PRO ASYL Press Release - Presseerklärung
(partially translated)

Press release

Presseerklärung

9 November 1999
9. November 1999
Home Secretary‘s abuse with the abuse
PRO ASYL: Home Secretary tries to manipulate public opinion with wrong figures
Otto Schilys Missbrauch mit dem Missbrauch
PRO ASYL: Bundesinnenminister macht mit falschen Zahlen Stimmung



The Nation-wide Human Rights Organisation for Refugees PRO ASYL reproaches the Federal Minister of the Interior Schily, that he attempts to manipulate public opinion against refugees with wrong figures and demagogic assertions. His assertion, that the German asylum law needs further revision for the reason, that 97% of the asylum applicants in Germany would be economic refugees, doesn‘t withstand more exact examination.

The facts: From January to October 1999 3,48% of the asylum applicants have been recognised as persons entitled to asylum according to the article 16 a Basic Law. Further 5,17% have been recognised according to § 51 Sec. 1 Aliens Act (so called Little Asylum), also for reasons of race, religion, nationality, membership of a particular social group or political opinion. Thus the refugee status is already determined by the Federal Office for the Recognition of Foreign Refugees in 8,65% of the decided cases.

Protection from Deportation according to § 53 Aliens Act was granted to 1,76% of the asylum applicants. Protection from Deportation according to § 53 Aliens Act applies among other things in cases, in which torture and human rights violations are concretely threatening, in which persons by a deportation would be extremely endangered or in single cases are threatened with execution of death penalty. Protected under § 53 Aliens Act are also persons, which are entitled to protection according to the European Convention on Human Rights and Fundamental Freedoms. So notwithstanding a restrictive legal interpretation already 10% of all applicants remain in Germany on the basis of decisions of the Federal Office.

Nation-wide current statistics, how many refugees finally win their cases at courts relating to their recognition or protection against deportation, are not available. Experts however suppose, that the mentioned quotas almost double by decisions of administrative courts.

But also the conclusion, that the still remaining four fifths of all asylum-seekers, which are refused, would be economic refugees , is wrong. Already the list of the main countries of origin of refugees shows, that the large majority comes from states, in which war, civil war, political persecution and grave human rights violations are on the agenda.

So in the period of January 1st to October 31st, 1999 arrived some 36% of the asylum-seekers from the Federal Republic of Yugoslavia, at first predominantly Kosovo-Albanians, in the last time Roma and other minorities. If one takes the Federal Minister of the Exterior Mr. Fischer and the Federal Minister of Defence Mr. Scharping during the Kosovo war at their words, then the large part of these people are victims of ethnic cleansing. Following the Home Secretary, one has to add them to the economic refugees, otherwise his calculation doesn't work out.

Just as little you can name 3.533 asylum-seekers from Afghanistan economic refugees only for the reason, that our asylum law leaves them no chance. They are predominantly victims of a jurisdiction, which – notwithstanding the intention of the 1951 Geneva Convention – doesn’t accept non-state persecution as sufficient for recognition.

Frankfurter Rundschau 10.11.
Statistiken 1998

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL wirft Bundesinnenminister Schily vor, mit falschen Zahlen und demagogischen Behauptungen Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen. Seine Behauptung, das deutsche Asylrecht bedürfe weiterer Überprüfung, weil 97% der Asylantragsteller in Deutschland Wirtschaftsflüchtlinge seien, hält genauerer Betrachtung nicht Stand.

Die Fakten: Von Januar bis Oktober 1999 wurden 3,48% der Asylantragsteller als Asylberechtigte im Sinne des Artikels 16 a Grundgesetz anerkannt. Weitere 5,17% erhielten eine Anerkennung nach § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (sog. Kleines Asyl). Diese Personen sind damit als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, also wegen einer Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung, anerkannt worden. Die Flüchtlingseigenschaft wurde damit bereits vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in 8,65% der entschiedenen Fälle festgestellt.

Abschiebungsschutz nach § 53 Ausländergesetz wurde 1,76% der Asylantragsteller zugestanden. Der Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG betrifft u.a. Fälle, in denen konkret Folter und menschenrechtswidrige Behandlung droht, in denen Menschen durch eine Abschiebung in eine extreme Gefährdungslage versetzt würden oder denen gar im Einzelfall die Vollstreckung der Todesstrafe droht. Unter den von § 53 AuslG Geschützten sind auch Personen, denen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Schutz zu gewähren ist. Trotz restriktiver Rechtsauslegung verbleiben also etwa 10% aller Antragsteller bereits auf der Basis einer Bundesamtsentscheidung in Deutschland.

