PRO ASYL Press Release - Presseerklärung
(partially translated)
May 29, 1999
29. Mai 1999
Radio Frankfurt
Hessischer Rundfunk
Deported Sudanese asylum seeker dead in airplane
Abgeschobener sudanesischer Asylbewerber stirbt im Flugzeug
PRO ASYL criticises inhumanity
PRO ASYL kritisiert Unmenschlichkeit
Dokumentation
The Refugee Relief Organisation PRO ASYL has declared the forcible deportation via airplane as "organised inhumanity".

A spokesperson demanded on Saturday in radio Frankfurt the immediate clearing up of the case happened on Friday. It was found fault in principle, that aliens would be tied up at their deportation. If individuals should resist too strongly, then the deportation must even be interrupted.

PRO ASYL warns against. that German people might get used to this method of expulsion of aliens
Die Flüchtlingshilfeorganisation "Pro Asyl" hat die gewaltsame Abschiebung per Flugzeug als "organisierte Unmenschlichkeit" bezeichnet.

Ein Sprecher forderte am Samstag im hr- Hörfunk die unverzügliche Aufklärung des Falles vom Freitag. Grundsätzlich wurde bemängelt, daß Ausländer bei der Abschiebung gefesselt würden. Sollten sich die Menschen zu stark zur Wehr setzen, müsse man die Abschiebung eben unterbrechen.

PRO ASYL warnte davor, daß sich die Deutschen an diese Art der Ausweisung von Ausländern gewöhnten.


ab 31.5.1999

Presse-Dokumentation

zum Tod des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb

Frankfurter Rundschau vom 1.6.1999 Innenminister der Union wollen Abschiebestopp nicht hinnehmen

Streit in Bayern über weiteren Asylbewerber aus Sudan / Tod von Aamir Ageeb im Flugzeug ist kein Einzelfall

Die Innenminister der unionsregierten Bundesländer haben den Abschiebestopp für Flüchtlinge, bei denen die Behörden mit Gegenwehr rechnen, scharf kritisiert. Durch die Verfügung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) würden gewalttätige Abschiebehäftlinge belohnt, sagte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) am Montag in Bremen.

FRANKFURT A. M., 31. Mai (rtr/dpa/ afp). Schilys Verfügung sei eine "unüberlegte Reaktion, die den Ländern große Schwierigkeiten macht", sagte Beckstein nach einem Treffen mit seinen Unions-Kollegen. Der Stuttgarter Innenminister Thomas Schäuble (CDU) nannte es ein "fatales Signal" an Abschiebehäftlinge.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, begrüßte dagegen Schilys Entscheidung im NDR: "Ich bin sehr froh darüber, daß wir jetzt einen Innenminister haben, dem Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit etwas gelten." Bei Abschiebungen dürfe das Leben des Betroffenen nicht riskiert werden, "weil die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist". Auch das UN-Flüchtlingskommissariat lobte Schilys Entschluß und forderte die deutschen Behörden auf, bei Abschiebungen für "menschenwürdige Umstände" zu sorgen.

Drei Tage nach dem Tod des 30jährigen Sudanesen Aamir Ageeb, der in einem Lufthansa-Flugzeug starb, wollten die bayerischen Behörden einen weiteren sudanesischen Asylbewerber abschieben - obwohl es sich um einen "ähnlichen Fall" handelte, wie die Grünen-Landtagsabgeordnete Elisabeth Köhler berichtete. Sie forderte die Landesregierung auf, sich an Schilys Erlaß zu halten. Ein Sprecher von Beckstein teilte in München mit, der 27jährige habe bei einem Abschiebe-Versuch 1998 "randaliert". Bayern wolle ihn zwar nun tatsächlich abschieben. Dies sei aber nur mit Hilfe des Bundesgrenzschutzes (BGS) möglich, der dem Bonner Innenministerium untersteht. "Wenn der BGS nein sagt, haben wir keine Transportmöglichkeit."

Im Fall von Aamir Ageeb, der sich ebenfalls heftig gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, ist die Todesursache weiterhin ungeklärt. Er war an Händen und Füßen gefesselt und trug einen Helm. Beim Start hatten ihm BGS-Beamte den Kopf nach unten gedrückt. Sein Anwalt berichtete, Aamir Ageeb habe panische Angst gehabt. Ein Bruder sitze als politischer Gefangener in Haft, ein anderer sei im Bürgerkrieg gefallen.

