Presseerklärung vom 31. Mai 1996
Kein Datenschutz für Flüchtlinge
Bundesgrenzschutz gibt Personaldaten von Flüchtlingen während des laufenden Asylverfahrens an Heimatbotschaft weiter.
PRO ASYL kritisiert die Kooperation mit Verfolgerstaaten.
Noch während des laufenden Asylverfahrens gibt der Bundesgrenzschutz persönliche Daten von Flüchtlingen an dem potentiellen Verfolgerstaat weiter. Der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL liegt der Fall eines afghanischen Flüchtlings vor, der im Heimatland bis zur Machtübernahme der Mudjaheddin eine leitende Position im Parteiverlag der früher herrschenden DVPA hatte und 1995 Asyl in der Bundesrepublik beantragte. Mehr als drei Monate vor der ersten Entscheidung des Bundesamtes im Asylverfahren stellte die afghanische Botschaft in Bonn auf Antrag des BGS ein Paßersatzdokument aus.
"Was ist das Asylrecht noch wert, wenn lange vor Abschluß des Verfahrens Daten von Flüchtlingen an den potentiellen Verfolgerstaat übermittelt werden? Das Verhalten des Bundesamtes und des Bundesgrenzschutzes hebelt das internationale Flüchtlingsrecht aus. Die Kooperation mit den potentiellen Verfolgern tritt an die Stelle der gebotenen Fürsorge für den Flüchtling", bewertet Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, den Vorfall. Das Vorgehen des BGS mache Flüchtlinge zur möglichen Zielscheibe von Aktivitäten der Auslandsgeheimdienste. Das Asylgeheimnis als zentraler Bestandteil des Asylrechts wird hier gebrochen. Durch das Verhalten des BGS würden noch im Heimatland verbliebene Familienangehörige gefährdet. In Afghanistan ist Sippenhaft weit verbreitet.
PRO ASYL befürchtet, daß es sich hier um keinen Einzelfall handelt, sondern um eine routinemäßige Praxis des Bundesgrenzschutzes. Aus einer PRO ASYL und dem Rechtsanwalt Gunter Christ, der den betreffenden Flüchtling vertritt, vorliegenden Liste geht hervor, daß offenbar auch die Personaldaten von 29 weiteren Flüchtlingen der afghanischen Botschaft übermittelt wurden. PRO ASYL fordert eine parlamentarische Untersuchung dieses Falles im Innenausschuß des Deutschen Bundestages. Dabei müsse auch die Frage auf den Tisch, ob der Bundesinnenminister die ihm unterstellten Behörden ausreichend kontrolliere.
PS: Hintergrundinformationen zum Fall können unter der Faxnummer 069/230650 angefordert werden
Presseerklärung vom 22. Mai 1996
SOMALIA-URTEIL DES HESSISCHEN VGH:
Angriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention
Negative Ausstrahlung auf Europa befürchtet
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai
1996, Flüchtlingen aus Somalia kein Asyl zu gewähren,
weil es dort keine Staatsgewalt und somit keine politische Verfolgung
gebe, stößt bei der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft
für Flüchtlinge PRO ASYL auf Unverständnis und
heftige Kritik. Mit semantischen Spitzfindigkeiten urteile der
Hessische VGH, bei den regionalen und lokalen Clanherrschaften
handele es sich "allenfalls um vorstaatliche, nicht aber
um staatsähnliche Herrschaftsgewalten".
"Mit immer fadenscheinigeren Argumenten werden politisch
Verfolgte aus dem Asylrecht herausdefiniert", erklärte
Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
Gerade in Bürgerkriegswirren seien politische Verfolgungen
und Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Die Rechtsprechung
des Hessischen VGH sei ein Angriff auf die Genfer Flüchtlingskonvention,
die den Begriff der politischen Verfolgung weiter fasse als die
deutsche Rechtsprechung. Die bereits bei Urteilen zu afghanischen
und tamilischen Flüchtlingen sichtbar gewordene Tendenz,
Bürgerkriegsflüchtlinge weitgehend vom Asylrecht auszuschließen,
erweitere der Hessische VGH um eine neue Dimension.
