Presseerklärung vom 31. Mai 1996
Kein Datenschutz für Flüchtlinge
Bundesgrenzschutz gibt Personaldaten von Flüchtlingen während des laufenden Asylverfahrens an Heimatbotschaft weiter.
PRO ASYL kritisiert die Kooperation mit Verfolgerstaaten.

Noch während des laufenden Asylverfahrens gibt der Bundesgrenzschutz persönliche Daten von Flüchtlingen an dem potentiellen Verfolgerstaat weiter. Der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL liegt der Fall eines afghanischen Flüchtlings vor, der im Heimatland bis zur Machtübernahme der Mudjaheddin eine leitende Position im Parteiverlag der früher herrschenden DVPA hatte und 1995 Asyl in der Bundesrepublik beantragte. Mehr als drei Monate vor der ersten Entscheidung des Bundesamtes im Asylverfahren stellte die afghanische Botschaft in Bonn auf Antrag des BGS ein Paßersatzdokument aus.

"Was ist das Asylrecht noch wert, wenn lange vor Abschluß des Verfahrens Daten von Flüchtlingen an den potentiellen Verfolgerstaat übermittelt werden? Das Verhalten des Bundesamtes und des Bundesgrenzschutzes hebelt das internationale Flüchtlingsrecht aus. Die Kooperation mit den potentiellen Verfolgern tritt an die Stelle der gebotenen Fürsorge für den Flüchtling", bewertet Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, den Vorfall. Das Vorgehen des BGS mache Flüchtlinge zur möglichen Zielscheibe von Aktivitäten der Auslandsgeheimdienste. Das Asylgeheimnis als zentraler Bestandteil des Asylrechts wird hier gebrochen. Durch das Verhalten des BGS würden noch im Heimatland verbliebene Familienangehörige gefährdet. In Afghanistan ist Sippenhaft weit verbreitet.

PRO ASYL befürchtet, daß es sich hier um keinen Einzelfall handelt, sondern um eine routinemäßige Praxis des Bundesgrenzschutzes. Aus einer PRO ASYL und dem Rechtsanwalt Gunter Christ, der den betreffenden Flüchtling vertritt, vorliegenden Liste geht hervor, daß offenbar auch die Personaldaten von 29 weiteren Flüchtlingen der afghanischen Botschaft übermittelt wurden. PRO ASYL fordert eine parlamentarische Untersuchung dieses Falles im Innenausschuß des Deutschen Bundestages. Dabei müsse auch die Frage auf den Tisch, ob der Bundesinnenminister die ihm unterstellten Behörden ausreichend kontrolliere.

PS: Hintergrundinformationen zum Fall können unter der Faxnummer 069/230650 angefordert werden


Presseerklärung vom 22. Mai 1996
SOMALIA-URTEIL DES HESSISCHEN VGH:
Angriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention
Negative Ausstrahlung auf Europa befürchtet

Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1996, Flüchtlingen aus Somalia kein Asyl zu gewähren, weil es dort keine Staatsgewalt und somit keine politische Verfolgung gebe, stößt bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL auf Unverständnis und heftige Kritik. Mit semantischen Spitzfindigkeiten urteile der Hessische VGH, bei den regionalen und lokalen Clanherrschaften handele es sich "allenfalls um vorstaatliche, nicht aber um staatsähnliche Herrschaftsgewalten".

"Mit immer fadenscheinigeren Argumenten werden politisch Verfolgte aus dem Asylrecht herausdefiniert", erklärte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Gerade in Bürgerkriegswirren seien politische Verfolgungen und Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Die Rechtsprechung des Hessischen VGH sei ein Angriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die den Begriff der politischen Verfolgung weiter fasse als die deutsche Rechtsprechung. Die bereits bei Urteilen zu afghanischen und tamilischen Flüchtlingen sichtbar gewordene Tendenz, Bürgerkriegsflüchtlinge weitgehend vom Asylrecht auszuschließen, erweitere der Hessische VGH um eine neue Dimension.

