dpa vom 28. Juli 1996 07:00
Pro Asyl:
Genfer Konvention nach 45 Jahren "wichtiger denn je"

Frankfurt/Main (dpa) Die Genfer Flüchtlingskonvention ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl am 45. Jahrestag ihrer Verabschiedung "wichtiger denn je". Seit ihrer Geburtsstunde am 28. Juli 1951, an diesem Sonntag vor 45. Jahren, sei die Konvention zum "Herzstück des internationalen Flüchtlingsschutzes" geworden, sagte der Sprecher der Flüchtlingshilfe-Organisation, Heiko Kauffmann, in einem dpa-Gespräch. Die von fast 130 Staaten unterzeichnete Vereinbarung über den Umgang mit Flüchtlingen müsse jedoch "auf den heutigen Stand gebracht werden", forderte der pro-Asyl-Sprecher.

Dafür müsse sich die Politik auf den "zutiefst humanitären Denkansatz" der Konvention besinnen. Ihr Kernstück, das Verbot der Zurückweisung von Flüchtlingen in einen Verfolgerstaat, müsse angemessen ausgelegt und angewandt werden, verlangte Kauffmann. Statt dessen werde das sogenannte Non-Refoulement-Gebot, das Verbot zur Ausweisung in einen Verfolgerstaat, "auch in Deutschland und Europa" mit der Visapolitik und einer strikten Anwendung der Drittstaaten-Regelung immer weiter durchlöchert. "Das Bundesverfassungsgericht hat sich der Politik gebeugt und das Menschenrecht auf Asyl einer vermeintlichen Staatsräson geopfert", meinte der pro-Asyl-Sprecher.

Kauffmann sprach sich für eine Erweiterung und Ergänzung des Flüchtlingsbegriffs auf der Grundlage der Genfer Konvention aus. Als Beispiele nannte er den Beschluß der Organisation Afrikanischer Einheit (OAU) von 1969, in der auch Bürgerkriege und innere Unruhen als Fluchtgründe genannt werden. Auch fehle ein Schutz für Frauen, die etwa im ehemaligen Jugoslawien aufgrund ihres Geschlechts schwerwiegender Verfolgung und Gewalt ausgesetzt seien. Der höchste Gerichtshof Kanadas habe 1993 im Fall einer Asylbewerberin das Geschlecht als Kennzeichen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne der Konvention gewertet, erinnerte Kauffmann. dpa ff jf


dpa 28.07.1996 01:30
Die "Magna Charta für die Verfolgten" wird 45 Jahre alt

Von Roland Siegloff, dpa Frankfurt/Genf (dpa)

Millionen Flüchtlingen in der Welt gibt sie die Hoffnung auf ein Leben ohne Angst vor Verfolgung, manchen Politikern bleibt sie ein Stachel im Gewissen: Die Genfer Flüchtlingskonvention, die am 28. Juli 1951 nach nur drei Wochen internationaler Verhandlungen verabschiedet wurde, bildete in den vergangenen 45 Jahren die Grundlage für den Umgang mit Verfolgten und Vertriebenen rund um den Globus.

131 Staaten haben die Konvention, das Zusatzprotokoll von 1967 oder beide unterzeichnet und damit als bindendes Recht anerkannt. "Nichts kann ein Land hindern, eine bindende Konvention zu brechen", sagt dazu Rupert Colville, Sprecher des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf. Aber, fügt er hinzu, eine Regierung leide schon darunter, wenn sie als Verletzerin internationaler Abkommen an den Pranger gestellt werde.

Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl in Deutschland machen sich diesen Umstand zunutze, um etwa die nationale Asylpolitik zu kritisieren. Tatsächlich geht die Genfer Flüchtlingskonvention, der die Bundesrepublik im Jahr 1953 beitrat, weiter als das Grundgesetz oder das deutsche Asylrecht. Dem internationalen Abkommen von 1951 gilt ein Flüchtling als schutzwürdig, wenn er "aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung" sein Land verläßt.

Ein zweites Kernstück der Genfer Konvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot, wonach kein Flüchtling in ein Verfolgerland zurückgewiesen werden darf. Die UNHCR-Vertreterin in Deutschland, Judith Kumin, bedauerte deshalb nach der Asyl-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai, daß die Drittstaatenregelung des neuen Asylrechts ohne echte Korrekturen akzeptiert wurde.

