PRO ASYL Press Release - Presseerklärung
| Press release Presseerklärung
| After individuals have come to death in detention of the Turkish police repeatedly, the Nation-wide Human Rights Organisation for Refugees PRO ASYL warns insistently against deportations of Kurds to Turkey.
PRO ASYL points out to the German Ministers of the Interior in front of this background, that torture according to corresponding assessment of many human rights organisations in Turkey is used to a large extent and systematically. Therefore the Turkey isn't a calculable partner for agreements, in which procedures of a state under the rule of law and renunciation of torture would be assured, as proposed by the Conference of the Ministers of the Interior. Nachdem zum wiederholten Mal ein Mensch im Gewahrsam der türkischen Polizei zu Tode gekommen ist, warnt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL eindringlich vor der Abschiebung von Kurdinnen und Kurden in die Türkei.
Bei einer Pressekonferenz am 8. März 1999 haben Rechtsanwälte, die dem türkischen Menschenrechtsverein IHD bzw. der Rechtsanwaltskammer Istanbul angehören, mitgeteilt, daß der Bildungsbeauftragte der Hafenarbeitergewerkschaft LIMTER-IS und Redakteur der Zeitung DAYANISMA, Süleyman Yeter, am 7. März 1999 bei der Vernehmung durch die Terrorismusabteilung des Polizeipräsidiums Istanbul gefoltert und getötet worden ist. Entgegen der Behauptung des zuständigen Staatsanwaltes hätten zwei Rechtsanwälte Foltermale am Körper des Toten gefunden. Nach einem Bericht der Zeitung Özgür Politika sagte der an der Leichenschau beteiligte Rechtsanwalt Keles Öztürk, daß Yeter bereits anläßlich einer früheren Festnahme im Februar 1997 schwer gefoltert worden sei. Gegen die Folterer sei vor einer Strafkammer in Istanbul ein Verfahren eingeleitet worden. In diesem hätte Yeter jetzt am 9. April seine Folterer identifizieren sollen. Nach Angaben des IHD starben allein im Jahr 1998 acht Menschen unter der Folter in der Türkei.
PRO ASYL wurde inzwischen der Fall eines im Asylverfahren abgelehnten Kurden bekannt, der nach seiner Abschiebung aus Deutschland im Jahre 1996 nach der Ankunft am Flughafen zur Abteilung für Terrorismusbekämpfung überstellt wurde. Während einer 85-tägigen Haft wurde er nach seinen Angaben mehrfach schwer gefoltert. Danach wurde er zur Ableistung des Wehrdienstes in die Osttürkei geschickt. Aus Angst vor erneuter Inhaftierung flüchtete er im Jahr 1998 erneut in die Bundesrepublik. Am 17.Februar 1999 erkannte ihm das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge das sogenannte "kleine Asyl" zu. PRO ASYL weist die deutschen Innenminister vor diesem Hintergrund darauf hin, daß die Folter nach übereinstimmender Einschätzung vieler Menschenrechtsorganisationen in der Türkei in großem Umfang und systematisch angewendet wird. Die Türkei sei deshalb kein berechenbarer Partner für Abmachungen, in denen rechtsstaatliche Verfahrensweisen und der Verzicht auf Folter zugesichert würden, wie dies die Innenministerkonferenz vorgeschlagen habe.
Nach Jahrzehnten uneingelöster Versprechungen von seiten der verschiedensten türkischen Regierungen sei es unverantwortlich, Absichtserklärungen zur Abschaffung der Folter ernstzunehmen.
Hinweis: Die Übersetzung der Presseerklärung der Istanbuler Rechtsanwälte kann bei PRO ASYL unter der Fax-Nummer 069 - 230650 angefordert werden. | ||||||||||||||