Diesem Urteil komme eine grundsätzliche Bedeutung zu, die
weit über die Bundes-republik Deutschland hinausgehe. Innerhalb
der Europäischen Union vertrete nur eine Minderheit von vier
Mitgliedsstaaten (die Bundesrepublik, Frankreich, Italien und
Schweden) die Auffassung, daß Menschen, die von nichtstaatlicher
Seite verfolgt wurden, nicht als Flüchtlings anerkannt werden
könnten. Die Bundesregierung versuche, gegen den entschiedenen
Widerstand des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten
Nationen diese verengte Auslegung des Flüchtlingsbegriffs
europäisch durchzusetzen. Nachdem Politik und höchstrichterliche
Rechtsprechung das Grundrecht auf Asyl faktisch ausgehebelt haben,
sei das nächste Angriffsziel die Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Folge dieses fatalen Gleichklangs von Politik und Justiz sei
schon jetzt, daß immer mehr Bürgerkriegsflüchtlinge
nur noch mit kurzfristigen Duldungen in Deutschland lebten. Damit
werde ihnen jede Möglichkeit einer vernünftigen Lebensplanung
genommen.
Günter Burkhardt, Geschäftsführer
Presse-Mitteilung vom 21.Mai 1996
ASYLHILFEN PER INTERNET
PRO ASYL will internationale Vernetzung fördern
Mit Querverweisen auf die Genfer Datenbank des UN-Hochkommissariates
für Flüchtlinge macht PRO ASYL im Internet auf ein
neues Informationsangebot für bosnische Flüchtlinge
aufmerksam. Seit dem Wochenende können dort die neuesten
Berichte aus einzelnen Stadtgemeinden in Bosnien-Herzegowina abgerufen
werden. Sie sollen als Grundlage für eine sinnvolle Rückkehrentscheidung
dienen.
PRO ASYL - selbst mit vielen Informationsseiten im Internet -
will sein allgemein zugängliches Angebot ausbauen. Ziel ist
es, alle an Asylfragen interessierten Netz-Surfer über die
Aktivitäten von PRO ASYL zu informieren. Vor allem sollen
die Pressemeldungen zu aktuellen Ereignissen möglichst
zeitgleich auf einer besonderen Seite abgerufen werden können.
Dazu kommen die neuesten, grafisch aufbereiteten Statistiken und
Hintergrundinformationen.
Jeder Nutzer kann über PRO ASYL auch die weltweit
für Asylfragen interessanten Datenbanken einsehen. Per Mausklick
ist er nicht nur sofort im Online-Dienst von amnesty international
sondern auch auf den Informationsseiten, die das US-Außenministerium
über Bosnien bereithält. Auf ähnliche Weise kann
man sich den Text des Schengen-Abkommens in einer der EU-Datenbanken
ansehen oder z.B. die Reisehinweise des Bonner Auswärtigen
Amtes nach bestimmten Staaten durchsehen. Sie wirken ehrlicher
als die offziellen Länderberichte des gleichen Hauses. Mit
diesem Angebot entgeht der Datenreisende der Gefahr, den über
57.000 Suchergebnissen für "asylum" nachgehen zu
müssen und u.U. bei irgendwelchen Songs oder in Tierheimen
zu landen.
Presseerklärung vom 17. Mai 1996
Härtere Abschiebepraxis befürchtet
PRO ASYL ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf
Eine noch rigidere Abschiebepolitik im Windschatten von Karlsruhe,
insbesondere nach Rest-Jugoslawien, befürchtet Günter
Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Wenn Außenminister
Kinkel die Abschiebung von 120.000 Flücht-lingen bis Ende
1997 nach Rest-Jugoslawien ankündigt, seien davon haupt-sächlich
Schutzsuchende aus dem Kosovo betroffen. PRO ASYL weist darauf
hin, daß Menschenrechtsverletzungen im Kosovo anhalten und
eine Gefährdung bei einer Abschiebung nicht ausgeschlossen
sei. Kosovo sei ein Pulverfaß. Bereits die Entscheidung,
die vertriebenen Krajina-Serben dort anzusiedeln, habe die Lage
noch weiter verschärft. Außerdem sei eine Abschiebung
von Deserteuren nach Rest-Jugoslawien unverantwortlich, da die
im Daytoner Abkommen vorgesehene Amnestieregelung noch ausstehe.
