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Presseerklärung vom 9. Juli 1998
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
wird nun auch im Ausland tätig
Das Amt schreibt sich die Beweismittel jetzt selbst zusammen
PRO ASYL: Manipulativer Eingriff ins Asylverfahren
Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
ist die zuständige Behörde für die Entscheidung
über Asylanträge. Aufgabe der dort tätigen Einzelentscheider
ist es, die Asylgründe im Einzelfall unter Heranziehung und
Bewertung verschiedener Quellen zur Lage im Herkunftsstaat zu
prüfen. Eine der wichtigsten Quellen sind die Lageberichte
des Auswärtigen Amtes, die auf Informationen der deutschen
Auslandsvertretungen zurückgehen.
Mit einer neuen Maßnahme beweist die Leitung des Bundesamtes
nun, daß sie eine unabhängige Entscheidung der eigenen
Bediensteten auf keinen Fall will. Dies belegt die PRO ASYL vorliegende
Juni-Ausgabe der bundesamtsinternen Zeitschrift "Der Einzelentscheider-Brief".
Demnach sind seit kurzem Bundesamtsmitarbeiter an die deutschen
Botschaften in folgenden Ländern abgestellt: Armenien, Bundesrepublik
Jugoslawien, Georgien, Demokratische Republik Kongo, Nigeria,
Pakistan, Sri Lanka, Türkei. Togo wird in Kürze folgen.
Die Bediensteten des Bundesamtes arbeiten unmittelbar mit bei
der Feststellung der Lage vor Ort, bei der Beobachtung des Schicksals
abgeschobener Rückkehrerinnen und Rückkehrer und - besonders
wichtig zur Verhinderung jeder Flucht - im Visumbereich. Darüber
hinaus werden Ermittlungen im Einzelfall durchgeführt. Die
Bundesamtsentscheider schreiben an den Auskünften des Auswärtigen
Amtes mit, die dann als eine angeblich objektive Schilderung Grundlage
der Asylentscheidung bis hin zu den Verwaltungsgerichten sind.
PRO ASYL kritisiert die jetzt bekannt gewordene Kooperation zwischen
Bundesamt und dem Auswärtigen Amt. Schon bisher seien die
Auskünfte des Auswärtigen Amtes, in denen diplomatische
Rücksichten auf die potentiellen Verfolgerstaaten genommen
werden müßten, im Asylverfahren grotesk überbewertet
worden. Jetzt produziere das Bundesamt Hand in Hand mit dem Auswärtigen
Amt seine Erkenntnisquellen gleich selbst. Das Ergebnis sei absehbar:
Bisher hätten deutsche Botschaften gelegentlich Menschenrechtsverletzungen
- wenn auch diplomatisch verklausuliert - benannt. Künftig
werde bis in die Formulierungen hinein abgestimmt, wie asylrelevante
Sachverhalte zu beschönigen seien.
PRO ASYL Sprecher Heiko Kauffmann: "Was das Bundesamt verschleiernd
"Unterstützung der Auslandsvertretungen" nennt,
ist in Wahrheit ein drastischer manipulativer Eingriff ins Asylverfahren
- mit dem Ziel vorweggenommener mundgerechter Ablehnungsbescheide.
Der seit dem Ende der Inquisition geltende Grundsatz, daß
niemand zugleich Zeuge und Partei sein kann, ist in Sachen Flüchtlinge
abgeschafft. Zu hoffen ist, daß die Verwaltungsgerichte
nun die Konsequenzen ziehen und den unter Mitarbeit des Bundesamtes
erarbeiteten Lagebeurteilungen und Stellungnahmen für die
Gerichte jeden Beweiswert absprechen."
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