Presseerklärung vom 19. September 1996
Internationaler Tag des Kindes am 20. September 1996
PRO ASYL: Völkerrecht endlich zugunsten der Flüchtlingskinder anwenden
Gesetzliche Handlungspflicht angemahnt

"Das deutsche Ausländer- und Asylrecht befindet sich fünf Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention noch immer nicht im Einklang mit den völkerrechtlichen Normen für Flüchtlingskinder", heißt es in einer Erklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, PRO ASYL, anläßlich des Weltkindertages am morgigen Freitag. Dies führe dazu, daß gerade viele der durch Flucht und die Erfahrungen von Menschenrechtsverletzung und Krieg seelisch äußerst schwer belasteten kriegstraumatisierten Kinder keine ausreichenden Hilfen in Deutschland erhielten.

"Die gesetzlich verschärften Bestimmungen des deutschen Asylrechts werden den besonderen seelischen Belastungen und Schwierigkeiten von Flüchtlingskindern in keiner Weise gerecht", erklärte Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL. "Wer das Leid dieser oft völlig erschöpften und schwer traumatisierten Kinder - die unmittelbar unter dem Eindruck von Krieg, Verfolgung und Gewalt z. B. in Ruanda, Afghanistan oder Bosnien-Herzegowina zu uns gekommen sind - immer wieder erlebt, findet kein Verständnis für die absichtsvolle, gesetzlich vorgeschriebene Verweigerung von Hilfen für Flüchtlingskinder durch den Rechtsstaat!"

Obwohl Gerichte, Ausländer- und Jugendämter seit fast fünf Jahren zur Anwendung der Normen der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sind, werden sie durch die Haltung des Gesetzgebers gerade im Bereich des Asylrechts und in ihrer Anwendung auf Flüchtlingskinder ständig unterlaufen, indem diese etwa in für sie aussichtslose Asylverfahren gedrängt und mit 16 Jahren für "asylmün-dig" erklärt werden.

"Nach der Kritik des zuständigen UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an der Haltung der Bundesregierung ist der Gesetzgeber nun dringend gefordert, die überfällige und unerläßliche Anpassung des deutschen Asyl- und Ausländerrechtes an die UN-Kinderrechtskonvention endlich nachzuvollziehen, will er sich und die Bonner Menschenrechtspolitik nicht dem Vorwurf der Unglaubwürdigkeit und Kinderfeindlichkeit aussetzen", erklärt Kauffmann. Als Leitlinien für die dringlichsten Änderungen nennt PRO ASYL vier zentrale Punkte:

-- 1. Kinderschutz im Sinne der Konvention (Artikel 1) muß bis zum Alter von 18 Jahren gewährt werden; dies muß insbesondere auch für die Flüchtlingskinder gelten (gesetzl. Änderungen des § 12 AsylVfG und § 68 AuslG).

-- 2. Den besonderen Schutzbedürfnissen aller neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen ist durch ein besonderes ("Clearing"-) Verfahren Rechnung zu tragen, bei dem der Aspekt des Kindeswohls im Sinne des Artikels 3 der Konvention den Ausschlag für eine realistische Zukunftsplanung und -entscheidung gibt. Für die Dauer dieses Clearing-Verfahrens ist den Kindern eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.

-- 3. Eine Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlingskinder, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland leben;
die Ende März von den Innenministern verabschiedete sogenannte "Härtefall"- oder Altfallregelung wird den besonderen Schutzbedürfnissen und Lebensumständen dieser Gruppe nicht gerecht.

-- 4. Ein Verbot der Inhaftierung von Minderjährigen zur Sicherung der Abschiebung. Über eine Rückführung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern darf nur im Fall einer sorgfältigen Abklärung und Sicherstellung der Aufnahme, Betreuung und Versorgung im Heimatland entschieden werden.

PRO ASYL appelliert an Bundesregierung, Bundestag und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die einstimmigen Voten aller Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, der Flüchtlings- und Kinderschutzorganisationen sowie aller Experten zur Kenntnis zu nehmen und ihrer gesetzlichen Handlungspflicht endlich nachzukommen, das Völkerrecht zugunsten der Flüchtlingskinder auch in der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen.


Presseerklärung vom 11. September 1996
PRO ASYL erinnert an die Abschiebung der Sudanesen
am 12. September 1995:
Einem Folterstaat darf man nicht glauben

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL erinnert an das achtwöchige Drama der sudanesischen Flüchtlinge am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen, das mit ihrer Abschiebung am 12. September vor einem Jahr endete. Vorangegangen war die Ablehnung der Anträge der sieben Sudanesen, von denen drei Foltermerkmale aufwiesen, auf Erlaß einer Anordnung gegen ihre Abschiebung durch das Bundesverfassungsgericht. Zuvor hatte die sudanesische Regierung der Bundesregierung zugesichert, die Flüchtlinge würden nach ihrer Rückkehr nicht verfolgt.