Pro Asyl will die Konvention als das "Herzstück des internationalen Flüchtlingsschutzes" auf "den heutigen Stand gebracht" und das heißt: ausgeweitet wissen. So sollten auch Frauen als "bestimmte soziale Gruppe" im Sinne der Konvention als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn sie wie in Ex-Jugoslawien aufgrund ihres Geschlechts schlimmer Verfolgung und Gewalt ausgesetzt seien. Und angelehnt an einen Beschluß der Organisation Afrikanischer Einheit von 1969 sollten auch Bürgerkriege und innere Unruhen als Fluchtgründe anerkannt werden.

26,1 Millionen Flüchtlingen versuche der UNHCR derzeit zu helfen, berichtet Rupert Colville, und anders als in den 50er, 60er und 70er Jahren seien die wenigsten von ihnen vor Kriegen zwischen zwei Staaten geflüchtet. Der UN-Flüchtlingskommissar als Sachwalter der Konvention kümmert sich dabei auch um jene Vertriebenen, die auf ihrer Flucht keine Staatsgrenze überschritten haben. Die Lage, sagt Colville, habe sich gewandelt: "Wir versuchen im eigenen Land zu helfen", etwa in Ruanda oder den Flüchtlingscamps von Sar Shahi nahe dem ostafghanischen Jalalabad.

Die "Magna Charta der Verfolgten" gilt als ein Produkt des kalten Krieges und war angesichts individueller Fluchtbewegungen vor allem auf Europa zugeschnitten. Das Zusatzprotokoll von 1967 hob diese regionale Beschränkung auf. "Beides war gut an die Zeit angepaßt", meint Colville. Die im eigenen Land Vertriebenen der aktuellen Bürgerkriege indes seien in der Konvention nicht vorgesehen.

Flüchtlingshelfer, die eine Anpassung der Konvention an heutige Gegebenheiten wünschen, fordern eine Rückbesinnung auf deren "humanitären Denkansatz". Bereits in den 20er Jahren hatte der Diplomat und Polarforscher Fridtjof Nansen die Bereitschaft der Staaten gestärkt, Verantwortung für die Bewältigung der Flüchtlingsproblematik zu übernehmen. Der Friedensnobelpreisträger und erste Flüchtlingskommissar des Völkerbundes ließ sich dabei von einem russischen Sprichwort inspirieren, das da lautet: "Der Mensch besteht aus einer Seele, einem Körper und einem Paß."
dpa ff kh


Presseerklärung vom 23.Juli 1996
Abschiebung mit Privatfirma:
PRO ASYL: Rückzug angemessen und überfällig
Rechtsstaat muß bei rechtsstaatlichen Verfahren bleiben

Als "angemessene und überfällige Konsequenz" hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtline PRO ASYL die Entscheidung der Bremer Firma Pandi Services kommentiert, sich nicht mehr an der Abschiebung von Flüchtlingen zu beteiligen. PRO ASYL hatte die von Bremen geplante Praxis der Privatisierung von Abschiebungen bundesweit bekannt gemacht.

Die Kritik des Bremer lnnensenators Borttscheller an der Bremer Ausländerbeauftragten Dr. Dagmar Lili wies der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, als "durchsichtiges Manöver" und "Nachkarten" zurück. Der Innensenator verhalte sich wie ein ertappter Sünder. Dabei habe die Ausiänderbeauftragte - wie PRO ASYL und andere Menschenrechtsgruppen - nur deutlich gemacht, ,,daß der Rechtsstaat bei einer rechtsstaatlich geordneten und kontrollierbaren, d.h. jederzeit auch über-prüfbaren und korrigierbaren Verfahrensweise bleiben muß", so Kauffmann.

PRO ASYL fordert von allen bisher an Abschiebungen beteiligten Privatunternehmen lückenlose Aufklärung über den Verbleib bereits abgeschobener Flüchtlinge.


