Presseerklärung vom 29. November 1996
Zum Inkrafttreten des Rückführungsabkommens
mit Rest-Jugoslawien am 1. Dezember 1996:
Bonn zündelt im Kosovo
PRO ASYL fordert Aussetzung des Abkommens

Nachdem Menschenrechtsgruppen und Flüchtlingsinitiativen mehrere Fälle von Festnahmen und Mißhandlungen aus Deutschland zurückgekehrter Flüchtlinge in jüngster Zeit dokumentiert haben, fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Aussetzung des Rückführungsabkommens mit Rest-Jugoslawien. Die von jugoslawischer Regierungsseite abgegebene Zusicherung einer "vollen Achtung der Menschenrechte und der Würde der zurückkehrenden Personen" sei bloße Propaganda, solange sie nicht international überprüfbar - so etwa durch die Wiederzulassung einer OSZE-Beobachterkommission - eingehalten werde.

Der Menschenrechtsverein in Prishtina, amnesty international und der Bayerische Flüchtlingsrat hatten vor kurzem Einzelfälle schwerer Menschenrechtsverletzungen im Kosovo dokumentiert. "Wenn wenige Wochen vor Inkrafttreten des Rückführungsabkommens Menschenrechtsverletzungen, von willkürlichen Verhaftungen bis zu Folterungen, vorkommen, ist nicht ernsthaft anzunehmen, daß sich die Lage ab dem 1. Dezember in einer Weise ändert, daß die Sicherheit von Rückkehrern garantiert werden kann", erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL.

Besonders gefährdet sind nach Erkenntnissen von Menschenrechtsgruppen und PRO ASYL Flüchtlinge, die in das Blickfeld der jugoslawisch/serbischen Behörden geraten sind, als (mögliche) Regimegegner wahrgenommen und der Unterstützung des "Separatismus" verdächtigt werden.

Diese Gefährdung, so Kauffmann, werde durch den infolge des Abkommens möglichen Datenaustausch zwischen jugoslawischen und deutschen Behörden noch verstärkt, da die serbische Seite aus den Daten unschwer Herkunft, Identität, Aufenthaltsgrund in Deutschland (z.B. Asylantragstellung) erkennen könne.

Ebenfalls gefährdet seien Wehrdienstverweigerer und Deserteure, weil das am 18. Juni 1996 erlassenen Amnestiegesetz viele Lücken aufweise und z. B. Berufssoldaten, Offiziere und Unteroffiziere von der Amnestie ausschließe. Betroffen sind auch die Angehörigen politisch aktiver Personen. Ihnen droht Sippenhaft. So sei vor kurzem der 14-jährige Bruder eines in Deutschland asylsuchenden Deserteurs 10 Tage lang inhaftiert und mißhandelt worden. Er sei erst nach Zahlung einer hohen Geldsumme freigelassen worden.

Selbst das Auswärtige Amt bezeichne die staatliche Repression im Kosovo in einem Lagebericht als "Willkür". In dieser Situation könne die Repression jederzeit jeden treffen, müsse aber nicht.

PRO ASYL weist weiter auf die Tatsache hin, daß der serbische Nationalismus im Kosovo den Nährboden für den unaufhaltsamen Aufstieg Milosevics dargestellt habe. Es sei nicht zu erwarten, daß sich die Kosovo-Serben nun damit abfinden würden, daß die Rückkehr einer großen Zahl von Flüchtlingen das Scheitern ihrer Vertreibungspolitik markiere. "Die Stimmungsmache der serbischen Nationalisten gegen die Rückkehrer hat bereits begonnen. UNHCR warnt vor einer Verschärfung der Spannungen. Aber Bonn zündelt mit im Kosovo", so Heiko Kauffmann.


Presseerklärung vom 28. November 1996
Geplante Abschiebung äthiopischer Kinder:
Hessischer Innenminister mißachtet Petitionsverfahren
PRO ASYL: Kindeswohl vor Ausländerrecht!