Bundesweite aktuelle Statistiken, wie viele Flüchtlinge sich schließlich eine Asyl-anerkennung oder einen Abschiebungsschutz bei Gericht erstreiten, liegen nicht vor. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass sich die genannten Quoten durch Verwaltungsgerichtsentscheidungen fast verdoppeln.

Aber auch der Schluss, bei den dann noch verbleibenden vier Fünfteln aller Asyl-antragsteller, deren Anträge erfolglos bleiben, handele es sich um Wirtschaftsflüchtlinge, ist falsch. Bereits die Liste der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen zeigt, dass die große Mehrheit aus Staaten kommt, in denen Krieg, Bürgerkrieg, politische Verfolgung und massive Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind.

So kamen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 1999 etwa 36% der Asyl-antragsteller aus der Bundesrepublik Jugoslawien, zunächst überwiegend Kosovo-Albaner, in der letzten Zeit Roma und andere Minderheiten. Nimmt man Bundesaußenminister Fischer und Bundesverteidigungsminister Scharping während des Kosovo-Krieges beim Wort, dann handelt es sich beim Großteil dieser Menschen um Opfer ethnischer Säuberungen, folgt man dem Bundesinnenminister, wird man sie den Wirtschaftsflüchtlingen zuschlagen müssen, weil sonst seine Rechnung nicht aufgeht.

Genauso wenig lassen sich 3.533 Asylantragsteller aus Afghanistan nur deswegen, weil ihnen unser Asylrecht keine Chance gibt, als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnen. Sie fallen überwiegend einer Rechtsprechung zum Opfer, die – abweichend von der Intention der Genfer Flüchtlingskonvention – nichtstaatliche Verfolgung nicht als asylrelevant anerkennt.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten kritisiert PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann den Bundesinnenminister: "Schily schickt den Opfern eines restriktiven Asylrechts, die den benötigten Schutz großenteils nicht erhalten, noch seinen Spott hinterher, indem er sie als Wirtschaftsflüchtlinge diffamiert. Bereits die Statistiken seines Hauses belegen, dass seine Behauptungen falsch sind. Da er wider besseres Wissen handelt, muss er sich vorhalten lassen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu schüren."

 

Hinweis: Weitere Statistiken finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unter www.bafl.de. Oberster Dienstherr: Bundesinnenminister Schily.


Berliner Zeitung 08.11.1999: Politik

"Ich lasse mir das Denken nicht verbieten"

Innenminister Otto Schily (SPD) über das Asylrecht, Kinderrechte und unterschiedliche rot-grüne Akzente

Innenminister Otto Schily (SPD) führt sein Ressort mit fester Hand. Über seine Positionen in der Asyl- und Ausländerpolitik sprach Matthias Krupa mit dem Minister.

Berliner Zeitung: Herr Schily, Sie haben neulich gefordert, dass sich das Asylrecht "stärker an moralischen Maßstäben als an juristischen Klauseln" orientieren soll. Was haben Sie damit gemeint?

Otto Schily: Es gibt in Europa eine Debatte über die Harmonisierung des Asylrechts. Und es ist eine Illusion zu glauben, dass andere Staaten unser Asylrecht einfach übernehmen werden. Außerdem muss man prüfen, ob die Zielgenauigkeit von Asylentscheidungen mit unserem System noch gewährleistet ist. Jedes Jahr kommen etwa 100 000 Flüchtlinge nach Deutschland. Davon sind nur drei Prozent asylwürdig. Der Rest sind Wirtschaftsflüchtlinge. Da darf man wohl die Frage stellen, ob unser System besonders effizient ist.

Wie soll ein europäisches Asylrecht aussehen? Die Grünen fürchten, Sie wollten den individuellen Rechtsanspruch auf Asyl aufgeben.

Diese Frage lässt sich nicht über Nacht lösen. Dafür ist sie viel zu emotional belastet. Aber wir sollten uns nicht durch ideologische Vorurteile den Blick auf die Realität versperren. Ich lasse mir jedenfalls das Denken nicht verbieten.

Die CDU hat Ihnen applaudiert und fordert nun, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen. Einverstanden?

Wir wollen auch bei den Leistungen eine Harmonisierung in der EU. Aber das heißt ja nicht, dass wir uns auf den niedrigsten Standard verständigen müssen.

Hessen und Baden-Württemberg wollen Asylbewerbern den Anspruch auf Sozialhilfe streichen.