Der Tod von Aamir Ageeb ist kein Einzelfall. 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole in einer Lufthansa-Maschine an einer Beruhigungsspritze. Im vergangenen Jahr kam eine 20jährige Nigerianerin ums Leben: Belgische Beamte hatten sie mit einem Kissen erstickt. Und vor wenigen Wochen erstickte ein 25jähriger auf dem Flug von Österreich nach Nigeria, weil ihm der Mund mit Klebeband verschlossen worden war. Flüchtlingshilfsorganisationen wie "PRO ASYL" sprechen von "organisierter Unmenschlichkeit".

Nach Angaben des BGS-Sprechers am Frankfurter Flughafen, Klaus Ludwig, wurden seit Januar vergangenen Jahres 15 432 Ausländer vom Flughafen aus in ihre Heimatländer "rückgeführt". Darunter seien 113 gewesen, die sich zum Teil erheblich zur Wehr gesetzt hätten; deshalb hätten sie "mit Zwangsmitteln" ruhig gestellt werden müssen. Diese Mittel seien Integralhelm, Hand- und Fußfesseln "und sonst nichts", sagte Ludwig und verwies auf den Fall Bankole: Seither seien Knebel und alles, was die Atemwege behindern könnte, verboten. "PRO ASYL" geht jedoch davon aus, daß verbotene Zwangsmittel auch noch nach dem Fall Bankole eingesetzt wurden.

weitere Artikel zusammengestellt von Georg Classen, Berlin


Die Presse/Die Welt/ SZ/ Der Spiegel/JW/ TAZ

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Die Presse, Wien, 31. Mai 1999
Deutschland: Abschiebungen gestoppt
Kaum Debatte über Häftlings-Tod
Innenminister Schily hat die Abschiebung von tobenden Schubhäftlingen
nach dem Tod eines Sudanesen gestoppt. Der Fall selbst sorgt kaum für Diskussionen.

Von unserem Korrespondenten EWALD KÖNIG

BONN. Ganz im Gegensatz zu Österreich, wo der Erstickungstod des
Schubhäftlings Marcus Omofuma eine heftige innenpolitische Debatte
auslöste, wird in Deutschland der Tod eines sudanesischen Schubhäftlings
kaum beachtet. Bonns Innenminister Otto Schily (SPD) ordnete jedoch an,
daß vorerst keine Abschiebungen per Flugzeug erfolgen dürfen, wenn
Widerstand zu erwarten sei. Der 30jährige Sudanese Aamir Omer Mohamed
Ahmed Ageeb war, wie in einem Teil der Samstag-Ausgabe berichtet, am
Freitag auf dem Flug nach Kairo in einem Lufthansa-Airbus gestorben.
Beamte des Bundesgrenzschutzes hatten den Kopf des Asylwerbers nach
unten gedrückt, nachdem sie ihm einen Motorradhelm aufgesetzt hatten.
Als sie den an seinen Sitz gefesselten Mann wieder aufrichteten, gab er
kein Lebenszeichen mehr von sich. Der Schubhäftling dürfte an einem
Genickbruch gestorben sein. Schily hatte bereits nach dem Tod Omofumas
in Österreich eine Überprüfung der Abschiebepraxis in Deutschland
angeordnet. Schily bedauerte den Vorfall, ordnete eine sorgfältige
Untersuchung an und kündigte Konsequenzen für den Fall an, daß seine
Beamten fahrlässig gehandelt haben. Genau das untersucht jetzt die
Staatsanwaltschaft von Landshut. Die Abschiebehaft war durch das
Amtsgericht Karlsruhe ausgesprochen worden. Der 30jährige soll in
Deutschland wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher
Körperverletzung und andere Delikte vorbestraft gewesen sein. Den Helm
hatten die drei begleitenden BGS-Beamten dem renitenten Afrikaner
aufgesetzt, weil sie sich vor seinen Bissen und ihn selber vor
Kopfverletzungen beim Herumschlagen schützen wollten. Der Vorfall auf
dem Flug LH 588 fand sowohl in deutschen Medien als auch in der
deutschen Politik vergleichsweise sehr geringes Echo.

(c) Die Presse, Wien

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DIE WELT, 31. 05. 1999

Nach Tod eines Sudanesen Abschiebungen teilweise gestoppt

An Händen und Füßen gefesselter Häftling starb im Flugzeug

Schily kündigt eingehende Untersuchung an


Bonn * Nach dem Tod eines Sudanesen bei der Abschiebung aus Deutschland
hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) alle Ausweisungen per Flugzeug
ausgesetzt, bei denen die Behörden mit Widerstand rechnen, und eine
sorgfältige Untersuchung angekündigt.