Als bedenkliches Signal bewertet Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL, die heute anstehende Rückführung äthiopischer Kinder nach Adis Abeba trotz eines laufenden Petitionsverfahrens. Bisher hätte der Hessische Innenminister, obwohl rechtlich nicht zwingend geboten, den Ausgang von Petitionsverfahren abgewartet.

Außerdem widerspreche die anstehende Abschiebung der hessischen Erlaßlage und den Empfehlungen aller Menschenrechts-, Flüchtlings- und Kinderrechtsorganisationen."Danach käme eine Rückführung der Kinder nur dann in Betracht, wenn eine gesicherte kind- und jugendgerechte Betreuung im Herkunftsland und dem Kindeswohl entsprechende Lebensperspektive der Kinder nachprüfbar festgestellt sei", so Heiko Kauffmann.

Nach wie vor sei unklar, ob die Väter der Kinder in Äthiopien leben und sie bei einer Rückführung im Empfang nehmen können. Selbst wenn die persönliche Bereitschaft des deutschen Botschafters in Adis Abeba vorläge, die Kinder vorübergehend aufzunehmen, sei die geplante Abschiebung eine Mißachtung des Kindeswohls und nur eine vorübergehende Entlastung des schlechten Gewissens. "Völlig unabhängig von der Frage, ob die Kinder in Deutschland weiterhin Schutz brauchen oder nicht, ist diese Form der Abschiebung ins Ungewisse nicht hinnehmbar", erklärte Kauffmann.

PRO ASYL, der Initiativausschuß ausländischer Mitbürger in Hessen, Lehrer und Klassenkameraden, die Pfarrgemeinde und zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger versuchen bis zuletzt, die Abschiebung zu verhindern.

Presseerklärung vom 21. November 1996
Flughafenasylverfahren in Frankfurt:
BGS versucht, Flüchtlinge im Transitbereich auszutricksen

Nach dem Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. November 1996, das die längerfristige Inhaftierung abgelehnter Asylbewerber im Transitbereich ohne richterlichen Beschluß untersagt hat, erprobt der Bundesgrenzschutz offensichtlich neue Strategien. PRO ASYL liegt eine vom Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorgefertigte Erklärung vor, die einem 24-jährigen Inder und seiner Ehefrau zur Unterschrift vorgelegt wurde. Darin heißt es:

"Hiermit erkläre ich, ... für mich und ( ) meine hier anwesenden minderjährigen Kinder, daß ich mich bis zur Durchführung meiner Zurückweisung nach Delhi freiwillig im Transitbereich des Gebäudes C 182/183 auf dem Flughafen Frankfurt/Main aufhalten werde. Ich erkläre weiterhin, daß ich freiwillig in mein Heimatland zurückkehren möchte."

Diese den Flüchtlingen ohne Einschaltung ihres Rechtsanwalts untergeschobene Erklärung hat dieser inzwischen angefochten.

Offensichtlich will der BGS mit derartigen plumpen Versuchen die Zuständigkeit des gesetzlichen Haftrichters ausschließen, da es sich ja kaum um Haft handeln kann, wenn sich die Betroffenen "freiwillig" im Transitbereich aufhalten.

PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann erklärte heute zum Vorgang folgendes: "Statt sich mit der Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichtes abzufinden, wird hier mit handgestrickten Erklärungen weitergebastelt. Dies ordnet sich ein in die Strategie des Bundesinnenministeriums, dessen Ministeriumssprecher Detlef Dauke bereits am letzten Freitag öffentlich über eine weitere Verschärfung des Asylverfahrensgesetzes nachgedacht hat. Hier wird nun offensichtlich ausgetestet, was Rechtsanwälte und Haftrichter hinnehmen, wenn den Flüchtlingen solche Erklärungen aufgenötigt werden." Kauffmann forderte Bundesinnenminister Kanther auf, das sittenwidrige Geschäftsgebaren seiner Grenzschützer zu unterbinden und unverzüglich zu rechtsstaatlichen Praktiken zurückkehren.