Diesem Urteil komme eine grundsätzliche Bedeutung zu, die weit über die Bundes-republik Deutschland hinausgehe. Innerhalb der Europäischen Union vertrete nur eine Minderheit von vier Mitgliedsstaaten (die Bundesrepublik, Frankreich, Italien und Schweden) die Auffassung, daß Menschen, die von nichtstaatlicher Seite verfolgt wurden, nicht als Flüchtlings anerkannt werden könnten. Die Bundesregierung versuche, gegen den entschiedenen Widerstand des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen diese verengte Auslegung des Flüchtlingsbegriffs europäisch durchzusetzen. Nachdem Politik und höchstrichterliche Rechtsprechung das Grundrecht auf Asyl faktisch ausgehebelt haben, sei das nächste Angriffsziel die Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Folge dieses fatalen Gleichklangs von Politik und Justiz sei schon jetzt, daß immer mehr Bürgerkriegsflüchtlinge nur noch mit kurzfristigen Duldungen in Deutschland lebten. Damit werde ihnen jede Möglichkeit einer vernünftigen Lebensplanung genommen.

Günter Burkhardt, Geschäftsführer


Presse-Mitteilung vom 21.Mai 1996
ASYLHILFEN PER INTERNET
PRO ASYL will internationale Vernetzung fördern

Mit Querverweisen auf die Genfer Datenbank des UN-Hochkommissariates für Flüchtlinge macht PRO ASYL im Internet auf ein neues Informationsangebot für bosnische Flüchtlinge aufmerksam. Seit dem Wochenende können dort die neuesten Berichte aus einzelnen Stadtgemeinden in Bosnien-Herzegowina abgerufen werden. Sie sollen als Grundlage für eine sinnvolle Rückkehrentscheidung dienen.

PRO ASYL - selbst mit vielen Informationsseiten im Internet - will sein allgemein zugängliches Angebot ausbauen. Ziel ist es, alle an Asylfragen interessierten Netz-Surfer über die Aktivitäten von PRO ASYL zu informieren. Vor allem sollen die Pressemeldungen zu aktuellen Ereignissen möglichst zeitgleich auf einer besonderen Seite abgerufen werden können. Dazu kommen die neuesten, grafisch aufbereiteten Statistiken und Hintergrundinformationen.

Jeder Nutzer kann über PRO ASYL auch die weltweit für Asylfragen interessanten Datenbanken einsehen. Per Mausklick ist er nicht nur sofort im Online-Dienst von amnesty international sondern auch auf den Informationsseiten, die das US-Außenministerium über Bosnien bereithält. Auf ähnliche Weise kann man sich den Text des Schengen-Abkommens in einer der EU-Datenbanken ansehen oder z.B. die Reisehinweise des Bonner Auswärtigen Amtes nach bestimmten Staaten durchsehen. Sie wirken ehrlicher als die offziellen Länderberichte des gleichen Hauses. Mit diesem Angebot entgeht der Datenreisende der Gefahr, den über 57.000 Suchergebnissen für "asylum" nachgehen zu müssen und u.U. bei irgendwelchen Songs oder in Tierheimen zu landen.


Presseerklärung vom 17. Mai 1996
Härtere Abschiebepraxis befürchtet
PRO ASYL ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Eine noch rigidere Abschiebepolitik im Windschatten von Karlsruhe, insbesondere nach Rest-Jugoslawien, befürchtet Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Wenn Außenminister Kinkel die Abschiebung von 120.000 Flücht-lingen bis Ende 1997 nach Rest-Jugoslawien ankündigt, seien davon haupt-sächlich Schutzsuchende aus dem Kosovo betroffen. PRO ASYL weist darauf hin, daß Menschenrechtsverletzungen im Kosovo anhalten und eine Gefährdung bei einer Abschiebung nicht ausgeschlossen sei. Kosovo sei ein Pulverfaß. Bereits die Entscheidung, die vertriebenen Krajina-Serben dort anzusiedeln, habe die Lage noch weiter verschärft. Außerdem sei eine Abschiebung von Deserteuren nach Rest-Jugoslawien unverantwortlich, da die im Daytoner Abkommen vorgesehene Amnestieregelung noch ausstehe.