Der 30jährige abgelehnte Asylbewerber sollte am Freitag per Flugzeug von
Frankfurt nach Khartum abgeschoben werden. Als er sich wehrte, wurde er
von Bundesgrenzschutzbeamten gefesselt und beim Start festgehalten.
Später gab er kein Lebenszeichen mehr von sich. Ärzte stellen den Tod fest.

Schily nannte den Tod des Sudanesen "bedauernswert". Auf die Frage nach
möglichen Änderungen bei der Abschiebepraxis sagte er: "Ich muß das
Ergebnis der Untersuchung kennen, und dann werde ich entscheiden."
Sollte sich fahrlässiges Handeln der beteiligten Beamten herausstellen,
würden die erforderlichen Konsequenzen gezogen.

Die Landshuter Staatsanwaltschaft erklärte, der 30jährige Aamir Ageeb
habe als gewalttätig gegolten und sei daher von drei
Bundesgrenzschutzbeamten begleitet worden. Schon bei seiner Übernahme in
Frankfurt wie auch im Flugzeug habe er "erheblichen Widerstand"
geleistet, worauf er an Händen und Füßen gefesselt worden sei. Zudem sei
ihm "zum eigenen Schutz" ein Motorradhelm aufgesetzt worden.

Beim Start der Lufthansa-Maschine sei er durch "Nach-unten- Drücken
fixiert" worden. Anschließend sei er wieder aufgerichtet worden. Dabei
hätten die Beamten festgestellt, daß sein Körper leblos war. Im Flugzeug
anwesende Ärzte hätten dann vergeblich versucht, ihn wiederzubeleben.
Die Maschine landete anschließend außerplanmäßig in München, wo die
Staatsanwaltschaft Landshut und die Kriminalpolizei unter anderem
Passagiere befragten.

Zum vorläufigen Ergebnis der in der Münchener Rechtsmedizin
durchgeführten Obduktion erklärte die Landshuter Staatsanwaltschaft,
eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache sei nicht
festzustellen. In Sicherheitskreisen hieß es, es sei durchaus üblich,
gewaltbereite Abschiebungshäftlinge an Händen und Füßen zu fesseln und
ihnen einen Helm aufzusetzen. Der Sudanese sei mehrfach vorbestraft
gewesen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.

Die Organisation PRO ASYL beklagte eine "organisierte Unmenschlichkeit"
bei Abschiebungen. Es könne nicht richtig sein, daß Menschen im Flugzeug
gewalttätig behandelt würden, um sie ruhigzustellen, sagte Pro-Asyl-Chef
Heiko Kaufmann. Gegebenenfalls müsse es für die beteiligten BGS-Beamten
Konsequenzen geben.

Im August 1994 war ein Nigerianer kurz vor seiner Abschiebung in sein
Heimatland auf dem Frankfurter Flughafen gestorben. Auch er hatte sich
gewehrt, woraufhin ihm ein Beruhigungsmittel verabreicht worden war.
Anschließend wurde der Tod festgestellt. Zuletzt war am 1. Mai ein
abgelehnter Asylbewerber aus Sierra Leone bei seiner Abschiebung aus
Österreich ums Leben gekommen, weil er mit einem Klebeband geknebelt
worden war. Bereits nach diesem Fall hatte Schily nach Angaben eines
Sprechers eine Überprüfung der Abschiebepraxis angeordnet. Schily wolle
"zu hundert Prozent gewährleisten", daß bei Abschiebungen aus
Deutschland niemand zu Tode komme. rtr/AP/afp

© DIE WELT, 31. 05. 1999




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Süddeutsche Zeitung vom 31.05.1999

Tod des Sudanesen bleibt rätselhaft

Innenminister Schily stoppt Abschiebungen mit dem Flugzeug

Marcus Omofuma ist erstickt. Omufuma saß in einem Flugzeug, als er
starb, an Händen und Füßen gefesselt, den Mund mit Klebeband
verschlossen, "verschnürt wie eine Mumie", sagten Zeugen. Woran Aamir
Ageeb starb, ist ungeklärt. Ageeb trug bei seinem Tod am Freitag an Bord
einer Lufthansa-Maschine einen Motorradhelm, seine Füße und Hände waren
gefesselt. Als der afrikanische Asylbewerber Omofuma vor vier Wochen bei
der Abschiebung aus Österreich zu Tode gekommen war, hatte der deutsche
Innenminister Otto Schily (SPD) eine Überprüfung der Abschiebe-Methoden
des Bundesgrenzschutzes angeordnet.

