|
Presseerklärung vom 15. Juli 1998
Flughafenasylverfahren: Gefolterter Priester mußte vorsingen, weil man ihm
nicht glaubte.
Statt Aufklärung der politischen Verfolgung theologisches
Nachexamen
MISSIO bestätigt die Priestereigenschaft des als "offensichtlich unbegründet" abgelehnten
Flüchtlings.
Die Tageszeitung vom 16. Juli 1998
Frankfurter Rundschau vom 16. Juli 1998
Eben so grotesk wie skandalös ist die Behandlung eines Priesters
aus der Demokratischen Republik Kongo, der sich zur Zeit im Asylverfahren
im Transitbereich des Rhein-Main Flughafens Frankfurt befindet.
Der 40-jährige landete am 1. Juli 1998 auf dem Flughafen
und gab bereits bei der grenzschutzpolizeilichen Erstbefragung
an, er sei als Priester Augenzeuge eines Massakers der Kabila-Truppen
an Hutu-Flüchtlingen gewesen, habe internationale Journalisten
im Mai 1997 über seine Wahrnehmungen informiert und gegen
Korruption und solche Massaker gepredigt.
In der am 6. Juli 1998 folgenden Anhörung beim Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gab
der Kongolese seinen Lebenslauf und den Bildungsgang zum Priester
ausführlich zu Protokoll, nannte seine Pfarrgemeinde, die
Namen anderer Gemeindepriester, seinen Bischof und mit ihm inhaftierte
Professoren. Er berichtete, er sei insgesamt dreimal inhaftiert
und dabei zweimal gefoltert worden. Wörtlich sagte er: "Mir
wurde ein Revolver an die Stirn gehalten, oberhalb der Nase und
danach hat man geschossen. Man hat den Revolver dann in die Luft
gerichtet und geschossen. Auch mußte ich mich nackt ausziehen,
dann hat man den Revolver an meinen After gehalten und es wurde
ebenfalls gefeuert. Danach wurde es heiß." Damit hätten
genügend Ansatzpunkte für das Bundesamt bestanden, wenigstens
einige dieser Sachverhalte zu überprüfen.
Anstatt die politische Verfolgung und die erlittene Folter im
Verlauf der Anhörung aufzuklären, begann die Entscheiderin
des Bundesamtes mit einem unwürdigen theologischen Examen,
das schließlich darin gipfelte, daß der Asylsuchende
die Laudes (das Gotteslob) auf lateinisch vorsingen mußte.
Unter anderem wurden von der Entscheiderin abgefragt:
- Die Namen der zwölf Apostel,
- die Stämme des Volkes Israel,
- Hegels Dialektik,
- der Gottesbeweis des Heiligen Augustin,
- Kenntnisse über den Heiligen Eugen, Namenspatron der Gemeinde
des Asylantragstellers.
Die offensichtlich dilettantische Übersetzung und die mangelnde
Sachkenntnis der Entscheiderin führten dazu, daß die
Fluchtgeschichte als unglaubwürdig betrachtet wurde. Aus
Wissenslücken in der Theologie schließt das Bundesamt,
daß der Flüchtling kein Priester sei und lehnt seinen
Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" ab.
Nachdem das Bundesamt offensichtlich glaubte, einen falschen Priester
entlarvt zu haben, wurden auch dessen Angaben zur erlittenen Folter
ignoriert.
PRO ASYL hat über die Vermittlung eines Caritas-Mitarbeiters
das katholische Missionswerk MISSIO eingeschaltet. Am Montag dieser
Woche lag eine Bescheinigung von MISSIO vor, daß die genannte
Person "in der Tat vom Berufsstand her Priester ist".
Er habe ein Lizentiat mit Auszeichnung in Moraltheologie in Kinshasa
absolviert und sei der dortigen Hochschule bekannt.