"Mit dieser Entscheidung hat sich Karlsruhe menschen- und asylrechtlich in eine Sackgasse manövriert: aus Gründen einer sog. 'völkerrechtlichen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik' hat das Gericht seine Verantwortung für die inhaltliche Prüfung und für die Gewähr des Flüchtlingsschutzes an die Regierung abgetreten", bilanzierte Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL. "Den Zu-sicherungen eines Folterregimes darf nicht geglaubt werden. Durch solche Freibriefe wird die Entscheidung über die begründete Verfolgungsfurcht zur Disposition des Verfolgerstaates gestellt, die Genfer Flüchtlingskonvention und der internationale Flüchtlingsschutz werden immer mehr durchlöchert", so Kauffmann.

PRO ASYL unterstützt nach wie vor die in einigen Fällen noch anhängigen Hauptsache.


Presseerklärung vom 07. September 1996
10.Jahrestag von PRO ASYL:
PRO ASYL ruft zur Wachsamkeit in Fragen der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes auf

Anläßlich des 10. Jahrestages ihrer Gründung am 08.09.96 ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL die deutsche Bevölkerung zu vermehrter Wachsamkeit und verantwortlichem Handeln in Fragen der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes auf. Dazu gehört, so PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann, daß sich die Gesellschaft insgesamt aufmerksamer gegenüber den heutigen Gefahren des Mißbrauchs von politischer und wirtschaftlicher Macht zeige: ,,Auch der Rechtsstaat muß seine Gesetze, Normen und Erlasse im Umgang mit Menschen auf ihre Verhältnismäßigkeit und ihren humanen Sinn und Zweck hinterfragen lassen und darf die Folgen für die betroffenen Menschen nicht einfach ausblenden.

PRO ASYL verurteilt daher in aller Schärfe den erstmaligen Bruch eines Kirchenasyls im Fall des togolesischen Flüchtlings Bilakinam 5. Saguintaah in Wunsiedel durch die bayrischen Behörden: ,,Dies ist die rücksichtslose Provokation und das bayerische Muskelspiel eines autoritären Obrigkeitsstaates, der den Respekt vor der Gewissensentscheidung seiner Bürger und die Achtung für gefährdete Menschen immer mehr verliert."

Der Schutz gefährdeter Menschen durch den Staat sei in Deutschland nicht mehr in ausreichendem Maß gewährleistet, erklärte Kauffmann. Dies zeige sich auch im Verhalten der Innenminister gegenüber den bosnischen Flüchtlingen. Deutschland verletze in eklatanter Form Annex 7 des Daytoner Friedensabkommens und die den Flüchtlingen darin zugesicherten Garantien für eine Rückkehr in ihre Heimatorte in Sicherheit und Würde: ,,Die deutschen Innenminister verbünden sich gegen die Flüchtlinge mit den Hardlinern des Krieges, deren Ziel der ethnischen Vertreibung genau die Schaffung ethnisch reiner Mini-Staaten war, in die sie die Flüchtlinge nun gegen ihren Willen zwangsrückführen möchten." Abschließend betonte Kauffmann: ,,Angesichts des allgemeinen Abbaus von Menschenund Bürgerrechten wird Flüchtlingsarbeit wichtiger denn je: Maßstab und Prüfstein für eine humane Zivilgesellschaft."

PRO ASYL ruft dazu auf, diese Herausforderungen - auch unter den erschwerten Bedingungen der gegenwärtigen gesellschaftlichen Umbrüche - entschlossen anzunehmen.


Presseerklärung vom 4. September 1996
Bosnische Flüchtlinge
Reise der drei Innenminister "Selektive Inszenierung"
PRO ASYL: Politische Preisgabe des Dayton-Abkommens

Mit scharfem Protest hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL auf die Verlautbarungen der Innenminister nach ihrer viertägigen Reise nach Bosnien reagiert, am ersten Oktober als dem Beginn der Rückführung bosnischer Flüchtlinge festhalten zu wollen.

Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, bezeichnete die Reise als "Selektive Inszenierung mit der politischen Funktion, den Anschein der Wohlinformiertheit zu erzeugen, um ihre bereits zuvor feststehenden Absichten umsetzen zu können."