Presseerklärung vom 23. Juli 1996
Zur Behandlung der nach Moldawien
abgeschobenen afghanischen Familie bei ihrer Rückkehr nach Frankfurt:
BGS setzt sich ins Zwielicht
Überraschende Vernehmung spät am Tage

Mitglieder der nach der gescheiterten Abschiebung nach Moldawien erneut in Frankfurt ge-landeten Familie S. werden vom Bundesgrenzschutz nun beschuldigt, nach der Landung gegen BGS-Beamte gewalttätig geworden zu sein. Bereits zuvor hatten die afghanischen FlüchtlInge selbst Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen BGS-Beamte erstattet, da sie nach ihrer Darstellung mit Gewalt am Verlassen der Maschine gehindert worden seien und dabei Blutergüsse an verschiedenen Körperteilen davongetragen hätten.

Am frühen Abend des gestrigen Tages wurde Herr S. plötzlich zu einer Vernehmung abgeholt. Eine ordentliche Ladung oder information der Rechtsanwältin erfolgte nicht. Erst eine Nachfrage der Rechtsanwältin ergab, daß es sich um eine Vernehmung als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren gehandelt habe.

PRO ASYL betrachtet diese ungewöhnliche Vorgehensweise des BGS als Versuch der Ein-schüchterung. PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann: ",Mit solchen Praktiken setzt sich der BGS selbst dem Verdacht aus, er habe im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei der Landung etwas zu verbergen. Der BGS betrachtet den Transitbereich des Flughafens offensichtlich als sein Reich, in dem wie in einer Bananenrepublik strafprozessuale Vorschriften unterlaufen werden können."

Da nach Ansicht von PRO ASYL unparteiische Ermittlungen auf diese Weise erheblich erschwert sind, wird PRO ASYL den Deutschland-Ermittler von amnesty international in London, Michael C. Butler, über den Vorgang informieren.


Presseerklärung vom 22.Juli 1996
Versuchte Abschiebung einer afghanischen Familie nach Moldawien:
Vom BGS nach Rückkehr mißhandelt?

Mitglieder der am 17. Juli 1996 mit dem Flugzeug vom Rhein-Main-Flughafen nach Moldawien abgeschobenen Familie S. haben nach ihrer Rückkehr berichtet, sie seien von Beamten des Bundesgrenzschutzes mißhandelt worden, nachdem ihnen die Ein-reise nach Moldawien nicht gestattet worden war. Nach Angaben des Ehepaars S. sei die Familie nach der Landung in Frankfurt am Main am 19. Juli 1996 mit körperlicher Gewalt am Verlassen der Maschine gehindert worden. Beteiligt gewesen seien dabei sowohl diejenigen Beamten des BGS, die sie auf dem Hinflug begleitet hätten und wohl zufällig denselben Rückflug gehabt hätten, als auch andere Grenzschützer, die für die Gangway-Kontrollen in Frankfurt am Main zuständig gewesen seien. Herr und Frau S. hätten Blutergüsse an verschiedenen Körperteilen davon getragen. Diese Blutergüsse waren noch am Sonntag sichtbar und sind von der Rechtsanwältin der Familie dokumentiert worden, die Strafanzeige erstattet hat.

Herr und Frau S. berichten weiter, man habe sie im Laufe des Samstags einer zwei-einhalbstündigen Befragung unterzogen, bei der kein Rechtsanwalt zugegen gewesen sei und deren Zweck und Rechtsgrundlage ihnen nicht erläutert worden sei. Ein Protokoll dieser Befragung liegt bislang nicht vor.

PRO ASYL befürchtet, daá in den nächsten Tagen erneut versucht werden wird, die Familie nach Moldawien abzuschieben. Das Verwaltungsgericht hatte die Familie auf einen Aufenthalt im angeblich sicheren Nordafghanistan verwiesen -und den fast 5.000 km langen Landweg von Moldawien aus für zumutbar gehalten.

Die Rechtsanwältin der Familie S. hat einen erneuten Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, der sich gegen den Vollzug der Abschiebung richtet. Sowohl amnesty international als auch das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) halten Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin für äußerst problematisch.

