Tätigkeitsbericht des Vorstandes des Fördervereins PRO ASYL e. V. 1997/ 98

Dieser Tätigkeitsbericht umfaßt das Jahr 1997 und schließt die Zeit bis zum 1. Mai 1998 ein.

I. Zur inhaltlichen Arbeit von PRO ASYL

Für eine Wende in der Asylpolitik

V or rund 5 Jahren wurde das Grundgesetz geändert: Durch die Grundgesetzänderung

vom 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl demontiert. PRO ASYL hat sich entschieden dafür eingesetzt, daß das Grundrecht auf Asyl in seiner ursprünglichen Fassung erhalten bleibt.

Die Wiederherstellung von Art. 16 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz bleibt verfassungspolitisch geboten, da durch den neuen Artikel 16a Grundgesetz der individuelle Asylrechtsanspruch durch die Einführung des Konzeptes »sicherer Drittstaaten« weitgehend abgeschafft worden ist. Doch gleich wie die Bundestagswahl ausgeht: Eine verfassungsändernde Mehrheit zur Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl ist nicht in Sicht. Trotzdem müssen die verbliebenen Möglichkeiten genutzt werden, um Flüchtlinge zu schützen.

Offiziell wurde die Grundgesetzänderung damit begründet, daß eine europäische Gesamtregelung der Schutzgewährung erreicht werden solle. Das Gegenteil dessen,

was Politik und Verfassungsgericht verkünden, ist wahr: Deutschland versucht sich zunehmend von den bisher anerkannten Standards des internationalen Flüchtlingsschutzes zu lösen.

Nach dem Abbau des Grundrechts auf Asyl sind die nächsten Angriffspunkte die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Beide kommen in Deutschland nur noch eingeschränkt zur Geltung. 1993 wurde das Asylrecht angeblich geändert, um ein europäisches Asylrecht zu schaffen. Jetzt ist die Bundesrepublik die Vorreiterin bei der Demontage des internationalen Flüchtlingsrechts. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Vorschlag für ein einheitliches europäisches Asylrecht, das politisch Verfolgte wirksam schützt, auf europäischer Ebene vorgelegt. Bisher gibt es nur eine europäische Asylpolitik, die auf die Abwehr von Flüchtlingen gerichtet ist. Vergleichbare Verfahrensregelungen oder gar ein gemeinsames materielles Asylrecht gibt es nicht.

Die Dublin- und Schengen- Abkommen haben im europäischen Bereich nur Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen gebracht. Sie sind jedoch nicht in den Be1

reich des materiellen Asylrechts vorgedrungen. Da alle EU- Staaten prinzipiell ein Recht auf Asyl anerkennen und sich zur Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet haben, ist die Forderung, ein solches materielles europäisches Asylrecht zu schaffen, nicht so weltfremd wie manche Politiker es darstellen. PRO ASYL fordert von der neu zu wählenden Bundesregierung unmittelbar nach der Bundestagswahl Initiativen zur Schaffung eines verbindlichen europäischen Rechts. Hierbei sind die bislang anerkannten Standards des internationalen Flüchtlingsrechts, die Empfehlungen des Europarates aus dem Jahre 1981 und die Auslegung dieser Standards durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) zu berücksichtigen. Aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen gibt es Vorschläge des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE, die ebenfalls als Grundlage dienen können.

Damit dieses Vorhaben nicht auf die lange Bank geschoben wird und sich die Politik nicht mit dem Hinweis auf die angeblich so langwierigen internationalen Prozesse entlasten kann, fordern wir konkrete Schritte vom nationalen Gesetzgeber, dem Deutschen Bundestag. Wir erwarten vom neuen Bundestag und der neuen Bundesregierung - gleich welcher Zusammensetzung -, daß sie Mindestanforderungen zum Schutz von Flüchtlingen umsetzen. Oberste Priorität hat für PRO ASYL, daß die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention wieder uneingeschränkt in Deutschland Geltung erlangen.

PRO ASYL hat mit Unterstützung aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts verbänden und Menschenrechtsorganisationen

konkrete Vorschläge für Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht entwickelt. Mit unseren »Mindestanforderungen an ein neues Asylrecht« haben wir in Lobby- Gesprächen mit führenden Persönlichkeiten von Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD für eine Wende in der Asylpolitik nach der Bundestagswahl geworben. Auch mit CDU und FDP wurden Gespräche geführt, um eine Unterstützung aus diesen Parteien zu erreichen.

Nötig ist ein grundlegender Wechsel in der Ausländerpolitik. Unsere Gesellschaft braucht dringend:

c eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

c Anti- Diskriminierungsregelungen

c eine grundlegende Änderung im Ausländerrecht

c und in der Flüchtlingspolitik Gemeinsam mit dem Interkulturellen Rat und dem DGB setzt sich PRO ASYL in einem breiten Bündnis für einen grundlegenden Wechsel ein.

m Es ist nötig, daß vor der Bundestagswahl Veranstaltungen mit den Kandidatinnen und Kandidaten stattfinden und diese Forderungen von PRO ASYL durch konkrete Einzelfälle untermauert werden. PRO ASYL empfiehlt, Veranstaltungen nicht erst zum Tag des Flüchtlings am 2. Oktober, sondern bereits in der Woche vor der Bundestagswahl am 27. September 1998 durchzuführen. Konkrete Anregungen dazu enthält das Heft zum Tag des Flüchtlings 1998 »Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.«.

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Europa

B esonders hervorzuheben ist die Diskussion über die Revision des Vertrages

von Amsterdam. Auf entschiedene Kritik von PRO ASYL stieß das von der Bundesregierung beim EU- Gipfel durchgesetzte Vetorecht in Asylfragen. Die Einführung eines Vetorechts stelle sicher, so die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL in einer Presseerklärung, daß sich immer ein Staat findet, der seine Eigeninteressen gegen Fortschritte bei der Vergemeinschaftung des Asylrechts ins Feld führen könne. Die deutsche Rolle in Amsterdam sei hier von besonderer Pikanterie: Jahrelang hatte die Bundesregierung der Öffentlichkeit, dem Parlament und dem Verfassungsgericht den Eindruck vermittelt, das Grundrecht auf Asyl habe unbedingt geändert werden müssen, um es »europafähig« zu machen. Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 beginnt mit folgendem Satz: »Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. Juni 1993 hat der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, um eine europäische Gesamtregelung zur Schutzgewährung für Flüchtlinge mit dem Ziel einer Lastenverteilung zwischen den an einem solchen System beteiligten Staaten zu erreichen.«

PRO ASYL erhebt gegenüber der Bundesregierung den Vorwurf, mit dem angeblichen Streben nach einem europäischen Asylrecht Etikettenschwindel betrieben zu haben. Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren keine ernsthaften Versuche erkennen lassen, ein europäisches Asylrecht im Sinne eines Systems wirksamer Schutzgewährung zu schaffen.