Erst unmittelbar vor der Reise der drei Innenminister seien aufgrund der unsicheren Verhältnisse die Kommunalwahlen verschoben worden. Die OSZE habe ihre Besorgnis über die Lage in Bosnien und insbesondere die andauernden Versuche geäußert, ethnisch reine Staaten zu schaffen. Aufgrund des von Politikern vor Ort weitergeführten, kalten Krieges sei eine Rückkehr der großen Mehrheit der Flüchtlinge auch nach Auffassung des UNHCR derzeit nicht möglich.

"Mit ihren undifferenzierten Voraburteilen nach ihrer Reise unterlaufen Beckstein, Glogowski und Wrocklage das Abkommen von Dayton und tragen dazu bei, das Ziel der Hardliner im ehemaligen Jugoslawien, die Schaffung ethnisch reiner Ministaaten zu fördern, "sagte Kauffmann. PRO ASYL appelliert an die Gesamtheit der Innenminister, die selektive Wahrnehmung ihrer Kollegen auf keinen Fall zur Grundlage einer Entscheidung auf der kommenden Innenministerkonferenz zu machen.


Presseerklärung vom 03. September 1996
Vom Bundesinnenministerium bestätigt:
Nach Algerien wird immer zügiger abgeschoben
PRO ASYL kritisiert die Kollaboration mit dem algerischen Regime
Studie zu staatlicher Gewalt und Repression in Algerien vorgestellt

Obwohl ein Rücknahmeabkommen zwischen Deutschland und Algerien erst paraphiert, jedoch noch nicht unterzeichnet ist, werden abgelehnte Asylbewerber aus Algerien immer schneller abgeschoben. Offensichtlich im Vorgriff auf die Regelungen des Abkommens ist die Übernahme algerischer Flüchtlinge sowie die Ausstellung von Paßersatzpapieren von der algerischen Seite beschleunigt worden. Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums bestätigte darüber hinaus, daß die algerische Seite weiter auf der persönlichen Anhörung zur Abschiebung anstehender Flüchtlinge durch Konsularbeamte in deutschen Haftanstalten besteht. Die algerische Seite habe sogar erwogen, die abgeschobenen Flüchtlinge bei der Ankunft in Algerien zunächst zu kasernieren, wenn die Zahl der Abschiebungen größer werde. Doch sei sie schließlich von dieser Vorstellung abgerückt.

PRO ASYL veröffentlicht in diesen Tagen eine aktuelle Studie zur Situation algerischer Flüchtlinge unter dem Titel "Staatliche Gewalt und Repression in Algerien - Algerische Flüchtlinge in Deutschland", die ausführlich Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die in Algerien in großem Umfang auch von staatlicher Seite begangen werden. Bezugnehmend auf diese Untersuchung kommentierte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann das beschleunigte Abschiebungsverfahren nach Algerien heute: "Die Bundesregierung hat sich entschieden: Sie setzt weiterhin auf die direkte Kollaboration mit dem Militärregime. Die Strategie einer Eindämmung des islamischen Fundamentalismus macht blind für die illegitime Gewaltherrschaft des algerischen Militärs."

Kauffmann wies weiter darauf hin, daß die Inhaftierung Abgeschobener bei ihrer Ankunft auf dem Flughafen von Algier nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist. Rückkehrende Flüchtlinge seien um so leichter identifizierbar, als das algerische Generalkonsulat bereits durch die Zwangsvorführungen Kenntnis von dem Aufenthalt der Algerier erhalte und im übrigen der Bundesgrenzschutz die Flugdaten nach Algerien übermittelt, um sicherzustellen, "daß der algerische Staatsangehörige auch den algerischen Sicherheitsbehörden zugeführt wird." Daß die algerischen Behörden jede denkbare Anstrengung unternehmen, um Landsleute im Ausland zu bespitzeln, zeigt auch die Aussage des ehemaligen hohen algerischen Diplomaten Mohamed El Arbi Zaytoun, der im Oktober 1995 darauf hingewiesen hat, daß die Aufgabe der Botschaften auch die Verfolgung und Kontrolle der Algerier im Ausland beinhalte. Zaytoun selbst hat inzwischen einen Asylantrag in Großbritannien gestellt.

Die 130-seitige Broschüre "Staatliche Gewalt und Repression in Algerien - Algerische Flüchtlinge in Deutschland", erarbeitet von der Initiative gegen Abschiebehaft, Berlin und herausgegeben vom Förderverein PRO ASYL e. V. kann unter der Fax-Nr.: (0 69) 23 06 50 oder per e-mail bestellt werden.