Nach der Karlsruher Entscheidung sei offensichtlich auch im Hause
des liberalen Außenministers das Eintreten für die
Menschenrechte noch weiter in den Hintergrund geraten, so Günter
Burkhardt. PRO ASYL ruft Initiativen, Kirchengemeinden und Beratungsstellen
in den kommenden Wochen zu einer erhöhten Wach-samkeit auf.
Kirchengemeinden müßten prüfen, ob Kirchenasyl
als letztes Mittel, um eine Gefahr für Leib und Leben bei
Abschiebungen zu vermeiden, erforderlich sei. Wenn die Ev. Kirche
in Deutschland weiter am Kirchenasyl festhalten wolle, sei dies
"leider eine realistische Einschätzung der verschärften
Lage nach der Karlsruher Entscheidung".
(Günter Burkhardt,Geschäftsführer)
Presseerklärung vom 14. Mai 1996
Staatsräson vor Menschenrecht
PRO ASYL fordert sofortige Aussetzung der Drittstaatenregelung
Im Konflikt zwischen Staatsräson und Grundrecht hat sich
Karlsruhe für die Staatsräson entschieden. Die Abschottungsideologie
des neuen Asylrechts ist vom Bundesverfassungs-gericht in den
Grundzügen bestätigt worden. Offensichtlich ist der
Druck aus konservativen Kreisen zu stark für die Richter
gewesen. Der Verlauf der mündlichen Verhandlung hätte
nach Ansicht vieler Experten eine deutliche Korrektur des Asylrechts
erwarten lassen.
Verfassungen wurden geschaffen zum Schutz des einzelnen gegenüber
dem Staat. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
ist das Grundrecht auf Asyl zum Ab-wehrrecht des Staates gegenüber
dem einzelnen Flüchtling geworden.
Neu ist der Begriff des "sicheren Viertstaates", den
das Verfassungsgericht in die Diskussion einbringt. Danach muß
nicht nur der Drittstaat, sondern auch der sog. Viertstaat, durch
den ein Flüchtling einzureisen versucht, sicher sein. Ist
dieser Viertstaat nicht sicher, ist es auch der Drittstaat nicht,
weil die Kettenabschiebung droht. Demnach ist Polen kein sicherer
Dritt-staat. 63 afghanische Flüchtlinge wurden am 8. Mai
1996 von Polen in den Viertstaat Litauen zurückgeschoben.
In Litauen ist nicht gewährleistet, daß das Rückschiebeverbot
von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention eingehalten
wird. Ähnliches gilt für andere Nachbar-staaten Polens.
PRO ASYL fordert die sofortige Aussetzung der Drittstaatenregelung.
Das Konzept der siche-ren Drittstaaten ist nur vertretbar in einem
Europa, das sich an den Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention
und deren Erfordernissen an ein Verfahren orientiert. Dies setzt
eine individuelle umfassende Prüfung des Asylbegehrens, Rechtsberatung
und Rechtsbeistand, die Einlegung von Rechtsmitteln mit aufschiebender
Wirkung und nicht zuletzt eine menschen-würdige Behandlung
und Unterbringung von Flüchtlingen voraus. In den gegenwärtig
zur Dis-kussion stehenden Drittstaaten sind diese Kriterien nicht
gewährleistet, in den sog. "Viert-staaten" von
Litauen bis hin zu Ungarn vielleicht erst in 10 Jahren.
PRO ASYL kritisiert, daß das Bundesverfassungsgericht an
die Sicherheit von sog. "Viert-staaten" jedoch geringere
Anforderungen stellt als an die von Drittstaaten. Das Verfassungs-gericht
läßt somit zu, daß sich der Rechtsschutz für
Flüchtlinge zu den Rändern Europas hin auf einer Treppe
nach unten befindet.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nun Bonn
wieder am Zug. Der Bundestag ist gefordert, im Asylverfahrensgesetz
zu fixieren, welche Mindeststandards in Bezug auf den sicheren
Drittstaat gelten sollen. PRO ASYL fordert, daß die Bundesregierung
die Beschlüsse des Exekutivkomitees des UNHCR zugrundelegt,
die sie selbst mitgefaßt hat.
