PRESEERKLÄRUNGEN


Presseerklärung vom 21. März 1997
Bosnien: PRO ASYL fordert Revision der Innenministerbeschlüsse
Nicht das Rückführungsabkommen sondern die
Situation in Bosnien verhindert schnelle Rückkehr

Auf Kritik von PRO ASYL stößt die Absicht einiger SPD-regierter Bundesländer, den Zeitplan für Abschiebungen nach Bosnien lediglich geringfügig zu strecken, während andererseits CDU-Länder bereits jetzt mit Abschiebungen im großen Stil beginnen.

"Was wir jetzt erleben, ist das typische Chaos von Leuten, die an der Realität vorbeiplanen. Nicht das angeblich schlecht ausgehandelte Rückführungsabkommen verhindert eine Abschiebung nach Bosnien, sondern die Situation dort" erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL. Er forderte die Innenminister auf, ihren "gefährlichen deutschen Sonderweg" zu beenden und in Einklang mit den anderen europäischen Staaten und dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen eine freiwillige Rückkehr nach Bosnien zu fördern.

PRO ASYL verweist auf das bisher in der deutschen Öffentlichkeit kaum wahrgenommene neue Konzept des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1996. Demnach können nur zurückkehren:

  • "Bosnische Muslime aus derzeit bosniakisch verwalteten Gebieten der Föderation
  • Bosnische Kroaten aus derzeit kroatisch verwalteten Gebieten der Föderation
  • Bosnische Serben aus der Republika Srpska, mit Ausnahme von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren, solange sie nicht unter eine ausreichende Amnestie fallen."

Die deutschen Innenminister nehmen bisher auf die örtliche und ethnische Herkunft der Flüchtlinge keine Rücksicht. Sie sehen eine Rückkehr in zwei Phasen vor, die beide noch in diesem Jahr abgeschlossen sein sollen.

PRO ASYL fordert die Innenminister auf, sich von diesem falschen Konzept zu verabschieden. Vielmehr seien als Sofortmaßnahmen erforderlich:

  • Die Orientierung von Rückkehrplänen an den Vorstellungen des UNHCR. Dies impliziert, daß es z.B. einer Abschiebestoppregelung ffür Flüchtlinge aus der Republika Srpska bedarf.

  • Aussetzung von Abschiebungen für das gesamte Jahr 1997.

"Wenn in Bosnien sämtliche Hilfsorganisationen zusammen nur 13.000 Häuser im Jahr wiederherstellen können und bereits für die in Bosnien Vertriebenen die Wiederherstellung von 65.000 Unterkünften nötig ist, ist jede Abschiebung aus Deutschland unverantwortbar" erklärte Heiko Kauffmann.

Ergebnisse einer Bosnien-Reise


Frankfurter Rundschau vom 21.3.1997
Ohne Straftat in Haft gehalten
PRO ASYL macht sich für Abschiebehäftlinge stark

Von Pitt von Bebenburg

FRANKFURT k M., 20. März. In Deutschland sitzen Jahr für Jahr Tausende von Menschen bis zu 18 Monate lang in Haftanstalten, nur weil die Behörden sie außer Landes schaffen wollen. Diese Inhaftierten, die keinerlei Straftaten begangen haben, lebten unter Bedingungen, die häufig schlechter sind als die Haftbedingungen von Straftätern", moniert die Arbeitsgemeinschaft ,,Pro Asyl". Zum Antirassismus-Tag am heutigen Freitag startet sie deshalb eine Kampagne, die Sprecher Heiko Kaufmann am Donnerstag in Frankfurt am Main vorstellte.

Die Initiative setzt sich dafür ein, jene Ausländer, deren Abschiebung der Staat sichern will, in Wohnheimen statt in Haftanstalten unterzubringen. Dort dürften sie nicht langer als vier Wochen festgehalten werden. Wichtig sei, daß die Betroffenen nach Wunsch Besuch empfangen dürften. Die Ausländer müßten stets über den Grund ihrer Inhaftierung informiert werden und den Kontakt zu Dolmetscher sowie Anwalt haben. Im übrigen bedürfe es überhaupt einer gesetzlichen Regelung, wie Abschiebehaft ausgestaltet werden solle, fordert ,,Pro Asyl".

Gemeinsam mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein legte die Initiative eine Dokumentation über die heutige Lage vor. Danach wird mit Ausländern, die kein Aufenthaltsrecht haben und nicht freiwillig ausreisen, in den Bundesländern sehr unterschiedlich verfahren, aber überall erheblich härter als von ,,Pro Asyl" gefordert. In neun Bundesländern sei die Lage der Abschiebehäftlinge besonders schlecht, weil sie in normalen Gefängnissen untergebracht seien, so der Autor der Studie, Hubert Heinhold. Wie die verurteilten Straftäter durften sie oft nur einmal im Monat für eine Stunde Besuch empfangen, die Post werde zensiert. Zudem würden Abschiebehäftlinge nicht selten von Mitgefangenen drangsaliert. Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz seien etwas fortschrittlicher; dort lebten Abschiebehäftlinge in eigenen Gefängnissen unter sich. Die übrigen Länder, darunter Hessen, kennen der Dokumentation zufolge beide Verfahren.