Presseerklärung vom 30. August 1996
2. Meldung vom Tage
Auch nach Einreiseentscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts:
Afghanische Flüchtlinge immer noch von Abschiebung bedroht
Auswärtiges Amt rät grundsätzlich davon ab, nach Afghanistan zu reisen
PRO ASYL: Moralischer Doppelstandard
bei der Bewertung der Gefährdungslage nicht akzeptabel

Zwei afghanischen Familien, denen das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main vor

2 Wochen unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Einreise nach Deutschland gestattet hatte, droht weiter die Abschiebung. Zwar hatte das VG entschieden, daß ein längeres Festhalten der Familien im Transit des Flughafens nicht mehr zulässig sei, jedoch entgegen dem klaren Wortlaut des Asylverfahrensgesetzes auch darauf hingewiesen, daß dies nicht zugleich die Aussetzung der Abschiebung bedeute. Nachdem eine Wochenfrist für die freiwillige Ausreise bereits verstrichen ist, droht den Familien, die sich mit einer Hungerstreikaktion im Juli gegen ihre Zurückschiebung aus dem Transit des Frankfurter Flughafens in Transitländer zur Wehr gesetzt hatten, erneut die Abschiebung. Rechtsmittel sind in beiden Fällen eingelegt. Im Fall der Familie S., die mit drei Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren nach Moldawien abgeschoben werden soll und vom Gericht auf einen 5.000 km langen Landweg nach Afghanistan verwiesen wurde, werden diese auch damit begründet, daß die Abschiebung eine unmenschliche Behandlung im Sinne von Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird in Kürze erwartet.

Obwohl das Auswärtige Amt in seinen Länderberichten für die Verwaltungsgerichte die Auffassung vertritt, Nordafghanistan sei relativ sicher (Sicherheitslage "uneinheitlich"), rät es deutschen Touristen grundsätzlich davon ab, nach Afghanistan zu reisen. Der für Sicherheitshinweise für Touristen zuständige Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes erteilt potentiellen Touristen die Auskunft, es würden an den verschiedenen Orten im Land immer wieder Kämpfe ausbrechen, die medizinische Versorgung sei katastrophal, es gebe vielen Straßenkontrollen, das Land sei vermint, eine Justiz gebe es praktisch nicht. Bei einem falschen Schritt abseits des Weges sei "die Reise zu Ende". Zu der von der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt immer wieder zitierten Flugverbindung über Indien ins belagerte Kabul, bei der rückkehrende Afghanen angeblich bei einer Zwischenlandung in Jalalabad aussteigen könnten, meinte der Vertreter des Auswärtigen Amts, dann müsse man auf dem Landweg mit dem Bus weiterreisen, das sei aber zu gefährlich. PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann zu diesen interessanten Auskünften: "Hier herrscht offensichtlich ein moralischer Doppelstandard: Touristen nein - Flüchtlinge ja."

Weit aufwendiger gestalteten sich die Recherchen von PRO ASYL, wie denn die Familie S. den ihr vom Verwaltungsgericht nahegelegten Landweg ab Moldawien durch mindestens 4 weitere Länder nutzen könne. Das Grenzschutzamt Frankfurt hatte selbst in einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, daß die Antragsteller nur 450,- US$ an Barmitteln besitzen. Selbst wenn man davon ausgehe, daß die erste Reiseetappe als zwangsweiser Gratistransport nach Moldawien erfolge, so könne eine 5-köpfige Familie von diesem Betrag nicht einmal die bloßen Reisekosten bestreiten. Wenn es der Familie gelänge, Kiew (Ukraine) zu erreichen, so koste allein ein Linienflug auf der Teilstrecke Kiew-Taschkent (Usbekistan) zwischen 342,- und 420,- DM pro Person. Damit sei die Familie noch nicht einmal an der afghanischen Grenze. Nach Auskunft der Botschaft der Republik Usbekistan ist die früher mögliche Zugreise auf der Trans-Kaspischen Linie über Baku (Aserbaidschan) und Turkmenistan zur Zeit nicht möglich, weil zu gefährlich. Auf dem Weg nach Baku müßte u.a. Tschetschenien durchquert werden. Über Reisedauer und Preise auf der zur Zeit wohl noch befahrbaren Trans-Turanischen Eisenbahnlinie durch Kasachstan konnte PRO ASYL trotz Recherchen bei Botschaften und Spezialreiseveranstaltern nichts in Erfahrung bringen. Der für die Sicherheitshinweise zu Usbekistan im Auswärtigen Amt zuständige Mitarbeiter erklärte jedoch, es sei grundsätzlich in der Region nicht ratsam, allein weite Strecken mit der Bahn zu fahren.

