated January 1997, reports a British source as saying "military security [in Algeria] would have... no scruples about killing innocent people... My instincts remain that parts of the Algerian government would stop at nothing". 

Other documents referred to the "manipulation" of the GIA being used as a cover to carry out their own operations. A US intelligence report - also read out in open court - said there was no evidence to link 1995 Paris bombings to Algerian militants, suggesting that one killing at the time could have been ordered by the Algerian government.

Immer mehr Berichte und Analysen machen deutlich, dass manche Gruppen, die den GIA zugerechnet werden, Spezialeinheiten der Armee, Todesschwadronen oder Gruppen, die im Dienste der Armeeführung tätig werden, sind. Es muss ernsthaft die Frage aufgeworfen werden, ob es sich im Zusammenhang mit der Gefährdung durch die GIA nicht in vielen Fällen um eine staatliche Verfolgung handelt.

Vertreter des algerischen Staates haben öffentlich ihre angebliche Unfähigkeit, die Bürger zu schützen, kundgetan. General Nezzar, einer der wichtigsten Protagonisten der 90er Jahre, ehemaliger Verteidigungsminister von Juli 1990 bis Juli 1993 und graue Eminenz schreibt in seinen Memoiren bezüglich eines der größten Massaker, das im September 1997 am Rande der Stadt Algier stattfand und 400 Menschen das Leben kostete:

Bei dieser Sachlage muss man wohl zugeben, dass keine Armee der Welt in der Lage ist, die Sicherheit von jedem Dorf, jedem Lebenszentrum, jeder Wohnsiedlung und sensibler Punkte jedweder Art zur selben Zeit garantieren kann, wenn die nicht identifizierte Gefahr aus diesen Wohnsiedlungen oder Lebenszentren selbst kommt.

c) Was sagt der General zu den Massakern?

Als die großen Massaker im Sommer und Herbst 1997 in der Umgebung von Algier stattfanden, haben viele Beobachter mit Schrecken festgestellt, dass das Militär in unmittelbarer Nähe des Geschehens stationiert war. Einheiten waren aus ihren Kasernen ausgerückt und hatten sich in Sichtweite postiert. Die Fliehenden wurden nicht von ihnen geschützt und sie unternahmen nichts, um die Angreifer an dem Gemetzel zu hindern oder sie festzunehmen. 

Damals beherrschte Empörung die öffentliche Meinung in Algerien und Europa, denn es war offensichtlich nichts getan worden, um die unbewaffneten Zivilisten, darunter vor allem Frauen und Kinder, zu schützen. Europäische Politiker und UNO-Vertreter verurteilten die Passivität der Sicherheitskräfte. Die algerischen Machthaber kamen in Zugzwang und mussten erklären, warum die Streitkräfte nicht interveniert hatten. Es tauchte eine Erklärung auf, die auch das AA von Bericht zu Bericht kolportiert. 

Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen, dass dies [das Nicht-Eingreifen der Sicherheitskräfte] auf höhere Weisung erfolgt sei, ließen sich weder beweisen noch widerlegen. (Lagebericht, S. 8)

Da stellt sich die Frage, warum die deutsche Regierung nicht die Forderung nach einer Untersuchungskommission unterstützt hat. 

Der algerische Generalstabschef hat diese Gerüchte dementiert: unter anderem sei die Armee durch gesteuerte Fehlinformation nicht rechtzeitig unterrichtet worden. Ein Grund für spätes Eingreifen der Sicherheitskräfte in dieser Zeit kann auch an der nach sowjetischem Vorbild aufgebauten, schwerfälligen und hierarchischen Kommandostruktur sowie unzureichenden Ausbildung und Bewaffnung für Anti-Terror-Operationen liegen. (Lagebericht, S. 8)

Das AA bezieht sich ausschließlich auf die Aussagen eines Militärverantwortlichen, ohne Berichte von Überlebenden heranzuziehen. Um seiner Argumentation Nachdruck zu verleihen, stützt sich zudem das AA auf eine "kann"-Behauptung, die nicht sehr überzeugend wirkt, wenn man bedenkt, dass das Militär im September 1997 schon auf fünfeinhalb Jahre Erfahrung in der Aufstandsbekämpfung zurückblicken konnte. Wir haben bereits die Tatsache hervorgehoben, dass das Militär bei zahlreichen Massakern in unmittelbarer Nähe postiert war; d.h. das Argument, nicht rechtzeitig unterrichtet worden zu sein, hält keiner Überprüfung stand, zumal algerische Verantwortliche persönlich die Präsenz des Militärs während des Massakers zugeben.

Algerische Militärführer greifen auf weitere Argumente zurück, um ihre Nicht-Intervention zu rechtfertigen.

Der bereits erwähnte General Nezzar schreibt in seinen Memoiren:

Es stimmt, dass die aufeinanderfolgenden Massentötungen in Bentalha, Rais, Beni-Messous und in der Region von Relizane, im Westen des Landes, die Glaubwürdigkeit der Sicherheitskräfte bezüglich ihrer Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen, ernsthaft erschüttert haben. Die lange Dauer der Übergriffe, die Präsenz der Sicherheitskräfte, die die Gebiete durchkämmten und das Verschwinden der Terroristen nach Vollendung ihrer Verbrechen haben dazu beigetragen, Zweifel zu säen an der Fähigkeit der Sicherheitskräfte, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Die Erklärungen für die Dinge, die auf den ersten Blick unerklärlich sind, basieren auf folgenden Faktoren:

1. Die Präsenz von aktiven Komplizen in der betroffenen Bevölkerung, die völlig unter dem Einfluss der Terroristen stehen.

2. Die Präsenz von terroristischen Gruppen in einem städtischen Netzwerk innerhalb von wohlgeordneten Infrastrukturen, die ihre Übergriffe und ihre Flucht erleichtern, und zwar immer dank eines Unterstützer-Umfeldes. 

3. Die wilde und sehr dichte Urbanisierung, die die Rettungsinterventionen erschwert und verlangsamt.

4. Die Fetwa, die nicht nur den Mord von Zivilisten erlaubt, sondern auch die Beute (el ghanima), und damit diesen Verbrechen eine religiöse Rechtfertigung liefert.

5. Während der Angriffe waren die Orte willentlich im Dunklen, ein Umstand, der ein Gedränge zwischen den Opfern und ihren Henkern hervorrief.

Unter diesen Umständen wäre die Intervention, selbst wenn sich eine Einheit in der Nähe befunden hätte, sehr schwierig geworden, aufgrund der Dunkelheit, der vorher auf allen möglichen Zugängen platzierten Fallen und vor allem dem Gedränge, das eine totale Konfusion mit sich zieht.

Fazit der Ausführungen: Die Bevölkerung ist schuld daran, wenn sie sich massakrieren lässt, da sie selbst die "Wurzel des Übels" ist. 

Viele Menschenrechtsorganisationen sammelten Hinweise und Zeugnisse über die Nicht-Intervention der Armee. Diese Erkenntnisse haben die Forderung nach einer internationalen Untersuchungskommission motiviert, eine Forderung, die z.B. bis in die höchsten Sphären der amerikanischen Politik hinein vertreten wurde und großen Druck auf die algerische Regierung ausübte. Das Desinteresse europäischer Regierungen rückte diese Forderung in den Hintergrund.

