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Frankfurter Rundschau vom 5. März 1999
Eine Bundestagswahl später hat das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium anderes zu sagen: "Leider" sei es notwendig, an der Weisung festzuhalten, allen nach dem 15. Mai 1997 eingereisten Asylbewerbern keine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Begründung: "Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für neue Personengruppen würde Bemühungen um den weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit konterkarieren." So steht's in einem Schreiben an Pro Asyl vom 23. Februar, das der FR vorliegt. Im übrigen geht daraus hervor, daß Zahlungen an Asylbewerber auch 1999 nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden. "Wie kann das unter einer SPD-Regierung möglich sein?", fragt sich Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann. Wider besseres Wissen versuche das Ministerium offenbar, "Stammtische zu bedienen": Sollte der "Blüm-Erlaß" aufgehoben werden, würden Asylbewerber mitnichten scharenweise auf den Arbeitsmarkt drängen - sie würden "in der zweiten Reihe stehen", da Inländer weiterhin Vorrang hätten. Auch die Knauserigkeit in puncto Lebenshaltungskosten hält Kauffmann für "ignorant". Damit klaffe die Schere zwischen Sozialhilfe "und dem, was Flüchtlinge erhalten", noch weiter auseinander. Für "nicht nachvollziehbar" hält auch die Bonner Ausländerbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) das Schreiben aus dem Hause Walter Riester. Dort sieht man die Sache aber gelassener: Erschöpfend, glaubt eine Sprecherin, habe man sich mit dem Blüm-Erlaß wohl gar nicht beschäftigt. Von einer "endgültigen Entscheidung" könne man daher noch nicht sprechen. Auch die Sache mit den Lebenshaltungskosten habe ein einfache Erklärung: "Es hat niemand beantragt, die Zahlungen anzuheben - also sind sie auch nicht angehoben worden." (ind) |