Das Resümee aus diesen Recherchen zieht Heiko Kauffmann: "Die Ausländerbehörde, die die Familie S. schließlich nach Moldawien schickt, muß wissen, daß die psychisch ohnehin angeschlagenen Menschen keine Chance haben, da anzukommen, wo das Verwaltungsgericht sie haben will. Es ist nicht zu verantworten, auch die drei Kinder diesem voraussehbaren Scheitern einer Reise ins Ungewisse auszusetzen. Das Handeln deutscher Verwaltungsbehörden muß deshalb hinter dem Kindeswohl zurückstehen. Die Familie darf nicht abgeschoben werden."

Kauffmann verwies abschließend darauf, daß diese Forderung sich auch aus der von Deutschland unterzeichneten Kinderrechtskonvention begründe. Art. 3 Abs. 1 dieser Konvention regele, daß bei allen "Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich-viel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden", das Kindeswohl ein Gesichtspunkt sein muß, der vorrangig zu berücksichtigen ist.


Presseerklärung vom 30. August 1996
2. Todestag von Kola Bankole
PRO ASYL: Verfahren darf nicht weiter verschleppt werden
Einschaltung des Menschenrechtsbeauftragten

der Bundesärztekammer gefordert

Anläßlich des 2. Todestages von Kola Bankole fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Einschaltung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer, Dr. Montgomery, in das noch immer nicht eröffnete Verfahren gegen den betreffenden Arzt.

Gleichzeitig äußerte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, den Verdacht, daß Staatsanwaltschaft und Gericht an einer umfassenden Aufklärung der "töd-lichen Ruhigstellung" von Kola Bankole nicht interessiert seien:

"Es ist befremdend und ungewöhnlich, daß das Gericht 2 Jahre nach Kola Bankoles Tod und über 10 Monate nach der Anklageerhebung noch immer nicht über die Zulassung des Verfahrens entschieden hat." Bereits die Einstellung des Verfahrens gegen die Beamten des Bundesgrenzschutzes, die Kola Bankole gefesselt und geknebelt hatten, war nach Auffassung von Kauffmann ein "Freispruch für die unzulässige Anwendung körperlicher, lebensbedrohender Gewalt gegen einen wehrlosen Menschen".

Daß auch das Bundesinnenministerium ein gewisses Unrechtsbewußtsein habe, zeige die Antwort auf eine Bundestagsanfrage zum Tode Kola Bankoles, in der es heißt: "Seit dem 11. November 1994 sind im BGS alle Maßnahmen untersagt, bei denen der Mund eines Betroffenen durch Anwendung unmittelbaren Zwanges geschlossen wird."

Diesen Erlaß gäbe es also erst seit der Einstellung des Verfahrens gegen die Bundesgrenzschutzbeamten. Es wäre für den Rechtsstaat fatal, so Kauffmann, wenn das Gericht das anhängige Verfahren weiter verschleppe. Dies müßte unweigerlich den Eindruck verstärken, die an dem Tod von Kola Bankole beteiligten Personen verfügten über eine "schützende Hand". "Die umfassende Aufklärung dieses massiven tödlichen Übergriffs bei der Abschiebung am Frankfurter Flughafen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten aller Beteiligten ist rechtsstaatlich dringend geboten und darf nicht weiter verschleppt werden", so Kauffmann abschließend.


Presseerklärung vom 23. August 1996
Skandal im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Rassistische Formulierung bagatellisiert Folter
PRO ASYL fordert Konsequenzen

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL wirft dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Bagatellisierung von Folter und die Verwendung rassistischer Formulierungen vor.

Ein am 1. Juli 1996 ergangener Bescheid des Bundesamtes belegt erneut den Vorwurf von PRO ASYL, in Bundesamtsentscheidungen werde Folter bagatellisiert. Eine Tunesierin, die angegeben hatte, der gemäßigten Islamistenbewegung al-Nahda nahegestanden zu haben, erhielt einen ablehnenden Bescheid mit folgenden Formulierungen: "In Tunesien wird grundsätzlich keine Folter praktiziert. Übergriffe und Folterungen durch einzelne Beamte sind aber nicht auszuschließen. Sie werden von Tunesiern nicht in gleichem Maße wie von Europäern als Eingriff in persönliche Rechte empfunden. So fanden 1991 zwei Inhaftierte den Tod.” (Az.: F 2117198-285)

Dazu der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, Heiko Kauffmann: "Diese Formulierung ist nicht nur Ausdruck eines eurozentrischen Menschenbildes, sondern Beleg für einen offenen Rassismus. Wer so denkt und schreibt, gehört nicht an eine Stelle, wo er Gelegenheit hat, über die Schicksale anderer Menschen zu entscheiden.”