Wir möchten an dieser Stelle näher auf das Massaker in Bentalha eingehen, da ein genauer Bericht im Oktober 2000 von einem Überlebenden veröffentlicht wurde. Nesroulah Yous berichtet, dass dieses Gemetzel in einem kleinen abgesteckten Karree des Viertels Namens Hai Djilali (in Bentalha) - bestehend aus 5 Straßen und etwa 100 Häusern - stattgefunden hat. Die Angreifer waren in drei Gruppen aufteilt und gingen methodisch vor: Die Erste schoss auf Häuser und deckte die Zweite, die Bomben legte, um in die Gebäude einzudringen, während die Dritte den Opfern die Kehle durchschnitt. Nicht alle Häuser wurden aufgesucht, sondern nur die, in denen bestimmte Familien lebten (Flüchtlinge aus der Region Medea) und in denen sich viele Menschen in der Nacht versammelt hatten, um vor den Angreifern zu fliehen. Diejenigen, die versuchten, das Viertel zu verlassen, hatten drei Sperren zu passieren, eine vom Militär, die andere von der Polizei und die Dritte von der Kommunalgarde, die die Fliehenden zurückdrängten. Zivilisten, die aus den benachbarten Vierteln angerannt kamen, um zu helfen, wurden daran gehindert, Hai Djilali zu erreichen, ein Polizist wurde sogar dabei erschossen. 

Zu Beginn des Massakers um 23 Uhr rückten sechs Panzerfahrzeuge der Armee an, die etwa 100 Meter vom Ort des Geschehens stationiert waren, viele Krankenwagen gesellten sich dazu und ein Hubschrauber kreiste die ganze Nacht über dem Viertel. Etwa drei Stunden nach Beginn des Massakers erleuchteten starke Scheinwerfer das Viertel für eine Viertelstunde. Die Angreifer, die sonst sehr selbstsicher vorgingen und ihren Opfern deutlich machten, dass das Militär nicht eingreifen würde, waren für einen Moment verunsichert und zogen sich kurz von den Dächern zurück. Später stellte sich heraus, dass die Polizei die Scheinwerfer installiert hatte, aber von Militärs den Befehl erhielt, diese wieder auszuschalten.

Erst gegen etwa fünf Uhr morgens konnten die Nachbarn die Sperren durchbrechen, den Opfern helfen und die Verletzten abtransportieren. Die Militärs tauchten in dem Viertel erst eine Stunde später auf. Die Angreifer waren schon längst mit LKWs und zu Fuß entkommen. Entgegen den offiziellen Behauptungen gab es keine Minen, weder die Flüchtlinge noch die Helfer und die Militärs stießen auf solche. Die Angreifer, die LKWs fuhren, konnten entkommen, ohne dass sie daran gehindert wurden, obwohl sie einen Schotterweg nehmen mussten, um auf die Hauptstraße zu gelangen, weniger als ein Kilometer von mehreren Militärposten entfernt. In dieser Zeit waren zigtausend Soldaten in der Region stationiert. Sie hatten die Lage unter Kontrolle, und es waren kaum bewaffnete Gruppen mehr aktiv.

Das AA behauptet, "in den frühen Jahren des Kampfes gegen die terroristischen Kräfte" sei die Armee oft zu spät eingeschritten, aber inzwischen seien "mobile Einsatzkommandos" ausgebildet worden. Doch der Krieg hat bereits 1992 begonnen und die großen Massaker fanden über fünf Jahre später statt. Bereits 1993 waren Sondereinheiten der Armee ausgebildet worden, die 1994 und 1995 auch in Bentalha zum Einsatz kamen. Zudem muss deutlich gemacht werden, dass diese Massaker in Vororten von Algier stattfanden und nicht in isolierten Dörfern. In dieser Militärregion waren zum Zeitpunkt des Massakers 100 000 Soldaten stationiert, davon Tausende in einem Umkreis von wenigen Kilometern.

Aufgrund der zahlreichen Angriffe im Frühjahr und Sommer 1997 standen die Menschen in Alarmbereitschaft und forderten Waffen, um sich zur Wehr zu setzen. Auch in Bentalha hatten sich Männer seit Monaten bei der Militärkaserne gemeldet, um Waffen zu erhalten. Der Gruppe von Nesroulah Yous, die aus zwölf Männern bestand, wurde immer wieder versichert, dass sie diese Waffen in Kürze erhalten würden. Manche unter ihnen erhielten diese schließlich am Tag nach dem Massaker!

Ex-Offizier Souaidia schreibt in seinem Buch über die Existenz eines Befehls "Bravo 555", der einen Einsatz sofort zum Stoppen bringt. Er gibt mehrere Beispiele von Operationen, in denen er z.B. mit seinen Männern Kollegen, die unter Beschuss von Terroristen gerieten, zur Hilfe eilen wollte, und durch diesen Befehl daran gehindert wurde. Er erhielt diesen Befehl sogar vom Oberbefehlshaber persönlich, denn dieser verfolgte oft selbst die Operationen und scheute nicht davor zurück, sich direkt einzumischen. Souaidia, der als Mitglied der Sondereinheiten an der Terrorismusbekämpfung beteiligt war, berichtet von der systematischen Folter und den Hinrichtungen, die seine Einheit in Lakhdaria verübt hat.

Dr. Werner Hoyer, damaliger Staatsminister im AA, reiste nach Algerien und begutachtete die Lage aus einem gepanzerten Fahrzeug in Begleitung eines Generals. Bei seiner Rückkehr versicherte er, dass die Existenz eines Befehls, der den Streitkräften das Eingreifen verbietet, ein Gerücht sei. Hoyer durchquerte das Viertel nachts, hielt nicht an, sprach nicht mit Überlebenden und stützte sich in seinen Aussagen ausschließlich auf die Aussagen des Generalstabschefs! Ohne Zweifel war dies eine ungewöhnlich unkritische und weitgehende Festlegung auf die offizielle Version.

Diese Berichte von Souaidia und Yous bestätigen die Aussagen vieler algerischer Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht gesucht haben, aber systematisch für unglaubwürdig befunden wurden. 

Schluss

Die Wahl von Abdelaziz Bouteflika im April 1999 markiert für das Auswärtige Amt eine Wende. Ab diesem Zeitpunkt soll sich die Situation schlagartig verbessert haben, so dass von Missständen und Menschenrechtsverletzungen nur noch in der Vergangenheit geschrieben wird. Konnte man noch nachvollziehen, dass in dem Lagebericht vom 27. Januar 2000 eine gewisse Zuversicht und hoffnungsvolle Erwartung zum Ausdruck kam, da die Ergebnisse der Politik der "zivilen Eintracht" noch nicht vollständig abzuschätzen waren, ist es Ende des Jahres 2000 unverständlich, dass das AA eine derartig positive Bilanz zieht. 

Wir haben gezeigt, dass die Menschenrechtsverletzungen vonseiten des Staates vielfältig und die Verantwortlichen des Krieges nicht immer leicht zu
identifizieren sind. Die staatliche Verantwortung erstreckt sich offenbar auf Bereiche, die ihr nicht auf Anhieb zugerechnet werden: Für Massaker und selbst das Verschwindenlassen werden von offizieller Seite die bewaffneten Gruppen verantwortlich gemacht. Doch die Hinweise auf die Verwicklung militärischer Stellen in diese Verbrechen sind so zahlreich, dass die deutsche Regierung entsprechende Konsequenzen daraus ziehen sollte: Solange die Hintergründe für diese Massaker nicht bekannt sind, die Täter nicht vor Gericht gestellt werden und der algerische Staat seine Bevölkerung weder schützen kann noch will, gibt es ein Schutzbedürfnis von algerischen Flüchtlingen – auch in Deutschland.

Ein weiterer Punkt, der in dieser Darstellung deutlich wird, ist die herrschende Willkür im Bereich der Justiz. Sie ist der Exekutive unterstellt und dient überwiegend politischen Zwecken. Hinzu kommt, dass kaum eine Straftat untersucht und aufgeklärt wird. Im Falle der Abschiebung von Oppositionellen und ihrer Festnahme in Algerien sind eine gerechte Behandlung und ein fairer Prozess nicht gewährleistet.