Die Prüfung ergab Beruhigendes: Untersagt sind "alle Hilfsmittel der
körperlichen Gewalt, bei denen die Atemwege durch Verschließen des
Mundes" beeinträchtigt werden können. So steht es in den Richtlinien.
Dem Sudanesen Ageeb hat dies nichts genützt. Bevor die drei begleitenden
Polizeibeamten zur Kenntnis nehmen mußten, daß in Ageebs Körper kein
Leben mehr war, hatten sie nach eigenen Angaben dessen Kopf, der in
einem Integralhelm steckte, beim Start des Flugzeugs in Frankfurt "durch
Nach-unten-Drücken fixiert". Ärzte an Bord versuchten danach erfolglos,
den 30jährigen wiederzubeleben. Passagiere und Besatzung reagierten
geschockt. Die Maschine, die in den Sudan fliegen sollte, landete
außerplanmäßig in München. Schily bedauerte den Tod des Mannes, ordnete
eine sorgfältige Prüfung an und setzte bis auf weiteres alle
Abschiebungen per Flugzeug aus, "bei denen mit Widerstand des
Betroffenen zu rechnen ist". Eine erste Obduktion des Toten in München
ergab keine "anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache".

Daß Abschiebehäftlinge, die als gefährlich gelten (Ageeb war nach
Auskunft aus Sicherheitskreisen wegen Körperverletzung vorbestraft),
einen Helm tragen müßten, um sich vor Kopfverletzungen und die Beamten
vor Bissen zu schützen, sei durchaus üblich, erklärte das
Innenministerium am Sonntag. Ob im Fall Ageeb aber die
Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wurde, oder vielleicht doch ein
verbotener Knebel verwendet wurde, muß sich noch zeigen. Grenzschützer
und die Polizeigewerkschaft forderten eine faire Untersuchung. Auch die
Beamten stehen unter Druck, wenn sich "Schüblinge" heftig gegen den
Zwangstransport wehren. Sie klagen über zunehmende Gewaltbereitschaft,
vor allem bei verurteilten Straftätern, seltener bei abgelehnten
Asylbewerbern. Etwa 10 000 Abschiebungen per Flugzeug gibt es jährlich
von Frankfurt aus. Zuletzt war dort 1994 ein geknebelter, herzkranker
Nigerianer nach einer Beruhigungsspritze gestorben. Das Verfahren wurde
eingestellt, der Arzt mußte 5000 Mark an Amnesty International zahlen
und wollte fortan nicht mehr an Abschiebungen mitwirken.

Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann sagte, in einem Rechtsstaat dürfe es
solche Todesfälle nicht geben - schon gar nicht unter einer rot-grünen
Regierung. 1998 trat der belgische Innenminister Louis Tobback zurück,
nachdem Beamte eine schreiende Asylbewerberin mit einem Kissen erstickt
hatten.

So eindeutig ist der Fall Ageeb nicht. Passagiere einer
Swissair-Maschine befreiten jüngst einen gefesselten Kongolesen aus den
Händen der begleitenden Schweizer Polizisten - mit Gewalt. Auch dieser
Vorfall wurde am Freitag bekannt. Christiane Schlötzer

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Der Spiegel online 30.5.1999

9. Mai 1999 T O D E I N E S A S Y L B E W E R B E R S

Gewaltsame Abschiebungen gestoppt

Bundesinnenminister Schily hat alle Abschiebungen von Ausländern per
Flugzeug ausgesetzt, wenn die Behörden mit dem Widerstand des
Ausgewiesenen rechnen. Am Freitag starb ein 30jähriger Sudanese, während
er ausgeflogen werden sollte.

München - Otto Schily habe zudem eine sehr sorgfältige Untersuchung des
jüngsten Todesfalls angeordnet und Konsequenzen für den Fall
angekündigt, daß sich Hinweise auf fahrlässiges Verhalten der Beamten
ergäben. Die Grenzschützer hatten dem Sudanesen, der sich heftig gegen
seine Abschiebung gewehrt haben soll, einen Motorradhelm aufgesetzt, ihn
gefesselt und seinen Kopf beim Start herunter gedrückt. Als sie ihn nach
dem Abheben wieder aufrichteten, war der Mann nach offizieller
Darstellung leblos und konnte auch von drei Ärzten an Bord nicht
wiederbelebt werden. Auch am Samstag war es weiter unklar, woran der
30jährige Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb gestorben ist. Die
Staatsanwaltschaft Landshut berichtete lediglich über das vorläufige
Ergebnis der Obduktion, wonach "eine anatomisch eindeutig nachweisbare
Todesursache nicht festzustellen" sei.