Während man bei der Durchsetzung restriktiver Drittstaatenregelungen und der Grenzabschottung der Motor Europas sei, setze Helmut Kohl bei der Schaffung eines europäischen Asylrechts sein Gewicht nur an einer Stelle ein: »im Bremserhäuschen Europas«.

PRO ASYL fordert, wie bereits früher gemeinsam mit dem Europäischen Flüchtlingsrat ECRE – in dem das Diakonische Werk der EKD, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutschen Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und PRO ASYL mitarbeiten – ein europäisches Asylrecht auf einem gemeinsamen hohen Niveau.

Rechtsvertretung im Flughafenverfahren

2.272 Flüchtlinge sind 1997 auf dem Luftweg nach Deutschland geflohen. Über den Frankfurter Rhein- Main- Flughafen waren es 1.918 Menschen. Dies ist eine geringe Zahl, trotzdem blockiert der Bundesinnenminister eine effektive Rechtsberatung.

Vor fast zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht diese »unabhängige asylrechtskundige Beratung« im Flughafenverfahren gefordert. Ohne engagierte Anwältinnen und Anwälte haben Flüchtlinge im Flughafenverfahren keine Chance. Denn nach der Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verbleiben genau drei Tage für die Einlegung von Rechtsmitteln. Deshalb ist eine unabhängige Rechtsberatung so wichtig.

Weil das Bundesinnenministerium seit fast zwei Jahren die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Rechtsberatung an Flughäfen blockiert, hat PRO ASYL von Anfang Februar 1998 bis Anfang Mai am Frankfurter Flughafen eine unabhängige Rechtsberatung eingerichtet. Zum einen wurde dadurch die rechtlich unhaltbare Situation von Flüchtlingen am Flughafen beendet. Zum anderen übten wir politischen Druck aus, damit das Bundesinnenministerium endlich seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommt.

Der hohe finanzielle Einsatz von monatlich rund DM 40.000,- hat sich gelohnt: Bereits am ersten Tag der Rechtsberatung wurde einem iranischen Flüchtling und einer irakischen Familie nach dem Einlegen von Rechtsmitteln die Einreise durch das Frankfurter Verwaltungsgericht erlaubt. Sie wären sonst in den Verfolgerstaat zurückgeschickt worden. Ihre Asylanträge waren durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Schnellverfahren bereits als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt worden.

PRO ASYL ist es innerhalb kurzer Zeit gelungen, mit 60 Rechtsanwälten eine unabhängige Rechtsberatung zu organisieren, für deren Vorbereitung das Ministerium bis heute fast zwei Jahre gebraucht hat. Der Öffentlichkeit wird die Absicht dieser Zeitverzögerung deutlich: Der Bundesinnenminister will keinen effektiven Rechtsschutz für Flüchtlinge.

Dies beweist auch ein Entwurf des Bundesinnenministeriums, der im Dezember 1997 öffentlich wurde. Der Entwurf im einzelnen:

c Bei der Übergabe des Asylablehnungsbescheids informiert der Bundesgrenzschutz – also die abschiebende Behörde – über die Möglichkeit der Beratung.

c Der Kontakt zu Anwältinnen und Anwälten wird ebenfalls vom Bundesgrenzschutz hergestellt.

c Die Beratung der Flüchtlinge findet in den Räumen des Bundesgrenzschutzes statt.

c Die Beratung schließt keinerlei Rechtsvertretung ein. Aufgabe der Anwältinnen und Anwälte soll ausschließlich eine Beratung der Flüchtlinge hinsichtlich ihrer Chancen vor Gericht sein.

Dieses Modell ist eine absolute Zumutung. Flüchtlinge sollen von denen, die für ihre Abschiebung zuständig sind, über die Möglichkeit der Rechtshilfe informiert werden. Die Beratung bleibt reduziert auf die Kalkulation der Chancen einer Klage. Was dies in einer Situation bedeutet, in der Flüchtlingen nicht länger als 3 Tage Zeit für die Einlegung von Rechtsmitteln bleiben, liegt auf der Hand: Abschiebung.

Die aktuelle Initiative von PRO ASYL setzt hier an: Wir finanzieren mit unserer unabhängigen Rechtsberatung am Flughafen engagierte Anwältinnen und Anwälte, die Flüchtlinge vor Gericht vertreten!

c Die Flüchtlinge werden in den Räumen des kirchlichen Sozialdienstes beraten.

c Anwältinnen und Anwälte sind täglich zu festen Zeiten vor Ort präsent.

c Anwältinnen und Anwälte vor Ort arbeiten mit externen Kollegen zusammen, die auf bestimmte Herkunftsländer spezialisiert sind.

c Die Rechtsberatung umfaßt das Einlegen von Rechtsmitteln.

Das Ergebnis unserer Bemühungen: Anfang April 1998 hat der Deutsche Anwaltsverein PRO ASYL mitgeteilt, daß

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das Bundesinnenministerium eingelenkt habe. Das Bundesinnenministerium habe akzeptiert, daß Anwälte Flüchtlingen auch helfen, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Allerdings bestehe der Bundesinnenminister darauf, daß diese Rechtsberatung in Räumen des Bundesgrenzschutzes und organisiert vom Bundesgrenzschutz stattfinde. Zugestanden wurde jedoch, daß Anwälte auch in Räumen des Flughafensozialdienstes diese Rechtsberatung durchführen dürfen, allerdings kostenfrei für den Bundesinnenminister.