Der algerische Präsident Bouteflika ist Anfang April zu einem Staatsbesuch nach Deutschland gekommen. Bundespräsident Rau hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass "Der Missbrauch der Religionen zu politischen Zwecken, zum Erwerb der Macht (...) nicht allein mit militärischen Mitteln bekämpft werden [kann].'' Hiermit wird klar gemacht, dass eine politische Partizipation der verschiedenen Kräfte im Land notwendig ist, um den Frieden wieder herzustellen. Ob Bouteflika dazu bereit ist, muss u.a. angesichts der oben erwähnten Parteiverbote bezweifelt werden.

Anhang

Der folgende Text wurde als Anhang in diese Broschüre aufgenommen, weil das Vorgehen algerischer Sicherheitskräfte bei den Unruhen in der Kabylei ein bezeichnendes Licht auf die Praxis exzessiver und extralegaler Gewaltanwendung von staatlicher Seite wirft. Mit der Notwendigkeit der "Terrorismusbekämpfung" legitimierte Methoden werden offenbar auch dort angewandt, wo es um die Bekämpfung sozialer und politischer Unruhen geht, die mit dem islamistischen Terror nichts zu tun haben. Über die in diesem Artikel enthaltenen Erklärungsmuster mag man streiten; mit den Fakten und ihrer Einordnung wird sich ein künftiger Lagebericht des Auswärtigen Amtes auseinander zu setzen haben.

PRO ASYL

Aufstand in Algerien

(Gegenüber dem Abdruck in der Frankfurter Rundschau vom 5. Juli 2001 geringfügig geänderte Fassung)

Salima Mellah (Berlin) und Nasreddine Yacine (Algier)*

"Ihr könnt uns nicht töten, wir sind schon tot"

Seit über zwei Monaten dauern die Unruhen in der Kabylei - eine Berberregion östlich von Algier – an. Mittlerweile sind sie auf andere Regionen des Landes übergegangen. Ob in Staoueli in der Nähe Algiers, in Biskra im Süden oder in Khenchela oder Tebessa im Osten, fast überall geht die Bevölkerung auf die Straße, um gegen die Hogra zu protestieren. Hogra ist ein Begriff, der die Tiefe der Erniedrigung und der Verachtung ausdrückt, die die Jugend vonseiten einer Staatsführung, die nur noch ihre eigenen Interessen und ihren Machterhalt sieht, tagtäglich erlebt. Während der Demonstrationen in der Kabylei und in Algier wurde ein Transparent mit folgender Aufschrift getragen: "Ihr könnt uns nicht töten, wir sind schon tot". Es ist der Schrei der Verzweifelten, die, weil sie nichts zu verlieren haben, keine Furcht mehr vor der Militärmacht empfinden. Was müssen diese Jugendlichen in zehn Jahren Krieg an Demütigungen, Ungerechtigkeiten und Gewalt erlitten haben, um eine solche Botschaft zu vermitteln! 

Die Gründe für die Wut und die Proteste sind in ganz Algerien die selben. Es ist nicht allein die nackte Militärgewalt, die die Menschen nicht mehr ertragen, sondern die totalitäre Macht eines Militärs, das sich alles aneignet. In Khenchela wurden die Unruhen durch einen Gendarmen ausgelöst, der eine junge Frau belästigte. Junge Männer, die diese Verhaltensweisen nicht mehr ertragen haben, schlugen ihn zusammen. Der Gendarm, der nicht verstand, was ihm geschah, erwiderte, dass er sich doch immer so verhalten habe. "Nun sei Schluss damit", meinten die jungen Männer. Nachdem Verstärkung anrückte, um die Protestierenden zu bestrafen, richteten sie ihren Zorn gegen Staatssymbole.

Algier hat mehrere große Demonstration mit über einer halben Million Menschen erlebt. Diese Massenversammlungen finden im Kontext einer extremen Krise an der Spitze des Staates statt. Die politische und ökonomische Lage ist seit Jahren blockiert, während die Bevölkerung zusehends verarmt. Besorgniserregend dabei ist die Tatsache, dass weiterhin Massaker verübt werden und unbekannte bewaffnete Gruppen und Sicherheitskräfte weiterhin Zivilisten und Soldaten ermorden. Die allgemeine Stimmung hat sich allerdings sehr geändert, denn seit Monaten wird die Militärführung öffentlich massiver Menschenrechtsverletzungen angeklagt, und die einst uneingeschränkte Unterstützung des Westens, allen voran Frankreichs erfährt immer vehementere Kritik seitens bekannter Persönlichkeiten in Europa.

Am Anfang war der Tod

Jedes Jahr um den 20. April wird in der Kabylei der Berber-Frühling im Andenken an die 1980 stattgefundenen Proteste gefeiert. Damals haben Studenten in Tizi-Ouzou nach dem Verbot einer Veranstaltung zum ersten Mal die offizielle Anerkennung der berberischen Sprache und Kultur gefordert. Auch dieses Jahr bereitete sich die Kabylei auf Veranstaltungen und Demonstrationen vor.

Im Vorfeld dieser Feierlichkeiten wurde am 18. April in Beni-Douala, unweit von Tizi-Ouzou, der 19-jährige Mohamed Massinissa Guermah von Sicherheitskräften verschleppt und in der Brigade der Gendarmerie ermordet. Kaum erfuhren die Nachbarn von dieser extralegalen Tötung, gingen sie empört auf die Straße. Diese Liquidierung ist an sich nichts Außergewöhnliches in einem Land, in dem seit 1992 ein Krieg geführt wird, der 150 000 Tote, über 10 000 Verschwundene und Tausende von Gefolterten zählt. Und dennoch hat dieser Mord die Jugendlichen so sehr aufgebracht, dass sie die Schulen und Gymnasien verließen und ihre Wut auf den repressiven Staat zum Ausdruck brachten. Sie waren umso wütender, als die Gendarmerie anfangs das Opfer des Diebstahls bezichtigte. Sie strömten auf die Straßen und riefen Parolen gegen den Staat, die Repression, die Ungerechtigkeit, forderten mehr Würde und Respekt. Kulturelle Forderungen waren kaum zu hören. Die Jugendlichen brachten vor allem ihre Feindseligkeit gegenüber den Sicherheitskräften zum Ausdruck, deren Willkür sie seit Jahren zu erleiden haben. Insbesondere schien die Gendarmerie als Fremdkörper in der Region ihren Unmut auf sich zu ziehen, und sie verlangten deren Abzug. 

Tag für Tag finden in den Wilayat von Tizi-Ouzou, Bejaia, Boumerdes, Bouira und bis nach Setif Demonstrationen statt. Sicherheitskräfte stehen ihnen mit Tränengas und scharfer Munition gegenüber. In den ersten zwei Wochen wurden etwa 80 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung war erstaunlich still. Erst Tage später wurde offiziell verlautbart, dass der für den Tod Mohamed Massinissas verantwortliche Gendarm entsprechend bestraft werden würde. 

Opfer und Zeugen der Repression

Es blieb allerdings nicht bei dieser einen Liquidierung, denn während der zahlreichen Demonstrationen konnten viele Menschen beobachten, wie die Gendarmen gezielt töteten. Hélène Flautre, Europaabgeordnete, reiste mit einer europäischen Delegation vom 18 bis zum 22. Mai nach Algerien. Sie fuhr in die Kabylei, wo sie mit Opfern der Repression sprach. Sie erfuhr, dass in den ersten Tagen die Sicherheitskräfte ausschließlich Wasserwerfer und Tränengas einsetzten. Erst eine Woche nach Beginn der Unruhen wurde auf die Demonstranten scharf geschossen. 

Von wo kam dieser Befehl? Auffällig ist bei den uns vorliegenden Zeugenberichten, dass die Sicherheitskräfte vor allem in den kleineren Städten und Dörfern mit dieser Härte vorgegangen sind. In den Großstädten Bejaia und Tizi-Ouzou haben sie weiterhin Wasserwerfer eingesetzt. Angesichts der Tatsache, dass an vielen Orten mit scharfer Munition geschossen wurde, muss angenommen werden, dass der Befehl von höherer Stelle kam. 