,,Wir hoffen auf eine humanitär vertretbare Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es darf nicht sein, daß eine Familie mit drei Kindern Opfer mehrfacher Abschiebungs- und Zurückweisungsprozeduren wird", so PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am Montag. Kauffmann verwies auf ein anderes Urteil der 5. Kammer, in dem der Richter einem 17-monatigen afghanischen Kind und seiner Mutter eine Abschiebung nicht zugemutet hatte. Begründung: Das Kind wäre hilfund wehrlos allen Risiken einer mit erheblichen Unwägbarkeiten verbundenen transkontinentalen Flugreise ausgesetzt. Kauffmann verwies darauf, daß es im Fall der Familie S. um drei Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren gehe, denen wohl genauso wenig zuzumuten sei, die Risiken eines 5.000 km langen Landweges auf sich zu nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, auf dem Weg durch die Ukraine, Rußland, Usbekistan und Kasachstan mittellos zu stranden, sei groß.

(siehe auch
Pressemitteilung vom 23.7.)


Presseerklärung vom 18. Juli 1996
2. Meldung vom Tage
Äußerungen des bayerischen Innenministers zur
Rückführung bosnischer Kriegsflüchtlinge
PRO ASYL fordert die Länderinnenminister auf, sich zu distanzieren

Als "nicht mehr zu überbietende Skrupellosigkeit und menschenverachtenden Zynismus" bewertet der Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, Heiko Kauffmann, die Forderung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein, möglichst viele bosnische Kriegsflüchtlinge noch vor Abzug der IFOR-Truppen zum Jahresende nach Bosnien zurückzuschicken, weil danach neue Unruhen und ethnische Konflikte ausbrechen könnten.

"Wer sehenden Auges Menschen in Gebiete zurückschicken läßt, in denen der Krieg jederzeit wieder ausbrechen kann, und dies auch noch als politische Linie propagiert, disqualifiziert sich politisch und moralisch selbst", so Kauffmann.

PRO ASYL fordert die Innenminister der anderen Bundesländer auf, sich von diesen Äußerungen zu distanzieren. Immerhin hätten sich viele unter ihnen in den letzten Wochen zu einer Linie der Vernunft bekannt und zumindest festgestellt, daß in diesem Jahr eine Rückführung nicht zu verantworten sei.

Die deutsche Politik müsse endlich bereit sein, die Rückkehrmaßnahmen mit dem UNHCR und den betroffenen Menschen abzustimmen und auf nationale Alleingänge zu verzichten. Alles andere konterkariere das Abkommen von Dayton und alle zaghaften Ansätze für einen Friedensprozeß, so Kauffmann abschließend.


Presseerklärung vom 18. Juli 1996
Flughafen Frankfurt: Abschiebung ins Ungewisse
VG Frankfurt schickt afghanische Familie auf den
5.000 km langen Landweg nach Afghanistan
Vater direkt aus stationärer Behandlung zur Abschiebung gebracht

Unbeschreibliche Szenen der Verzweiflung spielten sich auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen gestern nachmittag gegen 15.00 Uhr ab, als die fünfköpfige afghanische Familie S. vom Bundesgrenzschutz in ein wartendes Flugzeug der Air Moldowa gebracht wurde. Ziel des Fluges war die moldawische Hauptstadt Kishinew, die die Familie auf ihrer Flucht vor den Taliban-Milizen in Afghanistan durchquert hatte. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der zuständige Einzelrichter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main hatten den Asylan-trag der Familie zuvor als „offensichtlich unbegründet“ qualifiziert und auch keine Abschiebehindernisse gesehen. Nach dem Inhalt einer Auskunft des Auswärtigen Amtes, so der Einzelrichter, seien „alle Städte innerhalb Afghanistans auf dem Landweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von den benachbarten Staaten aus erreichbar. Von daher ist es den Antragstellern auch möglich, von Moldawien aus in den Norden Afghanistans, in das Gebiet General Dostums“ zu reisen. Gefahren jeder Art seien zur Überzeugung des Gerichts ausgeschlossen.