In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei wegen Nötigung,
Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und
Beleidigung auf sexueller Basis vorbestraft gewesen. Das Amtsgericht
Karlsruhe habe Abschiebehaft angeordnet. Der Mann sei gewaltbereit und
renitent gewesen. Die Landshuter Ankläger berichteten, der Mann habe
bereits in Frankfurt und im Flugzeug erheblichen Widerstand geleistet.
In Sicherheitskreisen hieß es, es sei durchaus erlaubt, gewaltbereite
Abschiebehäftlinge an Händen und Füßen zu fesseln und ihnen einen Helm
aufzusetzen. Dies sei nicht nur ein Schutz für die Beamten, die so nicht
gebissen werden könnten, sondern auch für den Ausländer, der sich so
nicht am Kopf verletzen könne. Nicht statthaft sei aber alles, was zu
Erstickungen führen könne, sagten die Experten weiter. So dürfe den
Abgeschobenen kein Band über den Mund geklebt werden. Erst am 1. Mai war
ein Flüchtling aus Nigeria auf einem Flug von Wien nach Sofia gestorben,
nachdem Polizisten ihn gefesselt und geknebelt hatten.
Obduktionsergebnissen der bulgarischen Behörde zufolge erstickte der
25jährige.


© SPIEGEL ONLINE 21/1999


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junge Welt Inland

31.05.1999

Schily muß Abschiebungen aussetzen
Asylbewerber überlebte BGS-Behandlung beim Start in Frankfurt/Main nicht

Nach dem Tod eines 30jährigen Asylbewerbers auf dem Abschiebeflug in den
Sudan hat Bundesinnenminister Otto Schily am Wochenende erste
Konsequenzen gezogen: Er setzte alle Abschiebungen von Ausländern per
Flugzeug aus, bei denen die Behörden mit Widerstand rechnen. Schily
kündigte zudem eine sorgfältige Untersuchung des Falls an. Die
Flüchtlingshilfeorganisation »PRO ASYL« sprach von einer »Art
organisierter Unmenschlichkeit der Abschiebepraxis«.

Die Grenzschützer hatten dem vorbestraften abgelehnten Asylbewerber
Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb, der sich am Freitag heftig gegen seine
Abschiebung gewehrt haben soll, einen Motorradhelm aufgesetzt, ihn
gefesselt und seinen Kopf beim Start herunter gedrückt. Als sie ihn nach
dem Abheben wieder aufrichteten, war der Mann nach offizieller
Darstellung leblos und konnte auch von drei Ärzten an Bord nicht
wiederbelebt werden.

Bis Sonntag war unklar, woran der 30jährige Sudanese starb. Die
Staatsanwaltschaft Landshut berichtete lediglich über das vorläufige
Ergebnis der Obduktion, wonach »eine anatomisch eindeutig nachweisbare
Todesursache nicht festzustellen« sei. Die Frankfurter
Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Ihr Sprecher Job Tilmann
sagte, es könne Monate dauern, bis ein endgültiges Ergebnis vorliege.

Die Sprecherin des Bonner Innenministeriums, Andrea Schumacher,
erklärte, Schily habe angeordnet, daß die »Rückführungen auf dem
Luftweg« bei »erwarteten Widerstandshandlungen« ausgesetzt würden.
Bereits nach dem Tod eines nigerianischen Asylbewerbers, der am 1. Mai
auf dem Flug von Wien nach Sofia erstickt war, habe er eine Überprüfung
aller Verfahren angeordnet, an denen Beamte des BGS beteiligt waren. In
Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei wegen Nötigung, Diebstahls,
Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf
sexueller Basis vorbestraft gewesen. Das Amtsgericht Karlsruhe habe
Abschiebehaft angeordnet.

In Sicherheitskreisen hieß es weiter, es sei durchaus erlaubt,
gewaltbereite Abschiebehäftlinge an Händen und Füßen zu fesseln und
ihnen einen Helm aufzusetzen. Dies sei nicht nur ein Schutz für die
Beamten, die so nicht gebissen werden könnten, sondern auch für den
Ausländer, der sich so nicht am Kopf verletzen könne. Nicht statthaft
sei aber alles, was zu Erstickungen führen könne. So dürfe den
Abgeschobenen kein Band über den Mund geklebt werden.

Passagiere und Besatzung der Lufthansa-Maschine, die ursprünglich über
Kairo nach Sudan fliegen sollte, aber nach dem Tod des Mannes in München
zwischenlandete, reagierten nach Auskunft eines Seelsorgers betroffen:
»Die Reisenden waren teilweise sehr verstört und erschreckt,« sagte
Helmut Leipold von den Kirchlichen Diensten am Münchner Flughafen.
Einige Mitglieder der Crew hätten mit den Tränen gekämpft.

