PRO ASYL aktuell:

Unabhängige Rechtsberatung im Flughafenverfahren Vom Bundesverfassungsgericht gefordert, von PRO ASYL realisiert
Bundesinnenministerium scheint nun einzulenken

Vor zwei Jahren bereits hat das Bundesverfassungsgericht sie gefordert: eine unabhängige Rechtsberatung für Flüchtlinge im Flughafenverfahren. Zwei Jahre lang hat der Bundesinnenminister die Umsetzung des Richterspruchs verzögert. Seit Anfang Februar hat PRO ASYL nun solch eine Rechtsberatung mit über 60 Anwältinnen und Anwälten modellhaft in Frankfurt realisiert. Rund 100.000,- DM haben wir hierfür von Februar bis April ausgegeben.

Nur dank der Unterstützung durch unsere Fördermitglieder, Spenderinnen und Spender war dies möglich. PRO ASYL hat Druck gemacht:

durch Lobbyarbeit im Bundestag

durch die Einschaltung europäischer Gremien: Das dem Bundesinnenminister unterstellte Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat sich nämlich die bislang nicht existierende Rechtsberatung im Rahmen eines Projektes von der Europäischen Union mit rund 280.000,- DM finanzieren lassen.

durch intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

durch finanzielle Zusagen an den Deutschen Anwaltsverein, die in einem unabhängigen Raum anfallenden laufenden Kosten zu tragen.

Nach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins soll das Bundesinnenministerium eingelenkt haben. Für Frankfurt soll ein Rahmenvertrag mit dem Frankfurter Anwaltsverein abgeschlossen werden. Dieser Vertrag soll auf andere Flughäfen übertragen werden.

Entscheidend ist, daß der Bundesinnenminister in dem Vertragsentwurf zugesteht, daß die Beratung auch die Einlegung der Rechtsmittel umfassen kann. Die Tätigkeit der Anwälte geht damit – wie von uns gefordert – über die bloße Chancenkalkulation hinaus.

Allerdings besteht das BMI darauf, daß diese Rechtsberatung vom Bundesgrenzschutz organisiert wird und in den Räumen des BGS stattfindet. Solch eine Rechtsberatung wäre nicht unabhängig. Sie war deshalb für Anwaltschaft und PRO ASYL nicht akzeptabel. Der Bundesinnenminister hat inzwischen allerdings zugestanden, daß die Rechtsberatung nicht nur in einem

Raum des BGS, sondern auch in einem Raum des kirchlichen Flughafensozialdienstes durchgeführt werden darf. Allerdings dürfe dies den Bund nichts kosten.

Deshalb hat der Vorstand des Fördervereins PRO ASYL e. V. entschieden, die Kosten für Computer, Telefon- und Telefaxgeräte sowie laufende Telefon- und Telefaxkosten, die durch solch eine unabhängige Rechtsberatung entstehen, zu übernehmen. Wir müssen im Jahr 1998 mit weiteren 20.000,- DM an Kosten rechnen. Wir halten es eigentlich für inakzeptabel, daß die technischen Mittel für die unabhängige Rechtsberatung nur unter dem Dach des Bundesgrenzschutzes kostenlos vom Bund zur Verfügung gestellt werden. An der trotzköpfigen Haltung des Bundesinnenministers sollte eine unabhängige Rechtsberatung jedoch nicht scheitern.

Allerdings hat der Bundesinnenminister im April die Vertragsunterzeichnung Woche für Woche aus nicht nachvollziehbaren Gründen hinausgezögert. Nach den letzten uns vorliegenden Informationen ist die Unterzeichnung nun erneut für Mitte Mai geplant. Sollte dies zutreffen, dann könnte die Rechtsberatung auf Vertragsbasis am 1. Juni 1998 endlich beginnen. PRO ASYL wird die Ereignisse weiter verfolgen, mit dem öffentlichen Drängen auf ein Ergebnis nicht nachlassen und auch weiterhin Flüchtlinge im Flughafenverfahren unterstützen, bis schließlich die vom Verfassungsgericht geforderte Rechtsberatung umgesetzt ist.

Mutter und Kind fast 6 Monate in gefängnisähnlicher Unterbringung PRO ASYL erreicht humanitäre Lösung

W ir haben viele Anfragen erhalten, was aus der eritreischen Mutter und ihrem Kind geworden ist,

über die wir in unserem letzten Rundschreiben berichtet haben. Sie erinnern sich: Frau N. und ihr Sohn wollten aus dem Sudan nach England weiterfliehen, wo Frau N. s Ehemann mit einem Flüchtlingsstatus lebt.

Niemand hatte Frau N. im Frankfurter Flughafentransit gesagt, daß sie nach der Dubliner Konvention das Recht gehabt hätte zu beantragen, daß ihr Asylverfahren im Zufluchtsland ihres Ehemannes verhandelt wird. Auf zweifelhafter Rechtsgrundlage hatte statt dessen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Deutschland negativ entschieden. Zurückschiebungsversuche in den Sudan scheiterten.