(Günter Burkhardt,Geschäftsführer)
(Rechtsanwalt Hubert Heinhold, Vorstandsmitglied)
Presseerklärung vom 6.Mai 1996
Bosnische Flüchtlinge:
Entscheidung der Innenminister inkonsequent
PRO ASYL fordert Weichenstellung von Außenminister Kinkel
Als ",inkonsequent und unsensibel" bezeichnet die
bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO
ASYL die Entscheidung der lnnenministerkonferenz, am 1. Juli
1996 als dem Termin für das von ihr im Januar beschlossene
"gestaffelte Rückführungsprogramm" für
bosnische KriegsfIüchtlinge formal festzuhalten. Die Faktenlage
sei eindeutig und den Innenministern bekannt. Nicht-Regierunsorga- nisationen,
UN-Stellen und selbst das Auswärtige Amt halten die Rückkehr
der Flüchtlinge zum jetzigen Zeitpunkt nicht für mögIich.
In den 5 Wochen bis zum vorgesehenen Termin werde sich daran nichts
ändern.
"Die Entscheidung der Innenminister ist deshalb eine Flucht
aus der Verantwortung. Sie kennen die Gefahren für Rückkehrer
sehr genau", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko
Kauffmann. PRO ASYL fordert von den Innenministern, nun die fehlerhaften
und realitatsfernen Ländererlasse zurückzuziehen und
die Ausländerbehörden anzuweisen, die Vorbereitungen
tür die erste Stufe des Rüchführungsprogramms unverzüglich
zu stoppen!
Nach Auffassung von PRO ASYL kann eine Lebensperspektive für
rückkehrende Flüchtlinge in Bosnien nur erreicht werden,
wenn die Inhalte des Abkommens von Dayton geduldig gegen die Widerstände
in den Teilrepubliken durchgesetzt werden. Heiko Kaulmann: "Nicht
nur deswegen ist Außenminister Kinkel am Zug. Wir erwarten
von ihm eine klare Weichenstellung, die von der Bundesregierung
in Genf gegebene Zusage zur Zusammenarbeit und Abstimmung mit
dem UNHCR im Rückführungsprozeß am Kabinettstisch
durchzusetzen."
Presseerklärung vom 30.April 1996
Appell an die Innenminister
PRO ASYL:
Rückkehr der Flüchtlinge als humanitäre Herausforderung,
nicht als technische Abwicklung begreifen
Nach den jüngsten Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten
gegen rückkehrende Flüchtlinge appelliert die bundesweite
Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL an die
am Freitag tagende lnnenministerkonferenz, den Realitäten
in Bosnien-Herzegowina endlich ins Auge zu sehen und die Beschlüsse
zur Rückführung der Flüchtlinge ab 1. Juli 1996
unverzüglich auszusetzen.
"Die aktuelle Enttwicklung belegt, was internationale Organisationen
wie der UNHCR
und Experten seit Monaten raten: Die Rückkehr der Flüchtlinge
braucht Zeit. Der papierene Frieden von Dayton ist längst
kein Garant für einen wirklichen Friedens- und Aussöhnungsprozeß
im Innern", erklärte Heiko Kauffmann, der Sprecher von
PRO ASYL.
Alle Experten - so auch der Unterausschuß des Bundestages
für Menschenrechte -seien sich einig, daß der Stichtag
des Rückführungsbeginns am 1. Juli 1996 unrealistisch
und der Lage in Bosnien nicht angemessen sei. "Wenn alle
maßgeblichen und fachkundigen nationalen und internationalen
Gremien der Bundesregierung raten, die Rückführungspläne
zu stoppen, darf die Konsequenz eigentlich nur Einsicht sein",
so Kauffmann. Der Angst und Verunsicherung Tausender Flüchtlinge,
die durch den Mustererlaß der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
und seine Umsetzung durch die Bundesländer ausgelöst
worden seien, müsse ein Ende bereitet werden.