Presseerklärung vom 21. November 1996
Zur Innenministerkonferenz in Hamburg:
PRO ASYL: Ende der politischen Untätigkeit und
Abschiebestopps für Bürgerkriegsflüchtlinge
nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gefordert

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL fordert die am 22. November 1996 in Hamburg tagende Innenministerkonferenz auf, nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes endlich die notwendigen Abschiebestopps für Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern wie z. B. Afghanistan zu vereinbaren. Das Berliner Gericht hatte am Dienstag dieser Woche festgestellt, daß die deutschen Behörden gehalten sind, von Verfassungs wegen in Extremsituationen Abschiebungshindernisse sorgfältig zu prüfen; diese Verpflichtung gelte um so mehr für die Innenminister, erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL.

Es sei unerträglich, so Kauffmann, daß die Abschiebung von afghanischen Flüchtlingen in den letzten Jahren nicht wegen ihrer Gefährdung ausgesetzt worden, sondern nur an den nicht vorhandenen Flugmöglichkeiten gescheitert sei (technisches Abschiebehindernis). Dann seien deutsche Verwaltungsgerichte sogar dazu übergegangen, afghanische Flüchtlinge sehenden Auges in ihr Herkunftsland abschieben zu lassen, obwohl von einer internen Fluchtalternative niemals die Rede habe sein können. Solche Entscheidungen habe es gegeben, obwohl die Taliban-Milizen schon auf dem Weg nach Jalalabad und Kabul gewesen waren. Nach deren Machtübernahme hätten sich wiederum die deutschen Innenminister nicht gerührt. Das Problem erscheine nicht einmal als Tagesordnungspunkt der Innenministerkonferenz.

"Zwischen den negativen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und der Untätigkeit der Politiker entsteht eine Verantwortungs- und Schutzlücke, in der die erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Betroffenen ignoriert werden", erklärte Kauffmann. Politische Untätigkeit könne nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nun noch weniger als bisher gerechtfertigt werden.

"10 Jahre, nachdem die Innenminister im Herbst 1986 erstmals Abschiebungen auch in Krisengebiete beschlossen haben, sind sie gefordert, sich aus ihrer asylpolitischen Erstarrung zu lösen und endlich die ihnen auch vom Gesetz zugewiesene Verantwortung wahrzunehmen", so Kauffmann abschließend.


Presseerklärung vom 19. November 1996
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
zu Bürgerkriegsgefahren als Duldungsgrund:
Politische Untätigkeit der Innenminister enthebt die
Ausländerbehörden nicht ihrer Verantwortung
PRO ASYL: Notwendige Klarstellung

Als notwendige Klarstellung, die die Ungewißheit von Flüchtlingen, die aus Bürgerkriegsländern stammen, ein wenig mindert, hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bezeichnet.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte klargestellt, daß allgemeine Gefahren, wie sie aus einem Bürgerkrieg resultieren, ein zwingendes Abschiebungshindernis jedenfalls dann sind, wenn praktisch jedem, der in den betreffenden Staat abgeschoben wird, Gefahren für Leib und Leben in einem Maße drohen, das eine Abschiebung dorthin als unzumutbar erscheinen läßt. Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor Abschiebung ist auch dann zu gewähren, wenn es keinen bundeseinheitlichen Abschiebestopp oder keinen vorläufigen Abschiebestopp des Innenministeriums des Bundeslandes gibt, in dem der betroffene Flüchtling lebt.

PRO ASYL begrüßt, daß damit klargestellt wird, daß die politische Untätigkeit der Innenministerkonferenz, die selbst notwendige Abschiebestopps fast niemals anordnet, die lokalen Ausländerbehörden nicht davon entbindet, sorgfältig die im Falle einer Abschiebung drohenden Gefahren zu prüfen und ggf. auf die Abschiebung zu verzichten. Dennoch muß der Gesetzgeber kritisiert werden, der durch die mißverständliche Formulierung von §53 Abs. 6 Satz 2 Ausländergesetz ("Gefahren in diesem Staat, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei Entscheidungen nach §54 berücksichtigt.") in Verbindung mit der Untätigkeit der Innenministerkonferenz hinsichtlich solcher Abschiebestopps die Schutzlücke erst geschaffen habe, die das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung jetzt ein wenig verkleinert.