Mit dieser Entscheidung wird die Familie mitsamt ihrer Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren ins Ungewisse geschickt. Moldawien ist der Genfer Flüchtlingskonvention nicht beigetreten. Einen effektiven Rechtsschutz für Flüchtlinge gibt es dort in keiner Weise. Der Familie wird so vom Verwaltungsgericht ein mehr als 5.000 km langer Landweg angetragen, den sie schon mangels entsprechender Geldmittel nicht bewältigen kann. Die völlig verzweifelte Frau S. und ihr Ehemann werden ihren Kindern auf diesem Weg nur unzureichend beistehen können. Herr S. war im Juli zweimal mit einem akuten Kreislauf- und Nervenzusammenbruch zur stationären Behandlung in das Waldkrankenhaus Köppern gebracht worden, u. a. weil er krampfte und sich erbrach. Aus der stationären Behandlung heraus wurde Herr S. direkt zur Abschiebung gebracht, obwohl Ärzte zuvor von einer weiteren stationären Behandlung von voraussichtlich 2 bis 4 Wochen ausgegangen waren. Wie ein am Vortag mit akuten Beschwerden in stationäre Behandlung eingelieferter Patient bereits am nächsten Tag gesundheitlich in der Lage sein soll, eine Flugreise durchzustehen, und welche Ärzte und Stellen die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt haben, bedarf nach Auffassung von PRO ASYL weiterer Aufklärung. PRO ASYL hatte Kapitän und Crew des Fluges nach Kishinew noch vor dem Abflug auf diese Ungereimtheiten hingewiesen und die Befürchtung geäußert, daß sich die Erkrankung des vermutlich unter medikamentösem Einfluß stehenden Herrn S. in der Streßsituation des erzwungen Zurückweisungsfluges erneut krisenhaft zuspitzen könnte. Nach internationalen Regularien liegt die letzte Entscheidung über die Mitnahme eines Passagiers beim Kapitän. Weder das erneut angerufene Verwaltungsgericht noch das Personal der Air Moldowa sahen jedoch Hinderungsgründe für die Abschiebung.

„Mit ungeheurer Kaltschnäuzigkeit entledigt sich das Verwaltungsgericht jeder Ver-antwortung für das Schicksal von Eltern und Kindern“, so PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann. Ob die Familie in Moldawien strande oder ihre angepriesene sichere Zuflucht tatsächlich erreichen könne, sei dem Richter offensichtlich ganz egal gewesen.

Kauffmann wies weiter darauf hin, daß sich Ablehnungen afghanischer Asylsuchender mit der Begründung, ihnen stehe eine sog. „interne Fluchtalternative“ in Nordafghanistan zur Verfügung, häuften. In Textbausteinen werde der usbekische Warlord Dostum als politischer Realist beschrieben, der sogar mit einem britischen Konsortium über die Ausbeutung von Öl- und Gasvorkommen ins Geschäft gekommen sei.

Kauffmann abschließend: „Die Konstruktion dieser internen Fluchtalternative in die Arme des Generals Dostum hat Methode. Während Bundesaußenminister Kinkel Vertreter der Taliban-Milizen in Deutschland hofiert, wertet gleichzeitig das Bundesamt einen weiteren Kriegsherrn zum angeblichen Garanten der Sicherheits- und Versorgungslage auf. Die wirtschaftliche und geostrategische Interessenlage der Bundesrepublik muß genau beobachtet werden. Auf keinen Fall darf es sein, daß Flüchtlinge zum Spielball solcher Interessen werden.“

(siehe auch
Pressemitteilung vom 22.7.)


Presseerklärung vom 11. Juli 1996
Menschenrechtsverletzungen in der Türkei
PRO ASYL fordert Freilassung von inhaftierten Kurden
"Maßstäbe für Menschenrechte gehen zunehmend verloren."

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL fordert die Bundes-regierung und die Vorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien auf, sich "energisch und mit unmißverständlichem Nachdruck" bei der neuen türkischen Regierung für die Freilassung der 39 noch immer inhaftierten und von der Polizei teilweise schwer mißhandelten Delegierten der kurdischen HADEP-Partei sowie für die Freilassung aller politisch Verfolgten einzusetzen.

Unter den Inhaftierten und Gefolterten befände sich auch die Rechtsanwältin Kudret Gözütok, Vorstandsmitglied des Menschenrechtsvereins in Bursa, die im vergangenen Jahr in über 10 Städten der Bundesrepublik über die Menschen-rechtssituation in der Türkei berichtet hatte.

"Wir sind in großer Sorge um Kudret Gözütok und um sechs weitere Mitglieder von HADEP, die nach erlittenen Mißhandlungen während des Haftprüfungstermins mehrfach zusammengebrochen sind", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann. Der innenpolitische Kurs der Türkei verschärfe sich, die Zahl der Ver-schwundenen und Gefolterten steige; aus der Bundesrepublik abgeschobene Flüchtlinge blieben bei ihrer Rückkehr nachweislich nicht von Verhaftung, Miß-handlung und Folter verschont.