,,Die Lösung der Flüchtlingsfrage und die behutsame,
international abgestimmte Rückkehr Hunderttausender Menschen
in Freiwilligkeit, Sicherheit und Würde darf nicht weiter
als rein ausländerrechtIiche bürokratische Abwicklung
verstanden werden, sondern muß auch von der deutschen Politik
endlich als humanitäre Herausforderung begriffen werden",
so Kauffmann abschließend.
ddpADN-Interview vom 16.April 1996
PRO ASYL warnt vor Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
-
Entwurf der Koalition verbietet Behandlung von chronisch Kranken
Die Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL hat die SPD eindringlich
davor gewarnt, der von der Bonner Koalition geplanten Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes am Mittwoch im Vermittlungsausschuß
von Bundestag und Bundesrat zuzustimmen. Der Entwurf der Koalition
verbiete die medizinische Behandlung von chronisch kranken Asylbewerbern
und komme daher staatlich abgesegnetem Rassismus gleich, sagte
PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann am Dienstag in einem Gespräch
mit der Nachrichtenagentur ddp ADN in Neuss.
Dies erinnere an die Medizin der Unmenschlichkeit in der NS-Zeit.
Kauffmann appellierte an die Ärzte, ihrem Eid zu folgen und
ihr menschliches Gewissen nicht an die Behörden abzugeben.
Er kritisierte zudem, daß die Koalition das Existenzminimum
für asylbewerber bei der Sozialhilfe um 25 % niedriger ansetze
als für Deutsche. Neu sei, daß dies nicht mehr nur
für ein Jahr, sondern für die gesamte Dauer des Asylverfahrens
gelten solle.
Die geplante Gesetzesnovelle verstoße damit gegen die Menschenwürde
und sei verfassungswidrig, sagte Kauffmann. Sie postuliere ein
deutsches Existenzminimum und eines für Ausländer. Außerdem
verstosse das Asylbewerberleistungsgesetz gegen die Rechtswegegarantie
des Grundgesetzes, da die Sozialhilfe grundsätzlich nur noch
in Form von Sachleistungen ausbezahlt werden solle. Mit Sachleistungen
könne jedoch kein Flüchtling seinen Anwalt bezahlen.
ddpADN-Interview vom 16.April 1996
PRO ASYL
Abschiebung der Bosnien Flüchtlinge wäre Brandstiftung
Die Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL hat der Innenministerkonferenz
wegen der geplanten Rückführung der Bosnien-Flüchtlinge
ab dem 1. Juli vorgeworfen, den Frieden im ehemaligen Jugoslawien
zu gefährden. Die zwangsweise Abschiebung dieser Menschen
käme einer Brandstiftung gleich, warnte PRO ASYL-Sprecher
Heiko Kauffmann am Mittwoch in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur
ddp ADN in Neuss. Schließlich stünden die Rückkehrer
vor dem Nichts und müßten die Häuser anderer Flüchtlinge
belegen, was zu gefährlichen Spannungen führen könnte.
Ein unverzichtbares Prinzip sei daher die Freiwilligkeit der Heimkehr,betonte
Kauffmann. Zudem müsse die Rückkehr mit dem UN-Hochkommissariatfür
Flüchtlinge (UNHCR) abgestimmt werden. Keinesfalls dürfe
es Alleingänge von deutscher Seite geben. Auch müsse
die jeweilige Lage vor Ort und das Schicksal der Betroffenen unbedingt
berücksichtigt werden.
Kaufmann unterstrich, Folter- und Vergewaltigungsopfern sowie
Flüchtlingen, die vor ethnischen Säuberungen geflohen
sind, könne auf absehbare Zeit keine Rückkehr in ihre
Heimat zugemutet werden. Dasselbe gelte für Deserteure und
Kriegsdienstverweigerer, solange es keine rechtsverbindliche und
international überprüfbare Amnestieregelung gebe.
Der PRO ASYL-Sprecher forderte den Bund und die Länder auf,
Programme zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Ex-Jugoslawien
zu fördern. In deren Planung sollten hier lebende Flüchtlinge
als Experten in eigener Sache eingebunden werden.