Wir haben schon in der vergangenen Legislaturperiode eine Absenkung der Bezüge beschlossen. Ich sehe daher zurzeit keinen gesetzlichen Änderungsbedarf.

Im Koalitionsvertrag haben Sie sich mit den Grünen verständigt, das Flughafenverfahren zu überprüfen. Mit welchem Ergebnis?

Wir haben festgestellt, dass die Unterbringung der Flüchtlinge am Frankfurter Flughafen unzulänglich ist und werden diese Situation verbessern.

Die Grünen würden das Flughafenverfahren am liebsten abschaffen.

Das Flughafenverfahren ist notwendig, um zu verhindern, dass Flüchtlinge illegal nach Deutschland einreisen. Das gilt auch für Minderjährige. Lebensalter ist kein Einreisevisum. Nur weil jemand keine 18 Jahre alt ist, hat er nicht automatisch ein Einreiserecht.

Vor zehn Jahren haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention beschlossen. Die alte Regierung hat 1992 einen Vorbehalt gegen diese Konvention beschlossen. Werden Sie diesen Vorbehalt aufheben?

Nein, dieser Vorbehalt bleibt bestehen. Ich verstehe die Vorwürfe nicht. Wodurch werden denn durch diesen Vorbehalt Kinderrechte verletzt?

Unicef klagt, dass 220 000 Flüchtlingskinder, die in Deutschland geduldet werden, nur beschränkten Zugang zur Schulbildung haben.

Wenn wir das anders handhaben würden, hätte das für Flüchtlinge neue Anreize zur Folge. Es spräche sich schnell herum: Wir müssen es nur schaffen, über die Grenze zu kommen, dann nehmen wir an allen Segnungen der Bundesrepublik Deutschland teil inklusive der Bildungseinrichtungen. Wie wollen Sie den Zustrom von Flüchtlingen dann überhaupt noch steuern?

Sie wollen noch in diesem Jahr Flüchtlinge aus dem Kosovo abschieben. Dort beginnt der Winter. Haben Sie gar kein Mitleid?

Es geht nicht um Mitleid. Wir setzen nach wie vor in erster Linie auf freiwillige Rückkehr. Aber die Lage im Kosovo hat sich besser entwickelt, als wir es erwartet haben. Mehr als 800 000 Menschen sind bereits aus Mazedonien und Albanien in den Kosovo zurückgekehrt. Es ist daher albern zu behaupten, dass die Lage dort destabilisiert würde, wenn wir ein paar hundert Flüchtlinge zwangsweise zurückführen. Im Übrigen habe ich auch Mitleid für Menschen, die Opfer von Verbrechen geworden sind.

Heißt das, Sie wollen ausschließlich Straftäter abschieben?

Nein. Wir werden auch Flüchtlinge, die jetzt erst neu aus dem Kosovo hierher kommen, zurückführen. Darüber bin ich mir auch mit dem UNHCR einig.

Die Regierung will auf der kommenden Innenministerkonferenz eine Altfallregelung für Flüchtlinge, die schon lange in Deutschland leben, durchsetzen. Mit welchem Ziel?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder man setzt einen Stichtag fest, zum Beispiel den 1. Juli 1993, und sagt: Eine Anzahl von Flüchtlingen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die seit diesem Zeitpunkt bei uns sind, erhalten ein Aufenthaltsrecht. Oder man beschränkt eine solche Regelung auf bestimmte Gruppen. Ich bin für eine großzügige Handhabung und neige daher eher zu einer Stichtagsregelung.

Die CDU-geführten Länder sind gegen eine Altfallregelung.

Die Chancen für eine Einigung auf der Innenministerkonferenz sind tatsächlich gering. Wenn wir uns nicht verständigen können, wird die Regierung einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen und dafür im Bundesrat werben.

Streit gibt es auch über die Verwaltungsvorschriften zum Staatsbürgerschaftsrecht. Bayern und Baden-Württemberg behaupten, Sie wollten die doppelte Staatsbürgerschaft durch die Hintertür einführen.

Das ist schlichter Unsinn. Im Gesetz steht nach wie vor, dass Mehrstaatigkeit im Grundsatz vermieden werden soll. Mit den Verwaltungsvorschriften wird nur die Umsetzung des Gesetzes geregelt. Ich plädiere dafür, diese Vorschriften so knapp wie möglich zu halten.

Sie waren einmal Mitglied der Grünen. Mitunter hat man den Eindruck, dass Sie den Koalitionspartner gezielt provozieren.

