PRO ASYL zum Zuwanderungsgesetz und zum Terrorismusbekämpfungsgesetz:
Kritik am rigiden parlamentarischen Zeitfahrplan
Vermischung von Zuwanderungsfragen mit Terrorbekämpfung untragbar
PRO ASYL on Immigration and Anti-Terror Bills:
Criticism of the rigid parliamentary time schedule
Mixing immigration topic with terror fighting intolerable
12. Dezember 2001
12. December 2001
Ein um die geplanten Neuregelungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes ergänztes Zuwanderungsgesetz ist nach Auffassung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL ein höchst problematisches Konstrukt. Längst überholt geglaubte Vorstellungen werden eher verstärkt: Das Ausländerrecht als Gefahrenabwehr, Ausländer als Sicherheitsrisiko. Der längst erforderliche Paradigmenwechsel von einem Fremdenabwehrrecht hin zu einem modernen Einwanderungsrecht kann mit den beiden inhaltlich miteinander verwobenen Gesetzesvorhaben kaum vollzogen werden.

Bereits der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes bleibt weit hinter ökonomischen, demografischen, gesellschafts- und integrationspolitischen Notwendigkeiten zurück. Größtenteils werden nur die bisherigen ausländerrechtlichen Begrifflichkeiten transformiert, die erforderliche Weichenstellung zu einem modernen Einwanderungsrecht vertagt.

Für hier in Deutschland lebende Flüchtlinge bringt das Zuwanderungsgesetz zum Teil erhebliche Rechtsverschlechterungen. Nur ein Teil der bislang Geduldeten wird überhaupt die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diejenigen, die die hohen Hürden

überspringen, werden enttäuscht sein. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt eingeschränkt. Es wird gesetzlich festgeschrieben, dass kein Familiennachzug möglich ist. Was als Fortschritt gepriesen wird, erweist sich in weiten Teilen als bloße Umetikettierung, sagte Heiko Kauffmann. "Aufenthaltserlaubnis steht auf den Papieren, der Inhalt ist die bisherige Duldung." Der große Fortschritt, den die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention darstellt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz insgesamt von dem Gedanken der Gefahrenabwehr dominiert wird.

In Bezug auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist festzustellen, dass die Vielzahl der vorliegenden Änderungsanträge demonstriert, dass umfassender Beratungsbedarf besteht. Der rigide parlamentarische Fahrplan trägt dem nicht Rechnung.

Inhaltlich tragen die zuletzt vorgelegten Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigen schwerwiegenden rechtstaatlichen Bedenken, die in der Expertenanhörung am 30. November 2001 und darüber hinaus auch von PRO ASYL vorgetragen worden sind, Rechnung. So sollen auch künftig nicht alle Ist- und Regelausweisungen dem Sofortvollzug unterliegen. Den Bedenken von Flüchtlingsorganisationen gegen einen ungehemmten Datenfluss vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über deutsche Verfassungsschutzbehörden an ausländische Geheimdienste versucht man mit einer neuen Übermittlungsbeschränkung gerecht zu werden. Die allerdings bedarf genauer Überprüfung.

Bleiben soll es jedoch bei der strukturellen Diskriminierung von Ausländern und Flüchtlingen im Datenschutz und bei der Speicherung ihrer biometrischen Daten. PRO ASYL erneuert seine Kritik, dass große Teile des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mit Terrorbekämpfung nicht das Geringste zu tun haben. Weiterhin wird mit Etikettenschwindel Politik gemacht. Heiko Kauffmann: "Ein Zuwanderungsgesetz, in das noch vor seinem Zustandekommen ein bunter Strauß ausländerrechtlicher Restriktionen auf diese Weise inkorporiert wird, steht unter keinem guten Stern."

PRO ASYL schließt sich der Kritik aus FDP und PDS an der rechtsstaatsfeindlichen Beratungshektik beim Terrorismusbekämpfungsgesetz an. Die Verabschiedung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes muss verschoben werden. Die Behauptung der Grünenfraktionschefin, Kerstin Müller, das Beratungstempo ergebe sich aus der Sicherheitslage, ist nicht stichhaltig, denn die meisten der geplanten Maßnahmen lassen sich nicht innerhalb weniger Wochen umsetzen.

An Immigration Bill completed by the planned new regulations of the Anti-Terror Bill is in the opinion of the German Human Rights Organisation for Refugees PRO ASYL a most problematic construction. Ideas believed to be out-dated long ago are rather strengthened: The aliens law as danger defence, foreigners as security risk. The long required paradigm change of a aliens defence law to a modern immigration law can hardly be performed by the two bills interwoven with each other.

Already the draft of the Immigration Bill falls far short of economic, demographic, social and integration requirements. Only the present concepts of the Aliens Law will be transformed to a large extent, the necessary new orientation to a modern immigration law will be postponed.

For refugees living in Germany the Immigration Bill will bring partly considerable deterioration of their rights. Only a portion of refugees with temporary suspension of their deportation will get the chance for a residence permit. Those, who may jump over the high hurdles will be disappointed. The entry into the labour market will remain restricted. Legally will be fixed, that family reunification shall be impossible. What is praised as progress, proves to a great extent as bare new labels, said Heiko Kauffmann. "Residence permit exists only on the papers, the real content is the present temporary suspension of deportation." The great progress, which represents the recognition of non-state persecution as ground of asylum according to the Geneva Refugee Convention, may not obscure the fact, that the bill altogether is dominated by the idea of danger defence.

Regarding the Anti-Terror Bill it has to be stated, that numerous submitted proposals for amendment are demonstrating, that there exists a comprehensive need for consultations...

It will remain however the structural discrimination of aliens and refugees with data protection and the storage of their bio-metric data.


(partially translated)