"Die Bedingungen des Europaparlaments für die Aufnahme der Türkei in die EU-Zollunion - u. a. Einhaltung der Menschenrechte und Freilassung aller verurteilten kurdischen Abgeordneten - sind bisher in keinem einzigen Punkt erfüllt worden", so Kauffmann. Statt ihre vorhandenen und gewichtigen Möglichkeiten der Einfluß-nahme zu nutzen, gingen der deutschen Politik die Maßstäbe für Menschenrechte immer mehr verloren. Kauffmann: "Die Zeit ist jetzt reif für eine massive Verän-derung der deutschen Türkei-Politik! Es muß Schluß sein mit der selbst verordneten Leisetreterei bei Menschenrechtsverletzungen!"

Presseerklärung vom 6./7. Juli 1996
"Abschiebung mit allen Mitteln und um jeden Preis"
Privatisierung von Abschiebungen
PRO ASYL: "Schleppertätigkeit im staatlichen Auftrag ?"

Vier Wochen, nachdem PRO ASYL die Praxis von Bundesamt und Bundesgrenzschutz aufdeckte, die Personaldaten von Flüchtlingen zum Zwecke der Paßbeschaffung noch vor Abschluß ihres Asylverfahrens an die Botschaften ihrer Herkunftsländer weiterzuleiten, macht die bundesweite Arbeitsgemeinschaft auf eine neue Variante bundesdeutscher Abschiebepolitik aufmerksam: Die Privatisierung von Abschiebungen mit Hilfe einer Privatfirma.

PRO ASYL dokumentiert einen Fall in Bremen: seit März dieses Jahres sitzt dort ein Flüchtling mit ungeklärter Nationalität in Abschiebehaft. Nach eigenen Angaben aus dem Bürgerkriegsland Sierra Leone geflohen, scheiterte ein erster Abschiebe-
versuch an der Weigerung des westafrikanischen Landes, ihn als Staatsbürger anzuerkennen

Der Flüchtling wurde anschließend an verschiedene afrikanische Konsulate bzw. Botschaften (Senegal, Guinea, Gambia) zum Zwecke einer Paßersatzpapier-
beschaffung weitergereicht, um eine Abschiebung doch noch zu ermöglichen. Nachdem auch diese Versuche scheiterten, griff die Ausländerbehörde auf das "Know-How" des Bremer Unternehmens Pandi-Services zurück, ein Gutachter-
konsortium zur Feststellung von Schadensfällen auf Schiffen, das auch über Erfahrungen in der Ermittlung der Nationalität von auf See aufgegriffenen "Blinden Passagieren“ verfügt. Bei einem Haftprüfungstermin Ende Mai wurde die Art der angestrebten Kooperation bekannt:

" Die Ausländerbehörde beabsichtigt, den Betroffenen mit Hilfe eines Privatun-
ternehmens mit deutschen Papieren nach Afrika auszufliegen, um dort seine Staatsangehörigkeit zu klären.“ (Auszug aus dem Beschluß des Amtgerichtes Bremen vom 31.05.96)

Es ist vorgesehen, den Flüchtling in Begleitung zweier BGS-Beamter nach Abidjan, der Hauptstadt von Cote d´ Ivoire (Elfenbeinküste) zu fliegen und dort unter Bewachung solange im Transitbereich des Flughafens festzusetzen, bis Pandi-Services entweder einen gültigen Paß oder die Aufnahmezusage eines westafrikanischen Staates beschafft hat.

Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, sieht in diesem Verfahren die Gefahr einer "Schleppertätigkeit im staatlichen Auftrag".PRO ASYL fordert den Bremer Innensenator auf, diese nicht hinnehmbare Praxis unverzüglich einzustellen. "Abschiebung mit allen Mitteln und um jeden Preis", so Kauffmann, dürfe in einem Rechtsstaat nicht zur Maxime staatlicher Flüchtlingspolitik werden.