(AP/jW)

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Die Tageszeitung vom 31.5.1999

Wieder stirbt ein abgelehnter Asylbewerber, weil er beim Abschiebeflug
"ruhiggestellt" wird. BGS-Beamte setzen Aamir Ageeb Helm auf - und
drücken seinen Kopf nach unten

Tod im Linienflug LH 558

Frankfurt (taz) - "Das sind die tödlichen Folgen einer
menschenunwürdigen Asylpolitik." Heiko Kaufmann, Sprecher der
Menschenrechtsorganisation PRO ASYL, kommentierte den Tod eines
Sudanesen am Sonnabend bitter. Der abgelehnte Asylbewerber Aamir Ageeb
sollte in einer Maschine der Lufthansa von Frankfurt über Kairo nach
Khartum abgeschoben werden.

Beim Start der LH 558 am vergangenen Freitag haben Beamte des
Bundesgrenzschutzes (BGS) den Kopf des 30 Jahre alten Aamir Omar Mohamed
Ahmad Ageeb "zur Fixierung nach unten gedrückt". Danach hat der Mann
kein Lebenszeichen mehr von sich gegeben.

Reanimationsversuche durch Ärzte, die Passagiere des Linienfluges waren,
blieben vergeblich. Weil der Mann schon vor dem Start und auch noch
danach "erheblichen Widerstand geleistet" habe, war ihm "zu seinem
eigenen Schutz" ein Motorradhelm aufgesetzt worden. Außerdem sei Ageeb
an Händen und Füßen gefesselt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft
in Landshut nach einer ersten Befragung der BGS-Beamten durch die
Kriminalpolizei Erding mit.

Die Landshuter Staatsanwaltschaft war bis zum Sonntag für den Fall
zuständig, weil der Pilot der LH-Maschine nach dem Tod des Afrikaners
den Flug abbrach und auf dem Franz-Josef-Strauß Flughafen München im
Erdinger Moos landete. Inzwischen soll das Verfahren der
Staatsanwaltschaft in Frankfurt übergeben worden sein.

Die genaue Ursache für den plötzlichen Tod von Aamir Ageeb ist offiziell
noch nicht bekannt - obwohl die Münchener Rechtsmedizin schon am Freitag
obduzierte. "Eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache ist
nicht festzustellen", lautete die Erklärung der Staatsanwaltschaft in
Landshut vom Sonnabend.

Der BGS könne aufgrund der andauernden Ermittlungen keine Stellungnahme
zum Geschehen abgeben, hieß es auf Nachfrage. Ermittelt wird zur Zeit
aber nicht nur von der Staatsanwaltschaft. Eine Sprecherin im
Bundesministerium des Inneren teilte gestern mit, daß
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) umgehend eine "sorgfältige
Untersuchung der Vorgänge" durch Beamte seiner Behörde veranlaßt habe,
die parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stattfinden
soll. Sollten die BGS-Beamten tatsächlich fahrlässig gehandelt haben,
würden "Konsequenzen gezogen".

Innenminister Schily hat außerdem angeordnet, daß alle Abschiebungen mit
dem Flugzeug dann auszusetzen sind, wenn sich massiver Widerstand von
Betroffenen abzeichnet. Das allerdings, so berichtete ein Mitarbeiter
des kirchlichen Sozialdienstes am Flughafen, sei häufig der Fall. Viele
abgelehnte Asylbewerber hätten panische Angst davor, in das Land
abgeschoben zu werden, aus dem sie gerade geflohen seien -
verständlicherweise . Denn dort droht ihnen oft die umgehende Verhaftung
"mit allen schrecklichen Folgen".

Im Innenministerium hieß es weiter, daß sich die Praxis bewährt habe,
Abzuschiebende mit einem Helm vor sich selbst zu schützen. Auf die
Knebelung werde dagegen "seit Jahren verzichtet". 1994 war es bei einer
Abschiebung mit dem Flugzeug von Frankfurt aus schon einmal zu einem
Todesfall gekommen. Damals starb der geknebelte Nigerianer Kola Bankole,
dem von einem Arzt im Auftrag des BGS vor dem Start der Maschine ein
"Beruhigungsmittel" injiziert worden war. 25 Minuten später war der
Afrikaner nicht mehr am Leben. Der Arzt wurde erst kürzlich vom Vorwurf
der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Am 1. Mai starb ein mit Klebeband geknebelter Asylbewerber aus Sierra
Leone bei seiner Abschiebung per Flugzeug aus Österreich. Otto Schily
sagte gestern in Berlin: "Ich will zu 100 Prozent gewährleisten, daß bei
Abschiebungen niemand mehr zu Tode kommt." Den Tod des Sudanesen nannte
er "bedauernswert".