Ich habe ein völlig unproblematisches Verhältnis zu den Grünen. Wer es als Provokation empfindet, dass ich eine realitätstüchtige Politik vertrete und Glaubenssätzen abgeneigt bin, dem kann ich auch nicht helfen. Ich respektiere, dass wir in der Koalition zum Teil unterschiedliche Akzente setzen. Außerdem haben die Grünen jederzeit die Möglichkeit, mich von ihrer Position zu überzeugen: Wer die besseren Argumente hat, hat bei mir immer eine Chance.

Frankfurter Rundschau vom 10. November 1999

Tricks mit den Asylzahlen

Im Hintergrund: Statistiken seiner eigenen Behörde widerlegen Schily

Von Pitt von Bebenburg (Frankfurt a. M.)

In der Asyldebatte wird kräftig mit Zahlen getrickst. Sind 97 Prozent der Asylbewerber "Wirtschaftsflüchtlinge", wie Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) behauptet? Ist Deutschland Hauptziel der Elendsflüchtlinge in aller Welt? Die Zahlen sprechen eine andere Sprache.

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge untersteht dem Bundesinnenministerium von Schily. Doch die Statistiken der Behörde, die im Internet nachzulesen sind (www.bafl.de), widersprechen den Worten des Ministers deutlich. Dieser behauptet, von den Flüchtlingen, die nach Deutschland kämen, seien "nur drei Prozent asylwürdig. Der Rest sind Wirtschaftsflüchtlinge."

Nach den amtlichen Zahlen betrug die Anerkennungsquote innerhalb der ersten zehn Monate dieses Jahres 3,48 Prozent. Darüber hinaus zählt das Bundesamt weitere Gruppen auf, die schutzbedürftig sind und bleiben dürfen. Das so genannte "kleine Asyl" nach Paragraf 51 des Ausländergesetzes, der das Abschiebungsverbot nach der Genfer Flüchtlingskonvention umsetzt, erhielten 5,17 Prozent der Asylbewerber. Weiteren 1,76 Prozent der Antragsteller billigten die Beamten ein Bleiberecht nach Paragraf 53 des Ausländergesetzes zu; dabei geht es um Menschen, denen Folter, Todesstrafe, unmenschliche Strafen oder konkrete Gefahren für Leib und Leben drohen. Alles in allem attestierte also bereits das Bundesamt mehr als zehn Prozent der Asylbewerber, dass ihnen in Deutschland Schutz vor Verfolgung zusteht. Dabei ist noch nicht erfasst, wie viele Flüchtlinge zu Unrecht durch das Behörden-Raster gefallen sind und sich ihr Bleiberecht vor Gericht erstritten haben. Fachleute gingen davon aus, dass sich die Quoten dadurch "fast verdoppeln", berichtet Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann.

Pro Asyl lenkt das Augenmerk auch auf die Liste der Herkunftsländer: Die mit Abstand größte Gruppe von Flüchtlingen in diesem Jahr stammt aus Jugoslawien (siehe Grafik) - das waren erst Kosovo-Albaner und sind jetzt Roma und Angehörige anderer Minderheiten. Diese seien ja auch nach Ansicht der Bundesregierung Opfer ethnisch bedingter Verfolgung, hebt Kauffmann hervor - und eben keine "Wirtschaftsflüchtlinge". Eine weitere große Gruppe seien Afghanen, die häufig Opfer nichtstaatlicher Verfolgung in ihrem Heimatland seien - was Deutschland nicht als asylrelevant anerkennt. Nach den Zahlen des UN-Flüchtlingskommissariats UNHCR gehört Deutschland zu den Ländern mit den meisten Asylbewerbern - in absoluten Zahlen. Setzt man die Anzahl der Schutzsuchenden ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl, entdeckt man allerdings, dass andere Länder keinen geringeren Zulauf haben. In Deutschland kommt ein Asylbewerber auf 830 Einwohner; damit liegt die Bundesrepublik an neunter Stelle in Europa. Die Schweiz (170) nimmt im Verhältnis die meisten Flüchtlinge auf, es folgen Luxemburg (250), die Niederlande (340), Belgien (460), Norwegen (520), Österreich (580), Schweden (680) und Irland (770).

Dabei beruht diese aktuellste Statistik, über die das UNHCR verfügt, auf Zahlen von 1995 - und damals kamen mit 200 000 Menschen deutlich mehr Asylbewerber nach Deutschland als heute.

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