Nach der Karlsruher Entscheidung sei offensichtlich auch im Hause des liberalen Außenministers das Eintreten für die Menschenrechte noch weiter in den Hintergrund geraten, so Günter Burkhardt. PRO ASYL ruft Initiativen, Kirchengemeinden und Beratungsstellen in den kommenden Wochen zu einer erhöhten Wach-samkeit auf. Kirchengemeinden müßten prüfen, ob Kirchenasyl als letztes Mittel, um eine Gefahr für Leib und Leben bei Abschiebungen zu vermeiden, erforderlich sei. Wenn die Ev. Kirche in Deutschland weiter am Kirchenasyl festhalten wolle, sei dies "leider eine realistische Einschätzung der verschärften Lage nach der Karlsruher Entscheidung".

(Günter Burkhardt,Geschäftsführer)


Presseerklärung vom 14. Mai 1996
Staatsräson vor Menschenrecht
PRO ASYL fordert sofortige Aussetzung der Drittstaatenregelung

Im Konflikt zwischen Staatsräson und Grundrecht hat sich Karlsruhe für die Staatsräson entschieden. Die Abschottungsideologie des neuen Asylrechts ist vom Bundesverfassungs-gericht in den Grundzügen bestätigt worden. Offensichtlich ist der Druck aus konservativen Kreisen zu stark für die Richter gewesen. Der Verlauf der mündlichen Verhandlung hätte nach Ansicht vieler Experten eine deutliche Korrektur des Asylrechts erwarten lassen.

Verfassungen wurden geschaffen zum Schutz des einzelnen gegenüber dem Staat. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundrecht auf Asyl zum Ab-wehrrecht des Staates gegenüber dem einzelnen Flüchtling geworden.

Neu ist der Begriff des "sicheren Viertstaates", den das Verfassungsgericht in die Diskussion einbringt. Danach muß nicht nur der Drittstaat, sondern auch der sog. Viertstaat, durch den ein Flüchtling einzureisen versucht, sicher sein. Ist dieser Viertstaat nicht sicher, ist es auch der Drittstaat nicht, weil die Kettenabschiebung droht. Demnach ist Polen kein sicherer Dritt-staat. 63 afghanische Flüchtlinge wurden am 8. Mai 1996 von Polen in den Viertstaat Litauen zurückgeschoben. In Litauen ist nicht gewährleistet, daß das Rückschiebeverbot von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention eingehalten wird. Ähnliches gilt für andere Nachbar-staaten Polens.

PRO ASYL fordert die sofortige Aussetzung der Drittstaatenregelung. Das Konzept der siche-ren Drittstaaten ist nur vertretbar in einem Europa, das sich an den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention und deren Erfordernissen an ein Verfahren orientiert. Dies setzt eine individuelle umfassende Prüfung des Asylbegehrens, Rechtsberatung und Rechtsbeistand, die Einlegung von Rechtsmitteln mit aufschiebender Wirkung und nicht zuletzt eine menschen-würdige Behandlung und Unterbringung von Flüchtlingen voraus. In den gegenwärtig zur Dis-kussion stehenden Drittstaaten sind diese Kriterien nicht gewährleistet, in den sog. "Viert-staaten" von Litauen bis hin zu Ungarn vielleicht erst in 10 Jahren.

PRO ASYL kritisiert, daß das Bundesverfassungsgericht an die Sicherheit von sog. "Viert-staaten" jedoch geringere Anforderungen stellt als an die von Drittstaaten. Das Verfassungs-gericht läßt somit zu, daß sich der Rechtsschutz für Flüchtlinge zu den Rändern Europas hin auf einer Treppe nach unten befindet.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun Bonn wieder am Zug. Der Bundestag ist gefordert, im Asylverfahrensgesetz zu fixieren, welche Mindeststandards in Bezug auf den sicheren Drittstaat gelten sollen. PRO ASYL fordert, daß die Bundesregierung die Beschlüsse des Exekutivkomitees des UNHCR zugrundelegt, die sie selbst mitgefaßt hat.