-- Mißstand (96)
-- Kleidung/Berlin) (96)
-- rechtswidrig OLG, Flughafen FFM, Algerier, (96)
-- Stellungnahme d. Europäischen Flüchtlingsrates (ECRE) (96) (D)

Presseerklärung vom 14. März 1997
Visumsverordnung im Bundesrat:
Scharfe Kritik von PRO ASYL
Statt strikter Zurückweisung "schlechter Neuaufguß"

Scharfe Kritik an dem von den SPD-Ländern mitgetragenen Kompromiß zur Eilverordnung des Innenministers vom 11. Januar 1997 übt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL.

"Auch die Teilentschärfung durch den Bundesrat bleibt ein übler Neuaufguß der alten Vorlage und ist zum Auftakt des Europäischen Jahres gegen Rassismus ein kinder- und integrationsfeindlicher Akt", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann.

Verlierer dieses Kompromisses seien vor allem kurdische Flüchtlingskinder, deren Anträge keineswegs "mißbräuchlich" oder "unbegründet" gestellt würden.

"Während weltweit immer mehr Kinder als Geschädigte und Hauptbetroffene in militärische Auseinandersetzungen einbezogen werden, erschwert die deutsche Politik diesen Kindern weiter die Flucht- und Zufluchtsmöglichkeiten", sagte Kauffmann.

Die SPD habe einmal mehr die Chance verpaßt, diese Maßnahme zum Anlaß für einen öffentlichen Diskurs über eine liberale Integrationspolitik in Deutschland und Europa zu nehmen.


Presseerklärung vom 13. März 1997
Kanthers Handstreich-Verordnung gegen Kinder im Bundesrat:
PRO ASYL fordert uneingeschränkte Zurückweisung
"Gigantische Täuschung von Politik und Öffentlichkeit"

Anläßlich der Bundesratssitzung am morgigen Freitag fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Ministerpräsidenten und Innenminister der Länder auf, den Kanther-Erlaß, die Verordnung nach § 3 Abs. 4 des Ausländergesetzes zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 11. Januar 1997, uneingeschränkt zurückzuweisen.

"Die hastige Verordnungsinitiative Kanthers ist ein Lehrstück über mangelndes Demokratieverständnis, Kinderfeindlichkeit und staatliche Ausgrenzungspolitik im Europäischen Jahr gegen Rassismus", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann. "Kinder aus MigrantInnen-Familien und Flüchtlingskinder dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, um einen Teil des Kanther-Erlasses zu retten."

Denn Verlierer dieser Verordnung seien neben den Hunderttausenden, zum größten Teil in Deutschland geborenen und hier lebenden Kindern ausländischer Familien die Kinder aus den Anwerbestaaten - vornehmlich der Türkei - die ihre in Deutschland lebenden Eltern und Verwandten besuchen wollten, vor allem aber asylbegehrende Kinder, insbesondere Kurden, deren Anträge keineswegs "mißbräuchlich" oder "unbegründet" gestellt würden. "Für viele Kinder und Jugendliche in den Wirren des gewalttätigen Konflikts in Kurdistan ist die Flucht nach Deutschland oft die einzige Chance, der unerträglichen Situation von Gewalt, Vertreibung, Menschenrechtsverletzungen oder drohender Zwangsrekrutierung zu entkommen." Weltweit würden immer mehr Kinder als Geschädigte, Beteiligte und Hauptbetroffene in politische und militärische Konflikte einbezogen, so Kauffmann weiter. Während dies auf vielen internationalen Konferenzen beklagt wird und auch von deutschen Regierungsvertretern notwendige Hilfen und Zufluchtsmöglichkeiten für diese Kinder angemahnt würden, stelle das Bundesinnenministerium die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder pauschal als "Mißbraucher und Schmarotzer" hin.

Deshalb dürfe die SPD-Mehrheit im Bundesrat, aber auch das Parlament und jede/r einzelne Abgeordnete sowohl die Schikanierung Hunderttausender Kinder ausländischer Familien wie auch die Instrumentalisierung akut auf Hilfe und staatlichen Beistand angewiesener Flüchtlingskinder nicht zulassen.

Die Erklärungen Innenminister Kanthers im Bundestag und gegenüber den Medien, es ginge darum, "Mißbrauch" zu verhindern und das Schlepperwesen zu treffen, bezeichnete Kauffmann als "unzutreffend" und "gigantische Täuschung von Politik und Öffentlichkeit".

Nicht nur die vom Innenministerium genannten Zahlen hielten keiner Überprüfung stand; auch die von Kanther zur Begründung vorgeschobenen "Mißbrauchsfälle" - etwa zum Drogenhandel von "Schleppern" eingeschleuste Jugendliche - würden mit dieser Verordnung gerade nicht ausgeschlossen.

"Bei den kriminellen Fluchthelfern dürften die Sektkorken geknallt haben, denn diese Verordnung dürfte bei ihnen einen Boom auslösen - größere Nachfrage garantiert höhere Preise", so Kauffmann.