PRO ASYL forderte gestern die sofortige Änderung der gängigen
Abschiebepraxis in Deutschland, die eine "organisierte Unmenschlichkeit"
sei. Es könne nicht richtig sein, daß Menschen in Flugzeugen gewalttätig
behandelt würden, nur um sie ruhig zu stellen. So etwas dürfe in einem
Rechtsstaat nicht vorkommen. Die Staatsanwaltschaft in Landshut erklärte
weiter, daß Aamir Ageeb "als gewalttätig bekannt" gewesen sei. Nach
Informationen der taz saß der Sudanese in der Justizvollzugsanstalt
Mannheim in Abschiebehaft. Er sei im Regierungsbezirk Karlsruhe
polizeibekannt gewesen. Der nach der Ablehnung seines Asylantrags
untergetauchte Ageeb wurde wegen "gefährlicher Körperverletzung und
Diebstahl" gesucht. Er war auch wegen sexueller Belästigung aufgefallen.

Klaus-Peter Klingelschmitt

taz Nr. 5847 vom 31.5.1999 Seite 4 Inland 149 Zeilen TAZ-Bericht
K.-Peter Klingelschmitt © Contrapress media GmbH Vervielfältigung nur
mit Genehmigung des taz-Verlags

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Die Tageszeitung vom 31.5.1999

"Otto Schily muß zurücktreten"

Dem Mitglied des Bundestags-Innenausschusses, Petra Pau (PDS), reicht es
nicht, daß Innenminister Schily Gewalt-Abschiebungen aussetzt

taz: Zum vierten Mal innerhalb der vergangenen sechs Jahre ist in
Deutschland ein Asylbewerber bei der Abschiebung im Flugzeug umgekommen.
Welche Verantwortung trägt Innenminister Otto Schily?

Petra Pau: Innenminister Schily bewegt sich auf Kanthers schwarzen
Spuren. Er hätte nach seinem Amtsantritt sofort andere Regeln für den
Vollzug von Abschiebungen schaffen müssen.

Ich erwarte, daß er jetzt persönliche Konsequenzen zieht und
zurücktritt. Es gab ja mal eine Zeit, zu der sich Otto Schily für die
Bürgerrechte eingesetzt hat. Inzwischen ist es wohl so, daß für ihn die
Menschenrechte teilbar sind. Hier geht es doch nicht um verschiedene
Rechte für Ausländer oder Inländer. Natürlich ist es vernünftig, daß er
die Entscheidung getroffen hat, Abschiebungen per Flugzeug vorübergehend
auszusetzen. Aber das reicht nicht.

Was werfen Sie der Bundesregierung vor?

Es ist ja schon lange bekannt, wie bei uns Abschiebungen vollzogen
werden. Warum ist der Innenminister so lange untätig geblieben? Auch der
Außenminister muß endlich tätig werden. Inzwischen hat das
Außenministerium eingestanden, daß Lageberichte über die Situation in
anderen Ländern so geschönt wurden, daß die Bundesrepublik möglichst
wenige Flüchtlinge aufnehmen muß. Das muß ganz schnell geprüft werden.

Was muß sich an der Abschiebepraxis konkret verändern?

Es muß ein generelles Verbot der sogenannten "Ruhigstellung" geben.
Fesseln, Knebeln, den Kopf herunterdrücken - das birgt nicht nur
Gefahren für Leib und Leben. Es ist auch zutiefst demütigend. Es geht
hier doch um Menschen, die Schutz vor Verfolgung gesucht haben. Es ist
tragisch genug, wenn Asylanträge abgelehnt werden. In diesen Fällen muß
man zumindest eine menschenwürdige Ausreise ermöglichen.

Das Argument des Bundesgrenzschutzes lautet, die Beamten müssen sich vor
Angriffen derer, die abgeschoben werden sollen, schützen ...

Wir sollten uns klarmachen, daß es hier um Menschen geht, die in einer
verzweifelten Situation sind. Ich habe Verständnis für die Reaktion
eines abgelehnten Asylbewerbers, der im Flugzeug sitzt und weiß, bald
wird er den Bedingungen, vor denen er geflohen ist, wieder ausgeliefert
sein. Auch das Flughafenverfahren und die meist folgende Abschiebehaft
tragen dazu bei, daß diese Menschen in einer psychischen
Ausnahmesituation sind. Ich habe mir die Unterbringung auf den Flughäfen
angesehen. Die Asylbewerber leben tagelang, manchmal sogar wochenlang
wie im Gefängnis.