Kauffmann wies darauf hin, daß PRO ASYL bereits bei früheren Gelegenheiten die Leitung des Bundesamtes aufgefordert habe, Bundesamtsbedienstete zu suspendieren, die für ihre Aufgabe ungeeignet seien. Eine Reaktion habe es nicht gegeben. Der Leiter des Bundesamtes könne sich keinesfalls darauf zurückziehen, daß die Entscheider im Rahmen der konkreten Einzelfallentscheidungen weisungsungebunden seien. Als Dienstherr müsse er dafür sorgen, daß die Regeln einer ordentlichen Sachverhaltsermittlung und Entscheidungspraxis eingehalten würden. Rassistische Bemerkungen dürften deshalb nicht gedeckt werden.

Auch hinsichtlich der konkreten Situation in Tunesien sei das Bundesamt offensichtlich nicht auf Stand. Tunesien erhalte auf der Basis amtlicher Auskünfte der Auswärtigen Amtes einen Rabatt in Sachen Menschenrechte. So weise das Bundesamt darauf hin, daß Tunesien als erstes arabisches Land das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 unterzeichnet habe. Aus Berichten von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international, aber auch aus der Tagespresse, werde jedoch klar erkennbar, daß in Polizeistationen und Gefängnissen seit langem systematisch gefoltert wird. Auch während der Untersuchungshaft werden durch Mißhandlungen und Folterungen Geständnisse erzwungen. Tunesische Richter nehmen es gar nicht zur Kenntnis, wenn hiergegen Beschwerde eingelegt wird, selbst wenn Wochen oder Monate nach der Verhaftung noch Spuren von Folter vorgewiesen werden können, so amnesty international in einem Bericht vom 2. November 1995.

Auch nach einer Rangliste über die Verwirklichung politischer Rechte und bürgerlicher Freiheiten in den Staaten der Welt, die die amerikanische Menschenrechtsorganisation Freedom House führt, steht Tunesien fast am Ende der Skala.

"Das Beispiel zeigt, daß die Leitung des Bundesamtes sowohl bei der Auswahl als auch bei der Weiterbildung von Entscheidern versagt. Wenn Bundesamtsbedienstete immer wieder selektiv veraltete Quellen zitieren, obwohl das Bundesamt über eine umfangreiche Dokumentation verfügt, dann muß dies Konsequenzen haben", so Heiko Kauffmann abschließend.


Presseerklärung vom 21. August 1996
Bosnische Flüchtlinge:
PRO ASYL fordert Ende des Schlingerkurses
Voreilige Festlegung schadet dem Friedensprozeß

Angesichts der Uneinigkeit der Länderinnenminister über den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine sichere Rückkehr der bosnischen Flüchtlinge fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL ein "Ende des beschämenden Schlingerkurses".

"Entscheidendes Kriterium für eine Rückkehr der Flüchtlinge muß ihre Sicherheit sein", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, am Mittwoch in Frankfurt.

Im Vertrag von Dayton sei ausdrücklich fixiert worden, daß alle Flüchtlinge und intern Vertriebene das Recht hätten, frei an ihren früheren Wohnsitz zurückzukehren. Zur Zeit hätten nicht einmal 10% von insgesamt 1 Million Binnenvertriebenen in ihre Heimatregion zurückkehren können.

UNHCR und alle sachkundigen Stellen hätten wiederholt vor einer schnellen Rückführung der bosnischen Flüchtlinge gewarnt; Österreich und die Schweiz hätten die Fristen für eine Rückkehr bereits von diesem auf das nächste Jahr verschoben.

"Eine voreilige Festlegung von Terminen schadet dem Friedensprozeß. Einige Länderinnenminister sind dabei, mit ihren Drohungen gegenüber den Flüchtlingen das Daytoner Friedensabkommen zu unterlaufen", so Kauffmann.

PRO ASYL fordert die Innenminister auf, auf Terminfixierungen zu verzichten und sich in der Frage der Rückkehr sowohl an objektive Voraussetzungen wie an die Vorgaben des Hohen Flüchtlingskommissariats der UN zu halten, in dessen Zuständigkeit und Verantwortung die Vorbereitung und Durchführung der Rückkehr der bosnischen Flüchtlinge liegt.