Eine unabhängige Rechtsberatung hängt also daran, daß in einem zusätzlichen Raum Telefon- und Telefaxanschlüsse, Computer, Kopierer usw. zur Verfügung stehen. An diesen Kosten darf die Unabhängigkeit einer Rechtsberatung nicht scheitern. Deshalb ist der Förderverein PRO ASYL e. V. bereit, dem Frankfurter Anwaltsverein Computer, Telefon und Telefaxgeräte zur Verfügung zu stellen.

Allerdings hat das Bundesinnenministerium Ende April zwei Termine zur Vertragsunterzeichnung kurzfristig abgesagt. Wann es also zur vom Bundesverfassungsgericht bereits vor zwei Jahren geforderten unabhängigen Rechtsberatung kommt, ist immer noch offen.

Verfolgte Frauen schützen!

Z um Internationalen Frauentag 1997 haben PRO ASYL und der Deutsche

Frauenrat in Zusammenarbeit mit Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Initiativgruppen die Kampagne »Verfolgte Frauen schützen!« gestartet. Obwohl Menschenrechtsverletzungen an

Frauen in vielen Staaten offensichtlich sind, erhalten die betroffenen Frauen in der Regel in Deutschland noch immer kein Asyl. Gründe dafür sind:

c daß den Frauen entweder ihr Verfolgungsschicksal nicht geglaubt wird,

c daß Rechtsgutverletzungen als nicht schwerwiegend angesehen werden,

c daß Verfolgungsmaßnahmen nicht als »politisch« bewertet werden oder

c daß die Verfolgung angeblich nicht vom Staat ausging und damit als nicht asylrelevant gilt.

Anknüpfungspunkt ist ein einstimmiger Beschluß des Deutschen Bundestages vom 31. Oktober 1990. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert,

c »klarzustellen, daß wegen ihres Geschlechts oder wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgte, also auch in Bedrängnis geratende Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme finden;

c sicherzustellen, daß dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zusätzliche Informationen zu geschlechtsspezifischen Verfolgungen von Frauen für die Beurteilung der Asylgesuche von Frauen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere über gesellschaftliche Folgen sexueller Gewalt an Frauen sowie Erkenntnisse über Verfolgungen wegen Übertretens gesellschaftlicher, kultureller und religiöser Normen in einigen Ländern;

c der speziellen Situation von Frauen bei der Durchführung von Asylverfahren Rechnung zu tragen, insbesondere die Voraussetzungen zu verbessern, daß die Anhörung asylsuchender Frauen beim Bundesamt für die Anerkennung

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ausländischer Flüchtlinge grundsätzlich durch weibliche Bedienstete (Anhörerinnen und Dolmetscherinnen) durchgeführt wird.«

Inhaltlich zielt die Kampagne auf folgende drei Bereiche:

1. Auswärtiges Amt 2. Entscheidungspraxis des Bundesamtes

für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 3. Rechtsprechung.

PRO ASYL und der Deutsche Frauenrat haben dem Auswärtigen Amt vorgeworfen, in den Lageberichten in den meisten Fällen dürftige Pflichtübungen abzuliefern. In vielen Fällen wird behauptet, geschlechtsspezifische Verfolgungstatbestände gebe es im jeweiligen Land nicht. Als Beispiel haben wir den Lagebericht zu Afghanistan vom 2. November 1995 genannt, in dem Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen im Machtbereich der Taliban bagatellisiert werden. Dort hieß es lapidar: »Vor allem in den von Taliban kontrollierten Gebieten sind die Rechte der Frauen stark beeinträchtigt.« Der Bericht zu Afghanistan vom 25. April 1997 enthält diese Einschätzung nun nicht mehr und beschreibt auf fast einer DIN A- 4 Seite die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Frauen. Konkret heißt es: »Gegenüber Frauen und Mädchen kommt es zu massiven geschlechtsspezifischen Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen.«

Diese realitätsnähere Lageeinschätzung führte allerdings nicht zu einer höheren Anerkennungsquote beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Im August 1997 wurde beispielsweise der Asylantrag einer Frau aus Af ghanistan mit der Begründung abgelehnt:

»Die Antragstellerin hatte sich an die Sharia und die islamischen Regeln, kontrolliert durch Taliban, zu halten.« Eine politische Verfolgung wurde bestritten. Die Frau hatte sich an einer Demonstration gegen die Taliban beteiligt und war mehrere Tage festgenommen worden. Bei erneuter Aktivität befürchtete sie, gesteinigt und getötet zu werden.

Die Kampagne von PRO ASYL und dem Deutschen Frauenrat ist langsamer angelaufen als wir erwartet hatten. Erst ein halbes Jahr nach Beginn der Kampagne hat eine große Anzahl von Veranstaltungen zum Thema »Verfolgte Frauen« anläßlich des Tages des Flüchtlings stattgefunden. Die Mobilisierung zur Unterschriftenkampagne lief ebenfalls zögerlich an. Bisher haben rund 60.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.

Positiv ist, daß die Konferenz der Frauenministerinnen von Bund und Ländern einen verbesserten Schutz verfolgter Frauen gefordert hat. Die Beschlüsse vom 25. / 26. Juni 1997 müssen jedoch endlich in die Praxis umgesetzt werden, fordern PRO ASYL und Deutscher Frauenrat. Der Schutz verfolgter Frauen ist weiterhin »völlig ungenügend«. PRO ASYL und Frauenrat haben deshalb die Kampagne nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 8. März 1998 beendet, sondern bis zur Bundestagswahl fortgesetzt. Die Unterschriften sollen also erst nach dem Tag des Flüchtlings am 2. Oktober 1998 dem neu gewählten Bundestag übergeben werden.

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Algerien

I m Jahr 1997 wurden gerade einmal 37 Flüchtlinge aus Algerien als politisch

Verfolgte anerkannt, bei wenigen weiteren wurde die Notwendigkeit eines Abschiebungsschutzes gesehen. Die anderen stehen vor der Abschiebung.

m PRO ASYL hat wiederholt interveniert und die öffentliche Diskussion über einen sofortigen Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge in Gang gesetzt. Es muß als kleiner Erfolg gewertet werden, daß es überhaupt zu einer Diskussion über eine Abschiebestoppregelung bei den Innenministerkonferenzen im November 1997 und Februar 1998 kam. Eigentlich hatten die Innenminister verabredet, § 54 Ausländergesetz faktisch nicht mehr anzuwenden und keine bundesweiten Abschiebestopps mehr zu erlassen.