Presseerklärung vom 14. November 1996
Flughafen Rhein-Main:
Asylsuchende Chinesin trotz Selbstmordversuches zurückgeschoben

Obwohl sie sich aus Angst vor der erzwungenen Rückkehr nach China durch Stiche mit einem spitzen Gegenstand erhebliche Verletzungen am Unterleib zugefügt hatte, ist eine Chinesin am gestrigen Tage mit einem Lufthansaflug nach China zurückgebracht worden. Sie wurde eskortiert von Bundesgrenzschutz-Beamten.

Die chinesische Frau war am 14. Juli 1996 auf dem Frankfurter Flughafen angekommen und ihr Asylantrag vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der zuständigen Verwaltungsgerichtskammer als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden. Da ein Paßersatzpapier beschafft werden mußte, wurde sie weiterhin im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten. Als diese Praxis in einer kürzlich ergangenen Grundsatzentscheidung des OLG Frankfurt für rechtswidrig erklärt wurde, gehörte die Chinesin zu den ersten Personen, für die der Bundesgrenzschutz die richterliche Anordnung der Zurückweisungshaft außerhalb des Flughafens beantragt und schließlich durchgesetzt hat. Nach dem Selbstmordversuch in der Haftanstalt Preungesheim wurde die Chinesin in das Haftkrankenhaus verlegt und trotz ihrer Verletzungen abgeschoben. Ihrer Anwältin ließ sie ihre Entschlossenheit zu weiteren Selbstmordversuchen übermitteln: "Ich werde China nicht lebend erreichen."

Anders als die 4. Kammer des VG Frankfurt hält etwa das VG Köln die Rückkehrgefährdung von abgelehnten Asylantragstellern bei einer Einreise in die Volksrepublik China für beträchtlich. Das VG Köln ist der Überzeugung, daß eine Bestrafung in der Volksrepublik China wegen eines Verstoßes gegen Grenzübertrittsvorschriften bereits politische Verfolgung darstellt. Eine Verwarnung oder die Verhängung einer bis zu zehntägigen Haft nach dem chinesischen Aus- und Einreisegesetz könne noch eine rein ordnungsrechtliche Sanktion sein, nicht aber eine Anwendung des Artikels 176 des chinesischen Strafgesetzbuches oder die Verhängung einer Umerziehungsmaßnahme. Zwar hätten chinesische Staatsbürger allein wegen einer Asylantragstellung im Ausland nicht mit politischen Repressalien zu rechnen. Die Gefahr von Straf- oder Umerziehungsmaßnahmen könne sich jedoch durch besondere Umstände im Einzelfall drastisch erhöhen. In jedem Fall würden Rückkehrer bei ihrer Ankunft festgehalten und einer genauen Prüfung unterzogen, wobei die Festhaltung mehrere Wochen dauern könne.

PRO ASYL hat den Fall aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt und kennt die Inhalte des Asylbegehrens. Wegen einer möglichen zusätzlichen Gefährdung der Abgeschobenen muß auf ihre Widergabe verzichtet werden.

Presseerklärung vom 11. November 1996
Rückführungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina:
PRO ASYL: Abkommen nicht als Druckmittel mißbrauchen!
Kanthers Position "Ausdruck eines rechtsstaatlichen Minimalismus"

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL hat die harte Linie von Bundesinnenminister Kanther und einigen seiner Länderkollegen kritisiert, die die Paraphierung des Rückführungabkommens mit Bosnien-Herzego-wina als "Signal zur Abschiebung" verstünden.

"Das Rückführungsabkommen darf nicht als Druckmittel gegen schutzbedürftige Bürgerkriegsflüchtlinge mißbraucht werden", erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL. Kanthers Position, sich auf die Verpflichtung jedes Staates zur Rücknahme seiner Bürger zurückzuziehen, bezeichnete Kauffmann angesichts der tatsächlichen Lage in Bosnien-Herzegowina, des Fehlens aller infrastrukturellen Voraussetzungen, von Wohnraum und Arbeitsplätzen als "Ausdruck eines rechtsstaatlichen Minimalismus", der die Augen vor der Wirklichkeit verschließe.