Frankfurter Rundschau vom 13.4.1996 (Auszug)
Kardinal setzt sich für Illegale ein
Sterzinsky und Pro Asyl rügen Behandlung in Abschiebehaft
BERLIN, 12. April (bel/kna).
... Die "menschenunwürdige" Behandlung von rumänischen
Abschiebehäftlingen im Berliner Polizeigewahrsam kritisierte
Sterzinsky scharf. Die Polizei hatte wie berichtet rumänische
Abschiebehäftlinge in zerlumpte Trainingsanzüge gesteckt,
aus denen die Reißverschlüsse heraus trennt waren.
Die Flüchtlinge, zum Teil Frauen, hatten ihre nackten Körper
darunter kaum verbergen können.
Die Flüchtlingshilfe-Organisation Pro Asyl hat aus dem jüngsten
Fall "staatlichen Rassismus" bei der Berliner Polizei
strafrechtliche Konsequenzen gefordert. Ihr Sprecher Heiko Kauffmann
sagte der Frankfurter Rundschau am Freitag, gegen die politisch
Verantwortlichen, an der Spitze der frühere Innensenator
Dieter Heckelmann (CDU), müßten Ermittlungsverfahren
eingeleitet werden.
Der Fall, der "sicherlich nur die Spitze eines Eisbergs"
darstelle, zeige die dringende Notwendigkeit eines Antidiskriminierungsgesetzes"
sagte Kauffmann. Als "Vertuschung" bezeichnete er das
offizielle Argument, die Reißverschlüsse seien wegen
der Selbstmordgefahr herausgetrennt worden. Darin liege allerdings
das Eingestandnis, daß es in den Abschiebegefängnissen
"viele Selbstmordversuche" gebe. Nötig sei auch
ein Ombudsmann oder eine unabhängige Kommission als Ansprechpartner
für inhaftierte Flüchtlinge.
Presseerklärung vom 2. April 1996
Entscheidung der Innenminister unzureichend und halbherzig
PRO ASYL:
Abschiebungsschutz, Kirchenasyl und Zivilcourage nötiger
denn je!
"Abschiebungsschutz und couragiertes Eintreten für die
Menschenrechte sind heute nötiger denn je!" Dies erklärte
der Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
PRO ASYL, Heiko Kauffmann, zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz
über eine sogenannte Härtefall- bzw. Altfallregelung
für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt.
Nach
dem Beschluß der Konferenz dürfen Familien mit Kindern
in Deutschland bleiben, die vor dem 1. Juli 1990, und Alleinstehende,
die vor dem 1. Januar 1987 eingereist sind. Daneben werden weitere Bedingungen
wie ausreichender Wohnraum, Erwerbstätigkeit, regelmäßiger
Schulbesuch u. a. zu Voraussetzungen eines jeweils für zwei
Jahre zu gewährenden Bleiberechts gemacht. Diese hohen Hürden
hätten zur Folge, daß von über 300.000 in Frage
kommenden Flüchtlingen wahrscheinlich nur unter 20.000 von
dieser Regelung Gebrauch machen könnten.
Dies sei eine Regelung für einen zu kleinen Kreis mit zu
langen Fristen, zu vielen einschränkenden Bedingungen für
eine zu kurze Dauer, erklärte Kauffmann: "Wer in Fragen
der Menschlichkeit und humanitären Erleichterungen solch
peinliches Gezerre veranstaltet, offenbart damit seinen politischen
Kleinmut und seine unnachgiebige Härte!" Stichtagsregelungen
ohne eine Härtefallklausel erzeugten stets neue Härtefälle;
dringend benötigter Abschiebungsschutz nach § 54 Ausländergesetz
sei durch die Konferenz noch weiter reduziert worden. Es sei besonders
blamabel und unentschuldbar, wie die SPD in Fragen Menschenrechte
und Menschlichkeit fast "mutlos und unterwürfig"
vor der Unerbittlichkeit Kanthers kusche.
Die neue Regelung sei völlig unzureichend und werde für
viele seit Jahren in unserer Nachbarschaft und in unserer Mitte
lebende Menschen zu nicht vertretbaren Härten führen."
