PRO ASYL Brief

Frankfurt/M., den 19.4. 1999

PRO ASYl fordert die von Rot-Grün versprochene "Altfallregelung"
Kosovo-Albaner nicht ausschließen!

Liebe Surferin, lieber Surfer,

immer wieder werden Flüchtlinge, die schon seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ihre neue Heimat gefunden haben, erneut ins Ungewisse gestürzt.

Einige Beispiele:

n Seit April 1988 lebt Herr K. aus dem Kosovo mit seiner Frau in Deutschland. Zwei der drei Kinder wurden in Deutschland geboren. Ihr Asylantrag wurde als „unbegründet" abgelehnt: Die vorgetragenen Verfolgungen würden das übliche Maß an Schikanen nicht übersteigen.
Unfaßbar angesichts der aktuellen Situation: Noch im Februar 1999 sah der Hessische Verwaltungsgerichtshof keine extreme Gefährdung für Leib und Leben. Zwar habe es im Kosovo zahlreiche Übergriffe gegeben, ein „staatliches Programm mit der Ziel physischer Vernichtung oder gewaltsamer Vertreibung" der Kosovo-Albaner sei jedoch nicht erkennbar. Aber nicht nur die Gerichte, auch Innenminister wollen Kosovo-Albaner nicht schützen: Von der versprochenen Altfallregelung sollen sie ausgeschlossen werden.

n Herr Z., koptischer Christ aus Ägypten, floh im Mai 1990 in die Bundesrepublik Deutschland. Seit 9 Jahren hat er seine Frau nicht gesehen. Das zuständige Verwaltungsgericht erkannte zwar Abschiebungshindernisse, verweigerte jedoch die Anerkennung als politisch Verfolgter. Seit Mai 1991 arbeitet Herr Z. und kommt selbst für seinen Lebensunterhalt auf. Doch seine Frau darf nicht zu ihm nach Deutschland. Kommt die versprochene Altfallregelung, erhält Herr Z. eine Aufenthaltsbefugnis; der Familiennachzug ist dann möglich.

n Familie A.: Das kurdische Ehepaar A. floh bereits vor mehr als 10 Jahren aus der Türkei nach Deutschland. Im Laufe der Jahre kamen zwei Kinder zur Welt und das Ehepaar fand Arbeit und Wohnung. Mittlerweile gehen die Kinder in Deutschland zur Schule. Aufgrund eines Verfahrensfehlers ihres Rechtsanwaltes wurde der Asylantrag der Familie rechtskräftig abgelehnt. Ergebnis: Die Ausländerbehörde spricht seit Monaten nur noch kurzfristige Duldungen aus, Herr und Frau A. verloren infolgedessen beide ihre Arbeit. Die erfolgreich integrierte Familie ist mittlerweile von Sozialhilfe abhängig und dies wird wiederum als Grund für eine drohende Abschiebung herangezogen. Ein Teufelskreis.

So verschieden sie auch sein mögen – diese beispielhaften Fälle zeigen, daß Flüchtlingen, die sich seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befinden, dringend durch eine „Altfallregelung" geholfen werden muß. Es kann nicht sein, daß erfolgreiche Integrations- und Lebensleistungen von Asylsuchenden immer wieder zunichte gemacht werden. Es kann nicht hingenommen werden, daß Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo wie auch aus Bosnien von einer Altfallregelung generell ausgeschlossen werden.

Von der rot-grünen Koalition wurde nach der Bundestagswahl eine „Altfallregelung" versprochen. Doch die Innenminister einiger Länder blockieren. Wir fordern deshalb die rot-grüne Regierungskoalition auf, durch eine Änderung des Ausländergesetzes die Altfallregelung auf den Weg zu bringen: Wer länger als 5 Jahre in Deutschland lebt, muß eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. (Weitere Hintergrundinformationen)

Jetzt hilft nur noch eines: öffentlicher Druck durch engagierte Bürgerinnen und Bürger, um diesem Mißstand ein Ende zu machen. Es geht darum, daß die rot-grüne Regierung ihre Koalitionsvereinbarung einhält.

An dieser Stelle sind Sie gefragt: Senden Sie  Postkarten mit unserer Forderung nach einer Aufenthaltsbefugnis an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Zuletzt noch ein Appell in eigener Sache: PRO ASYL kann nur deshalb für die Rechte von Flüchtlingen eintreten, weil wir politisch und finanziell unabhängig sind. Ohne die Unterstützung von Fördermitgliedern sowie Spenderinnen und Spendern wäre dies unmöglich.

Daher bitten wir Sie: Helfen Sie uns durch eine Spende oder Ihre Fördermitgliedschaft. Denn gerade jetzt brauchen Flüchtlinge in unserem Land dringend Unterstützung durch Menschen, die ohne Wenn und Aber für ihre Rechte einstehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

    Günter Burkhardt
    Geschäftsführer

PS: Am 23. Mai wird das Grundgesetz der Bundesrepublik 50 Jahre alt. Unter dem Motto Die einen feiern, die anderen werden abgeschoben" ruft PRO ASYL deshalb dazu auf, zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes aktiv zu werden. Dazu hat PRO ASYL zwei Plakate veröffentlicht, die bestellt werden können.

 

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