In der Öffentlichkeitsarbeit von PRO ASYL und in der Lobbyarbeit war die Forderung nach einem Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge einer der Schwerpunkte. Das Ergebnis der Innenministerkonferenz, daß die Behörden nun im Einzelfall angeblich sorgfältiger prüfen, ist absolut nicht ausreichend. PRO ASYL wird weiterhin darauf dringen, daß die rechtlichen Spielräume des Ausländergesetzes von den Innenministern genutzt werden.

m Im Frühjahr 1997 hat das Bundesministerium des Innern mit dem algerischen Regime ein Rückübernahmeprotokoll ausgehandelt, das algerische Polizisten berechtigt, Flüchtlinge direkt in Deutschland abzuholen und nach Algerien auszufliegen. PRO ASYL ist über dieses skandalöse Abkommen frühzeitig informiert worden und hat im April 1997 die Öffentlichkeit informiert. Daraufhin mußte sich die Bundesregierung Fragen

nach ihrer Zusammenarbeit mit dem algerischen Terrorregime stellen. Das Abkommen sollte ursprünglich am 15. Mai 1997 in Kraft treten. Dazu ist es dank der öffentlichen Reaktionen bislang nicht gekommen.

m Neben der Information der Öffentlichkeit hat PRO ASYL durch seinen Rechtshilfefonds exemplarische Fälle von Flüchtlingen, u. a. aus Algerien, unterstützt. Es ist für PRO ASYL ein großer Erfolg, daß das Bundesverfassungsgericht im Fall des Flüchtlings C. in einem Grundsatzurteil vom 10. Juli 1997 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen hat. Das Verfassungsgericht hat herausgestellt, daß Folter im Asylverfahren nicht einfach ignoriert werden darf. Der Flüchtling hatte im Flughafenasylverfahren in Frankfurt / Main im Oktober 1995 detailliert geschildert, mit Elektroschocks gefoltert worden zu sein. Nach negativen Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und des Verwaltungsgerichtes war der Betroffene nach 3- monatigem Transitaufenthalt psychisch zusammengebrochen und in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingeliefert worden. Dort attestierte man ihm »posttraumatische Streßstörungen als sicheres Zeichen einer stattgefundenen Folter«.

Dennoch hatte die zuständige Einzelrichterin der 14. Kammer des VG Frankfurt im Frühjahr 1996 mehrfach Anträge auf eine Abänderung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung abgelehnt, u. a. mit der Begründung, es sei nicht erkennbar, »inwiefern das ärztliche Gutachten die Kausalität zwischen der Traumatisierung (...) und den algerischen Sicherheitskräften herstellen« könne.

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Das Bundesverfassungsgericht hat demgegenüber nun klargestellt, daß der Vortrag des Flüchtlings zur erlittenen Folter für den einstweiligen Rechtsschutz von zentraler Bedeutung gewesen sei und somit der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt worden war. Das Verwaltungsgericht habe sich entweder mit der Frage der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Folteropfern auseinandersetzen oder das gesamte Vorbringen berücksichtigen müssen. Es liege keinesfalls fern, daß einem Algerier, der bereits einmal gefoltert worden sei, bei seiner Rückkehr die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung drohe. Das Gericht habe deshalb Anlaß gehabt, sich genauer mit der Vorgeschichte und den vorgelegten Beweisen auseinanderzusetzen.

Kosova

B ereits lange vor der Eskalation der Situation in Kosova im Februar 1998

hat sich PRO ASYL bei der Innenministerkonferenz für einen Abschiebestopp eingesetzt. Auch beim Auswärtigen Amt wurden Gespräche geführt und zusammen mit anderen Menschenrechtsorganisationen Fälle vorgelegt, in denen Abgeschobene mißhandelt wurden. Das Auswärtige Amt hat in den Gesprächen argumentiert, daß Fälle von mißhandelten Asylsuchenden Gegenstand von Sitzungen des Expertenausschusses zum Rückübernahmeabkommen gewesen seien. Das Auswärtige Amt verhält sich in dieser Situation ausweichend und beschönigend. Die Gefahren für Abgeschobene werden sträflich unterschätzt. Am 16. März 1998 mußte das Auswärtige Amt schließlich bestätigen, daß ein einige Monate zuvor nach Kosova abgeschobener Flüchtling getötet wurde.

Arbeitsverbot für Flüchtlinge

I m Frühjahr 1997 kam es angeblich zu einer Massenflucht von Albanerinnen

und Albanern nach Deutschland. Das hat zwar niemand bemerkt, aber der Bundesarbeitsminister hat sogleich gehandelt. Am 30. Mai 1997 hat sein Ministerium die Arbeitsämter angewiesen, Arbeitserlaubnisanträge von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern und geduldeten Ausländerinnen und Ausländern, die nach dem Stichtag 15. Mai 1997 eingereist sind, grundsätzlich und ohne Einzelfallprüfung abzulehnen. Der Minister argumentierte – ein Novum – mit Flüchtlingen, die die Grenzen Deutschland noch lange nicht erreicht hatten. Mit dem Hinweis auf die angebliche Massenflucht führte Minister Blüm durch die Hintertür des Arbeitsamtes wieder ein, was sich vor Jahren im Ausländerrecht als eine teure Regelung erwiesen hat, die man aus diesem Grunde schließlich abgeschafft hatte: ein generelles langjähriges Arbeitsverbot für Asylsuchende ohne Einzelfallprüfung. So treibt man Flüchtlinge in die Abhängigkeit von Sozialhilfeersatzleistungen, die man durch Sondergesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz auf ein Niveau weit unterhalb des Existenzminimums gesenkt hat. Das so erzwungene Nichtstun von Flüchtlingen nährt dann wieder jenen Rassismus, den die Bundesregierung zu bekämpfen vorgibt.

PRO ASYL hat durch seine Pressearbeit dieses skandalöse Vorgehen des Bundesarbeitsministers öffentlich gemacht und eine – leider nur kurzfristige – politische Debatte zwischen Abgeordneten der Opposition und dem Bundesarbeitsministerium in Gang gesetzt.