Die Berichte von Augenzeugen sind erschreckend. Heckenschützen schossen von Terrassen und Balkonen auf Demonstranten mit dem Ziel zu töten. Mokrane aus Tizi Rached erzählte gegenüber Journalisten von Le Matin, dass er sich mit Freunden unterhielt, als er zufällig in einer Entfernung von 200 m einen Gendarmen auf sich zielen sah. Er bewegte sich leicht und die Kugel traf ihn im linken Arm. Hätte er diesen Reflex nicht gehabt, hätte sie ihn ins Herz getroffen.

Herr Said Mokrab aus Larbaa Nath Irathen erzählt, wie sein 25-jähriger Sohn Oulbane getötet wurde. Er befand sich 150 m von der Gendarmerie entfernt und eine gezielte Kugel traf ihn am Kinn und durchbohrte seinen Hals. Der Vater ist sich sicher, dass geschossen wurde, um zu töten. "Es war eine Kriegstaktik, keine Notwehr. Die Gendarmen zielten weit hinter die Demonstranten, um sie nach vorne in ihre Richtung zu treiben." Manche Verletzte wurden regelrecht liquidiert. Der Zeuge Kamel B. aus Larbaa Nath Irathen berichtete: "In unserer Region sind die Demonstranten nie in die Brigade eingedrungen. Ich muss es ja wissen, da ich gegenüber wohne, in der Siedlung Harhat. Am 28. April, als die Demonstranten das Tor der Brigade erreichten, haben die auf Dächer postierten Gendarmen auf sie geschossen. Die Jungs glaubten, es seien Gummigeschosse. Als sie mehrere Meter zurückgingen, öffnete sich das Tor und etwa 60 Gendarmen mit Kalaschnikows bewaffnet strömten heraus und umzingelten das Viertel. Das waren keine Aufstandsbekämpfungseinheiten. Wenn man sah, wie sie sich bewegten und entfalteten, wusste man, dass es sich um Spezialisten handelte. Nach mehreren Salven, wurden die Schüsse seltener, weil sie auf die Demonstranten einzeln zielten. Ich habe sie mit eigenen Augen gesehen, als sie zwei Verletzten, Mouloud Belkalem (32 Jahre) und Arezki Hammache (31 Jahre) den Rest gaben. Der eine befand sich gegenüber der Getreidefabrik und der anderen in der Nähe meines Wohnhauses. Hammache wurde am Kopf getroffen und dann von dem Brigadechef persönlich hingerichtet. Ein anderer Gendarm spuckte auf den Toten und zog ihm die Hose aus." Auch die Rettungsversuche von einigen Männern wurden oftmals von den Sicherheitskräften verhindert. Als am 28. April in Ain El-Hammam sechs junge Männer Nadia Ait Abba, die von zwei Kugeln getroffen worden war, aus dem Gebäude evakuierten, schossen Gendarmen auf sie. Omar Nait Amara wurde dabei getötet.

Ärzte stellten fest, dass 90 % der Verletzten von hinten getroffen wurden, d.h. dass sie sich auf der Flucht befanden. Salah Ouidir aus Ain El-Hammam (50 km von Tizi-Ouzou) berichtet, dass er am 28. April an einem friedlichen Schülermarsch teilnahm. "Die Gendarmen kamen und beschimpften uns. Dann schossen sie mit Gasbomben. Daraufhin antworteten wir mit Steinwürfen. Um 13 Uhr zogen sich die Aufstandsbekämpfungseinheiten der Gendarmerie in die Brigade zurück. Zwanzig Minuten später kamen sie wieder heraus, mit Kalaschnikows bewaffnet. Sie teilten sich in zwei Gruppen und umzingelten die Siedlung. Sie schossen mit scharfer Munition in alle Richtungen. Sie haben uns bis zu einem kleinen Wald verfolgt. Da wurde ich am Bein getroffen."

Schrecken löste bei Zeugen und Ärzten die Feststellung aus, dass die Gendarmen Splittergeschosse gegen die Demonstranten einsetzten. Salah Debbiche wurde mit einer Kugel im Rücken getroffen, die im Körper explodierte: Acht Organe wurden verletzt. Mehrere Ärzte berichten über zertrümmerte Körperteile. Doktor Menzou, der auch während der Unruhen von 1988 Verletzte behandelte, sagte, er habe diese Art von Verletzungen als Folge eines Einsatzes von scharfer Munition noch nie gesehen, es müssten Splittergeschosse sein. 

Es steht fest, dass nicht nur Gendarmen getötet haben. Viele Zeugen berichteten über Polizisten, die Jagd auf Demonstranten machten. So erging es Rachid Bouguera, der am 27. April, als er sich zum algerischen roten Halbmond begab, wo er ehrenamtlich tätig ist, von Polizisten erschossen wurde. Die Zeugen wurden von Polizisten zu der Aussage angehalten, dass Gendarmen für den Tod verantwortlich seien. "Die Polizei leugnet, ihn getötet zu haben", – berichtet sein Bruder Belkacem. "Uns wurde kein Autopsiebericht ausgehändigt. Nicht nur, dass mein Bruder getötet wurde, sondern es will auch keiner die Verantwortung dafür tragen!"

Folter, Einschüchterung und Vernichtung von Beweisen

Auf Demonstranten wurde nicht nur geschossen, sie wurden auch zu Dutzenden in die Gendarmerie verschleppt und gefoltert. Die Gendarmerieführung von Tizi-Ouzou gab zwar am 2. Mai bekannt, dass "in der ganzen Provinz kein einziger Demonstrant vorgeladen wurde", aber die Berichte über Demütigungen und Misshandlungen sind sehr zahlreich. Viele junge Männer berichten, wie sie gezwungen wurden, sich auszuziehen, und ihnen mit vorgehaltener Waffe eine Vergewaltigung angedroht wurde. Boussaad Messad erzählt, dass er am 28. April an den Demonstrationen in Mekla teilgenommen hatte. "Ich sah einen Gendarmen auf mich zielen. Eine Kugel traf mich im Bein. Ich brach zusammen. Man brachte mich zur Krankenstation, wo ich erste Hilfe erhielt. Da die Verletzung kompliziert war, beschloss man, mich ins Krankenhaus von Tizi-Ouzou zu transportieren. Als wir vor dem Gebäude der Kommunalverwaltung ankamen, hielt eine Gruppe von Gendarmen das Auto an. Einer von ihnen zerrte mich heraus und schleifte mich über den Boden. Sie zogen mich aus und schlugen mit Knüppel und Gewehrkolben auf mich ein. Einer versuchte, mich zu erwürgen, aber ich konnte seinem Griff entkommen. Sie beschimpften mich, während einer auf mich urinierte. Als einer seine Waffe zückte, um auf mich zu schießen, stellte ich mich tot. Einer seiner Kollegen sagte: ‚Lassen wir diesen Hund, er ist tot.’" Andere Männer erzählen, wie sie stundenlang in der Brigade festgehalten und immer wieder mit Vergewaltigungen bedroht wurden. Sie wurden geschlagen, ihnen wurden die Bärte ausgerissen und die Haare geschoren.

Als die massive Repression der Gendarmerie heftig kritisiert wurde und Gendarmen ihrer Posten enthoben werden sollten, versuchten diese Beweise und Hinweise auf ihre Taten zu vertuschen oder zu beseitigen. Sie verlangten, dass die Ärzte ihnen die den Verletzten entfernten Kugeln aushändigen. Sie versuchten, die Patienten und ihre Besucher mit Tränengaseinsätzen in den Krankenhäusern einzuschüchtern und übten Druck auf das medizinische Personal aus, damit es falsche Angaben machte. Aber nicht nur die Opfer und ihre Familien wurden eingeschüchtert, verschiedene staatliche Institutionen schienen Direktiven erhalten zu haben, die die Untersuchungen erschweren sollten. Wenn Betroffene oder ihre Familienangehörigen vom Ermittlungsrichter vorgeladen werden, müssen sie Beweise für ihre Anschuldigungen vorbringen. Die Familien erhalten selten die Autopsieberichte, und wenn sie ein Dokument bekommen, steht darin ein lapidarer Satz wie "eines nicht natürlichen Todes verstorben"!