(Günter Burkhardt,Geschäftsführer)
(Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied)


Presseerklärung vom 6.Mai 1996 Bosnische Flüchtlinge:
Entscheidung der Innenminister inkonsequent
PRO ASYL fordert Weichenstellung von Außenminister Kinkel

Als ",inkonsequent und unsensibel" bezeichnet die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Entscheidung der lnnenministerkonferenz, am 1. Juli 1996 als dem Termin für das von ihr im Januar beschlossene "gestaffelte Rückführungsprogramm" für bosnische KriegsfIüchtlinge formal festzuhalten. Die Faktenlage sei eindeutig und den Innenministern bekannt. Nicht-Regierunsorga- nisationen, UN-Stellen und selbst das Auswärtige Amt halten die Rückkehr der Flüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt nicht für mögIich. In den 5 Wochen bis zum vorgesehenen Termin werde sich daran nichts ändern.

"Die Entscheidung der Innenminister ist deshalb eine Flucht aus der Verantwortung. Sie kennen die Gefahren für Rückkehrer sehr genau", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann. PRO ASYL fordert von den Innenministern, nun die fehlerhaften und realitatsfernen Ländererlasse zurückzuziehen und die Ausländerbehörden anzuweisen, die Vorbereitungen tür die erste Stufe des Rüchführungsprogramms unverzüglich zu stoppen!

Nach Auffassung von PRO ASYL kann eine Lebensperspektive für rückkehrende Flüchtlinge in Bosnien nur erreicht werden, wenn die Inhalte des Abkommens von Dayton geduldig gegen die Widerstände in den Teilrepubliken durchgesetzt werden. Heiko Kaulmann: "Nicht nur deswegen ist Außenminister Kinkel am Zug. Wir erwarten von ihm eine klare Weichenstellung, die von der Bundesregierung in Genf gegebene Zusage zur Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem UNHCR im Rückführungsprozeß am Kabinettstisch durchzusetzen."


Presseerklärung vom 30.April 1996
Appell an die Innenminister
PRO ASYL:
Rückkehr der Flüchtlinge als humanitäre Herausforderung,
nicht als technische Abwicklung begreifen

Nach den jüngsten Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten gegen rückkehrende Flüchtlinge appelliert die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL an die am Freitag tagende lnnenministerkonferenz, den Realitäten in Bosnien-Herzegowina endlich ins Auge zu sehen und die Beschlüsse zur Rückführung der Flüchtlinge ab 1. Juli 1996 unverzüglich auszusetzen.

"Die aktuelle Enttwicklung belegt, was internationale Organisationen wie der UNHCR

und Experten seit Monaten raten: Die Rückkehr der Flüchtlinge braucht Zeit. Der papierene Frieden von Dayton ist längst kein Garant für einen wirklichen Friedens- und Aussöhnungsprozeß im Innern", erklärte Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL.

Alle Experten - so auch der Unterausschuß des Bundestages für Menschenrechte -seien sich einig, daß der Stichtag des Rückführungsbeginns am 1. Juli 1996 unrealistisch und der Lage in Bosnien nicht angemessen sei. "Wenn alle maßgeblichen und fachkundigen nationalen und internationalen Gremien der Bundesregierung raten, die Rückführungspläne zu stoppen, darf die Konsequenz eigentlich nur Einsicht sein", so Kauffmann. Der Angst und Verunsicherung Tausender Flüchtlinge, die durch den Mustererlaß der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und seine Umsetzung durch die Bundesländer ausgelöst worden seien, müsse ein Ende bereitet werden.