Maßgeblich seien nach wie vor die den Flüchtlingen im Daytoner Friedensabkommen gegebenen Zusicherungen über eine Rückkehr in ihre Heimatorte in Sicherheit und Würde. "Es ist unerträglich, daß sich Innenminister Kanther über die Vorgaben des UNHCR, der von der Staatengemeinschaft mit der Durchführung der Rückkehr der Flüchtlinge in Freiwilligkeit, Sicherheit und Würde beauftragt worden ist, hinwegsetzt", so Kauffmann. Dies widerspreche auch zunehmend der Praxis anderer europäischer Länder, die wie Norwegen den bosni-schen Flüchtlingen ein dauerhaftes Bleiberecht einräumen.

Presseerklärung vom 6. November 1996
2. Meldung vom Tage
Flughafen Frankfurt Rhein-Main:
Erste Auswirkungen der OLG-Entscheidung zu rechtswidriger Inhaftierung
Nach 398 Tagen muß der BGS einen Algerier einreisen lassen
Für den 26-jährigen Algerier C. geht nach 398 Tagen eine Inhaftierung zu Ende, die nach einem Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (siehe erste Meldung vom Tage) seit langem rechtswidrig war. Dem zwischenzeitlich in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann, dem ein ärztliches Attest Folterfolgen bestätigt, mußte der Bundesgrenzschutz die Einreise gestatten. Nach der Rechtsauffassung des Bundesgrenzschutzes und der 14. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt galt er auch während seines Aufenthaltes in der Psychiatrie als noch nicht eingereist.

Inzwischen hat sich das Grenzschutzamt Frankfurt vor dem Hintergrund der heute bekannt gewordenen OLG-Entscheidung offensichtlich entschließen müssen, weiteren Langzeitinhaftierten aus dem Transitbereich des Flughafens die Einreise zu gestatten.

PRO ASYL hatte unter Bezugnahme auf den Fall C. mehrmals darauf hingewiesen, daß die faktische Dauerinhaftierung bereits abgelehnter, aber noch nicht abgeschobener Flüchtlinge im Flughafenbereich als exzessive Inhaftierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet werden müsse und sieht sich an seiner Kritik der bisherigen Festhaltungspraxis bestätigt.


Presseerklärung vom 6. November 1996
(1.Meldung)
OLG Frankfurt am Main: Langzeitinternierung von Flüchtlingen im Transit
des Flughafens ist rechtswidrige Freiheitsentziehung
PRO ASYL fordert: Alle Dauerinsassen des Transits sofort freilassen!

In einer heute bekannt gewordenen Grundsatzentscheidung vom 5. November 1996 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat, AZ: 20 W 352/96) festgestellt, daß die Dauerunterbringung eines im Asylverfahren abgelehnten Inders im Transitbereich des Frankfurter Rhein-Main-Flughafens eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt, weil sie nicht auf einer richterlichen Anordnung beruht.

Der Flüchtling war am 12. Februar 1996 aus Delhi kommend in Frankfurt gelandet, Zurückschiebungsversuche nach Ende des Asylverfahrens gescheitert. Seitdem war der Inder - ohne als "eingereist" zu gelten - mit seinen eingelegten Rechtsmitteln gegen diesen Zustand bislang erfolglos geblieben. Nach mehr als 8 Monaten im Transit psychisch zermürbt, wurde er vor kurzem in die Psychiatrie eingeliefert.

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL begrüßte am Mittwoch die Entscheidung des Oberlandesgerichts, weil sie einen unhaltbaren Zustand beende. Die faktische Langzeitinhaftierung von Flüchtlingen ohne richterlichen Beschluß sei so nicht mehr möglich. In jedem Einzelfall werde nun ein Richter zu prüfen haben, ob Zurückweisungshaft im Sinne des Ausländergesetzes überhaupt verhängt werden dürfe.

PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann forderte die sofortige Freilassung aller Langzeitinhaftierten im Flughafen-Transit. In Frankfurt sind dies zur Zeit 8 Menschen. "Der Bundesgrenzschutz hat allein in den Jahren 1995/96 in mehr als 200 Fällen diese rechtswidrige Freiheitsentziehung praktiziert. Damit muß jetzt Schluß sein." PRO ASYL unterstützt deshalb in sieben Fällen vergleichbare Klagen anwaltlich bislang nicht vertretener Transithäftlinge.