Zuckerbrot und Peitsche

Ende April schien Präsident Bouteflika bereit zu sein, auf manche Forderungen der Demonstranten einzugehen. Er kündigte an, dass Gendarmen abgezogen und die Abiturienten aus der Kabylei ihre Prüfungen im September nachholen können. Doch bald drohte er, gegen die Demonstranten mit eiserner Hand vorzugehen. Der Sprecher der Gendarmerie erklärte Anfang Juni gegenüber Reuters, die 630 abgezogenen Gendarmen seien lediglich ausgewechselt worden, und er denke nicht daran, sich zurückzuziehen. Zeitgleich berichteten Einwohner von dem Eintreffen militärischer Spezialeinheiten (Fallschirmjäger mit rotem Barett) in Dörfern, u.a. Akbou, Sidi Aich, Feraoun. Während Polizisten und Gendarmen sich in diesen Orten zurückhaltend verhielten, übernahmen die Spezialeinheiten die Kontrolle. Sie trugen Uniformen von Gendarmen, patrouillierten in kleinen Gruppen durch die Straßen und schlugen unerwartet auf Demonstranten und Passanten ein. Sie drangen in das Krankenhaus von Akbou ein und schlugen auf der Suche nach Demonstranten wild um sich. Einer soll gerufen haben: "Passt gut auf, die Kabylen sind nur drei Millionen, und wenn ihr euch nicht beruhigt, können wir euch vernichten!" Ärzte gingen wenige Tage später auf die Straße, um gegen das gewaltsame Eindringen der Sicherheitskräfte in die Krankenhäuser zu protestieren. 

Diese Strafexpeditionen finden an Orten statt, an denen sich wenige Journalisten aufhalten. Ausländische Beobachter und Journalisten reisen bei der aktuellen Situation kaum in die Kabylei. Die Europaabgeordnete Hélène Flautre erhielt keine offizielle Genehmigung und begab sich in Begleitung von Aktivisten nach Tizi-Ouzou. Die Korrespondentin der arabischsprachigen Zeitung Aschark el-Awsat wartete fünf Tage vergeblich auf die versprochene Eskorte. Sie reiste unverrichteter Dinge wieder nach London zurück. Die ausländischen Zeitungen beziehen sich also in ihren Berichterstattungen auf die Informationen ihrer algerischen Kollegen. Nur wenige ausländische Journalisten erhalten ein Einreisevisum für Algerien. Auffällig ist, dass die kritischen Journalisten der frankophonen Presse besonders von diesen Restriktionen betroffen sind.

Berberunruhen oder Unruhen in Algerien?

Dass die Revolten in der Kabylei begannen, ist sicherlich kein Zufall, und doch entspricht die in Europa weit verbreitete Auffassung, der ethnische Konflikt habe sich zugespitzt und in diesen Unruhen eine Ausdrucksform gefunden, nicht der Realität. Auf algerischer Seite hat man anfangs versucht, Islamisten für die Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften verantwortlich zu machen. Alsbald wurde diese Erklärung fallen gelassen, da deutlich wurde, dass sie jeglicher Grundlage entbehrte. Viele Beobachter glauben, dass im Vorfeld der Feierlichkeiten bewusst eingesetzte Provokationen der Gendarmerie einen Aufruhr in der Kabylei auslösen sollten, dieser aber eine unkontrollierbare Eigendynamik erhielt. 

Bald erschienen Erklärungsmuster, die bestimmte Kreise in Algerien und Frankreich seit Jahren propagieren: Die Kabylei, "eine Hochburg der nicht-religiösen Opposition", die seit Jahrtausenden gegen die Zentralmacht kämpft, sei das Zentrum des "Kampfes für die Demokratie". Die Jugend einer unterdrückten Minderheit ginge auf die Straße, um die Anerkennung der berberischen Sprache und Kultur zu fordern und sich gegen das Diktat des Islam und der arabischen Sprache zu wehren. Diese auch in den deutschen Medien weit verbreitete Darstellung reduziert den aktuellen Protest auf eine ethnische Frage, obwohl der Protest von Beginn an sich vor allem gegen die repressiven Praktiken des Staates richtete. Die Demonstranten fordern ein Ende der Demütigungen und der Ungerechtigkeiten und ein menschenwürdiges Leben. 

Die Wut der Demonstranten hat sich nicht nur gegen Staatssymbole gerichtet, sondern auch gegen die Berberpartei RCD (Rassemblement pour la Culture et la Démocratie), die zwei Ministerposten inne hat. Der Druck auf diese Partei wuchs mit dem Andauern der Unruhen, so dass sie, um ihre Glaubwürdigkeit nicht vollends zu verlieren, die Regierungskoalition verlassen musste. 

Die Protestbewegung hat neue Akteure hervorgebracht: Die in dörflichen Strukturen organisierten Bewohner treten an die staatlichen Verantwortlichen heran mit Forderungen u.a. nach dem Rückzug der Gendarmen, dem Schutz der Opfer und der Zeugen, einem dringenden sozio-ökonomischen Plan für die Region und der Anerkennung der berberischen Kultur und Sprache. Bestimmte Kreise sehen in dem Auftauchen neuer Kräfte das Versagen der alteingesessenen Parteien, darunter die FFS (Front des Forces Socialistes), doch diese hat bei ihrer am 31. Mai organisierten Demonstration in Algier mehrere Hunderttausende Menschen zusammengebracht. Die FFS überreichte den militärischen Verantwortlichen am 12. Mai ein Memorandum, in dem sie die Militärführung für die Situation in Algerien verantwortlich macht. Sie warnt immer wieder davor, die aktuellen Proteste auf die Forderung nach Anerkennung der berberischen Sprache zu reduzieren, und sieht darin vielmehr eine nationale Forderung nach der Unabhängigkeit der staatlichen Organe von den militärischen Entscheidern und ein Verlangen nach Demokratie und Freiheit.

Die Teile-und-Herrsche-Strategie geht nicht auf

Warum haben diese Unruhen in der Kabylei begonnen? Die Kabylei ist seit jeher stark politisiert und die Kabylen sind in diversen traditionellen Strukturen wie auch Vereinen und Parteien organisiert. Im Zuge des Demokratisierungsprozesses ab 1989 konnten diese Strukturen sich festigen und legal agieren. Gleichzeitig formierte sich die FIS, die islamische Rettungsfront, der sich entgegen der herrschenden Meinung auch Berber (darunter auch Kabylen) anschlossen. In der Kabylei erhielt die FIS aufgrund der Präsenz der anderen Formationen bei den Kommunalwahlen von 1990 und dem ersten Parlamentswahlgang 1991 wenig Stimmen. Mit dem Putsch vom Januar 1992 wurden ihre Kader und Mitglieder verfolgt, die Partei verboten und die ihr nahestehenden Vereine aufgelöst. Eine flächendeckende Repression lähmte die Sympathisanten der FIS, die selbst bei gewöhnlichen Moscheebesuchen der Subversion verdächtigt wurden. Die Strategie des Terrors, die darin bestand, Menschen, ob FIS-nah oder nicht zu liquidieren, zu verhaften, zu foltern oder verschwinden zu lassen und als Terroristen zu stigmatisieren, erzeugte die Friedhofsruhe, die allein die Angehörigen der Verschwundenen zu stören wagten.