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Leistungsgesetz für Asylsuchende: dreierlei Menschenwürde

G ängelung, Entmündigung, Entrechtung, Aushungerung: Mit diesen Begriffen

läßt sich die Realität des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Zielrichtung der aktuellen Gesetzesnovelle darstellen. Mit der Verabschiedung eines besonderen Leistungsgesetzes für Flüchtlinge hatte man 1993 zunächst zwei unterschiedliche Existenzminima für Deutsche und Flüchtlinge geschaffen. Ohne nähere Begründung wurde Asylsuchenden die Sozialhilfe um mehr als 20% gekürzt und das Sachleistungsprinzip verallgemeinert. Diese Kürzungen galten zunächst nur für den Zeitraum eines Jahres nach Asylantragstellung. Im Jahre 1997 wurde dieser Zeitraum auf drei Jahre ausgedehnt. Gleichzeitig wurde die Neuregelung auf bereits länger im Lande lebende Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Ausländerinnen und Ausländer ausgedehnt. Obwohl SPD- Bundestagsabgeordnete immer wieder darauf hingewiesen hatten, daß eine langfristige mehrjährige Unterschreitung des Sozialhilfeniveaus nicht vertretbar und auch nicht Bestandteil des »Asylkompromisses« von 1992 gewesen sei, fielen die SPD- Ländervertreter im Bundesrat den eigenen Kolleginnen und Kollegen in den Rücken.

Im Februar 1998 haben unions- und sozialdemokratisch regierte Bundesländer über den Bundesrat eine Gesetzgebungsinitiative zur erneuten Verschärfung des Gesetzes auf den Weg gebracht: Mehrere hunderttausend Flüchtlinge sollen in der Praxis von jedem Rechtsanspruch auf Leistungen ausgeschlossen werden. Keinen Anspruch mehr sollen all diejenigen Flüchtlinge haben, die zwar nicht abgeschoben werden können, bei denen aber

unterstellt wird, daß sie freiwillig zurückkehren könnten. Ebenso betroffen sind diejenigen, die sich angeblich nur in die Bundesrepublik begeben haben, um Leistungen zu erhalten. Dies wird in der Praxis umstritten sein, ist jedoch eine Generalklausel, die die Sozialämter zunächst nutzen werden, um oftmals jeden Leistungsanspruch zu verweigern. Da Eilverfahren gegen die Leistungsverweigerung monate- bis jahrelang dauern, haben Flüchtlinge keinen wirksamen Rechtsschutz: Sie werden praktisch ausgehungert.

PRO ASYL hat das Thema in mehreren Presseerklärungen aufgegriffen. Überall im Lande haben Flüchtlingsinitiativen erkannt, daß es gegen dieses »finale Leistungsverweigerungsgesetz« (Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung) zu mobilisieren gilt. Der Versuch, den Gesetzesentwurf schnell und unbemerkt durch Bundesrat und Bundestag zu schieben, wurde durch eine Vielzahl von Protesten auch der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen vereitelt. Vielen Abgeordneten wurde deutlich, daß sie die Tragweite dessen, was ihnen da zur Abstimmung vorgelegt wurde, nicht erkannt hatten. Selbst die Brandenburgische Landesregierung, die im Bundesrat für die Novellierung gestimmt hatte, wollte plötzlich eine Klarstellung im Gesetz. Da sich ein Großteil der öffentlichen Kritik darauf konzentriert hatte darzustellen, daß auch bosnische Kriegsflüchtlinge von der Schlechterstellung durch das geplante Gesetz betroffen wären, versuchten Teile der CDU und SPD, sich darauf zurückzuziehen, daß man diese nicht gemeint habe. Es begann eine babylonische Sprachverwirrung um den Wortlaut des Bundesratsbeschlusses zur Gesetzesverschärfung und die Frage, was man nun eigentlich ge9

wollt habe – der beste Beweis dafür, mit welch heißer Nadel diese Gesetzesnovelle in einem Klima der Mißbrauchsdebatten genäht wurde.

PRO ASYL hat darauf hingewiesen: Der Sündenfall war bereits der »Einstieg in den Ausstieg aus der Sozialhilfe« in Form der ersten Fassung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die schiefe Ebene der Leistungsverkürzung kennt nun kein Halten mehr. Die Sozialämter werden immer mehr als Hilfstruppen der Asyl- und Ausländerpolitik in die Pflicht genommen. Die methodische Ausgrenzung von Menschen aus der Sozialhilfe ist Modell für die Demontage des Sozialstaats. PRO ASYL hatte 1992/ 93 gefordert, es dürfe nicht dazu kommen, daß es zweierlei Existenzminima, zweierlei Arten von Menschenwürde, darunter eine »mit Rabatt« gebe. In der Zwischenzeit sind bereits weitere Leistungsniveaus unterhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes für bestimmte Personengruppen entstanden.

m Die in dieser Heftigkeit von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen vorgetragene Kritik hat den Deutschen Bundestag dazu bewegt, am 28. April 1998 eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen. Zu dieser Expertenanhörung wurde PRO ASYL geladen. Dabei haben wir zum Asylbewerberleistungsgesetz eine eindeutige Position bezogen: Nur sein ersatzloser Wegfall ist akzeptabel. Unsere Expertise zu dem vorgesehenen neuen Leistungsgesetz kann in der Geschäftsstelle von PRO ASYL angefordert werden.

»Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.«

S eit seiner Gründung arbeitet PRO ASYL im »Forum Menschenrechte«,

dem Zusammenschluß von mehr als 40 Menschenrechtsorganisationen aus der Bundesrepublik Deutschland, mit. PRO ASYL übernimmt in diesem Bündnis die Koordinierung der Arbeitsgruppe, die sich mit Asyl- und Ausländerrechtsfragen beschäftigt und bereitet die Lobbygespräche mit Abgeordneten und Ministerien vor. Erstmals fand im Jahr 1997 ein Gespräch zwischen Menschenrechtsorganisationen und dem Bundesministerium des Innern statt, bei dem die gegensätzlichen Positionen erläutert wurden. Während das Forum Menschenrechte bisher wiederholt auf Ministerebene Gespräche mit dem Auswärtigen Amt zu Menschenrechtsfragen geführt hat, sind solche Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern bisher nicht zustande gekommen. Ursprünglich hatte das Bundesinnenministerium den Wunsch des Forum Menschenrechte nach einem Gespräch über Fragen des Asyl- und Ausländerrechts abgelehnt. Dies hätte »keine spezifisch menschenrechtlichen Fragestellungen zum Inhalt«. Doch diese Sicht der Menschenrechte ist nicht haltbar. Die Weltmenschenrechtskonferenz, die Weltfrauenkonferenz und auch das Europäische Parlament haben sich in ihrer Menschenrechtsarbeit wiederholt mit den Themen Asyl und Rassismus befaßt. Der Menschenrechtsbericht des Europäischen Parlaments liest sich wie eine Liste all dessen, was auf diesem Sektor aufzuarbeiten ist. Er macht deutlich, daß Staaten mit demokratischem Selbstverständnis nicht davor gefeit sind, in drastischer Weise Menschenrechtsverletzungen zu dulden oder sie – durch die menschenrechtswidrige Ausprägung ihres