(siehe auch
Presseerklärung vom 23.7.96

Presseerklärung vom 19. Juni 1996
Bundesamt bestätigt illegale Datenübermittlung an Verfolgerstaaten
PRO ASYL: Institutioneller Mißbrauch des Asylverfahrensgesetzes

Die von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL Anfang Juni u. a. im Falle eines afghanischen Asylbewerbers kritisierte Praxis von Bundesamt und Bundesgrenzschutz, Personaldaten von Flüchtlingen während des laufenden Asylverfahrens an die Botschaft des Heimatlandes und damit an den potentiellen Verfolgerstaat weiterzugeben, hat sich als Regelfall herausgestellt.

PRO ASYL liegt ein Schreiben des Bundesamtes vom 05.06.1996 zum Fall eines kongolesischen Flüchtlings vor, bei dem das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Asylbewerbers gegen die Bundesamtsentscheidung angeordnet hat. Der Bundesgrenzschutz, der vom Bundesamt darüber nicht informiert wurde, bemüht sich in solchen Fällen - ungeachtet der Entscheidung des Gerichts - regelmäßig weiter darum, bei der Auslandsvertretung des potentiellen Verfolgerstaates einen Paß zu beschaffen. Wörtlich heißt es in dem PRO ASYL vorliegenden Brief des Bundesamtes an eine Münsteraner Kanzlei: "Auch ist hier nicht bekannt, daß die Paßersatzpapierbeschaffung durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die entsprechende Entscheidung des Bundesamtes ausgesetzt werden müßte. Daher ergeht auch in solchen Fällen keine weitere Mitteilung an den Bundesgrenzschutz. Im übrigen betrifft das hier zur Diskussion stehende Verfahren nicht nur kongolesische Staatsangehörige, sondern alle Personen, die einen Asylantrag stellen."

PRO ASYL sieht sich dadurch in seiner Kritik an der Praxis von Bundesamt und Bundesgrenzschutz bestätigt. Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, erklärte dazu: „Ohne auf die Entscheidung eines Gerichts und die potentiellen Gefährdungen der Flüchtlinge Rücksicht zu nehmen, werden Abschiebungen um fast jeden Preis weiter vorbereitet - auch unter Verwendung der Falschbehauptung, die Person halte sich illegal in der Bundesrepublik auf. Dies ist massenhaft praktizierter institutioneller Mißbrauch des Asylverfahrensgesetzes durch staatliche Behörden.“

PRO ASYL hat den Innenausschuß des Deutschen Bundestages sowie den Unterausschuß für Menschenrechte des Auswärtigen Ausschusses zur Überprüfung dieser Praxis aufgefordert.

Presseerklärung vom 12. Juni 1996
Keine Verabschiedung im „Eilzugtempo“!
PRO ASYL fordert umfassende Bestandsaufnahme
des Ausländergesetzes

Der Versuch der Regierungskoalition, im „Eilzugtempo“ eine Änderung des Ausländergesetzes in der kommenden Woche durchzusetzen, stößt auf entschiedenen Widerspruch der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Ausländergesetzes sei eine umfassende Bestandsaufnahme fällig. In einer öffentlichen Anhörung von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Menschenrechtsorganisationen müßten die Schwächen des Ausländerrechts schonungslos auf den Tisch, forderte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL verweist darauf, daß Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten in der Regel weder durch das Asylverfahrensgesetz noch durch das Ausländergesetz ausreichend geschützt würden. Durch § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG werden humanitäre Lösungen verhindert. „Härtefallregelungen darf es nicht nur für von ihren deutschen Männern mißhandelte ausländische Frauen geben. Härtefallregelungen sind auch für Flüchtlinge dringend erforderlich. Wir brauchen mehr Spielräume für lokale Ausländerbehörden und die Innenministerien der Länder, um zu humanitären Lösungen zu kommen“, erklärte Kauffmann.

Die vorgesehene Änderung von § 51 Abs. 3 AuslG lehnt PRO ASYL entschieden ab. Nach den Plänen der Koalition soll die Abschiebung von politisch Verfolgten bei Straffälligkeit erleichtert werden. Kauffmann erinnerte daran, daß die Abschiebung von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention die absolute Ausnahme zu bleiben habe und eine strenge Abwägung zwischen Interessen des Aufnahmelandes und den Schutzinteressen des Flüchtlings durchgeführt werden müsse. Wenn der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen nun ab einer Höhe der Freiheitsstrafe von drei Jahren zwingend eine Ausweisung vorsehe, rücke man damit einen Schritt weiter von der Genfer Flüchtlingskonvention ab. Straftaten müsse mit den Mitteln des Strafrechts, nicht aber mit dem Ausländerrecht begegnet werden.