Presseerklärung vom 15. August 1996
Verwaltungsgericht Frankfurt folgt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Abgelehnte Flüchtlinge dürfen nicht unbegrenzt im Transit festgehalten werden
PRO ASYL fordert die sofortige Beendigung der menschenrechtswidrigen Freiheitsentziehung
Deutsche Flughäfen sind für Flüchtlinge "Zonen des Elends"

Nach der gestern veröffentlichten Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das am Montag einer fünfköpfigen afghanischen Familie, die sich seit längerem im Transit des Frankfurter Flughafens befand und im Asylverfahren rechtskräftig abgelehnt war, das Verlassen des Transits und damit die Einreise gestattet hatte, fordert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL Konsequenzen. In der Begründung seiner Entscheidung bezieht sich das Gericht insbesondere auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das einen 20-tägigen Zwangsaufenthalt von somalischen Flüchtlingen auf dem Flughafen Paris-Orly als Freiheitsentziehung kritisiert und den französischen Staat zum Schadenersatz verurteilt hatte.

"Das Straßburger Urteil muß auch in Deutschland unverzüglich umgesetzt werden, damit der unwürdige und *unmenschliche Zwangsaufenthalt auf dem Flughafen entscheidend verkürzt wird", fordert PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann. "Die deutschen Flughäfen entwickeln sich für Flüchtlinge immer mehr zu Zonen des Elends. Legt man den Maßstab der Straßburger Richter an die Verhältnisse auf dem Frankfurter Flughafen an, muß von fortgesetzten Verstössen deutscher Behörden gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesprochen werden".

Derzeit werden 13 Erwachsene und 4 Kinder seit mehr als 26 Tagen im Transit auf Rhein-Main festgehalten. Den "Rekord" als Opfer exzessiver Inhaftierung hält ein Algerier, der 258 Tage im Transit verbrachte, bevor er einreisen durfte.

Das nervenzerfetzende Warten auf die Einreise oder den Vollzug der Zurückweisung führe in der beengten Situation des Transit jede Woche zu Nervenzusammenbrüchen, Einlieferung in Krankenhäuser und Psychiatrien, Suizidankündigungen und Suizidversuchen.So habe sich vorgestern ein im Asylverfahren abgelehnter Flüchtling aus Zaire im Transit verbarrikadiert mit dem Hinweis, er wolle lieber in Frankfurt sterben als in seine Heimat zurückzukehren, wo er verfolgt werde.

Einer dreiköpfigen afghanischen Familie ist vom VG Frankfurt (5. Kammer) gestern nachmittag ebenfalls die Einreise unter vergleichbaren Umständen erlaubt worden.


Presseerklärung vom 9. August 1996

Hungerstreik afghanischer Flüchtlinge
PRO ASYL protestiert gegen Aussetzung von Flüchtlingen in Transitstaaten
Lebenszeichen einer am letzten Wochenende abgeschobenen Familie:
In Pakistan festgehalten und unter Druck gesetzt

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL protestiert dagegen, daß afghanische Flüchtlinge nach Ablehnung ihres Asylantrages in Deutschland einfach in Durchreisestaaten abgeschoben werden, ohne daß garantiert ist, daß ihnen nicht am Ende ihrer Reise Gefahr für Leib und Leben in Afghanistan droht oder sie in den Transitstaaten in einer existentiellen Notlage stranden.

Bereits am letzten Wochenende waren afghanische Flüchtlinge nach Saudi-Arabien und Singapur abgeschoben worden. Das Bundesinnenministerium hat die Abschiebung weiterer, zur Zeit im Hungerstreik befindlicher Flüchtlinge in die Ukraine, nach Singapur, nach Pakistan, Thailand und Moldawien angekündigt.

Besondere Besorgnis erregen erste Hinweise über das Schicksal einer bereits am letzten Wochenende nach Saudi-Arabien abgeschobenen Familie. In Deutschland lebende Familienangehörige haben erfahren, daß die sechsköpfige Familie T. von dort weitergeschoben wurde und nun auf dem Flughafen von Islamabad (Pakistan) festgehalten wird. Es werde von ihnen die Begleichung der Flugkosten in Höhe von umgerechnet über DM 13.000,- verlangt.

"Bestätigen sich diese Angaben, so zeigt dies, wie verantwortungslos die Linie der Verwaltungsgerichte und der Bundesregierung ist, abgelehnte afghanische Flüchtlinge einfach in Transitstaaten auszusetzen und ihrem Schicksal zu überlassen", so PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am heutigen Freitag. Es sei ein infames Kalkül, sich damit zufriedenzugeben, daß die Flüchtlinge aus dem Gesichtskreis der deutschen Öffentlichkeit verschwänden, und darauf hinzuweisen, daß schließlich nach Afghanistan selbst nicht abgeschoben werde, wie es das Bundesinnenministerium tue.