PRO ASYL betrachtet den Vorgang als drastisches Beispiel für
die Unzulänglichkeit des Flughafenverfahrens. "Eine
Kombination aus Unsensibilität, eurozentrischer Arroganz
und Dilettantismus, kombiniert mit dem Streß und der Hektik
eines Eilverfahrens führen zu solchen Entscheidungen. Der
Streß im Flughafenverfahren ist offensichtlich so groß,
daß selbst ein echter Priester bei theologischen Fragen
ins Schwimmen kommt und unklare Antworten gibt. Das Flughafenverfahren
ist untauglich, um Zweifel und offene Fragen zu klären. Es
muß nach der Bundestagswahl bei der anstehenden Neuregelung
des Asylrechts ersatzlos abgeschafft werden", forderte Günter
Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Über den Fall hat jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main
zu entscheiden, das sich damit beschäftigen muß, ob
der Asylantrag vor diesem Hintergrund noch als "offensichtlich
unbegründet" angesehen werden kann. Der Bevollmächtigte
des Priesters: Ein Rechtsanwalt muslimischen Glaubens.
Zum Hintergrund:
Beispiele für die Qualität der Anhörung und
Entscheidung des Bundesamtes
- Gefragt, welche Religionsphilosophen er kenne, antwortete
der Asylantragsteller laut Protokoll: "Gabriell und Marselle".
Tatsächlich handelt es sich bei den im Protokoll offensichtlich
falsch geschriebenen Namen um Gabriel Marcel, einen Existenzphilosophen
und Theologen, der im Rahmen der Priesterausbildung insbesondere
in den sechziger Jahren eine Rolle gespielt hat, laut Herbert
Leuninger, Priester und langjähriger Sprecher von PRO ASYL,
ein klares Indiz für eine theologische Ausbildung des Antragstellers.
- Ausweislich des Protokolls nennt der Asylantragsteller auf
die entsprechende Frage elf von zwölf Apostelnamen. Durch
die Übersetzung aus der Sprache Lingala entstand jedoch ein
heilloses Durcheinander. Offensichtlich wurden zum Teil Namen
direkt ins Deutsche übersetzt, zum Teil wurden französische
Namen protokolliert, die der Übersetzer offensichtlich kannte,
zum Teil wurden einfach falsche phonetische Transkriptionen vorgenommen.
Das Bundesamt: Es spreche gegen die Annahme, daß es sich
um einen Priester handele, daß es die genannten Apostel
namens Peter (Pierre), Martin (Mathien) und Hans (Jacques) nicht
gebe. Völlig absurd: Jacques ist nicht Hans sondern Jakobus,
nach Peter/Petrus/Pierre ist der Petersdom in Rom benannt und
Mathien/Mathieu heißt in der Übersetzung keinesfalls
Martin sondern Matthäus.
- Weiter behauptet das Bundesamt, den Heiligen Eugen als Namensgeber
einer Kirchengemeinde im Kongo gebe es nicht. Denn man habe in
einem CD-Rom Lexikon keinen Bischof dieses Namens gefunden, der
heilig gesprochen worden sei. Ein einfacher Blick in einen gängigen
Heiligenkalender der katholischen Kirche beweist das Gegenteil:
Der heilige Eugen war Bischof von Karthago. Daß der Übersetzer
vermutlich die französische Ortsbezeichnung 'Carthage' (Karthago)
nicht kannte, zeigt sich im Protokoll, wo ohne jeden Zusammenhang
von 'Kathedrale' die Rede ist, wo es offensichtlich 'Karthago'
heißen sollte.
Wissenslücken und unklare Antworten führen die Entscheiderin
des Bundesamtes ohne jeden Selbstzweifel zu dem Schluß:
"Gerade das angeblich abgeschlossene Theologiestudium kann
dem Antragsteller nicht geglaubt werden. Zu groß sind die
Wissenslücken, als das dem Antragsteller sein diesbezüglicher
Vortrag auch nur ansatzweise geglaubt werden kann."
Ohne jede Kenntnis darüber, worauf in der Priesterausbildung
in afrikanischen Staaten Wert gelegt wird, wird dem Asylantragsteller
zur Last gelegt, als studiertem Theologen müßten ihm
beispielsweise die Systematik der Schöpfungsgeschichte (in
der Darstellung des Schriftenmissions-Verlags, Neukirchen-Vluyn,
1985) und die Namen der Stämme Israels bekannt sein.