Mit ihrer halbherzigen Entscheidung rufen die Innenminister neue
Härten und vermeidbares Leid hervor und gefährden damit
den inneren Frieden", so Kauffmann abschließend. Abschiebungsschutz,
Kirchenasyl und Zivilcourage seien heute mehr denn je gefordert.
Presseerklärung vom 28. März 1996
Überraschende Innenministerkonferenz am morgigen Freitag
PRO ASYL:
Perfider Deal auf dem Rücken der Flüchtlinge
Ausländerrecht nach dem Fußballmotto: "11 Freunde
müßt Ihr sein ..."
Als "perfiden Deal auf dem Rücken der Flüchtlinge"
bezeichnete Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft
für Flüchtlinge PRO ASYL, die sich abzeichnende "Kompromißlinie"
der Länderinnenminister. PRO ASYL liegt der Entwurf für
eine "Härtefallregelung für ausländische Familien
mit langjährigem Aufenthalt" vom 18. März 1996
vor. Gemäß diesem Entwurf soll es zu einer Altfallregelung
für Familien, die vor dem 1. Juli 1990 eingereist sind, und
für Alleinstehende, die vor dem 1. Januar 1987 eingereist
sind, kommen. Neben diesen unverhältnismäßig langen
Fristen werden weitere einschränkende Bedingungen wie ausreichender
Wohnraum, Erwerbstätigkeit, keine wiederholten Asylfolgeanträge
in dieser Zeit u. a. fixiert.
"Durch diese Konstruktion läuft die geplante Altfallregelung
weitgehend ins Leere", bewertete Heiko Kauffmann in einer
ersten Stellungnahme den Entwurf. Völlig unverständlich
sei, daß sich die SPD-regierten Länder im Gegenzug
für solch eine Schein-lösung die Möglichkeit rauben
ließen, sechsmonatige Abschiebestopps nach § 54 Absatz
1 Ausländergesetz zu erlassen. Dieser Paragraph solle nur
noch in "Aus-nahmetatbeständen für kurze Zeit und
nach vorheriger Konsultation mit dem Bundesministerium des Innern
und den Innenministerien der anderen Länder" angewandt
werden. Darüber hinaus behält sich der Bundesinnenminister
vor, über die Erteilung seines Einvernehmens zur Verlängerung
eines befristeten Abschiebestopps nur noch dann inhaltlich zu
entscheiden, wenn 11 Bundesländer dies beantragen. Auch wenn
dies der Fall sei, garantiere dies keineswegs eine positive Entscheidung.
"Hier werden die letzten föderalistischen Elemente im
Ausländerrecht zur Disposition des Innenministers gestellt
nach dem Fußballmotto: 11 Freunde müßt Ihr sein
- entscheiden aber tut Bundestrainer Kanther", so Heiko
Kauffmann.
Härtefallregelungen nach § 32 und § 34 Ausländergesetz
sollen künftig nicht mehr in Betracht kommen, "insbesondere
nicht für Bürgerkriegsflüchtlinge und für
Antrag-steller aus der Bundesrepublik Jugoslawien", so der
Entwurf wörtlich. Kauffmann hierzu: "Damit wird der
Rechtsbruch zwischen Bund und Ländern vertraglich vereinbart
- mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist für diese
im Ausländergesetz so nicht vorgesehenen Regelungen."
Abschließend bewertete Kauffmann diese "Altfallregelung"
als eine "Miniaturlösung", die ihren Name nicht
verdiene. Die Bundesregierung versuche schonungslos, die anhaltende
Schwäche der SPD und die Abkehr der FDP von einer liberalen
Rechts-politik auszunutzen, um Gesetze zu verschärfen und
Minderheiten pauschal in den Klammergriff zu nehmen. PRO ASYL
appellierte an die SPD-geführten Länder, eine Altfallregelung
durchzusetzen, die den humanitären Anforderungen eines langjährigen
Aufenthaltes von Flüchtlingen entspricht. Hinsichtlich des
Abschiebeschutzes von Flüchtlingen müsse die SPD dafür
eintreten, daß die Bestimmungen des Ausländer-gesetzes
endlich eingehalten und nicht weiter unterlaufen würden;
dies betreffe u. a.