PRO ASYL Press Release - Presseerklärung
(partially translated)
Press release
Presseerklärung
March 19, 1999
19. März 1999
Better protection for persecuted women
Schutz verfolgter Frauen verbessern
German Women Council and PRO ASYL submit
Deutscher Frauenrat und PRO ASYL übergeben
to the Deputy Chairwoman of the Federal Parliament Dr. Antje Vollmer
der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Dr. Antje Vollmer
100.000 signatures
100.000 Unterschriften


More than 100.000 people support with their signatures the demand of the German Woman Council and PRO ASYL, to provide efficient protection to persecuted women. At today's handing over of the signatures to the Deputy Chairwoman of the Federal Parliament Dr. Antje Vollmer the two organisations involved criticised, that this protection is often still refused to female refugees in Germany. Also almost half a year after the Parliamentary Elections no change of politics becomes to be seen here, although a large majority of members of the Federal Parliament has bee demanding for years corresponding improvements.

The German Women Council and PRO ASYL are criticising, that the protection of asylum and aliens law is often refused with the standard argumentation "No state - no persecution - no protection from deportation" . The amendment of administrative regulations foreseen in the Coalition Agreement wouldn't therefore be sufficient. The German Women Council and PRO ASYL call upon the legislator, too clarify in the Aliens Act, that persecution for gender specific reasons would be relevant for refugee recognition.

Especially women are affected by the practise of the Federal Office for the Recognition of Foreign Refugees and the Administrative Courts refusing any protection to victims of non-statal persecution or by defining human rights violations as private even if perpetrated by officials. Therefore it affects negatively the situation of female asylum-seekers in Germany, that the coalition negotiations haven't had any result in this point.

Die Tageszeitung vom 19.3
.

Mehr als 100.000 Menschen unterstützen mit ihrer Unterschrift die Forderung des Deutschen Frauenrates und von PRO ASYL, verfolgten Frauen in Deutschland effektiven Schutz zu gewähren. Bei der heutigen Übergabe der Unterschriften an die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Dr. Antje Vollmer kritisierten die beiden beteiligten Organisationen, daß weiblichen Flüchtlingen in Deutschland dieser Schutz nach wie vor oft verweigert werde. Auch fast ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl zeichne sich hier kein Politikwechsel ab, obwohl eine große Mehrheit von Bundestagsabgeordneten seit Jahren entsprechende Verbesserungen fordert.

Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL kritisieren, daß der asyl- bzw. ausländerrechtliche Schutz oft mit der Standardargumentation "Kein Staat - keine Verfolgung - kein Abschiebungsschutz" versagt werde. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Änderung von Verwaltungsvorschriften sei deshalb keinesfalls ausreichend. Frauenrat und PRO ASYL fordern den Gesetzgeber auf, im Ausländergesetz klarzustellen, daß eine Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen asylrechtlich relevant ist.

Frauen sind besonders betroffen von der Praxis des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte, Opfern nichtstaatlicher Verfolgung oft jedweden Schutz zu versagen oder Menschenrechtsverletzungen, selbst wenn sie von Amtspersonen begangen werden, als privat zu definieren. Deshalb wirkt es sich negativ auf die Situation asylsuchender Frauen in Deutschland aus, daß die Koalitionsverhandlungen in dieser Frage kein Ergebnis gebracht haben. Wirklich nötig gewesen wäre die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgungstatbestände im Asylverfahren. Auch unterhalb der Gesetzesebene verblieben Handlungsspielräume. Der Bundesinnenminister sei gefordert, von seiner Weisungsbefugnis gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Gebrauch zu machen und zu veranlassen, daß bei Frauen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden seien, Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 AuslG anerkannt werden.

gez. Günter Burkhardt
Geschäftsführer von PRO ASYL

gez. Dorotea Lieber
Öffentlichkeitsreferentin
des Deutschen Frauenrates

Die Tageszeitung vom 19.3. 1999

Asylgrund Frau

 Frauen, die vergewaltigt wurden oder sich der Zwangsbeschneidung durch Flucht entziehen, müssen in Deutschland Aufnahme finden. Als Schlußpunkt ihrer Kampagne "Verfolgte Frauen schützen" übergeben Frauen- und Menschenrechtsgruppen heute dem Bundestag 100.000 Unterschriften. Seit Jahren fordern sie die Berücksichtigung frauenspezifischer Fluchtgründe in Gesetzgebung und Praxis der Asylverfahren

Es geht um Intimität. Und um Politik. Frauendinge: Ein somalisches Mädchen kommt in die Pubertät, ihm wird die Scheide verstümmelt. Eine Frau in Afghanistan will einkaufen gehen. Das ist verboten. Als Strafe versuchen zwei Soldaten, sie zu vergewaltigen. Ein Mädchen in Kamerun will Abitur machen. Aber sie soll schnell unter die Haube: Man meldet sie bei der Beschneiderin an und sucht ihr einen Mann. Er ist 63 und hat bereits fünf Frauen. Asylantrag abgelehnt.