Während der islamistische Untergrund Zulauf erhielt und die zahlreichen Anschläge Schlagzeilen machten, wurden die Kräfte, die den "totalen Krieg" des Militärs unterstützten, im ganzen Land gefördert, u.a. durch die Schaffung von Milizen. Eine Reihe von Gruppierungen und Parteien schufen das Bild eines republikanischen Algeriens, das sich gegen den "Fundamentalismus" zur Wehr setzt. Die Kabylei wurde aufgrund ihrer spezifischen kulturellen Forderungen zur Hochburg der demokratischen Bestrebungen hochstilisiert. Die kulturellen und politischen Aktivitäten in dieser Region wurden toleriert, da sie als Bollwerk gegen den Islamismus dargestellt werden konnte. Dort gründeten sich auch die ersten Milizen. 

Die Realität war freilich eine andere. Auch in der Kabylei formierte sich der bewaffnete Widerstand islamistischer Gruppen, und die FFS, die dort sehr stark präsent ist, hat sich immer für einen Dialog mit allen politischen Kräften, einschließlich der Islamisten, eingesetzt. Aber die vermeintliche "republikanische Ausnahme" der Kabylei wird bis heute gepflegt. Die kabylische Jugend jedoch hat die militärische Repression, die Marginalisierung und Verarmung nicht anders erlebt als die Jugendlichen anderer Regionen und drückt dies immer wieder aus. Sie hat verstanden, dass nicht allein die islamistische Opposition als terroristisch deklariert wird, sondern jegliche Opposition zum Militärsystem. Was sie dennoch von den anderen unterscheidet, sind die bestehenden Strukturen, die ihr immer wieder ermöglichen, sich zu artikulieren.

Die Repression, die in der Kabylei seit zwei Monaten herrscht, unterscheidet sich strukturell nicht von den Erfahrungen der neun Jahre Krieg unter dem Ausnahmezustand. Die verbreiteten Praktiken der Entführungen, Folterungen, Liquidierungen, die heute mit Recht von Politikern und Parteien verurteilt werden, sind keine neuen Erscheinungen, sondern gehören zum Alltag der Terrorismusbekämpfung. Heute schreiben die Gendarmen auf die Schürze einer ermordeten Lehrerin: "Es lebe die Gendarmerie, nieder mit Tamazigh (Berber)", früher beschimpften sie die Mütter von Verschwundenen als "Terroristen". Diese gemeinsame Erfahrung der Repression in allen Gesellschaftsschichten und Berufsständen führt dazu, dass in immer mehr Städten Algeriens Ärzte, Anwälte, Händler, Studenten und Schüler auf die Straßen strömen und "Pouvoir assassin" (Mörderstaat) rufen.

Die Unruhen weiten sich aus

Ende Mai rief die FFS zu einer Versammlung in Algier auf. Hunderttausende demonstrierten und forderten ein Ende der Repression, die Absetzung der Generäle und die Entsendung einer internationalen Untersuchungskommission. Am Ende des friedlichen Marsches schossen Provokateure in die Menge, und ein junger Mann erlag einige Tage später seinen schweren Verletzungen. Diese Massenkundgebung war ein deutliches Signal für die algerischen Machthaber und die internationale Öffentlichkeit, dass es sich nicht um eine kabylische Angelegenheit handelte, da die Bewohner Algiers massiv an dem Marsch teilnahmen. Es zeigte sich, dass eine starke und reife Bewegung den Protest führen kann, und solange keine Provokationen stattfinden, dieser friedlich bleibt. 

Sechs Wochen nach Beginn der Unruhen fanden auch im Osten des Landes die ersten Revolten statt. Diese wurden durch Ereignisse ausgelöst, die deutlich machen, dass die meist jungen Demonstranten nicht weiter die Willkür der Staatsverwaltung und der Sicherheitskräfte ertragen wollen. Hier protestierten sie gegen das wochenlange Abstellen des Wassers, dort gegen die Straflosigkeit der Sicherheitskräfte, die Händler erpressen. Sie strömten auf die Straßen und griffen öffentliche Gebäude, Verwaltungen und Staatssymbole an. Die Angst, die jahrelang die Menschen gelähmt und zum Schweigen zwang, scheint gebrochen. Die Regierung ist sichtlich überfordert mit diesen Ausbrüchen. In Skikda, Khenchela und Tebessa (Osten) wurden anfangs Wasserwerfer und Tränengas eingesetzt, doch seit Mitte Juni wird auch scharf geschossen. Wenn tatsächlich Milizen gegen Demonstranten vorgehen, wie manche Zeitungen berichten, ist eine weitere Eskalation in der Region zu befürchten.

Demonstrationsverbot in Algier

Am 14. Juni organisierten die Dorfkomitees aus der Kabylei eine der größten Demonstrationen in Algier, um gegen die Repression zu protestieren. Hunderttausende zumeist junge Männer strömten nach Algier. Bereits am Eingang Algiers wurden viele von zivilen Geheimdienstagenten provoziert. Wie manche Zeitungen berichteten, sollen im Vorfeld Straftäter aus den Gefängnissen entlassen worden sein, die als Fußballfans auf die Demonstranten gehetzt wurden. Straßenschlachten und Plünderungen sollten die Bewohner Algiers gegen die Kabylen aufbringen. Es wurde scharf geschossen. Offiziell wurden vier Tote beklagt, aber wahrscheinlich ist die Zahl höher. Über 300 Personen wurden festgenommen, und vier Tage nach der Demonstration waren über 130 Menschen verschwunden. Als Antwort auf die Krawalle kündigte die Regierung ein Verbot jeglicher Demonstrationen in Algier an. 

Während dessen setzen sich die Unruhen in der Kabylei und im Osten des Landes mit zunehmender Härte fort. In der Berberregion nehmen sie dramatische Ausmaße an. Während sich die Polizei zurückhaltender verhält, scheinen die Gendarmen ihrer Wut freien Lauf zu lassen. Sie strömen brüllend auf die Straßen, schlagen um sich, dringen in Häuser ein, rauben, zerstören und organisieren regelrechte Strafexpeditionen z.B. in Krankenhäuser. Demgegenüber stehen die Demonstranten, die Tag und Nacht die Gendarmerie-Gebäude mit Steinen angreifen. Ein Lehrer in Tizi-Ouzou sagte gegenüber einer Journalistin von Libération: "Alles deutet daraufhin, dass das Regime die von ihm gewünschte Verschlimmerung der Lage noch nicht erreicht hat und daher auf eine Zuspitzung hinarbeitet. Hier kennen wir das zur Genüge: wir haben eine sehr lange Tradition der Diktatur. Die nächste Etappe wird das Verbot der Parteien, Vereine, jeglicher Versammlung sein. Dann kommen die Ausnahmegesetze, die Ausgangssperre, die Armee. Und dann… » 

Und dann...?

Mittlerweile haben die Unruhen über 100 Menschenleben gekostet. Gibt es Kräfte, die ein Interesse daran haben, dass die Unruhen sich weiter ausbreiten und verschärfen, um eine Intervention der Armee zu rechtfertigen? In dieser zugespitzten Lage befürchten viele Beobachter und Politiker, dass die vom Parlament beschlossene Einschränkung der Pressefreiheit und das Demonstrationsverbot in Algier von weiteren repressiven Maßnahmen begleitet werden. Ein geheimes Papier der Armee ist der Öffentlichkeit bekannt geworden, das die Auflösung der Parteien und eine dreijährige Übergangszeit bis zu Neuwahlen vorsieht.

Auf der politischen und ökonomischen Ebene steckt das Land in einer Stagnation, die auch der häufige Ministerwechsel nicht zu überwinden vermag. Nachdem Hunderte von Betrieben geschlossen wurden und Hunderttausende Arbeiter in die Arbeitslosigkeit entlassen wurden, liegt die algerische Wirtschaft brach. Die ertragreichen Gewinne werden aus dem Importgeschäft und dem Erdöl- und Gassektor geschöpft. Die umstrittene Frage der Privatisierung dieser Sektoren spitzt die Konflikte zwischen den bisherigen Kriegsgewinnlern extrem zu. 

