CaritasInfoNr. 60/98
Pressedienst des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V./H4>
10. Dezember 1998
50 Jahre Deklaration der Menschenrechte -
Asylrechtsgruppen fordern:
Keine Abschiebehaftanstalt in Ingelheim
Der Menschenrechte nicht nur gedenken - sie in Deutschland auch
praktizieren
Foto-Serie
Rheinland-Pfalz - "Schutzbedürftige müssen in Europa
tatsächlich Schutz vor Verfolgung finden. Dann werden Einrichtungen,
wie die hier geplante Abschiebehaftanstalt, noch überflüssiger,
als sie jetzt schon sind." Das forderte Pfarrer Herbert Leuninger
auf der Schlußkundgebung nach einem Schweigemarsch durch
Ingelheim vor der heutigen zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber,
die nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung
ab 1999 in eine Abschiebestelle umgewandelt werden soll und auf
deren Gelände auch eine Abschiebehaftanstalt für mindestens
150 Menschen entstehen soll. Aufgerufen zu der Protestkundgebung
am Tag der Menschenrechte hatten der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz,
die Humanitäre Hilfe Ingelheim, der Diözesancaritasverband
Mainz und die Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier. In diesem Jahr
wurde des 50. Jahrestags der Deklaration der Menschenrechte gedacht.
Zu Beginn des Schweigemarschs hatte vor dem Ingelheimer Rathaus
Pfarrerin Petra Lohmann von der Gustav-Adolf-Gemeinde in Ingelheim-Nord,
zu deren Gemeindebezirk die Noch-Aufnahmeeinrichtung für
Asylbegehrende
zählt, von ihren beklemmenden Gefühlen berichtet, die
sie Anfang
November während eines Bußgottesdienstes in Erinnerung
an die
Reichpogromnacht vor 60 Jahren hatte. Es seien ihr Dokumentaraufnahmen
in den Sinn gekommen, die sie in ihrer Jugend gesehen habe und
die
zeigten, wie die Engländer seinerzeit ganze Schiffe voll
mit jüdischen
Flüchtlingen wieder nach Deutschland zurückschickten
- in den sicheren
Tod. Und sie habe an die Menschen denken müssen, die nach
dem Willen der
Landesregierung demnächst von Ingelheim aus abgeschoben werden
sollen in
ihre Herkunftsländer, aus denen sie häufig nach Folter
und
Vergewaltigung vor dem Tod geflohen seien. Damals habe sie gedacht:
"Die
Engländer wußten doch, was los war; wie konnten sie
das nur tun?" Heute sei sie selbst eine von denen, die zusieht,
wie Menschen zurückgeschickt werden in Folter, Vergewaltigung
und Tod. Pfarrerin Lohmann gestand, daß ihr während
des Bußgottesdienstes das Beten schwer gefallen sei. "Wie
einfach ist es doch, um Vergebung zu bitten, ja, überhaupt
Schuld einzugestehen, wenn es etwas betrifft, was man persönlich
gar nicht miterlebt hat. Wie bitter wird es, wenn einem plötzlich
bewußt wird, daß man genau so schuldig wird",
sagte sie. Sie hoffe, daß in sechzig Jahren die dann lebenden
Menschen nicht erneut um Vergebung bitten müßten wegen
Versäumnisse, die heute geschehen.
Ein Grundrecht wird unterlaufen
Auch Pfarrer Leuninger (Redetext) schlug die Brücke vom Unrecht des
Nazi-Regimes, was heute allgemein bedauert wird, zu den Abschiebehaftsplanungen
der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Ingelheim. Noch
vor wenigen Tagen habe er in Berlin den Hinrichtungsraum der Gedenkstätte
Plötzensee besucht, in dem der Bruder seines Vaters, Franz
Leuninger, enthauptet worden sei, der zum Widerstand des 20. Juli
1944 gehört habe. Deutschland habe gerade wegen seiner Vergangenheit
eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschenrechten,
und dabei vor allem gegenüber dem Menschenrecht auf Asyl,
sagte er. "Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern
vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen", formuliere
die Menschenrechtsdeklaration, deren 50. Jahrestags gerade gedacht
werde, in Artikel 14. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
habe 1949 dem staatlichen Schutz des Flüchtlings Verfassungsrang
gegeben: Der politisch Verfolgte hat ein Recht auf Asyl. 1993
freilich sei dieses Grundrecht insbesondere durch das Asylbewerberleistungsgesetz
erheblich eingeschränkt worden. Eine nicht abzuschätzende
Bedrohung des Schutzes der Menschenrechte sei der weithin fehlende
Abschiebeschutz und die harsche Abschiebungspolitik. "Sie
gipfelt in den Abschiebungsgefängnissen", beklagte Leuninger.
"Menschen, die sich nichts Anderes zu Schulde kommen ließen,
als Asyl zu beantragen, werden der vornehmsten Rechte des Menschen,
dem der Freiheit und Selbstbestimmung, beraubt."
Abschiebehaft auch als Schikane
Station machte der Schweigemarsch, an dem sich trotz heftigen
Schneetreibens knapp 100 Menschen beteiligten, vor dem Kreishaus,
dem Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Mainz-Bingen. Dort
führte Thomas Kupczik von der Arbeitsgemeinschaft Frieden
in Trier vor Augen, was Abschiebehaft bedeutet. Die Menschen seien
23 Stunden des Tages in kleinen Zellen eingesperrt. In der bestehenden
Abschiebehaftanstalt in Zweibrücken dürften sie sich
eine Stunde pro Tag in einem Hof, kleiner als der Platz vor dem
Ingelheimer Kreishaus, an frischer Luft bewegen. Die Ausländerbehörden
mancher Kreisverwaltungen - dazu gehöre Mainz-Bingen - setzten
Abschiebehaft als Schikane ein, beklagte er. Als Beispiel aus
dem Bereich Trier nannte er den Fall eines Togolesen, der in Abschiebehaft
genommen worden sei, weil er nicht in dem Ort wohnte, der ihm
zugewiesen worden sei. Tatsächlich sei aber der Ausländerbehörde
die Arbeitsstelle dieses Mannes samt Telefonnummer immer bekannt
gewesen. Auch habe er sich regelmäßig bei der Ausländerbehörde
gemeldet, wo er schließlich auch verhaftet worden sei. Und
nicht selten komme es vor, so Kupczik, daß Menschen auf
dem Standesamt verhaftet würden. Daß die geplante Abschiebehaftanstalt
in Ingelheim von einer 5 ½ Meter hohen Mauer umgeben werden
solle, hatte zuvor schon Pfarrerin Lohmann beklagt.
Mahnwache vor Innenministerium
Am Vormittag des Tags der Menschenrechte hatte es auf Einladung
der gleichen Veranstalter auf dem Schillerplatz in Mainz vor dem
Innenministerium eine Mahnwache gegeben. An deren Rande habe es
auch ein Gespräch mit einem Vertreter des Innenministeriums
gegeben, berichtete Axel Geerlings-Diel vom Mainzer Diözesancaritasverband.
Das Gerücht, die in Ingelheim geplante Abschiebehaftanstalt
solle im Endstadium auf bis zu 400 Plätze ausgebaut werden
und auch Abschiebehäftlinge aus Hessen aufnehmen, sei dabei
zwar in Abrede gestellt, aber nicht endgültig widerlegt worden.
J. Otto Weber |