Presseerklärung vom 6.Juni 1996
Bosnische Flüchtlinge
PRO ASYL:
Kanthers Terminierung zur Rückführung ab 1.Oktober
"ausländerrechtliche Luftbuchung"

Die Ablehnung einer vom NRW-Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) erbetenen Abschiebeschutzregelung für bosnische Flüchtlinge nach §54 AuslG bis mindestens Ende März 1997 durch Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) und dessen Terminierung für eine mögliche Rückführung ab 1. Oktober dieses Jahres nannte der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, Heiko Kauffmann, in einer ersten Stellungnahme "eine ausländerrechtliche Luftbuchung" und "ein unverantwortliches Jonglieren mit Zahlen und Terminen". Es ignoriere die Schicksale der Betroffenen oder kalkuliere sie nur unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Effizienz staatlichen Handelns.

Kauffmann erklärte, die Politiker von Bund und Ländern dürften nicht zulassen, daß den bosnischen Flüchtlingen nach traumatischen Kriegs- und Fluchterfahrungen in ihrer Heimat nun weitere traumatisierende Schäden durch die Politik einer ständigen Verunsicherung zugefügt würden.

"Die Bundesregierung ist in der Pflicht, mit dem UN-Flüchtlingshochkommis- sariat zusammenzuarbeiten und sich an dessen Vorgaben zu halten.", so Kauffmann. Alleingänge in der Frage der Rückkehr der Flüchtlinge gefährdeten den gesamten, höchst labilen Friedensprozeß.


Presseerklärung vom 5.Juni 1996
Treibt Asylverfahrensgesetz BGS zu Falschbehauptungen?

Auf energischen Widerspruch der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL stößt die Presseerklärung des Bundesgrenzschutzes zu den Vorwürfen von PRO ASYL, bei afghanischen Flüchtlingen bereits 5 Monate vor einer Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bei der Botschaft des potentiellen Verfolgerstaates Afghanistan um Paßersatzpapiere nachgesucht zu haben.

Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL, weist darauf hin, daß in dem PRO ASYL vorliegenden Schreiben des BGS vom 13. Oktober 1995 an die afghanische Botschaft angegeben sei, daß äich die Flüchtlinge ,,illegal" in Deutschland aufhielten. ,,Wenn der Bundesgrenzschutz den Aufenthalt von Flüchtlingen, die hier ein Grund recht in Anspruch nehmen, gegenüber einer ausländischen Botschaft als ,illegal' bezeichnet, ist dies eine Falschbehauptung", stellt Heiko Kauffmann klar. Dies müsse eigentlich auch dem Bundesgrenzschutz bekannt sein. Es sei auch nicht durch das Asylrecht abgedeckt, während eines laufenden Verfahrens Daten der Asylsuchenden an einen potentiellen Verfolgerstaat zu übermitteln. Der Rechtfertigungsversuch des BGS deute darauf hin, daß es sich hier offensichtlich nicht um einen Einzelfall, sondern um routinemäßiges Vorgehen des BGS handele.

PRO ASYL fordert, daß der lnnenausschuß des Deutschen Bundestages wie auch der Unterausschuß für Menschenrechte des Auswärtigen Ausschusses dieses Verhalten des BGS prüfen. ,,Wenn diplomatischen Vertretungen Falschbehauptungen untergeschoben werden, tangiert dies auch die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik im außenpolitischen Bereich", so Kauffmann.

Kritisch nimmt Kauffmann auch zur Erklärung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Stellung. Das Bundesamt hatte laut dpa erklärt, der BGS dürfe ,,erst dann die Papiere der Flüchtlinge weiterreichen, wenn abzusehen sei, daß der Bewerber abgelehnt werde und heimreisen müsse". Kauffmann wertet dies als Versuch, dem BGS die Alleinschuld zu geben. Das Bundesamt müsse sich fragen lassen, \ivieso seine paßbeschaffungsstelle bereits am 4. April 1995 dem BGS den Auftrag zur Paßbeschaffung erteilt habe.