Frankfurter Rundschau vom 30. September 1998 (Frankfurt)

"Wie auf Großwildjagd durchs Treppenhaus getragen"

Im Transitbereich herrschen eigene Gesetze
Hier wird oft willkürlich über Menschenschicksale entschieden

FR 13.10.:Kirchen:Ende des Asylverfahrens
FR 13.10:Dokumentation: Flughafenverfahren
FR-Interview
Flucht aus Transitbereich

Landung in Frankfurt. Draußen stehen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS): Paßkontrolle an der Flugzeugtür. Schnell muß es gehen. Nicht jeder wird kontrolliert. "Der Bauarbeiter der Holzmann AG aus Lagos interessiert uns weniger - da konzentrieren wir uns natürlich auf Schwarzafrikaner", bringt BGS-Sprecher Klaus Ludwig die Auswahlkriterien auf den Punkt.

Reisende ohne gültigen Paß werden aussortiert. Kommen sie aus einem sogenannten "sicheren Drittland", werden sie sofort mit der nächsten Maschine zurückgeschickt. Wer als Flüchtling aus anderen Ländern kommt, durchläuft das sogenannte Flughafenverfahren, wird photographiert, bekommt Fingerabdrücke abgenommen und wird vom BGS nach der Reiseroute gefragt.

Dann geht es durch die bewachte Schleuse in die Räume des Flughafensozialdienstes: Ein ehemaliges Frachtgebäude mit vier Duschkabinen für 70 Menschen. Zehn Sechs-Bett-Zimmer, ein Zehn-Bett-Zimmer. Doppelstockbetten. Die Fenster sind vergittert oder zugeschweißt. Waschräume fehlen. Es gibt nur die Handwaschbecken auf der Toilette.

"Individualität ist hier nicht möglich", so Horst Schäfer vom Evangelischen Regionalverband, dem Träger der Einrichtung. "Das würde, wenn es ein Wohnheim wäre, niemals zugelassen", sagt Einrichtungsleiter Clemens Niekrawitz. Doch das Gebäude ist juristisch gesehen nicht in Deutschland. Wer sich hier aufhält, befindet sich im "Transit". Offiziell ist die von BGS-Beamten bewachte Schleusentüre eine "Grenzkontrollstelle". Die gefängnisähnliche Unterbringung sei "keine Freiheitsbeschränkung", sagt BGS-Sprecher Ludwig. Die Flüchtlinge könnten "jederzeit" weiterreisen - "allerdings nur in eine Richtung", nämlich zurück.

Das will aber niemand, der bis hierhin gekommen ist. Zunehmend wehren sich die Flüchtlinge, wenn sie zurück müssen. "Ein letztes Aufbäumen" nennt es Niekrawitz. Einen "Striptease mit erstaunlicher schauspielerischer Begabung" nannte diesen Widerstand der Leiter des Bundesgrenzschutzamtes, Udo Hansen. Fest steht, daß die im BGS-Jargon "Schüblinge" genannten Menschen deswegen immer häufiger in "Begleitung" von Beamten zurückgeschickt werden. 1997 wurden 2883 "Rückzuführende" von 1785 BGS-Beamten "begleitet". Allein hierfür sind dem Bund Kosten von zwölf Millionen Mark entstanden. Im ersten Halbjahr 1998 flogen 924 Beamte mit 1272 Flüchtlingen zurück- Kosten: sechs Millionen Mark.

Für Einrichtungsleiter Niekrawitz sind die gewaltsamen Rückführungen "das Brutalste" was er erlebt hat. "Eine Frau aus Afghanistan wurde wie auf Großwildjagd durchs Treppenhaus getragen mit vier Kindern weinend daneben", erinnert er sich, "das vergißt man nicht." Der BGS beklagt die enorme "psychische Belastung" der Beamten und beschäftigt extra einen Psychologen. "Die können auch nicht aus ihrer Uniform springen", sagt Niekrawitz, "die müssen machen, was in Bonn beschlossen wurde." Den gesetzlichen Auftrag müsse man ausführen, "auch wenn man Magenknurren hat", so Klaus Ludwig. "Da muß man das Gefühl halt mal abschalten."

Alles ist schließlich gesetzlich geregelt. Die Flüchtlinge stellen einen Asylantrag, der vom Bundesamt zur Annerkennung ausländischer Flüchtline (BAFl) geprüft wird. Am Frankfurter Flughafen hat das Amt eine Außenstelle. Hier hören Bedienstete den Flüchtling an. Sie sollen über die Anerkennung oder Ablehnung des Asylantrags "unabhängig wie ein Richter" entscheiden.