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nationalen Rechts – geradezu hervorzubringen. 1997 stand der Tag des Flüchtlings unter dem Motto »Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.«. Der Tag des Flüchtlings fand 1997 am Tag der deutschen Einheit, am 3. Oktober, statt. Dieser Termin ist nicht bewußt gewählt worden, sondern hat Tradition. Der Tag des Flüchtlings findet immer am Freitag der Woche der ausländischen Mitbürger / Interkulturellen Woche statt, zu der die Kirchen bundesweit aufrufen. Insgesamt hat sich die Zahl der Orte, an denen Veranstaltungen stattfanden, von 95 (Jahr 1996) auf 132 (Jahr 1997) erhöht. Der Tag des Flüchtlings ist der Höhepunkt von Veranstaltungen, die die Menschenrechtssituation von Flüchtlingen behandeln.

1998 steht der Tag des Flüchtlings erneut unter dem Motto »Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.«. Dieses Motto ist in mehrfacher Hinsicht Programm. Es kann zunächst so verstanden werden: Wer sich um Menschenrechtsverletzungen nicht kümmert, der vergißt, daß er den Schutz der Menschenrechte möglicherweise schon bald selbst dringend braucht. Es erinnert aber auch daran, daß die Frage der Verletzung der Menschenrechte sich nicht nur beim Blick auf die Herkunftsländer von Flüchtlingen stellt, sondern auch in Hinsicht auf den Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland. Es liegt an uns, dies im öffentlichen Bewußtsein stärker zu verankern.

P RO ASYL ist ein Zusammenschluß von Mitarbeitenden aus Kirchen, Gewerkschaften,

Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen und den Vertretern und Vertreterinnen landesweiter Flüchtlingsräte. PRO ASYL ist deshalb nicht nur eine Menschenrechtsorganisation, die sich für Flüchtlinge einsetzt, sondern auch ein Netzwerk.

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile

Flüchtlingsräte. Diese oft ehrenamt lich geleistete Arbeit von Initiativgruppen

wird zunehmend wichtiger. Denn der Staat ist massiv dabei, sich aus der Finanzierung der Flüchtlingssozialarbeit zurückzuziehen.

Im Jahr 1996 hat PRO ASYL rund 86.000,- DM, im Jahr 1997 193.000, DM für die Förderung der landesweiten Flüchtlingsräte ausgegeben. Auch im Jahr 1998 ist im Haushalt ein Ansatz von 200.000,- DM vorgesehen.

I m Jahr 1997 hat der Förderverein PRO ASYL e. V. damit begonnen, einen regionalisierten

Rechtshilfefonds aufzubauen. Unser Modell sieht konkret wie folgt aus:

Es werden Finanzierungshilfen in Asyl verfahren, ausländerrechtlichen sowie leistungsrechtlichen

Verfahren, die Flüchtlinge betreffen, zugunsten bedürftiger Flüchtlinge gewährt, deren rechtsanwaltliche Vertretung anderweitig nicht gesichert ist. Vorrangig werden solche Ver11

II. PRO ASYL als Netzwerk III. Rechtshilfe

fahren bezuschußt, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher rechtlicher oder rechtspolitischer Bedeutung sind.

Antragsberechtigt ist der landesweite Flüchtlingsrat des Bundeslandes, in dem das jeweilige Verfahren anhängig ist oder in dem der/ die Asylsuchende sich tatsächlich aufhält. Die Geschäftsstelle überprüft den Antrag und entscheidet im Rahmen des beschlossenen Haushaltes und des vereinbarten Mittelverteilungsschlüssels.

In mehreren Fällen unterstützt PROASYL Verfassungsbeschwerden, so etwa zu der Frage, ob die Verfolgung durch quasistaatliche Organisationen in Afghanistan politische Verfolgung darstellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil vom 4. November 1997 (BVerwG 9 C 34.96) entschieden, quasi- staatlich sei eine Gebietsgewalt nur, wenn sie auf einer organisierten, effektiven und stabilisierten territorialen Herrschaftsmacht beruhe. Dies erfordere eine gewisse Stetigkeit und Dauerhaftigkeit der Herrschaft, verkörpert vorrangig in der Durchsetzungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit des geschaffenen Machtapparates.

Im Hintergrund stand der Asylantrag eines afghanischen Staatsangehörigen, der seit 1973 Mitglied der Kommunistischen Partei Afghanistans und zuletzt Oberst der Armee gewesen war. Er hatte an Kampfeinsätzen gegen die Mudjaheddin teilgenommen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte das Bundesamt verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und die Voraussetzungen des § 51 AuslG (das sog. »Kleine Asyl«) festzustellen. Denn nach der Machtübernahme durch die Mudjaheddin hätten sich landesweit autonome Teilbereiche herausgebildet, in denen staatsähnliche Gewalt ausgeübt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht hob die Urteile der Vorinstanz auf und begründete dies u. a. damit, der VGH habe einen »zu wenig strengen« Maßstab angelegt. Wie bei Staaten sei eine Gebietsgewalt nur dann quasi- staatlich, wenn sie mit einem prinzipiellen Gewaltmonopol auf einem begrenzten Territorium über die Bevölkerung dauerhaft herrsche. Solange in einem Bürgerkrieg jederzeit und überall mit dem Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen gerechnet werden müsse, habe sich eine dauerhafte Herrschaftsgewalt nicht etabliert. Weder die Taliban noch das afghanische »Nordreich« erfülle die Anforderungen an eine staatsähnliche Organisation. Von Vorläufern staatlicher Strukturen könne noch nicht gesprochen werden, solange im ganzen Bürgerkriegsgebiet noch gekämpft werde. Bemerkenswert ist, daß das Bundesverwaltungsgericht offenbar für die Bewertung »staatsähnlicher Organisationen« einen schärferen Maßstab bereithält, als er im Blick auf völkerrechtlich anerkannte Staaten gelten soll. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Thema der quasistaatlichen Verfolgung keine Maßstäbe und Vorgaben entwickelt. Zwar unterliegen die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen als solche nicht der verfassungsgerichtlichen Überprüfung. Allerdings ist zu erhoffen, daß sich das Bundesverfassungsgericht zum »Wertungsrahmen« äußert, in dem diese Feststellungen stehen. Geschieht dies nicht, so bliebe es hinsichtlich der Afghanistan- Entscheidung ebenso wie bei den bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes zu Bosnien und zu Somalia bei dem unbefriedigenden Zustand, daß der Begriff der »staatsähnlichen Gewalt« durch Leerformeln definiert wird. Auf einen Nenner gebracht vertritt das Bundesverwaltungsgericht: Effektivität und Stabilität setzen