,,Die Lösung der Flüchtlingsfrage und die behutsame, international abgestimmte Rückkehr Hunderttausender Menschen in Freiwilligkeit, Sicherheit und Würde darf nicht weiter als rein ausländerrechtIiche bürokratische Abwicklung verstanden werden, sondern muß auch von der deutschen Politik endlich als humanitäre Herausforderung begriffen werden", so Kauffmann abschließend.


ddpADN-Interview vom 16.April 1996
PRO ASYL warnt vor Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes -
Entwurf der Koalition verbietet Behandlung von chronisch Kranken

Die Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL hat die SPD eindringlich davor gewarnt, der von der Bonner Koalition geplanten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes am Mittwoch im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat zuzustimmen. Der Entwurf der Koalition verbiete die medizinische Behandlung von chronisch kranken Asylbewerbern und komme daher staatlich abgesegnetem Rassismus gleich, sagte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am Dienstag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp ADN in Neuss.

Dies erinnere an die Medizin der Unmenschlichkeit in der NS-Zeit. Kauffmann appellierte an die Ärzte, ihrem Eid zu folgen und ihr menschliches Gewissen nicht an die Behörden abzugeben. Er kritisierte zudem, daß die Koalition das Existenzminimum für asylbewerber bei der Sozialhilfe um 25 % niedriger ansetze als für Deutsche. Neu sei, daß dies nicht mehr nur für ein Jahr, sondern für die gesamte Dauer des Asylverfahrens gelten solle.

Die geplante Gesetzesnovelle verstoße damit gegen die Menschenwürde und sei verfassungswidrig, sagte Kauffmann. Sie postuliere ein deutsches Existenzminimum und eines für Ausländer. Außerdem verstosse das Asylbewerberleistungsgesetz gegen die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes, da die Sozialhilfe grundsätzlich nur noch in Form von Sachleistungen ausbezahlt werden solle. Mit Sachleistungen könne jedoch kein Flüchtling seinen Anwalt bezahlen.


ddpADN-Interview vom 16.April 1996
PRO ASYL
Abschiebung der Bosnien Flüchtlinge wäre Brandstiftung

Die Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL hat der Innenministerkonferenz wegen der geplanten Rückführung der Bosnien-Flüchtlinge ab dem 1. Juli vorgeworfen, den Frieden im ehemaligen Jugoslawien zu gefährden. Die zwangsweise Abschiebung dieser Menschen käme einer Brandstiftung gleich, warnte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am Mittwoch in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp ADN in Neuss. Schließlich stünden die Rückkehrer vor dem Nichts und müßten die Häuser anderer Flüchtlinge belegen, was zu gefährlichen Spannungen führen könnte.

Ein unverzichtbares Prinzip sei daher die Freiwilligkeit der Heimkehr,betonte Kauffmann. Zudem müsse die Rückkehr mit dem UN-Hochkommissariatfür Flüchtlinge (UNHCR) abgestimmt werden. Keinesfalls dürfe es Alleingänge von deutscher Seite geben. Auch müsse die jeweilige Lage vor Ort und das Schicksal der Betroffenen unbedingt berücksichtigt werden.

Kaufmann unterstrich, Folter- und Vergewaltigungsopfern sowie Flüchtlingen, die vor ethnischen Säuberungen geflohen sind, könne auf absehbare Zeit keine Rückkehr in ihre Heimat zugemutet werden. Dasselbe gelte für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer, solange es keine rechtsverbindliche und international überprüfbare Amnestieregelung gebe.

Der PRO ASYL-Sprecher forderte den Bund und die Länder auf, Programme zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Ex-Jugoslawien zu fördern. In deren Planung sollten hier lebende Flüchtlinge als Experten in eigener Sache eingebunden werden.


Frankfurter Rundschau vom 13.4.1996 (Auszug)
Kardinal setzt sich für Illegale ein
Sterzinsky und Pro Asyl rügen Behandlung in Abschiebehaft

BERLIN, 12. April (bel/kna).
... Die "menschenunwürdige" Behandlung von rumänischen Abschiebehäftlingen im Berliner Polizeigewahrsam kritisierte Sterzinsky scharf. Die Polizei hatte wie berichtet rumänische Abschiebehäftlinge in zerlumpte Trainingsanzüge gesteckt, aus denen die Reißverschlüsse heraus trennt waren. Die Flüchtlinge, zum Teil Frauen, hatten ihre nackten Körper darunter kaum verbergen können.