Die Realität sieht freilich anders aus. In der Außenstelle am Flughafen gebe es eine "Fraktion von Ausländerfeinden", so Bernd Mesovic von Pro Asyl. "Das weiß jeder Anwalt, daß bestimmte Entscheider alles ablehnen", bestätigt Rechtsanwalt Abdul Issa. Haarsträubende Befragungsmethoden wurden bekannt.

So ließ der Entscheider Jürgen S. einen Sudanesen die Wahrscheinlichkeit von sechs Richtigen im Lotto ausrechnen, nachdem sich der Flüchtling als Student der Mathematik vorgestellt hatte. Einen iranischen Flüchtling fragte S. nach dem Geschlecht des Pferdes, mit dem der Iraner die Grenze zur Türkei überquert hatte. Da die Flüchtlinge vor allem ihre "Glaubwürdigkeit" beweisen sollen, können derartige Fragen bei der Entscheidung eine zentrale Rolle spielen.

Bei der Fluchtschilderung eines anderen Antragstellers war der Entscheider der Ansicht, es sei zu berücksichtigen, "daß äußerst bildhafte Darstellungen dem schwarzafrikanischen Wesen entsprechen". Den Asylantrag einer afghanischen Familie mit zwei geistig behinderten Kindern habe er abgelehnt, obwohl die vorgeschriebenen Fristen längst verstrichen waren, berichtet Pro Asyl.

Keine Einzelfälle. "Beim Bundesamt herrscht die Grundeinstellung, daß der Flüchtling lügt", kritisiert die Frankfurter Rechtsanwältin Antje Becker. In feindseliger Athmosphäre werde oft versucht, den Flüchtling in Widersprüche zu verwickeln um seine "Glaubwürdigkeit" in Frage zu stellen.

So ließ die Entscheiderin Anke W. kürzlich einen afrikanischen Priester lateinische Verse vorsingen, da sie dem Mann trotz Priesterausweis seinen Beruf nicht glaubte. Einem homosexuellen Iraner schrieb W. in die Akte, er müsse sich den gesellschaftlichen Normen seines Heimatlandes unterwerfen. Die Bestrafung von homosexuellen Handlungen diene dem "Schutz der Gemeinschaft der Gläubigen". Auch für eine Irakerin, die - unehelich schwanger - von Vater und Brüdern mit dem Tode bedroht wurde, hatte W. wenig Verständnis: Die Bedrohte hätte eben heiraten müssen, entschied sie. Diese Entscheidung vor sich herzuschieben, sei "völlig untypisch und deshalb auch nicht glaubhaft".

In der Akte eines Flüchtlings fand der Villinger Anwalt Ulrich Hahn handschriftliche Eintragungen, die monatelange Auseinandersetzungen zwischen Referatsleiter, Zentrale und Entscheider dokumentieren. Grund war eine beabsichtigte positive Entscheidung, die verhindert werden sollte. "Oft macht die ganze Hierarchie Druck", berichtet ein Insider. "Nur Anerkennungen müssen dem Referatsleiter vorgelegt werden". Die Dokumente würden als "Entwurf" behandelt, "die Außenwelt bekommt davon nichts mit".

Im Fall des Flüchtlings beharrte der Entscheider auf seiner gesetzlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit und seiner positiven Entscheidung. Genützt hat dies nichts. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten (BBfA) klagte gegen die Entscheidung. Die Behörde solle für "Rechtssicherheit" sorgen, heißt es in einer Broschüre. "Das ist eine Behörde, die geschaffen wurde, um die sachliche Unabhängigkeit der Entscheider zu beschneiden", sagt Ulrich Hahn. Der Bundesbeauftragte klage nur gegen Anerkennungen. Bis zu 50 Prozent aller Anerkennungen würden von der Behörde angefochten. Wie das Bundesamt ist auch der Bundesbeauftragte dem Innenministerium unterstellt.

Dabei ist der Druck innerhalb des Bundesamts schon groß genug, und der kommt von oben: Nach einem "Gespräch mit dem Präsidenten des BAFl" teilte der Vorgesetzte der Außenstelle Freiburg seinen Entscheidern mit, der Präsident habe sich "unzufrieden über die Leistungen der Außenstelle" gezeigt. Man werde jetzt "täglich vier Antragsteller pro Entscheider zur Anhörung" laden. "In Ihrem eigenen Interesse und mit Rücksicht auf die Schreibkanzlei empfehle ich Ihnen, sich kurz zu fassen."