Weitere Einzelheiten aus der Begründung des OLG-Beschlusses: Das Oberlandesgericht hatte sich erstmalig mit der Materie zu befassen. Es stellt in seiner wegweisenden Entscheidung fest, daß die Unterbringung des Betroffenen auf dem Flughafen eine nicht auf richterlicher Anordnung beruhende Freiheitsentziehung ist. Weder Amtsgericht noch Landgericht hatten den Antragsteller persönlich angehört. Die Räumlichkeiten im Transitbereich seien abgeschlossen und so eng begrenzt, daß sie als Hafträume im Sinne des Gesetzes anzusehen seien, in denen die Bewegungsfreiheit des Betroffenen durch staatliche Maßnahmen beschränkt sei. Die Unterbringung während des Flughafenverfahrens sei jedoch auf maximal ca. 19 Tage beschränkt. Eine Verlängerung für den Fall der erfolglosen Zurückweisung sehe das Gesetz nicht vor.

Nach Auffassung des OLG-Senats darf der Bundesgrenzschutz einen Ausländer, der nicht ohne Verzögerung zurückgewiesen werden kann, nicht ohne richterliche Anordnung einer Freiheitsentziehung auf dem Gelände des Rhein-Main-Flughafens unterbringen. Jede andere Sicht stelle den Betroffenen rechtlos und widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Erläuterung zur 19 Tage-Frist: Nach dem Wortlaut des Asylverfahrensgesetzes darf die Unterbringung auf dem Flughafengelände nach Stellung des Asylantrags nur maximal 19 Tage dauern. Nach Ablauf dieser Frist muß entweder die Einreise des Flüchtlings zugelassen oder eine Zurückweisung vollzogen werden. Eine kurzfristige Verlängerung des Flughafenaufenthalts kann sich vor Stellung des Asylantrages durch die vorausgehende Befragung durch den Bundesgrenzschutz ergeben. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung zum Flughafenverfahren vom 14. Mai 1996 die Frist zur Begründung von Rechtsmitteln um 4 Tage verlängert, die der 19 Tage-Vorgabe aus dem Asylverfahrensgesetz hinzugerechnet werden müssen. In der Regel hat daher nach Auffassung von PRO ASYL eine länger als 23 bis 26 Tage andauernde Unterbringung im Transitbereich keine Rechtsgrundlage.


Presseerklärung vom 31. Oktober 1996
Unbegleitete Minderjährige aus der Türkei
am Rhein-Main-Flughafen Frankfurt:
PRO ASYL fordert die Einhaltung internationaler Schutzabkommen

Am Dienstag, den 29. Oktober 1996, sind 29 unbegleitete Minderjährige aus der Türkei auf dem Frankfurter Flughafen angekommen. Nachdem der Bundesgrenzschutz bereits zugegeben hat, mindestens zwei Kinder zurückgewiesen zu haben und weiterhin Kinder im Transitbereich des Flughafens festgehalten werden, fürchtet die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL nun, daß weitere Zurückweisungen erfolgen könnten.

PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann wirft dem Bundesgrenzschutz vor, erneut gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zu verstoßen und elementare Rechte von Kindern zu mißachten.

Hintergrund der Handlungsweise des Bundesgrenzschutzes ist offensichtlich wieder einmal der umstrittene § 68 Abs. 2 des deutschen Ausländergesetzes ("Der mangelnden Handlungsfähigkeit eines Minderjährigen steht eine Zurückweisung oder Zurückschiebung nicht entgegen.") Mit diesem Paragraphen wird dem Handeln der Grenzbehörden ein Freiraum eröffnet, in dem vollendete Tatsachen geschaffen werden können. Zur Stellung eines Asylbegehrens sind die Minderjährigen rechtlich und tatsächlich nicht fähig. Der BGS maßt sich an zu entscheiden, ob anhand der Aussagen der Kinder eine Zurückweisung erfolgen soll oder ob überhaupt ein Schutzbegehren vorliegt.