Heiko Kauffmann erinnerte daran, daß sich unter den bereits abgeschobenen wie unter den von Abschiebung bedrohten Familien viele Kinder befänden, bei denen schon jetzt absehbar sei, daß sie eine solche Odyssee kaum ohne bleibende Schäden überstehen könnten.


Presseerklärung vom 6. August 1996
Kanthers Asyl-Statistik: "Monolog der Ignoranz"
PRO ASYL fordert Abschiebestopps für Flüchtlinge
aus Kriegs- und Krisenregionen

Als "Monat für Monat stattfindenden ritualisierten Monolog der Ignoranz" bezeichnete der Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, Heiko Kauffmann, die von Innenminister Kanther veröffentlichte Erklärung zur neuesten Asyl-Statistik.

Der Innenminister versäume es, über Ursachen und Hintergründe der Flüchtlingszahlen aufzuklären. So gehörten im 1. Halbjahr 1996 mit Irak, Iran, Zaire und der Türkei vier Staaten mit schwersten Menschenrechtsverletzungen und unbarmherziger Verfolgung jeder Opposition zu den Hauptherkunftsländern. Vier weitere Herkunftsregionen seien durch innere Unruhen, anhaltende Konflikte, Folgen von Bürgerkriegen, Gewalt, ethnische und religiöse Spannungen gekennzeichnet - so das ehemalige Jugoslawien, Afghanistan, Sri Lanka und Armenien.

Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sei "ein Seismograph für Menschenrechtsver- letzungen, Verfolgungen und Konflikte in der Welt", so Kauffmann. Statt daraus einen Handlungsauftrag für eine verantwortliche Friedens- und Entwicklungspolitik sowie eine humane Asylpolitik abzuleiten, wiederhole Innenminister Kanther allmonatlich, die Zahl der Asylsuchenden sei "immer noch zu hoch".

"Hier wird der Anschein politischer Handlungsfähigkeit erzeugt und damit die Untätigkeit und das Versagen Bonns kaschiert", erklärte Kauffmann. Eine erste und unbedingt erforderliche Konsequenz aus den Flüchtlingszahlen sei der Erlaß von Abschiebestopps für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisenregionen.


Presse-Erklärung vom 5. August 1996
Hungerstreik auf Rhein-Main
PRO ASYL verlangt direkten und indirekten Abschiebestopp für Afghanistan

Angesichts des Hungerstreiks von afghanischen Flüchtlingen auf dem Flughafen Rhein-Main appelliert PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann in einem Schreiben an Bundesinnenminister Kanther, einen sofortigen Abschiebestopp für das Krisenland Afghanistan zu erlassen und den Flüchtlingen die Einreise in die Bundesrepublik zu gestatten.

Bei einem Abschiebestopp sollten auch Kettenabschiebungen ausgeschlossen sein. Sie sind dann zu befürchten, wenn Deutschland afghanische Flüchtlinge nicht direkt in ihre Heimat fliegt, sondern, wie bereits geschehen, etwa nach Singapur. Niemand kann in diesen Fällen ausschließen, daß die dortigen Behörden nach Afghanistan weiterschieben. Ebenfalls sollte es keine Ping-Pong-Aktionen wie bei der Familie S. geben. Sie war von Frankfurt nach Moldawien abgeschoben und von dort wieder nach Frankfurt zurückgeschickt worden.

15 Flüchtlingen aus Afghanistan, unter ihnen vier Kinder und eine schwangere Frau, droht nach der rechtskräftigen Ablehnung ihrer Asylanträge die Zurückschiebung.

Die afghanischen Familien waren am Wochenende im Transitbereich des Frankfurter Flughafens nicht nur in einen unbefristeten Hungerstreik getreten, sondern hatten sich auch in ihrem Schlafraum verbarrikadiert. Nur durch die abgesperrte Tür konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafensozialdienstes Kontakt aufnehmen. Die Eingeschlossenen verweigerten jede Versorgung und jedes Betreten des Raumes, solange ihnen kein Zugang zum Bundesgebiet in Aussicht gestellt werden könnte.

Nach einer Krisensitzung, an der neben den verantwortlichen BGS-Beamten auch Herbert Leuninger, Europareferent von PRO ASYL, teilnahm, gelang es einem eiligst hinzugezogenen afghanischen Mitarbeiter des Evgl. Regionalverbandes Frankfurt, die Familien zu einem Gesprächskontakt zu bewegen. Dabei betonten sie immer wieder, daß eine direkte oder indirekte Rückführung in ihre Heimat den sicheren Tod bedeuten würde.