Welche Konsequenzen sollte die Politik aus dem Fall ziehen?

Wir fordern eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern
außerhalb von Flughäfen, transparente und schnelle Entscheidung der
Anträge und eine Überprüfung der Abschiebepaxis. Ich kritisiere die
Einschränkungen des Asylrechts natürlich grundsätzlich. Die Bewerber
werden von vorneherein kriminalisiert. Die Beweislast, daß sie an Leib
und Leben bedroht sind, liegt bei ihnen ganz allein.

Interview: Tina Stadlmayer

taz Nr. 5847 vom 31.5.1999 Seite 4 Inland 95 Zeilen Interview Tina
Stadlmayer © Contrapress media GmbH Vervielfältigung nur mit Genehmigung
des taz-Verlags



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Die Tageszeitung vom 31.5.1999

Dokumentation der Grausamkeit

Vier Tote seit 1993

Nach einer Dokumentation der Antirassistischen Initiative Berlin
verloren in den Jahren 1993 bis Ende 1998 vier Menschen bei ihrer
Abschiebung aus Deutschland ihr Leben, 58 wurden verletzt. Unter den
Opfern waren ein ungeborenes Kind aus dem Kosovo, das im Februar 1998
während der Abschiebung seiner Mutter aus München unter unbekannten
Umständen im Mutterleib starb. Bekannt wurde der Fall des Nigerianers
Kola Bankole, der sich gegen seine Abschiebung heftig gewehrt hatte. Er
wurde im August 1994 durch Bundesgrenzschützer auf dem Frankfurter
Flughafen in Hockstellung gefesselt und mit einem Mund-Nasen-Pflaster
und einem Klebeband geknebelt. Anschließend verabreichten sie ihm eine
Beruhigungsspritze.Nach Angaben mehrerer Ärzteorganisationen ist Bankole erstickt.

Dieser Umgang des Bundesgrenzschutzes mit sich wehrenden
Abschiebekandidaten ist kein Einzelfall. Gegenüber der Frankfurter
Rundschau hatte Udo Burkholder vom BGS Frankfurt/Main 1995 erklärt, "in
Einzelfällen" würden Abzuschiebenden die Hände hinter dem Rücken
zusammengebunden und die Beine mit Klettverbänden umwickelt werden.
Derart bewegungsunfähig gemacht, müßten sie dann von BGSlern wie ein
Paket ins Flugzeug getragen werden. Das Antirassismus-Büro in Bremen
ergänzte damals gegenüber der Frankfurter Rundschau, daß resistente
Gefangene stundenlang vor dem Flug weder Essen noch zu trinken bekämen,
damit sie nicht zur Toilette müßten.

Besonders peinlich für den BGS war die Abschiebung des Ghanaers Joseph
Gyimah im April 1998 von Berlin-Schönefeld: Die vier BGS-Beamten, die
den Mann auf dem Flug begleitet hatten, waren in Dhacca unter dem
Vorwurf in Haft genommen worden, ihren unfreiwilligen Passagier während
des Fluges mißhandelt zu haben. Nach Aussagen von Mitreisenden wurde
Gyimah mit einer Kette um Beine und Bauch an seinen Sitz gefesselt.

Die Antirassistische Initiative dokumentierte zwischen 1993 und 1998
anhand von Presseveröffentlichungen und Bundestags-Drucksachen neben den
vier Toten während der Abschiebung 90 Tote auf ihrer Flucht in die
Bundesrepublik. 67 Flüchtlinge verloren beim Überqueren der deutschen
Ostgrenze ihr Leben, neun starbendurch Polizeigewalt, 64 brachten sich
angesichts der drohenden Abschiebung selbst um, sechs verübten
unmittelbar nach der Abschiebung in ihre Herkunftsländer Selbstmord.
Tote durch Gewalt von Polizisten während der Abschiebung hatten in 1998
in Belgien und vor vier Wochen in Österreich zu öffentlichen Protesten
und politischen Konsequenzen geführt. Belgiens Innenminister Louis
Tobback ist nach dem Tod einer Nigerianerin zurückgetreten.Österreichs
Innenminister Karl Schlögl war wegen des Todes eines während der
Abschiebung gefesselten und geknebelten Nigerianers in die Kritik aller
Parteien geraten. Er setzte vorübergehend alle Abschiebeverfahren aus.