Die Flüchtlingshilfe-Organisation Pro Asyl hat aus dem jüngsten Fall "staatlichen Rassismus" bei der Berliner Polizei strafrechtliche Konsequenzen gefordert. Ihr Sprecher Heiko Kauffmann sagte der Frankfurter Rundschau am Freitag, gegen die politisch Verantwortlichen, an der Spitze der frühere Innensenator Dieter Heckelmann (CDU), müßten Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Der Fall, der "sicherlich nur die Spitze eines Eisbergs" darstelle, zeige die dringende Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes" sagte Kauffmann. Als "Vertuschung" bezeichnete er das offizielle Argument, die Reißverschlüsse seien wegen der Selbstmordgefahr herausgetrennt worden. Darin liege allerdings das Eingestandnis, daß es in den Abschiebegefängnissen "viele Selbstmordversuche" gebe. Nötig sei auch ein Ombudsmann oder eine unabhängige Kommission als Ansprechpartner für inhaftierte Flüchtlinge.

Presseerklärung vom 2. April 1996
Entscheidung der Innenminister unzureichend und halbherzig
PRO ASYL:
Abschiebungsschutz, Kirchenasyl und Zivilcourage nötiger denn je!

"Abschiebungsschutz und couragiertes Eintreten für die Menschenrechte sind heute nötiger denn je!" Dies erklärte der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, Heiko Kauffmann, zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz über eine sogenannte Härtefall- bzw. Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt.

Nach dem Beschluß der Konferenz dürfen Familien mit Kindern in Deutschland bleiben, die vor dem 1. Juli 1990, und Alleinstehende, die vor dem 1. Januar 1987 eingereist sind. Daneben werden weitere Bedingungen wie ausreichender Wohnraum, Erwerbstätigkeit, regelmäßiger Schulbesuch u. a. zu Voraussetzungen eines jeweils für zwei Jahre zu gewährenden Bleiberechts gemacht. Diese hohen Hürden hätten zur Folge, daß von über 300.000 in Frage kommenden Flüchtlingen wahrscheinlich nur unter 20.000 von dieser Regelung Gebrauch machen könnten.

Dies sei eine Regelung für einen zu kleinen Kreis mit zu langen Fristen, zu vielen einschränkenden Bedingungen für eine zu kurze Dauer, erklärte Kauffmann: "Wer in Fragen der Menschlichkeit und humanitären Erleichterungen solch peinliches Gezerre veranstaltet, offenbart damit seinen politischen Kleinmut und seine unnachgiebige Härte!" Stichtagsregelungen ohne eine Härtefallklausel erzeugten stets neue Härtefälle; dringend benötigter Abschiebungsschutz nach § 54 Ausländergesetz sei durch die Konferenz noch weiter reduziert worden. Es sei besonders blamabel und unentschuldbar, wie die SPD in Fragen Menschenrechte und Menschlichkeit fast "mutlos und unterwürfig" vor der Unerbittlichkeit Kanthers kusche.

Die neue Regelung sei völlig unzureichend und werde für viele seit Jahren in unserer Nachbarschaft und in unserer Mitte lebende Menschen zu nicht vertretbaren Härten führen." Mit ihrer halbherzigen Entscheidung rufen die Innenminister neue Härten und vermeidbares Leid hervor und gefährden damit den inneren Frieden", so Kauffmann abschließend. Abschiebungsschutz, Kirchenasyl und Zivilcourage seien heute mehr denn je gefordert.


Presseerklärung vom 28. März 1996
Überraschende Innenministerkonferenz am morgigen Freitag
PRO ASYL:
Perfider Deal auf dem Rücken der Flüchtlinge

Ausländerrecht nach dem Fußballmotto: "11 Freunde müßt Ihr sein ..."