Als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" bezeichnete Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kaufmann die Tatsache, daß Entscheider seit kurzem auch in Haftanstalten tätig werden: Sie führen dort erkennungsdienstliche Behandlungen durch. Der Entscheider nimmt die Fingerabdrücke des Flüchtlings, photographiert ihn und füllt die Anträge zur Beschaffung der Paßersatzpapiere für die Botschaften der potentiellen Verfolgerstaaten aus. Früher machten dies Verwaltungskräfte. Die Flüchtlinge würden dabei "fast regelmäßig in Panik geraten", berichtet Heiko Kaufmann. Ist die Prozedur beendet, beginnt die Asylanhörung, in der der Entscheider "unabhängig wie ein Richter" sein soll.


FR-Interview

Es gibt Entscheider, die jeden Flüchtling als Angreifer erleben

Ein Jurist, der anonym bleiben möchte, berichtet über die Voreingenommenheit von Kollegen und Vorgesetzten

"Unabhängig wie ein Richter" sollen die Bediensteten des Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) sein. Auch am Frankfurter Flughafen hören sie Flüchtlinge an und entscheiden über Asylanträge. Einen Entscheider des Bundesamtes, der anonym bleiben möchte, befragte FR-Mitarbeiter Matthias Thieme.

FR: Wie lange arbeiten Sie bereits als Entscheider?

Entscheider: Seit mehr als fünf Jahren.

Welche Ausbildung haben Sie?

Volljurist.

Wie viele Anhörungen führen Sie wöchentlich durch?

In der Spitze bis zu 25 Anhörungen pro Woche.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

In erster Linie werden schnelle Entscheidungen gewünscht, die Qualität der Entscheidung spielt grundsätzlich keine Rolle. Eine Ausnahme ist es, wenn der Fall durch den Rechtsanwalt des Antragstellers oder durch Einschaltung bestimmter Organisationen Außenwirkung bekommt.

Wie wird von Vorgesetzten Druck auf die Entscheider ausgeübt?

Dadurch, daß alle Anerkennungen vor Zustellung dem Referatsleiter vorgelegt werden müssen. Dadurch, daß auf sogenannten Einzelentscheider-Besprechungen nur über die Rechtsprechung informiert wird, welche sich zu Lasten der Antragsteller geändert hat. Die Entscheider werden auch insoweit unter Druck gesetzt, als sie immer wieder aufgefordert werden, möglichst viel und möglichst schnell zu entscheiden.

Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Vorbringen ist weder gewünscht noch machbar. Insbesondere dann nicht, wenn Entscheider pro Monat Anträge von Antragstellern aus mehr als 20 unterschiedlichen Herkunftsländern bearbeiten.

Was passiert, wenn Entscheider gegen den Willen des Vorgesetzten auf ihrer Entscheidung beharren ?

Ich wurde nach Vorlage eines Anerkennungsbescheides ,gebeten', eine erneute Anhörung durchzuführen.

Gibt es eine zu erfüllende Ablehnungsquote ?

Offiziell natürlich nicht. Es ist jedoch so, daß die Haltung der Führung des Bundesamtes und die Haltung der mittleren Führungschargen darauf gerichtet ist, die Entscheider in der Weise zu beeinflussen, daß sie eine möglichst restriktive Haltung gegenüber dem Antragsteller einnehmen und Ablehnungen produzieren.

Zum Beispiel werden alle Entscheidungen statistisch erfaßt. Sollte die Statistik ergeben, daß in einer Außenstelle des Bundesamtes Antragsteller aus einem bestimmten Herkunftsland häufiger anerkannt werden, als in einer anderen Außenstelle, wird mit diesen Entscheidern ,das Gespräch gesucht'. Man wird darauf hingewiesen, die eigene Spruchpraxis im Hinblick auf die Einheitlichkeit der Spruchpraxis des BAFl zu überdenken.

Wie äußert sich Voreingenommenheit bei Entscheidern ?

Es gibt eine ganze Reihe von Kollegen, die jeden Antragsteller als persönlichen Angreifer erleben. Das Schlimme ist dabei, daß sich diese Kollegen grundsätzlich gedeckt wissen von den mittleren und oberen Führungschargen. Selbst wenn der Antragsteller im Bescheid beleidigt oder diffamiert werden sollte, findet die Amtsspitze irgendeine Rechtfertigung.



Wieder Asylbewerber aus Rhein-Main geflüchtet

Insider erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bundesamt

Von Matthias Thieme

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage sind am Dienstag Asylbewerber aus der vom Bundesgrenzschutz bewachten Flüchtlingsunterkunft auf dem Frankfurter Flughafen ausgebrochen. Sie entzogen sich damit einem auch innerhalb der zuständigen Flüchtlingsbehörde heftig umstrittenen Anerkennungsverfahren.