Mit dieser Interpretation des § 68 Abs. 2 AuslG setzt sich der Bundesgrenzschutz, dem Willen des Bundesinnenministers folgend, über international verbindliche Rechtsgrundlagen wie die UN-Kinderschutzkonvention und das Haager Minderjährigenschutzabkommen hinweg. Eine vernünftige Abklärung der Frage, was zum Schutz der Kinder zu veranlassen ist, ist im Transit des Flughafens ohne die Einschaltung gesetzlicher Vertreter nicht möglich.

Die pauschale Behauptung des Leiters des Frankfurter Jugendamtes, Egon Lorenz, es handele sich nicht um Flüchtlingskinder und man werde sich von Amts wegen nicht engagieren, stellt eine Verletzung von Dienstpflichten dar. "Daß der Jugendamtsleiter, ohne daß jemand sich mit den Kindern beschäftigt hat, sie per 'Ferndiagnose' zu Nichtflüchtlingen erklärt und öffentlich das Untätigbleiben seines Amtes vertritt, obwohl es unzweifelhaft zuständig ist, kann nicht hingenommen werden", so Heiko Kauffmann heute. Hier zeige sich deutlich die Notwendigkeit eines Clearing-Verfahrens, in dem Kindern die Gelegenheit gegeben wird, in Ruhe und unter kindgerechten Bedingungen ihre Fluchtgründe darzulegen.

Die widerrechtliche Unterbringung der Kinder in den Räumen des Bundesgrenzschutzes verletze im übrigen Art. 37 der UN-Kinderrechtskonvention, der freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern entgegensteht. Daß inzwischen trotzdem einige der Minderjährigen rechtlich vertreten würden und so hoffentlich das Kindeswohl gewahrt werden könne, sei nicht dem Jugendamt zu verdanken, sondern Beschlüssen des zuständigen Vormundschaftsgerichts.


Presseerklärung vom 8. Oktober 1996
Flughafen Frankfurt: Trauriger "Rekord"
Trotz ärztlich attestierter Folter befindet sich ein Algerier
seit einem Jahr in BGS-Gewahrsam
PRO ASYL fordert Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Seit nunmehr einem Jahr befindet sich ein 26-jähriger algerischer Asylantragsteller, der am 06. Oktober 1995 von Algier kommend in Frankfurt Rhein/Main gelandet ist, im Griff des Bundesgrenzschutzes. Die von Seiten des Flüchtlings im Asylverfahren gemachten Angaben, er sei von staatlichen Kräften brutal geschlagen und durch Elektroschocks an den Ohrläppchen gefoltert worden, werden ihrerseits durch ärztliche Atteste bestätigt. So heißt es in einem Schreiben eines Arztes des Zentrums der Psychiatrie der Frankfurter Uniklinik vom 19. April 1996: "Aufgrund unserer Untersuchungen und Explorationen gibt es aus unserer Sicht keinen Zweifel daran, daß Herr C. gefoltert wurde. Seine Diagnose lautet: Post-traumatische Streßstörung als sicheres Zeichen einer stattgefundenen Folter."

Bereits am 30. Oktober 1995 hatte die zuständige Einzelrichterin der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt das Beweisangebot eines medizinischen Gutachtens abgelehnt und das Asylverfahren negativ entschieden. Der Algerier war daraufhin psychisch zusammengebrochen und in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie überführt worden. Nach der Rechtsauffassung der 14. Kammer des Verwaltungsgerichtes gilt er auch dort noch als im Gewahrsam des Bundesgrenzschutzes befindlich.

Der von PRO ASYL unterstützte Gang des Betroffenen zum Bundesverfassungsgericht hat inzwischen immerhin zu einer Aussetzung der drohenden Abschiebung bis zu einer Entscheidung geführt. Der Fall wirft eine Reihe grundsätzlicher Fragen auf:

- Hat das Verwaltungsgericht mit der Ablehnung des Beweisangebotes eines ärztlichen Gutachtens trotz vorliegender Indizien für eine erlittene Folter das rechtliche Gehör verletzt (Art. 103 Abs. 1 GG) ?

