Press release of 21. October 1998
(partially translated)
Airport asylum procedure
Deportation immediately into the clink? UNHCR warns against the deportation of an Afghan family to
Bangkok
Deportation threatens an Afghan family with two children to Bangkok
this afternoon, after their asylum procedure at the Rhine-Main
airport was turned down by the Federal Office and Administrative
Court. After the usual ruling the family shall be returned to
the last country passed through at the flight. The German Representation
of the United Nations High Commissioner for Refugees has announced
deep doubts against the execution. Because Thailand isn't signatory
state of the Geneva Refugee Convention. In a letter of the UNHCR
to the lawyer of the family of October 16th, 1998 is said:
"Our office is informed, that the Thai immigration authorities
will detain arriving refugees for indefinite time due to missing
regulations on asylum. In all probability family H. will be
arrested also immediately upon arrival in Bangkok for an indefinitely
long time. The most recent case known to our office is behind
approx. three months and refers to a former Vietnamese quota refugee,
who has been rejected at his attempt of re-entry
to Germany from Bangkok at Munich airport and has been returned
to Bangkok. Immediately upon arrival he was taken into custody,
where he still is so far ".
PRO ASYL calls on to Home Office and Federal Border Guard, under
these circumstances in no case to deport to Bangkok taking into
account the doubts of UNHCR. The family doesn't have the means,
to leave Thailand even in the case of a release and to seek protection
in a third country. Besides the minors should absolutely be kept
from experiencing detention.
|
Presseerklärung vom 21. Oktober 1998 (II)
Flughafenasylverfahren
Abschiebung direkt in den Knast? UNHCR warnt vor der Abschiebung einer afghanischen Familie
nach Bangkok
Einer afghanischen Familie mit zwei Kindern droht heute nachmittag
die Abschiebung nach Bangkok, nachdem ihr Asylverfahren auf dem
Rhein-Main-Flughafen von Bundesamt und Verwaltungsgericht abgelehnt
wurde. Nach den üblichen Regelungen soll die Familie in das
zuletzt bei der Flucht durchreiste Land zurückgeschafft werden.
Die deutsche Vertretung des Hohen Flüchtlingskommissars der
Vereinten Nationen hat große Bedenken gegen den Vollzug
angemeldet. Denn Thailand ist nicht Unterzeichnerstaat der Genfer
Flüchtlingskonvention. In einem Schreiben des UNHCR an den
Rechtsanwalt der Familie vom 16. Oktober 1998 heißt es:
"Unserem Amt liegen Erkenntnisse vor, daß die thailändischen
Immigrationsbehörden aufgrund fehlender Verfahrensvorschriften
ankommende Flüchtlinge grundsätzlich in Gewahrsam nehmen
und dort für unbestimmte Zeit festhalten. Mit großer
Wahrscheinlichkeit wird die Familie H. ebenfalls unmittelbar nach
Ankunft in Bangkok für eine unbestimmt lange Zeit inhaftiert
werden. Der jüngste unserem Amt bekannte Fall liegt ca. drei
Monate zurück und betrifft einen ehemaligen vietnamesischen
Kontingentflüchtling, der beim Versuch der Wiedereinreise
nach Deutschland aus Bangkok am Flughafen München zurückgewiesen
und nach Bangkok abgeschoben wurde. Unmittelbar nach seiner Ankunft
wurde er in Polizeigewahrsam genommen, wo er sich auch heute noch
befindet."
PRO ASYL appelliert an Innenministerium und Bundesgrenzschutz,
unter diesen Umständen auf keinen Fall nach Bangkok abzuschieben
und somit den Bedenken des UNHCR Rechnung zu tragen. Die Familie
verfüge nicht über finanzielle Mittel, mit denen sie
selbst im Falle einer Freilassung Thailand verlassen und in einem
Drittland Zuflucht suchen könne. Auch müsse den minderjährigen
Kindern die Erfahrung einer Inhaftierung unbedingt erspart bleiben.
Die Familie war am 19. September 1998 auf dem Rhein-Main-Flughafen
gelandet. Sie hatten vorgetragen, nach Bedrohungen durch die Taliban
habe man ihr Geschäft - eine Damenschneiderei - geschlossen.
Dieses "Berufsverbot" habe ihnen keine materielle Existenzmöglichkeit
gelassen. Der Bruder des Mannes sei 1997 nach der Festnahme durch
die Taliban verschollen. Einen Onkel habe man getötet. Bundesamt
und Verwaltungsgerichte hatten den Asylantrag mit der zentralen
Begründung abgelehnt, in der aktuellen Situation gebe es
in Afghanistan keinen Staat und damit keine Verfolgung. Abschiebungshindernisse
gemäß § 53 Abs. 6 Ausländergesetz werden
im Flughafenverfahren regelmäßig nach dem Wortlaut
des Gesetzes nicht geprüft. Die Familie hatte sich bei einem
ersten Zurückweisungsversuch am 14. Oktober verzweifelt gegen
die Abschiebung gewehrt, wobei sich dramatische Szenen im Transitbereich
abspielten.
PRO ASYL kritisiert vor dem Hintergrund dieses Falles auch die
Praxis eines Teils der Verwaltungsgerichte, afghanischen Flüchtlingen
jedweden Schutz mit der Begründung zu versagen, daß
es eine staatliche Gewalt dort nicht gebe. Bis auf wenige Gebietsreste
übten die Taliban inzwischen im ganzen Land sehr wohl staatliche
Gewalt aus und profilierten sich als eines der schlimmsten menschenrechtsverletzenden
Regime der Gegenwart.
|