Beim Thema des mittelalterlichen Gottesbeweises habe er den Philosophen
Anselm von Canterbury "nicht einmal erwähnt". Auch
an anderer Stelle wird dem Asylantragsteller nicht vorgehalten,
was er gesagt hat, sondern was er nicht gesagt hat: "So hat
der Antragsteller es gänzlich verabsäumt, bei der Darstellung
der Lehren von Augustinus darauf hinzuweisen, daß ...".
Weitere Kostprobe: Die spärlichen Kenntnisse des Antragstellers
über Hegel und dessen Hauptwerk 'Phänomenologie des
Geistes', das der Antragsteller nicht einmal hätte benennen
können, sprächen auch gegen eine philosophische Hochschulausbildung.
"Soweit der Antragsteller zu Hegels Dialektik ausführt,
daß These, Antithese zur Synthese führen, erklärt
der Antragsteller nur das Grundprinzip der Dialektik, welches
jedem einigermaßen gebildeten Menschen bekannt ist ..."
Diese arrogante Haltung auf seiten des Bundesamtes zeigt sich
auch an der abenteuerlichen Schlußlogik, mit der der von
dem Antragsteller vorgelegte Kirchenausweis vom Tisch gefegt wird:
"Außerdem ist in diesem Zusammenhang anzumerken, daß
es sich bei dem Kirchenausweis des Antragstellers keineswegs um
ein echtes Dokument handeln kann, da der Antragsteller wie bereits
gezeigt, keineswegs ein Priester ist. Somit stützt der Antragsteller
sein Asylverfahren auf gefälschte Beweismittel ..."
Die Tageszeitung vom 16. Juli 1998
Vera Gaserow
Wenn Petrus zu Peter wird, wird Asyl verweigert
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist schwachsinnig: Wie das Asylbundesamt mit Hilfe
von zwölf Aposteln und fehlenden Hegel-Kenntnissen einen Priester aus dem Kongo
demaskieren wollte
Berlin (taz) - Weil er Hegels "Phänomenologie des Geistes" nicht
ausführlich genug referierte, den Philosophen Anselm von Canterbury "nicht einmal
erwähnte" und die zwölf Apostel nicht in lupenreinem Deutsch nennen konnte, soll
ein aus der Demokratischen Republik Kongo geflüchteter Priester kein Asyl in
Deutschland erhalten. Nach Informationen von "Pro Asyl" hatte der 40jährige Mann
gleich bei seiner Ankunft auf dem Frankfurter Flughafen detailliert geschildert,
daß er als Priester im Kongo dreimal inhaftiert und zweimal gefoltert worden war.
Doch statt diesen Hinweisen nachzugehen, kaprizierte sich die zuständige
Entscheiderin des Asylbundesamt darauf, die Bibelfestigkeit des Antragstellers in
allen Einzelheiten zu examinieren.
Im Rahmen dieses theologischen Examens mußte der Asylsuchende auf lateinisch das
Dei Laudes, das Gotteslob, vorsingen, den Gottesbeweis des Heiligen Augustin
erläutern und Hegels Dialektik erklären. Haarsträubende Übersetzungsfehler
machten aus den von dem Priester genannten Aposteln "Pierre" ein Peter statt
Petrus und aus "Jacques" nicht Jakobus, sondern Hans. Da es keine Apostel Peter
und Hans gibt, schloß das Asylbundesamt messerscharf, der Mann könne kein
Priester sein. Sein Kirchenausweis sei folglich nur "ein gefälschtes
Beweismittel". Als Beweis für die vermeintlichen theologischen Wissenslücken
heißt es u. a., der Antragsteller habe es "gänzlich versäumt, bei der Darstellung
der Lehren von Augustinus" auf einen bestimmten Aspekt hinzuweisen.
Am 6. Juli, knapp eine Woche nach der Ankunft des Mannes, wurde sein Asylantrag
als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Inzwischen hat das katholische
Missionswerk "Missio" in der Heimat des Asylbewerbers recherchiert. Am Montag kam
die Bescheinigung: Der Mann sei in der Tat Priester und habe an der Universität
Kinshasa mit Auszeichnung ein Studium der Moraltheologie absolviert.