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eine gewisse Stetigkeit und Dauerhaftigkeit der Herrschaft voraus. Das ist nichtssagend.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist auch die vom Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren erneut vertretene Ansicht, aus der Entstehungsgeschichte der Genfer Flüchtlingskonvention ergebe sich, daß sie nur vor staatlicher Verfolgung schützen wolle und in dieser Interpretation auch ins deutsche Recht übernommen worden sei. Tatsächlich jedoch knüpft die Genfer Flüchtlingskonvention an dem praktischen Problem an, daß ein Flüchtling schutzlos geworden ist, weil der staatliche Schutz als Folge eines innerstaatlichen Konfliktes weggefallen ist. Diese Schutzlosigkeit kann ihren Grund auch in der Auflösung staatlicher Strukturen haben. Politische Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention findet deshalb auch im Rahmen eines Bürgerkriegs statt. Darüber hinaus sei das Grundrecht auf Asyl auch verletzt, so die Argumentation der Verfassungsbeschwerde, weil die Auslegung der Eu ropäischen Menschenrechtskonvention

durch das Bundesverwaltungsgericht sich offensiv gegen die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte richte. Dessen Rechtsprechung müsse als Interpretationshilfe bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen herangezogen werden. Der Europäische Gerichtshof aber habe in Entscheidungen der letzten Zeit klar die Auffassung vertreten, daß das Fehlen einer staatlichen Gewalt nicht dazu führen dürfe, daß jemand den absoluten Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verliere.

Die Verfassungsbeschwerde steht im Spannungsfeld zwischen dem Asylgrundrecht, dem Sinngehalt der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention auf der einen Seite und dem permanenten Versuch des Bundesverwaltungsgerichtes, die Schutzwirkung beider internationaler Abkommen durch eine enge »deutsche« Interpretation zu untergraben.

P RO ASYL hat im Berichtszeitraum neben der Broschüre zum Tag des

Flüchtlings 1997 »Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst.« das Faltblatt »Keine Rückführung mit der Brechstange«

zur Debatte um die Rückkehr bosnischer Flüchtlinge herausgegeben. Zum Thema »Kriegsdienstverweigerung und Asyl« wurde aus Anlaß des Internationalen Tages der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai 1997 gemeinsam mit der Organisation Connection e. V. ein Text erarbeitet, der in der »tageszeitung« in Form von Sonderseiten beigefügt war und

darüber hinaus über die Geschäftsstelle vertrieben wurde. Nach Ende des Bosnien- Krieges ist leider in Vergessenheit geraten, daß die Situation von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren, die ins Ausland fliehen, prekär ist, da das deutsche Asylrecht die Betroffenen im Regelfall nicht schützt. Dies gilt auch für Menschen, die sich der Teilnahme an Kriegen entzogen haben, die die internationale Gemeinschaft für völkerrechtswidrig erklärt hat.

Neue Aktualität im Berichtszeitraum gewann die Broschüre »Kosovo/ Kosova

13

IV. Publikationen

– Fluchtursachen, Asylpraxis, Materialien zur Rückkehrgefährdung«

von Michael Stenger (Bayerischer Flüchtlingsrat), deren Prognosen durch die schnell eskalierende Situation in Kosova im Frühjahr diesen Jahres eingeholt wurden. Die in der Broschüre dokumentierten Fälle der Mißhandlung von Rückkehrenden wurden zusammen mit weiteren Fällen auch dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Einige Fälle sind nach deren Aussagen auch in die Expertenkommission zum Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien eingebracht worden. Eine klare Antwort, welche Fälle letztendlich als belegt gelten können, haben wir nicht erhalten. Die jugoslawische Seite versichert selbstverständlich, die Menschenrechte generell einzuhalten. Die Auskünfte der deutschen Seite, welche Fälle tatsächlich eingebracht und wie beantwortet worden sind, sind ausweichend.

PROASYL- Vorstandsmitglied Hubert Heinhold hat mit seinem Gutachten »Asylrechtskundige

Beratung durch Sozialarbeiter und Ehrenamtliche – Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?« ein Problem aufgegriffen, das in den letzten Jahren in einer Reihe von Fällen aufgetaucht ist. Engagierten Vertreterinnen und Vertretern von Flücht14

Einnahmen- und Ausgabenrechnung Förderverein PRO ASYL e. V. 1997

Einnahmen DM

Spenden 1.243.439,84 Mitgliedsbeiträge 860.028,24 Bußgelder 8.430,00 Gemischte Einnahmen (ABM, LKZ) 42.303,29 Zuschüsse 39.000,00 Zinserträge 41.671,16 MwSt Rückerstattung 2.400,90 Erstattung für Miete etc. 26.670,51 Erstattung Verfahrenshilfe für Flüchtlinge 1.000,00

Einnahmen gesamt 2.264.943,94 Ausgaben DM

Löhne und Gehälter 571.321,45 soziale Aufwendungen 40.983,69 Abschreibungen 23.836,57

c Kosten der inhaltlichen Arbeit:

Öffentlichkeitsarbeit 925.992,99 Unterstützung landesweite Flüchtlingsräte 193.749,80 Tagungen, Sitzungen 15.891,90 Projekte und Veranstaltungen 72.375,99 Rechtliche Stellungnahmen 9.443,87 Verfahrenshilfe für Flüchtlinge 63.105,40 Reisekosten 23.629,41 Fachliteratur 3.783,35 Zuschuß an Arbeitsgemeinschaft

PRO ASYL e. V. 150.505,42 Bewirtung 611,28

c Verwaltungskosten:

Porto 19.999,50 Telefon, Telefax, Internet 37.275,34 Büromaterial 11.901,54 Wartungs- + Mietkosten techn. Geräte 25.802,52 Steuerberater 6.638,38 Kosten des Geldverkehrs 2.463,79 Beratungskosten 2.377,27 Versicherungen 1.685,30 Raumkosten 76.360,57 Sonstiges 1.777,98

Ausgaben gesamt 2.281.513,31 Zweckbetrieb Info- Material

Erlöse aus der Abgabe von Informationsschriften 97.506,67 Lagerbestandsveränderung Info- Material 21.193,06 Herstellungskosten der Materialien - 117.288,38

Überschuß Zweckbetrieb 1.411,35 Minderung des Vereinsvermögens 1997 - 15.158,02

lingsinitiativen und Wohlfahrtsverbänden, die selbst nicht Rechtsanwälte sind, wird unter Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz von Seiten deutscher Behörden mit Strafanzeigen gedroht. Das Gutachten beleuchtet näher, unter welchen Umständen Flüchtlingsberater / innen tatsächlich in Gefahr geraten, gegen das aus der Nazi - Zeit stammende Rechtsberatungsgesetz, dessen ursprüngliche Funktion die Flankierung des Ausschlusses jüdischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von jeder Form der Rechtsberatung war, zu verstoßen.

Als Taschenbücher erschienen ein Buch zur Flüchtlingssozialarbeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit unter dem Titel »Gut beraten. Abgeschoben…« von Steffen Wurzbacher sowie eine Beschreibung der Zustände an Europas neuer Ostgrenze, wo die jungen Demokratien immer

mehr gezwungen werden, die Abschottungspolitik der west- und mitteleuropäischen Staaten zu kopieren und als Vorkontrollstellen zu fungieren. Das Buch »Europas neuer Pförtner – Litauen im Schatten des deutschen Asylrechts« von Beat Leuthardt zeigt diesen Prozeß der Abschottung ebenso wie die Instrumentalisierung Litauens und anderer Staaten und deren Rolle als Kooperationspartner beim Vollzug von Abschiebungen ab der deutschen Grenze.

Im Rahmen der Kampagne »Verfolgte

Frauen schützen!« ist ein Band mit Dokumenten zum Thema erschienen. Er umfaßt u. a. die Behandlung des Themas im Bundestag, Richtlinien zur Behandlung frauenspezifischer Verfolgung aus verschiedenen Staaten und eine Zwischenbilanz unserer Kampagne unter Berücksichtigung neuerer Asylentscheidungen.

D ie schnellste Möglichkeit, wichtige Informationen und Dokumente zugänglich

zu machen, ist das Internet. PRO ASYL hat im letzten Jahr viel Zeit und Energie in die Gestaltung der Homepage investiert. Alle Presseerklärungen sind noch am selben Tag im Internet abrufbar. Hinweise auf aktuelle Entwicklungen, Länderberichte, statistische Daten und die

bei PRO ASYL verfügbaren Materialien stehen im Internet bereit. Im Unterschied zu vielen anderen Organisationen stellen wir Volltexte und nicht nur Hinweise auf Publikationen ins Internet. Unsere Homepage gilt als eine der umfangreichsten und der aktuellsten von Nichtregierungsorganisationen in Deutschland. Sie ist unter www. proasyl. de erreichbar.

I m Unterschied zu den Vorjahren ist festzustellen, daß erstmals eine nennenswerte

Zahl von Mitgliedern aus dem Förderverein PRO ASYL e. V. ausgetreten ist.

1997 haben 110 Menschen ihre Mitgliedschaft bei PRO ASYL gekündigt. In den Vorjahren waren es deutlich weniger. 1995: 37 Kündigungen; 1996: 45 Kündigungen. In fast allen Fällen erfolgten diese Austritte nicht aufgrund einer Kritik an der Ar15

V. PRO ASYL im Internet VI. Mitgliederentwicklung und Finanzen

beit von PRO ASYL, sondern aufgrund von Arbeitslosigkeit.

Um einen grundlegenden Wechsel im Asylbereich zu erreichen, ist es wichtig, daß PRO ASYL eine starke Organisation wird, die sich auf eine Vielzahl von Mitgliedern stützt. In den letzten Jahren sind erfreulicherweise sehr viele Mitglieder dem Förderverein PRO ASYL e. V. beigetreten. Dies ist nicht nur eine wichtige finanzielle, sondern auch politische Unterstützung unserer Arbeit. Die Zahl der Mitglieder hat sich wie folgt entwickelt:

c 1. Januar 1994: 2.390 Mitglieder

c 1. Januar 1995: 3.490 Mitglieder

c 1. Januar 1996: 5.030 Mitglieder

c 1. Januar 1997: 6.200 Mitglieder

c 1. Januar 1998: 7.200 Mitglieder Die Unterstützung durch unsere Mitglieder, Spenderinnen und Spender ist gerade angesichts der schwierigen sozialen Situation in Deutschland von besonderer Bedeutung. Sie erlaubt uns, unabhängig durch Zuschüsse der öffentlichen Hand für die Rechte bedrohter Menschen einzutreten. Für diese großartige Unterstützung bedanken wir uns

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Dr. Jürgen Micksch Vorsitzender

Jost Hess Schatzmeister

Sigrid Ebritsch Beisitzerin

Siegfried Müller Beisitzer

Förderverein PRO ASYL e. V. · Postfach 160624 · 60069 Frankfurt/ M. Telefon: 069/ 230688 · Fax: 069/ 230650

internet: http:// www. proasyl. de e- mail: proasyl@ proasyl. de Spendenkonto- Nr. 8047300 · Bank für Sozialwirtschaft Köln · BLZ 370 205 00

PROASYL Förderverein PROASYL e. V.