Ein um die geplanten Neuregelungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ergänztes Zuwanderungsgesetz ist nach Auffassung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL ein höchst problematisches Konstrukt. Längst überholt geglaubte Vorstellungen werden eher verstärkt: Das Ausländerrecht als Gefahrenabwehr, Ausländer als Sicherheitsrisiko. Der längst erforderliche Paradigmenwechsel von einem Fremdenabwehrrecht hin zu einem modernen Einwanderungsrecht kann mit den beiden inhaltlich miteinander verwobenen Gesetzesvorhaben kaum vollzogen werden.
Bereits der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes bleibt weit hinter ökonomischen, demografischen, gesellschafts- und integrationspolitischen Notwendigkeiten zurück. Größtenteils werden nur die bisherigen ausländerrechtlichen Begrifflichkeiten transformiert, die erforderliche Weichenstellung zu einem modernen Einwanderungsrecht vertagt.
Für hier in Deutschland lebende Flüchtlinge bringt das Zuwanderungsgesetz zum Teil erhebliche Rechtsverschlechterungen. Nur ein Teil der bislang Geduldeten wird überhaupt die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diejenigen, die die hohen Hürden
überspringen, werden enttäuscht sein. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt eingeschränkt. Es wird gesetzlich festgeschrieben, dass kein Familiennachzug möglich ist. Was als Fortschritt gepriesen wird, erweist sich in weiten Teilen als bloße Umetikettierung, sagte Heiko Kauffmann. "Aufenthaltserlaubnis steht auf den Papieren, der Inhalt ist die bisherige Duldung." Der große Fortschritt, den die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention darstellt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz insgesamt von dem Gedanken der Gefahrenabwehr dominiert wird.
In Bezug auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist festzustellen, dass die Vielzahl der vorliegenden Änderungsanträge demonstriert, dass umfassender Beratungsbedarf besteht. Der rigide parlamentarische Fahrplan trägt dem nicht Rechnung.
Inhaltlich tragen die zuletzt vorgelegten Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigen schwerwiegenden rechtstaatlichen Bedenken, die in der Expertenanhörung am 30. November 2001 und darüber hinaus auch von PRO ASYL vorgetragen worden sind, Rechnung. So sollen auch künftig nicht alle Ist- und Regelausweisungen dem Sofortvollzug unterliegen. Den Bedenken von Flüchtlingsorganisationen gegen einen ungehemmten Datenfluss vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über deutsche Verfassungsschutzbehörden an ausländische Geheimdienste versucht man mit einer neuen Übermittlungsbeschränkung gerecht zu werden. Die allerdings bedarf genauer Überprüfung.
Bleiben soll es jedoch bei der strukturellen Diskriminierung von Ausländern und Flüchtlingen im Datenschutz und bei der Speicherung ihrer biometrischen Daten. PRO ASYL erneuert seine Kritik, dass große Teile des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mit Terrorbekämpfung nicht das Geringste zu tun haben. Weiterhin wird mit Etikettenschwindel Politik gemacht. Heiko Kauffmann: "Ein Zuwanderungsgesetz, in das noch vor seinem Zustandekommen ein bunter Strauß ausländerrechtlicher Restriktionen auf diese Weise inkorporiert wird, steht unter keinem guten Stern."
PRO ASYL schließt sich der Kritik aus FDP und PDS an der rechtsstaatsfeindlichen Beratungshektik beim Terrorismusbekämpfungsgesetz an. Die Verabschiedung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes muss verschoben werden. Die Behauptung der Grünenfraktionschefin, Kerstin Müller, das Beratungstempo ergebe sich aus der Sicherheitslage, ist nicht stichhaltig, denn die meisten der geplanten Maßnahmen lassen sich nicht innerhalb weniger Wochen umsetzen.