- Haben Flüchtlinge, die den Transitbereich des Flughafens verlassen haben, als eingereist zu gelten und damit Zugang zu einem regulären Asylverfahren im Inland? Oder kann der Bundesgrenzschutz z.B. durch die Bewachung von Flüchtlingen, die sich im Krankenhaus befinden, auch außerhalb des Flughafens die Fiktion aufrecht erhalten, die Flüchtlinge seien noch nicht eingereist ?

- Verstößt die faktische Dauerinhaftierung bereits abgelehnter, aber noch nicht abgeschobener Flüchtlinge im Flughafenbereich oder im "externen Gewahrsam" des BGS als exzessive Inhaftierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ?

In Bezug auf die letzte Frage ist von besonderer Bedeutung, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil bereits einen 20-tägigen Zwangsaufenthalt somalischer Flüchtlinge auf dem Flughafen Paris-Orly als Freiheitsentziehung kritisiert und den französischen Staat sogar zum Schadenersatz verurteilt hat.

PRO ASYL - Sprecher Heiko Kauffmann: " Das Problem der im Flughafentransit langfristig festgehaltenen Menschen muß gelöst werden - rechtlich und praktisch. Legt man den Maßstab der Straßburger Richter an die Verhältnisse auf dem Frankfurter Flughafen an, so wird deutlich, daß es als staatlicher Exzeß gewertet werden muß, wenn ein mutmaßlich schwer Gefolterter hierzulande ein Jahr lang vom BGS bis in die Psychiatrie hinein überwacht wird."

Im Jahre 1996 wurden bislang in 46 Fällen Menschen länger als die für das Flughafenverfahren eigentlich vorgesehenen maximal 26 Tage im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten. Zum Stichtag 04. Oktober 1996 befanden sich 13 Langzeitinternierte, darunter vier Kinder, im Gebäude C 183 des Frankfurter Flughafentransits, das für diese Dauerunterbringung keineswegs geeignet ist. Ein Inder wird bereits seit 235 Tagen festgehalten, ein Eritreer seit 157 Tagen.


Presseerklärung vom 1. Oktober 1996
Bosnische Flüchtlinge: Stichtag 1. Oktober
„Flexibler Beschluß“ mit verheerenden Folgen
Kohl steht bei den Flüchtlingen im Wort

"Die Ländererlasse Bayerns, Baden Württembergs und Berlins zeigen auf, was von dem „flexiblen Beschluß“ der Innenminister zur Rückführung der bosnischen Flüchtlinge zu halten ist: das föderative „anything goes“ hat verheerende Folgen für die seelische Verfassung vieler Flüchtlinge und stürzt sie in neue Ängste“, erklärte Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL. Was alle Innenminister gewußt hätten oder hätten wissen müssen, träfe nun ein: Länderer lasse wie die Bayerns, Baden- Württembergs und Berlins verleugneten die Realität und ließen außer acht, daß in Bosnien- Herzegowina nicht die mindesten Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr und Aufnahme gegeben sind.

Die Umwidmung der vom UNHCR als „priority areas“ ausgewiesenen Regionen zu Abschiebegebieten durch die Innenminister sei gelinde gesagt dreist. Diese 22 Orte seien mit dem Ziel benannt worden, die freiwillige Rückkehr der dort ursprünglich ansässigen Bevölkerung durch Wiederaufbau zu ermöglichen.„Dem Trauma von Vertreibung und Flucht darf das Trauma einer überhasteten Rückkehr unter Zwang - einer zweiten Vertreibung - nicht hinzugefügt werden“, erklärte Kauffmann.

Kauffmann forderte Bundeskanzler Kohl und Außenminister Kinkel auf, ihren Einfluß geltend zu machen und die zwangsweise Rückführung der bosnischen Kriegsflüchtlinge durch die genannten Bundesländer vom heutigen Tag an zu verhindern. Kohl stünde durch seine Unterschrift unter dem Daytoner Friedensvertrag bei den Flüchtlingen „im Wort“, in Sicherheit und Würde in ihre Heimatorte zurückkehren zu können.