Frankfurter Rundschau vom 16. Juli 1998
Deutsche Beamtin prüft Flüchtling in Theologie
Priester mußte bei Asylverfahren lateinische Verse vorsingen / Ablehnung nach schweren Übersetzungsfehlern
Von Hedwig Richter (Frankfurt a. M)
Ein asylsuchender Priester aus der Demokratischen Republik Kongo mußte bei der Anhörung durch das Bundesamt für die Anerkennung für ausländische Flüchlinge als Beweis seiner Glaubwürdigkeit ein lateinisches Gebet vorsingen. Außerdem unterzog ihn die zuständige Beamtin einem Verhör über abendländische Philosophie. Sie lehnte seinen Antrag als "offensichtlich unbegründet" ab.
Seit dem 1. Juli 1998 sitzt der Kongolese L.-T. auf dem Frankfurter Flughafen fest. Er gab bei seiner Anreise an, Priester zu sein, was er auch mit einem Kirchenausweis belegen konnte. Weil er vor ausländischen Journalisten von einem Hutu-Massaker in Kongo, dem früheren Zaire, berichtet und es zudem in seinen Predigten angeprangert habe, sei er später in seiner Heimat von Soldaten festgenommen und mißhandelt worden. Bei der Anhörung vor dem Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bafi) wurden vorwiegend L.-T.s theologische Kenntnisse geprüft. Das belegt das Protokoll der Anhörung, das der Frankfurter Rundschau vorliegt. Die Entscheiderin fragte den 40jährigen unter anderem nach den zwölf Aposteln und nach der Hegelschen Philosophie. Um seine Lateinkenntnisse zu überprüfen, ließ die Beamtin den an Malaria leidenden Priester die "Laudes" singen.
Das Anhörungsprotokoll zeigt deutlich, daß der Behörde bei der Befragung gravierende Übersetzungs- und Verständnisfehler unterliefen. Einige von dem Flüchtling richtig genannte Apostel wurden falsch übersetzt und somit als falsche Aussage bewertet. Der Heiligen Eugen, den der Priester als Namenspatron seiner Gemeinde nannte, fand sich nicht im CD-Rom Lexikon der Entscheiderin. Obwohl er in anderen Lexika durchaus als Heiliger aufgeführt ist, wurde auch in dieser Aussage ein klarer Nachweis für die Unglaubwürdigkeit des Priesters gesehen.
Nach diesen und ähnlichen Mißverständnissen in der vierstündigen Befragung, in der ausführlich die Flucht und die Priestertätigkeiten des Mannes, die Folterungen jedoch nur am Rande angesprochen wurden, lehnte die Behörde den Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" ab. Da er nach Meinung der Entscheiderin seine Priesterwürde ganz offensichtlich erlogen habe, wertete sie den Kirchenausweis als Fälschung: "Somit stützt der Antragsteller sein Asylverfahren auf gefälschte Beweismittel, was auch zur Ablehnung des Asylantrags führt."
Daraufhin wandte sich die Hilfsorganisation Pro Asyl an das katholische Missionswerk missio. Dieses konnte nicht nur den Priesterstand des Kongolesen bestätigten, sondern berichtete auch, er habe sein Examen mit Auszeichnung bestanden.
Das Bundesamt in Nürnberg wollte zu diesem Fall konkret keine Stellung beziehen. Ein Mitarbeiter sagte jedoch auf Anfrage der FR, wenn ein Entscheider Fehler mache, sei das menschliches Versagen, das man nie ausschließen könne. Das sei eben "Pech gewesen". Es sei durchaus üblich, daß Entscheider - wie in diesem Fall - sachfremde Fragen stellten.
Nun kommt der Fall vor das Verwaltungsgericht. Der Rechtsanwalt des Priesters, Abdul Issa, ist optimistisch: "Wir haben die Beweisführung des Bafi als offensichtlich falsch entlarvt. Mein Mandant ist Priester, sein Ausweis ist nicht gefälscht", sagte Issa der FR.
Pro Asyl hält diesen Fall für keine Ausnahme im sogenannten Flughafenverfahren. Bernd Mesovic, Mitarbeiter bei Pro Asyl: "Eigentlich wäre es Aufgabe des Bundesamtes gewesen, die Angaben des Priesters zu untersuchen. Aber innerhalb von zwei Tagen ist eine angemessene Untersuchung nicht möglich. Die Befragungen dienen oft mehr der Flüchtlings-Abschiebung als der Wahrheitsfindung."
|