Die Männer, vier Inder und zwei Pakistanis, waren in der Flüchtlingsunterkunft C 182 am Flughafen untergebracht. In der Nacht zum Dienstag brachen sie eine Tür zu einem Nebenzimmer auf, bauten dort die Klimaanlage aus, flüchteten durch die Öffnung und sprangen vom Dach des Gebäudes. Bereits in der Nacht zum Freitag hatten sich fünf Algerier auf ähnliche Art aus dem vom Bundesgrenzschutz (BGS) bewachten Gebäude befreit. Von den Flüchtlingen fehlt jede Spur. Der BGS bringt jetzt Gitter vor den Klimaanlagen an.

Die Flüchtlinge haben sich der drohenden "Rückführung" entzogen. 6 007 Menschen wurden von Frankfurt in diesem Jahr schon abgeschoben. 840 Flüchtlinge beantragten bis August Asyl am Flughafen. Zehn Bedienstete des Bundesamts zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entscheiden, ob die Anträge "offensichtlich unbegründet" sind, oder ob die Flüchtlinge einreisen dürfen und in das normale Asylverfahren kommen.

Zu dem Druck, der auf die sogenannten Entscheider des Bundesamtes ausgeübt wird, äußert sich einer von ihnen im FR-Interview. Obwohl die Bediensteten des Bundesamts laut Gesetz "weisungsungebunden" und laut Bundesamt "unabhängig wie ein Richter" über die Asylanträge entscheiden sollen, würden sie von Vorgesetzten genötigt, ablehnend zu entscheiden. Der Druck komme von der Amtsspitze. Diese versuche, die Entscheider so "zu beeinflussen, daß sie eine möglichst restriktive Haltung" einnehmen und Ablehnungen produzieren", erklärte der Entscheider gegenüber der FR. So müßten dem Referatsleiter nur beabsichtigte positive Entscheidungen vorgelegt werden, Ablehnungen nicht. Auf Besprechungen werde nur über die Rechtssprechung informiert, die sich zu Lasten der Flüchtlinge geändert habe. Entscheider würden unter Druck gesetzt, "möglichst viel" und schnell abzuwickeln.

1997 urteilte das Bundesamt über 170 801 Asylanträge. Die Anerkennungsquote lag mit 4,94 Prozent so niedrig wie zuletzt 1993. "Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Vorbringen ist weder gewünscht noch machbar", kritisiert der Bundesamt-Insider. Die Qualität der Entscheidung spiele "grundsätzlich keine Rolle". Wer nicht für eine Ablehnung votiere, werde 'gebeten', eine erneute Anhörung durchzuführen.

Beim Bundesamt herrsche "die Grundeinstellung, daß ein Flüchtling lügt", so die Frankfurter Rechtsanwältin Antje Becker. In feindseliger Atmosphäre werde versucht, den Eingereisten in Widersprüche zu verwickeln und seine "Glaubwürdigkeit" in Frage zu stellen. In der Bundesamts-Außenstelle am Frankfurter Flughafen gebe es eine "Fraktion von Ausländerfeinden", so Bernd Mesovic von Pro Asyl.

Der Präsident des Bundesamtes, Hans Georg Dusch, wies die Kritik zurück. Die Ungebundenheit der Entscheider sei ein "unantastbares Gut", so Dusch. Die Entscheidungen würden "ohne jegliche Einflußnahme der Vorgesetzten" getroffen. Die Vorwürfe seines anonym bleibenden Untergebenen bezeichnete Dusch als "hintertückisch".


Frankfurter Rundschau vom 13. Oktober 1998
Asyl

Kirchen fordern Ende des Flughafenverfahrens

mat FRANKFURT A. M., 12. Oktober. Die kirchlichen Träger der Flüchtlingsbetreuung am Frankfurter Flughafen erwarten von der künftigen rot-grünen Bundesregierung die ersatzlose Streichung des umstrittenen Flughafenverfahrens für Asylbewerber. Sowohl der Deutsche Caritasverband als auch der Frankfurter Regionalverband der Evangelischen Kirche sehen das Verfahren "im Widerspruch mit dem Gebot zur Wahrung der Menschenwürde", sagten Sprecher beider Organisationen am Montag.

Der von Caritas und Regionalverband getragene Flughafen-Sozialdienst hat diese Forderung mit einer Dokumentation der "unhaltbaren Zustände", die das Verfahren verursache, unterstützt: Alleine dieses Jahr seien bereits elf Fälle bekannt geworden, in denen Flüchtlinge während des Flughafenverfahrens versucht hätten, sich selbst zu töten. Einige hätten eine Überdosis Medikamente eingenommen, andere wollten sich mit Kabeln oder Schnürsenkeln erhängen, in einem Fall habe sich ein 17jähriger die Pulsadern aufgeschnitten, weil er nicht zu seinem in Berlin lebenden Vater reisen durfte.

