Presse-Erklärung vom 5. August 1996
Hungerstreik auf Rhein-Main
PRO ASYL verlangt direkten und indirekten Abschiebestopp für
Afghanistan
Angesichts des Hungerstreiks von afghanischen Flüchtlingen
auf dem Flughafen Rhein-Main appelliert PRO ASYL-Sprecher Heiko
Kauffmann in einem Schreiben an Bundesinnenminister Kanther, einen
sofortigen Abschiebestopp für das Krisenland Afghanistan
zu erlassen und den Flüchtlingen die Einreise in die Bundesrepublik
zu gestatten.
Bei einem Abschiebestopp sollten auch Kettenabschiebungen ausgeschlossen
sein. Sie sind dann zu befürchten, wenn Deutschland afghanische
Flüchtlinge nicht direkt in ihre Heimat fliegt, sondern,
wie bereits geschehen, etwa nach Singapur. Niemand kann in diesen
Fällen ausschließen, daß die dortigen Behörden
nach Afghanistan weiterschieben. Ebenfalls sollte es keine Ping-Pong-Aktionen
wie bei der Familie S. geben. Sie war von Frankfurt nach Moldawien
abgeschoben und von dort wieder nach Frankfurt zurückgeschickt
worden.
15 Flüchtlingen aus Afghanistan, unter ihnen vier Kinder
und eine schwangere Frau, droht nach der rechtskräftigen
Ablehnung ihrer Asylanträge die Zurückschiebung.
Die afghanischen Familien waren am Wochenende im Transitbereich
des Frankfurter Flughafens nicht nur in einen unbefristeten Hungerstreik
getreten, sondern hatten sich auch in ihrem Schlafraum verbarrikadiert.
Nur durch die abgesperrte Tür konnten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Flughafensozialdienstes Kontakt aufnehmen. Die
Eingeschlossenen verweigerten jede Versorgung und jedes Betreten
des Raumes, solange ihnen kein Zugang zum Bundesgebiet in Aussicht
gestellt werden könnte.
Nach einer Krisensitzung, an der neben den verantwortlichen
BGS-Beamten auch Herbert Leuninger, Europareferent von PRO ASYL,
teilnahm, gelang es einem eiligst hinzugezogenen afghanischen
Mitarbeiter des Evgl. Regionalverbandes Frankfurt, die Familien
zu einem Gesprächskontakt zu bewegen. Dabei betonten sie
immer wieder, daß eine direkte oder indirekte Rückführung
in ihre Heimat den sicheren Tod bedeuten würde.