PRO ASYL Press Release - Presseerklärung
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| Press release Presseerklärung
| As "insincere and populistic" describes the Nation-wide Human Rights Organisation for Refugees PRO ASYL the refusal of the Federal Department of Employment, to carry out the legally specified adaptation of the benefits for asylum seekers to the increased costs of living and to order the suspension of the general prohibition of employment as regards the so-called Bluem Decree of May 15th, 1997.
PRO ASYL had demanded already in December 1998 a clear adaptation of the benefits for asylum seekers to the increased costs of living according to § 3 Art. 3 of the Act on Benefits for Asylum seekers at January 1st, 1999. In a letter of the Federal Department of Employment addressed to PRO ASYL it is said now, that isn't correct, that the increase would have always been "forgotten" within the past years. On the contrary the adaptation of the benefits has been checked repeatedly. However, a need for increase has been denied.
"For PRO ASYL it is incomprehensible, on which base this examination should have been carried out. The Federal Office for Statistics has stated an increase of the consumer prices for the years 1993 to 1998, which moves between 4.5% in 1993 and 0.9% in 1998. Already from this results the necessity of adaptation. Also the normal benefit rates during the period of comparison have been - although insufficiently - increased, said Heiko Kauffmann...
Just as "insincerely and populistically" acts the new Federal Government with the retention of a general prohibition of employment for asylum seekers. Although the Social Courts in Itzehoe und Lübeck have established in the meantime the illegality of the underlying Bluem decree, criticised sharply at that time by the SPD opposition, would a Socialdemocrat Department of Employment repeat the position based on prejudices of the predecessor government. "Also in the case of a withdrawal of the Bluem decree the priority of native and other privileged employees would be valid furthermore. The labour offices must check the individual case as before May 1997".
One won't be fobbed off with text modules and back intensively asylum seekers at appeals to the Social Courts within the coming months, Heiko Kauffmann continued. It cannot be accepted, that asylum-seekers are refused the work permit meanwhile regularly also for still so insignificant employment of weekly few hours. At this the reproach of "inadmissible forced labour" by the International Labour Organisation (ILO) must also anew be checked. The ILO identified in a statement of the middle eighties the German combination of a strict prohibition of employment and the obligation to public useful work allowed by Federal Social Security Act as inadmissible forced labour... Als "unaufrichtig und populistisch" bezeichnet die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Weigerung des Bundesarbeitsministeriums, die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Leistungen für Asylsuchende an die gestiegenen Lebenshaltungskosten vorzunehmen und die Aufhebung des generellen Arbeitsverbots nach dem sogenannten Blüm-Erlaß vom 15. Mai 1997 zu veranlassen.
"Damit ignoriert auch die rot-grüne Regierung - trotz anderslautender Bekundungen in der Oppositionszeit - die Ergebnisse und Verpflichtungen des UN-Weltgipfels für soziale Entwicklung Anfang März 1995 in Kopenhagen, der vor genau 4 Jahren die Gewährleistung der Teilhabe und des Zugangs besonders benachteiligter Personenkreise zum wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft zur Priorität jeder Politik erklärte", erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL.
PRO ASYL hatte bereits im Dezember 1998 eine deutliche Anpassung der Leistungen für Asylsuchende an die gestiegenen Lebenshaltungskosten nach § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. Januar 1999 gefordert. In einem Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung an PRO ASYL heißt es nun, es sei nicht zutreffend, daß die Erhöhung in den vergangenen Jahren immer "vergessen" worden sei. Die Anpassung der Leistungen sei im Gegenteil mehrfach geprüft worden. Ein Erhöhungsbedarf sei aber verneint worden.
"Für PRO ASYL ist es unerfindlich, auf welcher Basis diese Prüfung vorgenommen worden sein soll. Das statistische Bundesamt hat für die Jahre 1993 bis 1998 einen Anstieg der Verbraucherpreise festgestellt, der sich zwischen 4,5% im Jahre 1993 und 0,9% im Jahre 1998 bewegt. Schon hieraus ergibt sich die Anpassungsnotwendigkeit. Auch sind die Regelsätze der Sozialhilfe im Vergleichszeitraum - wenn auch unzureichend - erhöht worden", sagte Heiko Kauffmann.
In der Praxis bedeute dies, daß die Schere zwischen der im Prinzip als Existenzminimum geltenden Sozialhilfe und dem Niveau dessen, was Flüchtlinge erhalten, weiter auseinander klaffe. Die Fortschreibung der illegalen Praxis der Ära Blüm läßt sich nach Ansicht von PRO ASYL auch nicht mit Haushaltsproblemen begründen. Denn Unterkunftskosten und die Kosten der medizinischen Versorgung wären von einer Erhöhung gar nicht betroffen. Darüber hinaus sinke die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohnehin seit einiger Zeit.
Ebenso "unaufrichtig und populistisch" handele die neue Bundesregierung mit der Beibehaltung eines generellen Arbeitsverbots für Asylsuchende. Obwohl Sozialgerichte in Itzehoe und Lübeck inzwischen die Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden Blüm-Weisung festgestellt hätten, die von der SPD-Opposition seinerzeit zurecht scharf kritisiert worden sei, wiederhole ein sozialdemokratisches Arbeitsministerium die auf Vorurteilen basierende Position der Vorgängerregierung. "Auch im Fall einer Rücknahme der Blümschen Weisung würde weiterhin der Vorrang von Inländern und anderer bevorrechtigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Die Arbeitsämter müßten wie vor dem Mai 1997 den Einzelfall prüfen."
Heiko Kauffmann erklärte weiter, man werde sich nicht mit Textbausteinen abspeisen lassen und in den kommenden Monaten verstärkt Asylsuchende bei Klagen vor den Sozialgerichten unterstützen. Es sei nicht einzusehen, daß ohne genaue Prüfung Asylsuchenden inzwischen regelmäßig die Arbeitserlaubnis auch für noch so geringfügige Beschäftigungen von wenigen Wochenstunden verweigert würde.
Dabei müsse auch erneut der Vorwurf der "unzulässigen Zwangsarbeit" durch die Internationale Arbeitsorganisation ILO geprüft werden. Die ILO hatte in einer Stellungnahme Mitte der 80er Jahre die damalige deutsche Kombination aus absolutem Arbeitsverbot und der vom Bundessozialhilfegesetz erlaubten Zwangsheranziehung zu gemeinnütziger Arbeit als unzulässige Zwangsarbeit bezeichnet. Sie sei mit dem von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten ILO-Abkommen Nr. 29 gegen Zwangs- und Pflichtarbeit nicht vereinbar. Auf das ausländerrechtliche Arbeitsverbot verzichtete die alte Bundesregierung später zugunsten der Einzelfallprüfung durch die Arbeitsämter. Erst die Weisung von Bundesarbeitsminister Blüm aus dem Jahr 1997 habe de facto erneut ein absolutes Arbeitsverbot eingeführt. Dies hatte die damalige SPD-Opposition scharf kritisiert: "Das Arbeitsverbot für neu eingereiste Asylbewerber wird keinen Deut dazu beitragen, die Massenarbeitslosigkeit zu lindern, dafür aber Vorbehalte in der Bevölkerung steigern. Die Bundesregierung handelt unaufrichtig und populistisch. (...) Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums erhalten all diejenigen Zulauf, die Asylbewerber als "Schmarotzer" und "Schädlinge" einstufen..." (SPD-Fraktion vom 20. Juni 1997).
PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann erklärte dazu: "Die Glaubwürdigkeit einer Regierung hängt davon ab, daß sie zu ihren Grundsätzen steht und diese umsetzt."
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