Das politische Leben, das einst eines der lebhaftesten der Region war, ist durch zehn Jahre Krieg aufgerieben worden. Die meisten Parteien sind entweder mundtot, zerstört, marginalisiert oder vereinnahmt worden. Die tiefsitzende Unzufriedenheit der Bevölkerung wurde durch den Terror erstickt. Und doch scheint dieses Militärregime, trotz der wohlwollenden Unterstützung des Westens durch diplomatische Anerkennung, Finanzspritzen, Waffenverkäufe und Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung, an einem Punkt angelangt zu sein, wo es neue Impulse braucht, um fortzuleben, oder sich grundlegend verändern muss. 

Die Schwächung der algerischen Junta wurde durch die Veröffentlichung von ernstzunehmenden Berichten über die Verwicklung des Militärs in Massaker und andere Menschenrechtsverletzungen beschleunigt. Die massiven Anschuldigungen, die mit der hartnäckigen Forderung nach der Entsendung einer internationalen Untersuchungskommission zu den Massakern einhergingen, haben in Algerien und vor allem in Europa einen Meinungsumschwung herbeigeführt, der bis in die Regierungskreise Frankreichs und Deutschlands zu beobachten war. Persönlichkeiten melden sich europaweit zu Wort, die die Verantwortung der europäischen Regierungen wegen ihrer Unterstützung eines Regimes, das Verbrechen gegen die Menschheit begeht, anprangern. 

Ob diese Unruhen das Regime in die Knie zwingen werden oder dem Militär einen weiteren Grund für ein hartes Durchgreifen bieten und damit ein neuer Aufschub gewährt wird, hängt auch von der Haltung Europas ab.

Europas Verantwortung

Jahrelang haben die europäischen Regierungen die massiven Menschenrechtverletzungen in Algerien geleugnet. Selbst die großen Massaker von 1997 und 1998, die jedes Mal Hunderte von Menschen das Leben kosteten, veranlassten die europäischen Verantwortlichen nicht, unabhängige Untersuchungen und die Entsendung von Sonderberichterstattern der UNO zu fordern. Als in Frankreich endlich eine öffentliche Debatte über die Gräueltaten der algerischen Armee dank der Veröffentlichung von Aussagen eines ehemaligen Offiziers ausgelöst wurde, erklärte der französische Außenminister Hubert Védrine öffentlich, dass er keinen "großen Bürgerkrieg kenne, wo sich das Militär keiner Übergriffe schuldig gemacht hätte". Auch Bundespräsident Rau sagte gegenüber dem algerischen Präsidenten bei seinem offiziellen Besuch in Berlin Anfang April: "Der Missbrauch der Religionen zu politischen Zwecken, zum Erwerb der Macht kann nicht allein mit militärischen Mitteln bekämpft werden." 

Als Ende April General Khaled Nezzar nach Frankreich reiste, um seine Memoiren vorzustellen, erfuhr er, dass gegen ihn eine Strafanzeige vorliegt - wegen der Anwendung von Folter während seiner Amtszeit als Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Aufgrund der Beihilfe der französischen Regierung konnte er rasch nach Algerien ausgeflogen werden. Er entkam zwar einem Verfahren, aber die algerischen Militärs erkannten, dass sie an die Grenze der bisherigen Straflosigkeit stoßen. Auch die französische Regierung wird nicht immer Klimmzüge machen können, um ihren Schützlingen beizustehen. Sie wird nämlich selbst von ihrer eigenen Vergangenheit eingeholt, seit führende französische Militärs gestanden haben, dass während des algerischen Befreiungskrieges mit der Zustimmung der damaligen politischen Klasse systematisch gefoltert wurde. 

Die besorgniserregende Lage in der Kabylei im Kontext des seit zehn Jahren andauernden Krieges sollte den europäischen Regierungen und Beobachtern deutlich machen, dass sie dieses Regime nicht mehr wie bisher unterstützen können. Es reicht nicht, Erklärungen abzugeben, die keine Konsequenzen für die europäischen Regierungen nach sich ziehen. Vielmehr sollten konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Seit Jahren wird eine internationale Untersuchungskommission über die Massaker gefordert; die Verhandlungen bezüglich des Assoziationsvertrages zwischen der europäischen Gemeinschaft und Algerien können nicht weiterhin unter Ausschluss der Einhaltung der Menschenrechte und der Einführung eines demokratischen Prozesses geführt werden, und algerische Flüchtlinge dürfen nicht nach Algerien abgeschoben werden. Darüber hinaus sollten die europäischen Verantwortlichen bei der nächsten Strafanzeige gegen algerische Militärs sich der Beihilfe zur Flucht enthalten und die Justiz ihrer Arbeit nachgehen lassen. Nach dem Gipfel in Göteborg haben die europäischen Staaten zum ersten Mal eine strengere Stellungnahme gegenüber der algerischen Regierung veröffentlicht. Es bleibt zu hoffen, dass sie die zugespitzte Lage weiterhin aufmerksam beobachten und den algerischen Machthabern die entsprechenden Signale geben werden.

* Salima Mellah, Publizistin, Mitarbeiterin von algeria-watch; Nasreddine Yacine, Journalist in Algier

Bibliographie

Aït-Chaâlal Mouloud, Une presse dans le collimateur de l’Etat, De la liberté à l’ostracisme?, Le Jeune Indépendant, 22 janvier 2001.

Algeria Interface, Après les Ninjas le Kuk Sool, www.algeria-interface.com, 16. März 2001.

algeria-watch, Apropos Terrorismus, Infomappe 10, Oktober 1999.

algeria-watch, Auszüge aus der Chronologie des Grauens, Infomappe 13-14, Oktober 2000, S 10.

algeria-watch, Berichte abgeschobener Flüchtlinge, Infomappe 4, April 1998.

algeria-watch, Dossier: Die algerische Justiz im Dienste des Krieges, Infomappe 9, Juli 1999.

algeria-watch, Dossier: Die Rolle der Milizen, Infomappe 5, Juli 1998.

algeria-watch, Dossier: Armee und Geheimdienst in Massaker verstrickt? Infomappe 3, Januar 1998.

algeria-watch, Dossier: Tot oder lebendig: wo sind die "Verschwundenen"?, Infomappe 12, April 2000.

algeria-watch, Kurznachrichten, Infomappe 13-14, Oktober 2000.

Amnesty International, Algerien, Zivilisten als Opfer eskalierender Gewalt, November 1997.

Amnesty International, Algerien: Wahrheit und Gerechtigkeit überschattet von Straflosigkeit, November 2000.

Amnesty International, Appell vom 16. Februar 2001. PUBLIC AI Index: MDE 28/002/2001.

Amnesty International: Algeria, Truth and justice obscured by the shadow of impunity, 08/11/2000.

AP, Présidentielle en Algérie: Washington exprime sa "déception", 16. April 1999.

Assam, Yahia, «Une réforme, ça ne suffit pas» Me Khelili, Libre Algérie, 25 octobre - 7 novembre 1999.

Association des familles de disparus de la wilaya de Constantine, Rapport, März 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/rapportconstantine.htm.

Aubenas, Florence, La presse au cœur de la crise algérienne, Libération, 28. Oktober 1998.

Bedjaoui Youcef, Aroua Abbas, Ait-Larbi Meziane, An Inquiry into the algerian Massacres, Hoggar, 1999.

Ben Yelles, Rachid, Démarche pour la paix, qu'en reste-t-il ?, El Watan vom 15. Februar 2000.

Chabane, Adlane in: El Watan El Arabi, 2. Januar 1998.