Fast 6 Monate hielten sich Frau N. und ihr Sohn im Transit des Frankfurter Flughafens unter immer unerträglicher werdenden Bedingungen auf. Die Räume sind gefängnisähnlich. Es existieren keine kindgerechten Unterbringungsräume. Die Fenster sind nicht zu öffnen. Einmal täglich werden die Flüchtlinge mit einem Bus auf eine Wiese am Rande des Rollfeldes zum Freigang gebracht.

PRO ASYL wandte sich an Angeordnete des Deutschen Bundestages, dieser haftähnlichen Unterbringung auf unabsehbare Dauer ein Ende zu setzen, und appellierte ebenfalls an den Bundesinnenminister. Erwogen wurde auch, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Die Bemühungen führten schließlich zum Erfolg: Nach fast einem halben Jahr Haft dürfen Frau N. und ihr Sohn nach Deutschland einreisen. Großbritannien hat sich bereit erklärt, die beiden zu übernehmen, so daß das Asylverfahren in England durchgeführt werden kann.

Im übrigen scheint es zur Zeit so, als habe der Bundesinnenminister aus dem Fall Lehren für vergleichbare Fälle gezogen. In einigen Fällen jedenfalls wurden Asylsuchende inzwischen auf der Basis der Dubliner Konvention auf eigenen Wunsch in andere Staaten weitergeleitet, wo enge Familienangehörige leben.

Fazit

So froh wir darüber sind, daß es uns in Einzelfällen immer wieder gelingt zu helfen, und nun die unabhängige

Rechtsberatung am Flughafen fast durchgesetzt ist: Es reicht nicht aus. Allzuoft scheitern Flüchtlinge, die gute Gründe haben und von einem erfahrenen Anwalt im Flughafenverfahren unterstützt werden, am Verwaltungsgericht: Nur ein einzelner Richter entscheidet, ohne den Flüchtling je gesehen zu haben, über sein Schicksal. Nach der Karlsruher Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Verfassungsbeschwerden nur noch in seltenen Fällen erfolgreich. Zurecht hatte eine Minderheit der Verfassungsrichter kritisiert, daß »der Exekutive freie Hand eingeräumt und das Bundesverfassungsgericht insoweit seiner grundrechtsgewährleistenden Funktion beraubt« werden würde. Karlsruhe hat entschieden, was rechtens ist, nicht jedoch, was rechtlich möglich ist. Ein neuer Bundestag kann auch ohne Grundgesetzänderung Elemente des Asylrechts ändern.

PRO ASYL setzt sich dafür ein, daß verfolgte Menschen in Deutschland wieder Schutz finden. Deshalb haben wir konkrete Vorschläge erarbeitet, wie eine neue Bundesregierung und ein neuer Bundestag das Asylrecht verbessern können. Im Zentrum unserer Forderungen steht: Die internationale Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention müssen auch in Deutschland uneingeschränkt zur Anwendung kommen. Unsere »Mindestanforderungen an ein neues Asylrecht« können Sie gerne bei uns anfordern.

Wir wissen es: Die Stimmung für Änderungen im Asylrecht ist alles andere als günstig. Uns steht nach dem Erfolg der DVU in Sachsen- Anhalt ein harter Wahlkampf auf dem Rücken der Flüchtlinge bevor. Um so wichtiger ist es, daß Sie vor Ort aktiv werden. Die Bundestagswahl findet zeitgleich mit dem Beginn der bundesweiten Woche der ausländischen Mitbürger / Interkulturellen Woche am 27. September 1998 statt. Der Tag des Flüchtlings ist in diesem Jahr am 2. Oktober. PRO ASYL ruft dazu auf, nicht erst am Tag des Flüchtlings, sondern möglichst noch vor der Bundestagswahl Veranstaltungen durchzuführen. Unsere Bitten:

Tragen Sie unsere Mindestanforderungen an die Bundestagskandidatinnen und -kandidaten aus Ihrem Wahlkreis heran.

Konfrontieren Sie die Politikerinnen und Politiker mit konkreten Einzelschicksalen. Unsere Forderungen erhalten dadurch ein größeres Gewicht.

Werden Sie aktiv, wenn im Bundestagswahlkampf Stimmung gegen Ausländerinnen, Ausländer und Asylsuchende gemacht wird. Schreiben Sie Protestbriefe an die Parteien. Solche Briefe sind nicht wirkungslos. Intern werden Sie sorgfältig ausgewertet.

Unterstützen Sie auch weiterhin unsere Arbeit.

Förderverein PRO ASYL e. V. Postfach 160624 · 60069 Frankfurt/ M. Telefon: 069/ 230688 · Fax: 069/ 230650

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Veröffentlicht im Mai 1998
Spendenkonto- Nr. 8047300 Bank für Sozialwirtschaft Köln · BLZ 370 205 00

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