Es geht um Politik. Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht. Einige. Direkt vom Staat Verfolgte. Frauen haben doppelt Pech, denn ihre Fluchtgründe passen nicht in die gängigen Regelungen. Seit Jahren wollen Frauen- und Menschenrechtsgruppen, daß diese Gründe in den Asylverfahren berücksichtigt werden. Heute übergeben Pro Asyl und der Deutsche Frauenrat dem Bundestag 100.000 Unterschriften: "Verfolgte Frauen schützen" heißt die Kampagne. Das UNHCR, das Flüchtlingshochkomissariat der UNO, hat den deutschen Staat immer wieder darauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung hier nicht den internationalen Standards entspricht.

Was ist politische Verfolgung? Laut Genfer Flüchtlingskonvention ist es eine schwere Menschenrechtsverletzung, die jemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Rasse, einer Religion, einem Volk, einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung erleidet. Kann der Staat ihn davor nicht schützen, muß er fliehen und in einem anderen Land Asyl erhalten.

Für Menschenrechtsverletzungen an Frauen ist das ohnehin schon eine schwierige Definition: Es gibt Fälle, da erleiden sie Verfolgung, weil sie Frauen sind, nichts anderes. Frauen werden in Kriegen, in Gefängnissen oder bei Verhören vergewaltigt. In vielen Gegenden können sie sich der Zwangsbeschneidung nur durch Flucht entziehen. Widersetzten sie sich den Repressionen in islamisch geprägten Ländern wie dem Iran, Bangladesch oder Afghanistan, drohen Gewaltstrafen.

Um diese Verletzungen von Frauenrechten einzubeziehen, empfahl der UNHCR schon Mitte der achziger Jahre, Frauen als "soziale Gruppe" zu definieren, damit sie von der Genfer Konvention erfaßt werden. Kanada, die USA und Neuseeland sind dem in Richtlinien und wegweisenden Urteilen bis jetzt am weitesten gefolgt. Auch einige europäische Länder haben bestimmte Menschenrechtsverletzungen an Frauen in die Kataloge der Asylgründe aufgenommen. Deutschland nicht.

In Deutschland ist das alles weniger einfach. Die deutsche Asylrechtsprechung ist ohnehin auf staatliche Verfolgung eingeengt. Für die Fluchtgründe der Frauen zeigen die Entscheider zudem wenig Verständnis. So berichtet Pro Asyl vom Fall einer Zairerin, die nach einer Demonstration von einem Offizier mit vorgehaltener Waffe vergewaltigt wurde. Der Asylantrag wurde abgelehnt mit den Worten, der Offizier habe sich lediglich "privat belustigt", politische Verfolgung liege deshalb nicht vor.

Auch die Freiheitsberaubung in islamistisch geprägten Staaten ist für die Bundesrepublik kein Asylgrund: Eine ehemalige Lehrerin in Afghanistan konnte, da sie nicht die vorgeschriebene männliche Begleitung hatte, ihr Haus nicht mehr verlassen. Das Bundesamt bemerkt dazu trocken: "Es kann nicht Aufgabe der bundesdeutschen Asylbehörden sein, die religiösen Gebräuche und Gepflogenheiten anderer Länder zu kritisieren." Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann bringen solche Äußerungen in Rage: "Wenn unsere staatlichen demokratischen Institutionen einen solchen Standpunkt vertreten, dann heißt das: ,Duckt euch!' Das ist eine Verletzung des Prinzips, daß Verfolgte aus autoritären und antidemokratischen Systemen hier Schutz finden."

Einige Dinge haben sich durch den Druck von Frauenorganisationen geändert. Inzwischen stehen immerhin Anhörerinnen und Dolmetscherinnen zur Verfügung. Die Entscheider wurden psychologisch geschult. Dennoch steht die Rechtsgrundlage mit der engen Definition von politischer und staatlicher Verfolgung im Widerspruch zur Genfer Konvention. In Deutschland fehlen Richtlinien, die verfolgte Frauen als Angehörige einer "sozialen Gruppe" gemäß der Genfer Konvention definierten. Deutschland hat alle in diese Richtung gehenden Beschlüsse des Exekutivkomitees des UNHCR unterzeichnet, an der Praxis aber nichts geändert.

Dennoch haben sich einige Verwaltungsgerichte in den letzten Jahren vermehrt auf die internationalen Standards berufen: 1996 räumte das Magdeburger Verwaltungsgericht einer Somalierin, die vor einer Zwangsbeschneidung geflohen war, Asylrecht ein - mit der für die deutsche Rechtsprechung revolutionären Begründung, daß mittelbare Verfolgung bestehe, wenn der Staat seine Machtmittel nicht zum Schutz seiner Bürger einsetze: der Standard der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die rot-grüne Regierung will die Verwaltungsverordnungen der entsprechenden Gesetze überarbeiten. Doch muß der Bundesrat solchen Änderungen zustimmen. Und der ist in diesem Jahr ein eher unsicherer Kantonist.

Heide Oestreich


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