Chalabi, El Hadi, La presse algérienne au dessus de tout soupçon, ina-yas, Alger-Paris 1999.

Charef, Abed, Algérie. Le grand Dérapage, l'Aube, 1994.

D.A., Qui est mister Jeannot et Chapôt ?, Demain, l’Algérie, 7. September 1998.

Daikha Dridi, De Souaïdia le militaire à Souaïdia le témoin à charge, http://www.algeria-watch.de/farticle/sale_guerre/dridipresent.htm.

Der Spiegel, "Sie verdächtigen die Sécurité Militaire", Nr. 3, 12. Januar 1998.

Dridi, Daikha, Procès de l'assassinat de Hachani, Fouad Boulemia condamné à mort, algeria-watch 16. April 2001, http://www.algeria-watch.de/farticle/hachani/Dridi_proces.htm.

F. A., Plus de 9000 morts cette année en Algérie, Libération, 5. Januar 2001.

FIDH, La levée du voile: l'Algérie de l'extrajudiciaire et de la manipulation, 1997.

Fisk, Robert, Conscript tells of Algeria's torture chambers, UK News, 3. November 1997, deutsche Fassung: Wehrpflichtiger berichtet über Algeriens Folterkammern, http://www.algeria-watch.de/mrv/mrvtort/Wehrpfli.htm.

Garçon, José, Expédition punitive musclée de la police en Algérie, Libération, 10. Dezember 1999.

Ghezali, Salima Interview d’algeria-interface (www.algeria-interface.com), 16. Februar 2001.

Handelsblatt, Bouteflika muss sich noch als unabhängiger Präsident profilieren. Die hohen Ölpreise lassen Algeriens Wirtschaftsplaner aufatmen, 28. März 2000.

Hanoun, Louisa, "Ali Benhadj doit agir", Propos recueillis par Mohamed Zaaf, Jeune Indépendant , 7 août 2000.

Human Rights Watch, World Report 2000.

Initiative gegen Abschiebehaft, Algerien, Staatliche Gewalt und Repression, Algerische Flüchtlinge in Deutschland, Hrg. Pro Asyl, 1996.

International Crisis Group: Algeria, The Algerian Crisis: Not Over Yet, Oktober 2000. Deutsche Übersetzung: International Crisis Group, Die algerische Krise: Kein Ende in Sicht, Algier, Paris, London, Brüssel, 20. Oktober 2000, in: algeria-watch, Infomappe 15, Januar 2001.

Le Nouvel Observateur, Pas de visa pour « le Nouvel Obs », 29. März 2001.

Manifeste des Libertés pour la Démocratie, http://www.algeria-watch.de/farticle/presid/manifeste.htm.

Mehdi, Mohamed, L’ONDH bis est né, Le quotidien d'Oran, 9. April 2001.

Mehdi, Mohamed, ONDH, Un observatoire, très peu regardant, s’en va, Le Quotidien d'Oran, 16. April 2001.

Mouffok, Ghania, Echange justice contre paix durable, Conférence de presse du président de l'association Somoud, La tribune, 22 Mars 2000.

Nezzar, Khaled, "Algérie: une interview exclusive de l'ex-chef de l'armée. Le général Nezzar attaque", Propos receuillis par Henri-Christian Giraud, Le Figaro Magazine, 21. April 2001 (reproduit par La Nouvelle République, 21.-22.04.2001), deutsche Übersetzung in: algeria-watch, Infomappe 16, April 2001, S. 36.

Nezzar, Khaled, Mémoires, Chihab Editions, Algier 1999.

Norton-Taylor, Richard, Terrorist case collapses after three years, The Guardian, 21. März 2000.

Phillips, John, Algerien: Armee in Massaker verstrickt, The Observer, 26. Oktober 1997, in: algeria-watch, Infomappe 3, Januar 1998.

Rezzak, Tarik, Une Fraude électorale "régulatrice", Algeria Interface, 29 mars 2001 http://www.algeria-interface.com/french/politique/docfraude300301.htm.

RSF, Une liberté surveillée, Rapport, juin 2000, http://www.rsf.fr/html/mo/rapport/algerie/algerie.html.

Sergent, Francois, «Ils avaient des fausses barbes et du sang sur leurs pantalons» Libération, 23. Oktober 1997.

Smain, Mohamed Hadj, Des charniers déplacés, Interview von Mohamed Mehdi, Libre Algérie, 5.-18. Juni 2000.

Souaidia, Habib, La sale guerre, La Découverte, Februar 2001.

Sweeney, John, "Wir sind die Mörder, wir töteten für den Staat", The Observer, 2. Januar 1998, in: Infomappe 4, April 1998.

Taouti, Brahim, Le commerce des lois, März 2000, http://www.algeria-watch.de/farticle/justice/taoutiloiamnist.htm.

Taouti, Brahim, Un sénat algérien, pourquoi faire?, http://www.algeria-watch.de/farticle/tribune/taoutisenat.htm.

The Irish Times, Ex-army man saw villagers being murdering, 30. Oktober 1997.

Tincq, Henri, La sécurité algérienne pourrait être impliquée dans le drame de Tibehirine, Le Monde, 7.-8. Juni 1998.

Tuquoi, Jean-Pierre, Les résultats de la loi sur la « concorde civile » sont difficiles à mesurer, Le Monde 12. Januar 2000.

US-State Department Bericht über die Menschenrechte in der Welt im Jahr 2000.

US-Department of State, 1999 Country Reports on Human Rights Practices, 25. Februar 2000.

X, Quelle politique pour l'Algérie, Esprit, November 1995.

Y.B., Mouhoubi Samy, Un colonel dissident accuse, Le Monde, 26. November 1999.

Yous, Nesroulah, Qui a tué à Bentalha? Chronique d'un massacre annoncé, La Découverte, Oktober 2001.

Zirem, Youcef: La presse algérienne, mirages et réalités, Le Jeune Indépendant, März-April 2001 und http://www.algeria-watch.de/farticle/presse/zirem.htm.

algeria-watch

algeria-watch ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Algerien einsetzt. 

algeria-watch setzt sich für algerische Flüchtlinge ein und engagiert sich für den Frieden als Ergebnis eines Dialogs zwischen den Konfliktparteien. In diesem Sinne sind schon gegenwärtig die Voraussetzungen für die Bewältigung der erlittenen Verbrechen und des Leides zu schaffen.

algeria-watch versucht den Krieg in Algerien in all seinen Facetten der deutschen Öffentlichkeit darzustellen, das heißt neben der Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen auch die Hintergründe dieses Krieges und die Strukturen des Machtapparates offen zu legen, die Mechanismen des Terrors zu analysieren und über die Perspektive der Opfer und ihren Widerstand gegen die Gewalt zu berichten.

algeria-watch arbeitet eng mit Rechtsanwälten und Menschenrechtsaktivisten in Algerien und Europa zusammen.

algeria-watch veröffentlicht regelmäßig eine Infomappe und bietet Veranstaltungen über die Situation in Algerien an.

algeria-watch unterhält eine Internet-Seite in deutscher und französischer Sprache, die laufend aktualisiert wird. Dort findet sich Informationsmaterial zu diversen Themen (Menschenrechtsverletzungen, Flüchtlinge, Analyse der Hintergründe des Krieges, usw.).

Die Infomappe erscheint viermal im Jahr; Einzelpreis: 4,- DM; Abo: 20,- DM.

algeria-watch

Postfach 360 164, 10997 Berlin

Fon: (030) 627 098 87 Fax: (030) 627 098 53

E-Mail: algeria-watch@gmx.net

Im Internet: www.algeria-watch.org

Spenden bitte auf folgendes Konto überweisen:

algeria-watch e.V.

Bank für Sozialwirtschaft Berlin

BLZ 100 205 00

Kontonummer 329 75 00