Frankfurt/M., den 19.4. 1999
PRO ASYl fordert die von Rot-Grün versprochene
"Altfallregelung"
Kosovo-Albaner nicht ausschließen!
Liebe Surferin, lieber Surfer,
immer wieder werden Flüchtlinge, die schon seit vielen Jahren in
der Bundesrepublik Deutschland ihre neue Heimat gefunden haben, erneut ins Ungewisse
gestürzt.
Einige Beispiele:
n Seit April 1988 lebt Herr K. aus dem Kosovo
mit seiner Frau in Deutschland. Zwei der drei Kinder wurden in Deutschland geboren. Ihr
Asylantrag wurde als unbegründet" abgelehnt: Die vorgetragenen Verfolgungen
würden das übliche Maß an Schikanen nicht übersteigen.
Unfaßbar angesichts der aktuellen Situation: Noch im Februar 1999 sah der Hessische
Verwaltungsgerichtshof keine extreme Gefährdung für Leib und Leben. Zwar habe es im
Kosovo zahlreiche Übergriffe gegeben, ein staatliches Programm mit der Ziel
physischer Vernichtung oder gewaltsamer Vertreibung" der Kosovo-Albaner sei jedoch
nicht erkennbar. Aber nicht nur die Gerichte, auch Innenminister wollen Kosovo-Albaner
nicht schützen: Von der versprochenen Altfallregelung sollen sie ausgeschlossen werden.
n Herr Z., koptischer Christ aus Ägypten,
floh im Mai 1990 in die Bundesrepublik Deutschland. Seit 9 Jahren hat er seine Frau nicht
gesehen. Das zuständige Verwaltungsgericht erkannte zwar Abschiebungshindernisse,
verweigerte jedoch die Anerkennung als politisch Verfolgter. Seit Mai 1991 arbeitet Herr
Z. und kommt selbst für seinen Lebensunterhalt auf. Doch seine Frau darf nicht zu ihm
nach Deutschland. Kommt die versprochene Altfallregelung, erhält Herr Z. eine
Aufenthaltsbefugnis; der Familiennachzug ist dann möglich.
n Familie A.: Das kurdische Ehepaar A. floh
bereits vor mehr als 10 Jahren aus der Türkei nach Deutschland. Im Laufe der Jahre kamen
zwei Kinder zur Welt und das Ehepaar fand Arbeit und Wohnung. Mittlerweile gehen die
Kinder in Deutschland zur Schule. Aufgrund eines Verfahrensfehlers ihres Rechtsanwaltes
wurde der Asylantrag der Familie rechtskräftig abgelehnt. Ergebnis: Die
Ausländerbehörde spricht seit Monaten nur noch kurzfristige Duldungen aus, Herr und Frau
A. verloren infolgedessen beide ihre Arbeit. Die erfolgreich integrierte Familie ist
mittlerweile von Sozialhilfe abhängig und dies wird wiederum als Grund für eine drohende
Abschiebung herangezogen. Ein Teufelskreis.
So verschieden sie auch sein mögen diese beispielhaften Fälle zeigen, daß
Flüchtlingen, die sich seit vielen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befinden,
dringend durch eine Altfallregelung" geholfen werden muß. Es kann nicht sein,
daß erfolgreiche Integrations- und Lebensleistungen von Asylsuchenden immer wieder
zunichte gemacht werden. Es kann nicht hingenommen werden, daß Kriegsflüchtlinge aus dem
Kosovo wie auch aus Bosnien von einer Altfallregelung generell ausgeschlossen werden.
Von der rot-grünen Koalition wurde nach der
Bundestagswahl eine Altfallregelung" versprochen. Doch die Innenminister
einiger Länder blockieren. Wir fordern deshalb die rot-grüne Regierungskoalition auf,
durch eine Änderung des Ausländergesetzes die Altfallregelung auf den Weg zu bringen:
Wer länger als 5 Jahre in Deutschland lebt, muß eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. (Weitere Hintergrundinformationen)
Jetzt hilft nur noch eines: öffentlicher Druck durch engagierte Bürgerinnen und
Bürger, um diesem Mißstand ein Ende zu machen. Es geht darum, daß die rot-grüne
Regierung ihre Koalitionsvereinbarung einhält.
An dieser Stelle sind Sie gefragt: Senden Sie Postkarten mit unserer Forderung nach einer Aufenthaltsbefugnis an
die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Zuletzt noch ein Appell in eigener Sache: PRO ASYL kann nur deshalb für die Rechte von
Flüchtlingen eintreten, weil wir politisch und finanziell unabhängig sind. Ohne die
Unterstützung von Fördermitgliedern sowie Spenderinnen und Spendern wäre dies
unmöglich.
Daher bitten wir Sie: Helfen Sie uns durch eine Spende oder Ihre Fördermitgliedschaft.
Denn gerade jetzt brauchen Flüchtlinge in unserem Land dringend Unterstützung durch
Menschen, die ohne Wenn und Aber für ihre Rechte einstehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
 
Günter Burkhardt
Geschäftsführer
PS: Am 23. Mai wird das Grundgesetz der Bundesrepublik 50 Jahre alt. Unter dem
Motto Die einen feiern, die anderen werden abgeschoben"
ruft PRO ASYL deshalb dazu auf, zum 50. Jahrestag des Grundgesetzes aktiv zu werden. Dazu
hat PRO ASYL zwei Plakate veröffentlicht, die bestellt
werden können.

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