Als "perfiden Deal auf dem Rücken der Flüchtlinge" bezeichnete Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, die sich abzeichnende "Kompromißlinie" der Länderinnenminister. PRO ASYL liegt der Entwurf für eine "Härtefallregelung für ausländische Familien mit langjährigem Aufenthalt" vom 18. März 1996 vor. Gemäß diesem Entwurf soll es zu einer Altfallregelung für Familien, die vor dem 1. Juli 1990 eingereist sind, und für Alleinstehende, die vor dem 1. Januar 1987 eingereist sind, kommen. Neben diesen unverhältnismäßig langen Fristen werden weitere einschränkende Bedingungen wie ausreichender Wohnraum, Erwerbstätigkeit, keine wiederholten Asylfolgeanträge in dieser Zeit u. a. fixiert.

"Durch diese Konstruktion läuft die geplante Altfallregelung weitgehend ins Leere", bewertete Heiko Kauffmann in einer ersten Stellungnahme den Entwurf. Völlig unverständlich sei, daß sich die SPD-regierten Länder im Gegenzug für solch eine Schein-lösung die Möglichkeit rauben ließen, sechsmonatige Abschiebestopps nach § 54 Absatz 1 Ausländergesetz zu erlassen. Dieser Paragraph solle nur noch in "Aus-nahmetatbeständen für kurze Zeit und nach vorheriger Konsultation mit dem Bundesministerium des Innern und den Innenministerien der anderen Länder" angewandt werden. Darüber hinaus behält sich der Bundesinnenminister vor, über die Erteilung seines Einvernehmens zur Verlängerung eines befristeten Abschiebestopps nur noch dann inhaltlich zu entscheiden, wenn 11 Bundesländer dies beantragen. Auch wenn dies der Fall sei, garantiere dies keineswegs eine positive Entscheidung. "Hier werden die letzten föderalistischen Elemente im Ausländerrecht zur Disposition des Innenministers gestellt nach dem Fußballmotto: 11 Freunde müßt Ihr sein - entscheiden aber tut Bundestrainer Kanther", so Heiko Kauffmann.

Härtefallregelungen nach § 32 und § 34 Ausländergesetz sollen künftig nicht mehr in Betracht kommen, "insbesondere nicht für Bürgerkriegsflüchtlinge und für Antrag-steller aus der Bundesrepublik Jugoslawien", so der Entwurf wörtlich. Kauffmann hierzu: "Damit wird der Rechtsbruch zwischen Bund und Ländern vertraglich vereinbart - mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist für diese im Ausländergesetz so nicht vorgesehenen Regelungen."

Abschließend bewertete Kauffmann diese "Altfallregelung" als eine "Miniaturlösung", die ihren Name nicht verdiene. Die Bundesregierung versuche schonungslos, die anhaltende Schwäche der SPD und die Abkehr der FDP von einer liberalen Rechts-politik auszunutzen, um Gesetze zu verschärfen und Minderheiten pauschal in den Klammergriff zu nehmen. PRO ASYL appellierte an die SPD-geführten Länder, eine Altfallregelung durchzusetzen, die den humanitären Anforderungen eines langjährigen Aufenthaltes von Flüchtlingen entspricht. Hinsichtlich des Abschiebeschutzes von Flüchtlingen müsse die SPD dafür eintreten, daß die Bestimmungen des Ausländer-gesetzes endlich eingehalten und nicht weiter unterlaufen würden; dies betreffe u. a.

  • § 54 AuslG als Grundlage für geeignte Schutzmaßnahmen für gefährdete Flüchtlingsgruppen, von der die Innenminister der Bundesländer so gut wie keinen Gebrauch mehr machten,
  • die Beachtung von §53 Abs. 4 AuslG, der ein Abschiebungsverbot bei Gefahr von Menschenrechtsverletzungen vorsieht,

  • die Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG, wonach bei Gefahr für Leib und Leben von einer Abschiebung abgesehen werden kann.

/td>