Press release
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Presseerklärung |
Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN
6. EU-Initiativen Wir setzen uns in der EU zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Gewährleistung der Bürgerrechte folgende Ziele:
7. Integration Wir setzen uns mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die die Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention beachtet. Ziel der gemeinschaftsrechtlichen Regelung muß eine ausgewogene Verantwortungs- und Lastenverteilung sein. Während der deutschen Ratspräsidentschaft werden wir vorschlagen, die Kompetenz für alle Fragen der Flüchtlings- und Migrationspolitik bei einem Mitglied der Europäischen Kommission zu bündeln. ....
Im übrigen werden wir den Novellierungsbedarf
im Ausländergesetz mit Rücksicht auf internationale
Vereinbarungen überprüfen. Die bisherige Anwendung des Ausländergesetzes hat in einer geringen Zahl von Einzelfällen zu Ergebnissen geführt, die auch vom Gesetzgeber nicht gewollt waren. Wir werden künftig alle gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten (§§ 32, 54, 30 Abs. 4 AuslG und die darauf bezogenen Verwaltungsvorschriften) nutzen, in solchen Fällen zu helfen. Sollte sich das geltende Recht als zu eng erweisen, werden wir eine Änderung des § 30 Abs. 2 AuslG ins Auge fassen.
Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens
werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
überprüft. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern
eine einmalige Altfallregelung erreichen. Wir werden die Verwaltungsvorschriften
mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe
überarbeiten.
Gerd Poppe: Ich denke, diese beim Bundesaußenministerium angesiedelte Stelle ist dafür eingerichtet, daß ich Impulse gebe. Das ist der Wunsch des Außenministers. Allerdings sehe ich zunächst wenig Widersprüche zu ihm. Er will der Menschenrechtspolitik stärkeres Gewicht geben. Auf Regierungsebene geht es um bessere Institutionalisierung des Menschenrechtsschutzes etwa durch den internationalen Strafgerichtshof. Auch wenn die vorige Regierung Vorarbeit geleistet hat, meine ich, wir müßten hier massiver und möglicherweise auch im Widerspruch zu den Verbündeten vorgehen. Wir bräuchten keinen Beauftragten, wenn Sie nur der verlängerte Arm des Außenministers würden. Das wäre nicht richtig. Es ist eine sehr eigenständige Aufgabe, und ich habe sehr eigene Erfahrungen gemacht. Einmal als Oppositioneller in der DDR, der sich gegen eine Diktatur wehrte. Aus dieser Zeit und noch mehr aus den acht Jahren als Bundestagsabgeordneter habe ich viele Kontakte zu Gruppen und Abgeordneten in Ländern, in denen Menschenrechte verletzt werden. Welche Schwerpunkte wollen Sie setzen? Ein Akzent wird die Kooperation mit dem Bundestag sein und besonders mit dem neuen Vollausschuß für Menschenrechte. Verstärken möchte ich den Kontakt zu Nichtregierungs-Organisationen. Sie haben eine Unmenge wertvoller Informationen und Erfahrungen. Menschenrechtsarbeit ist kein Selbstzweck für Gutmenschen. Deshalb lege ich das Schwergewicht auf die Verbindung von Menschenrechtsschutz und Demokratie-Entwicklung. Ich glaube, daß Regierungen Demokratie-Bewegungen in autoritären Staaten unterstützen müssen. Angenommen Kanzler Gerhard Schröder fliegt mit Wirtschaftsbossen nach China. Wollen Sie mitreisen und darauf drängen, daß Menschenrechte Priorität genießen? Auf jeden Fall werde ich nach China reisen, ob mit Herrn Schröder weiß ich nicht. Es gibt keinen grundsätzlichen Widerspruch zwischen Handel und Wirtschaft und Menschenrechtspolitik. Es muß im Interesse der Wirtschaft liegen, daß in solchen Ländern ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit hergestellt wird. Nur wenn Firmen sehr kurzfristig denken, können Sie einen Vorteil ziehen aus Kontakten zu autoritären Regimen. Verlassen Sie sich auf die Einsichtsfähigkeit der Wirtschaft? Nein. Man muß intensiv miteinander reden. Man kann nicht mit Verboten hantieren. Aber ich will darauf hinarbeiten, daß Firmen sich auf einen freiwilligen Verhaltenskodex einlassen, der Rechtsstandards zur Bedingung für Geschäfte macht. Regierungsunabhängige Organisationen verlangen, daß Menschenrechtsschutz als Querschnittsaufgabe begriffen wird. Ich werde Kontakt zum Innenministerium suchen. Hier darf es keine Interessenkonflikte geben, etwa bei der Flüchtlingspolitik. Auch Kooperation mit dem Bundesentwicklungsministerium ist dringend angezeigt, um dafür zu sorgen, daß bei Wirtschaftshilfen Menschenrechtskriterien stärker berücksichtigt werden. Pro Asyl rügt, daß die Koalitionsvereinbarung die Genfer Flüchtlingskonvention nicht hinreichend berücksichtigt. Innenminister Otto Schily gilt als Blockierer. Flüchtlinge, die nicht vom Staat verfolgt werden, haben keine Chance. Hier muß der Gesetzgeber Regeln finden, etwa für algerische Flüchtlinge, die von Extremisten verfolgt werden. Ich glaube nicht, daß man bürokratisch vorgehen und solche Menschen ausschließen darf. Bei der Bewertung, was als sicheres Herkunftsland gilt, müssen Menschenrechtskriterien herangezogen werden. Gefordert wird für sogenannte Entwicklungsländer der Abbau von Handelsbeschränkungen und ein Schuldenerlaß. Hier muß man von Fall zu Fall entscheiden und sich mit dem Entwicklungsministerium abstimmen. Zu fragen ist, welche Maßnahmen am ehesten helfen, daß sich in einem Land ein gewisses Maß an Rechtsstaatlichkeit durchsetzen kann.
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