|
Presseerklärung vom 22. Juli 1998
2. Meldung vom Tage
Flughafenasylverfahren:
Informationsveranstaltung des BGS für CDU-Abgeordnete
PRO ASYL kritisiert die einseitige Darstellung: Beteiligung des BGS an der Feindbildproduktion für den
Wahlkampf
Zur gestrigen Informationsveranstaltung des Bundesgrenzschutzes
mit Abgeordneten des Innenpolitischen Arbeitskreises der CDU-Fraktion
im Hessischen Landtag erklärt PRO ASYL:
- Wir bedauern, daß Herr Hansen als Amtsleiter des BGS
die Gelegenheit nicht wahrgenommen hat, die CDU-Landtagsabgeordneten
umfassend über die Situation des BGS und der Asylantragstellerinnen
und Asylantragsteller auf dem Frankfurter Flughafen zu informieren
und statt dessen die Problematik des gewalttätigen Widerstandes
von Abzuschiebenden in den Vordergrund gestellt hat. Damit entspricht
der BGS-Amtsleiter offensichtlich dem Bedürfnis nach einer
einfachen Rollenverteilung: Abzuschiebende werden zu Tätern
stilisiert, BGS-Beamte zu Opfern.
- Gewaltsamer Widerstand von Abzuschiebenden ist in vielen Fällen
die Konsequenz unfairer Asylverfahren auf der Basis eines immer
mehr verschärften Asylrechts und einer restriktiven Rechtsprechung.
Am Ende solcher Verfahren müssen BGS-Beamte Abschiebungen
auch in Folterstaaten vollziehen. Die Gefährdung der Abgeschobenen
liegt in vielen Fällen auf der Hand. Fälle, in denen
Menschen nach ihrer Abschiebung inhaftiert, gefoltert und mißhandelt
worden sind, hat die EKD erst kürzlich wieder in der Schrift
" Soll ich meines Bruders Hüter sein? - Fünf Jahre
neues Asylrecht" dokumentiert. Psychische Zusammenbrüche,
Selbstmordversuche und Verzweiflungstaten sind in dieser Situation
an der Tagesordnung. Wer Kurdinnen und Kurden in die Türkei,
Kosovo-Albanerinnen und Albaner nach Jugoslawien oder algerische
Flüchtlinge nach Algier abschiebt und dabei zum Teil mit
den Schergen kooperiert, sollte sich über den Widerstand
der Betroffenen zumindest nicht wundern.
- BGS-Beamte führen, offensichtlich auf Weisung des Bundesinnenministeriums
selbst, Zwangsvorführungen von Asylsuchenden noch während
des laufenden Asylverfahrens bei den Botschaften bestimmter Herkunfts-
und damit potentieller Verfolgerstaaten durch. Grundlage hierfür
ist eine ganz offensichtlich rechtswidrige Interpretation von
§ 43b AsylVfG (Paßbeschaffung zum "frühestmöglichen
Zeitpunkt"). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen weist seit Jahren darauf hin, daß eine Kontaktaufnahme
mit der Botschaft des Herkunftslandes während eines anhängigen
Asylverfahrens nicht zumutbar ist und schutzwürdigen Belangen
von Flüchtlingen wie der Genfer Flüchtlingskonvention
widerspricht. Es wäre zu wünschen gewesen, daß
BGS-Amtsleiter Hansen zumindest darauf hingewiesen hätte,
welche Konfliktsituationen für seine Beamten auf diese Weise
geschaffen wird. Um so härter treffen solche Praktiken Asylsuchende:
Wenn über die Zwangsvorführung bei der Heimatbotschaft
nicht einmal die Anwältinnen oder Anwälte rechtzeitig
informiert werden sondern die Betroffenen ohne Vorwarnung in den
BGS-Bus verfrachtet werden, dann wird man sich über deren
Panik und die entsprechende Gegenwehr ebenfalls nicht wundern
müssen.
- Mehrfach haben Flüchtlinge angegeben, sowohl bei solchen
Zwangsvorführungen als auch bei Abschiebungsversuchen selbst
durch Beamte des BGS schwer mißhandelt worden zu sein. Ermittlungsverfahren
verlaufen in der Regel im Sande. Zeuginnen oder Zeugen gibt es
im Regelfall nicht oder diese sind selbst Asylantragsteller, die
befürchten, aus einer eventuellen Aussage entstehe ihnen
ein Nachteil im eigenen Asylverfahren. Obwohl ein Großteil
der Abzuschiebenden von Ausländerbehörden direkt zum
Flughafen gebracht und an den BGS übergeben wird, sind die
BGS-Gewahrsamsräume im Transitbereich weiterhin für
Nicht-Regierungsorganisationen nicht zugänglich. Damit kann
der BGS bei Abschiebungen von der Öffentlichkeit weitgehend
unkontrolliert handeln. Behauptungen über Gewalttätigkeiten
von Abzuschiebenden können deshalb genauso wenig überprüft
werden wie Mißhandlungs-vorwürfe gegen BGS-Beamte.
- Herr Hansens Äußerungen zu unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen sind populistisch und entsprechen nicht den
Tatsachen. Pauschal werden Eltern, die ihre Kinder - oftmals aus
einer Notsituation heraus - ins Ausland schicken, zu "Rabeneltern"
erklärt, die gegen das Kindeswohl handeln. Man muß
schon hartgesotten sein, um die Fluchtverhinderung durch Visumzwang
als kinderfreundliche Maßnahme zu verkaufen. Die Theorie,
alleinreisende minderjährige Flüchtlinge würden
im übrigen nach Deutschland geschickt, damit später
die Eltern nachkommen könnten, widerspricht allen praktischen
Erfahrungen der letzten Jahrzehnte. Der spätere Familiennachzug
zu Flüchtlingskindern beschränkt sich auf eine geringe
Zahl von Fällen. Jugendhilfeeinrichtungen können hierzu
aus ihrer Erfahrung Auskunft geben.
- PRO ASYL bedauert, daß der Amtsleiter des BGS mit seiner
einseitigen Information das Niveau der Diskussion unterschreitet,
die zwischen BGS-Bediensteten und Nicht-Regierungsorganisationen
nach der Gerichtsverhandlung über den Fall des auf dem Frankfurter
Flughafen zu Tode gekommenen Nigerianers Kola Bankole begonnen
hat. Wir erwarten, daß der BGS frühere Ansätze
zu mehr Transparenz wieder aufgreift. Die Mitwirkung an einer
Feindbildprodukion für wahlkämpfende Politikerinnen
und Politiker läuft dem zuwider.
|