Nach dem seit 1993 geänderten Asylverfahrensgesetz entscheiden der Bundesgrenzschutz und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge direkt am Flughafen, ob die Asylbewerber einreisen dürfen oder sofort zurückgeschickt werden. Für die Zeit dieses Verfahrens müssen die Flüchtlinge und deren Kinder in einem abgeschlossenen und häufig überfüllten Trakt das Flughafenes warten - manchmal monatelang, in einem Fall dauerte diese Wartezeit in Isolation sogar länger als ein Jahr.



Frankfurter Rundschau vom 13. Oktober 1998 (Frankfurt)

"Wir kamen aus einem Gefängnis, jetzt sind wir in einem anderen"

Flughafen-Sozialdienst zeigt die Situation auf Rhein-Main in einer Dokumentation auf
Appell an die neue Bundesregierung

Die jungen Leute aus Algerien haben die grauen Blechspinde mit den Nummern 802 bis 807 belegt, und wenn sie durch die zugeschweißten Fenster ihres kargen Zimmers blicken, sehen sie auf triste Verwaltungsbauten, betonierte Parkflächen und ein paar Vorfeld-Fahrzeuge der Flughafen AG. "Wir sind aus einem Gefängnis gekommen, aber jetzt sind wir wieder in einem anderen Gefängnis", haben sie in englischer Sprache auf Pappschilder geschrieben. Und auf französisch sagen sie, daß einige von ihnen schon seit drei Monaten hier drin sind. Und warten.

Doch ihre Chance, etwas anderes von Deutschland zu sehen als dieses "Gefängnis" im Gebäude 182 des Flughafens, sind gering, weiß Clemens Niekrawitz, der Leiter des Flughafen-Sozialdienstes. Denn der Bürgerkrieg, der in ihrem Heimatland tobt, gilt hier nicht als Asylgrund.

Die jungen Algerier werden also wahrscheinlich zu jenen rund 20 Prozent der am Flughafen ankommenden Asylbewerber gehören, die das umstrittene "Flughafenverfahren" nicht überstehen. Im vergangenen Jahr waren es rund 450 Menschen, Erwachsene und Kinder, deren Antrag auf Asyl von Bundesgrenzschutz (BGS) und Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen wurde. Sie durften nicht einreisen, um ihr Asylverfahren zu betreiben. Knapp 450 von insgesamt 2312 Flüchtlingen. "Dafür wird ein Riesen-Aufwand betrieben, der ökonomisch unsinnig ist und menschlich tragisch", sagt Niekrawitz.

Und da weiß er sich einig mit Pfarrerin Esther Gebhardt vom Evangelischen Regionalverband und Hartmut Fritz, dem Frankfurter Caritasdirektor. Beide Organisationen, die den Flughafen-Sozialdienst betreiben, appellieren an die Bundesregierung, sie solle das "Flughafenverfahren" endlich abschaffen. "Die psychischen Belastungen sind für viele Flüchtlinge unerträglich", sagt Fritz. "Hochtraumatisiert" durch die Erfahrungen der Flucht kämen sie am Flughafen an, würden erneut eingesperrt, im einem Fall sogar volle 394 Tage lang, seien oft ohne Kontakt zu Familienangehörigen, von denen viele sich ebenfalls auf der Flucht befänden, ergänzt Gebhardt: "Einige reagieren mit Verzweiflungstaten und Selbstmordversuchen."

Wie ernst zu nehmen diese Aussagen sind, hat der Flughafen-Sozialdienst in einer umfangreichen Dokumentation jetzt eindrucksvoll belegt. Mitarbeiter beschreiben darin die Situation im Gebäude 182, das fast immer überbelegt ist, in dem noch immer die Waschräume fehlen, das vor allem für Kinder zum lebenslangen Trauma werden könne. Und sie haben Fälle dokumentiert, in denen die Flüchtlinge die Situation psychisch nicht mehr verkrafteten, zum Strick griffen oder zur Medikamentenschachtel oder sich die Pulsadern aufschnitten. Elf Selbstmordversuche gab es allein in diesem Jahr.

Die Hoffnung, sagt Pfarrerin Gebhardt, liege nun auf der neuen rot-grünen Bundesregierung: Die müsse sich endlich dem Thema Abschaffung des "Flughafenverfahrens" zuwenden - "schon ihres eigenen ethischen Anspruchs wegen." mat

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