Ginge es Kanther wirklich um die Verhinderung des Mißbrauchs von Kindern, so müsse er als erster der Forderung nachkommen, für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ein sogenanntes "Clearing-Verfahren" durchzuführen, in dem mit Ruhe und Sorgfalt, der notwendigen Zuwendungs- und Betreuungsintensität und mit Kompetenz das persönliche Schicksal jedes einzelnen Kindes und seine bestmögliche Perspektive sorgfältigst abgeklärt werde. Nur mit Hilfe eines solchen Verfahrens ließe sich der Mißbrauch von Kindern wirklich verhindern. Innenminister Kanther habe aber auf diese von über 90 in der "National Coalition" zusammengeschlossenen Kinderschutz-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen an ihn herangetragene Forderung bisher nur negativ und auf entsprechende Gesprächsangebote nur mit Schweigen reagiert.

Die berechtigte Unruhe und Empörung über den Kanther-Erlaß vom 11. Januar 1997 verdeutliche einmal mehr, so Kauffmann abschließend, wie weit die Bundesrepublik noch von der Umsetzung der Kinderrechtskonvention entfernt sei, nach deren Art. 3 auch Deutschland verpflichtet ist, bei allen staatlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das "Wohl des Kindes" vorrangig zu berücksichtigen.

Notwendig seien nicht weitere Verschärfungen und Erschwernisse von Integration und Hilfen, sondern "die überfällige Anpassung der restriktiven Bestimmungen des deutschen Asyl- und Ausländerrechts an die Völkerrechtsnormen der Kinderrechtskonvention".

Presseerklärung vom 13.1.1997


Presseerklärung vom 10. März 1997
Asylbewerberleistungsgesetz:
"Kungelrunde" hat Eckpunkte einer weiteren Verschärfung bereits beschlossen. Novelle voraussichtlich diese Woche im Vermittlungsausschuß.
PRO ASYL:
Diskriminierungsprogramm mit Wirkung bis ins nächste Jahrtausend.

Als "Diskriminierungsprogramm mit Wirkung bis ins nächste Jahrtausend" bezeichnete Heiko Kauffmann, Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL, die Beschlußempfehlung zur Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes, auf die sich Vertreter der Regierungsparteien und der SPD geeinigt haben sollen.

Am Mittwoch dieser Woche soll die Asylbewerberleistungsgesetz-Novelle im Vermittlungsausschuß behandelt werden. Nach Informationen von PRO ASYL muß befürchtet werden, daß sie bereits am Donnerstag und Freitag Bundestag und Bundesrat passieren könnte.

Ein in Bonn kursierender Text wurde von einer Arbeitsgruppe offenbar mit Zustimmung von Vertretern aus den zuständigen SPD-Länderministerien erstellt. Der Vorschlag ist als Beschlußempfehlung gekennzeichnet und beinhaltet folgende Eckpunkte:

Dieses Verhandlungsergebnis hat in der SPD-Bundestagsfraktion zu Irritationen und Kritik geführt, da sie die Zustimmung zur befristeten Absenkung des Existenzminimums für Flüchtlinge im Rahmen des Asylkompromisses nur unter der Bedingung mitgetragen hatte, daß die eingeschränkten Leistungen für max. 12 Monate gewährt würden. Mit der vorgesehenen Ausdehnung der geminderten Sachleistungen auf Kriegsflüchtlinge wäre dann der von der SPD in den Verhandlungen zum Asylkompromiß einst durchgesetzte, allerdings nie praktisch umgesetzte Kriegsflüchtlingsstatus vollständig entwertet.

"SPD-Parlamentarier/innen, die jahrelang im Bundestag vertreten haben, eine weitere Verschärfung werde es mit der SPD nicht geben, sehen sich nun durch die Ergebnisse einer großkoalitionären Kungelrunde im Vermittlungsausschuß öffentlich Lügen gestraft", so Heiko Kauffmann.

PRO ASYL kritisierte insbesondere die Haltung der SPD-Innenminister Brandenburgs, Niedersachsens und Thüringens, die sich seit längerem als ausländerpolitische Scharfmacher auf Seiten der Regierungskoalition betätigt hätten.

Gerade erst vor kurzem habe das Europäische Parlament in einer Entschließung zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne zur Einführung einer Kindervisumspflicht für bestimmte Länder zurückzunehmen und jede Politik zu vermeiden, die "Rassenhaß" und Fremdenfeindlichkeit schüren könnte. Die geplante Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes schreibe zwei unterschiedliche Existenzminima nun auf Dauer fest. Dies komme der Einführung eines inakzeptablen Doppelstandards der Menschenwürde gleich. Solche Gesetze seien ebenso sehr institutionalisierter Rassismus als sie auch rassistischen Stimmungen selber Vorschub leisteten.

Vor diesem Hintergrund fordert PRO ASYL die SPD-Vertreter/innen in Bundesrat und Bundestag auf, der Verschärfung ihre Zustimmung zu verweigern.


Presseerklärung vom 6. März 1997
Zum Internationalen Frauentag 1997:
Kampagne "Verfolgte Frauen schützen!" gestartet

Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL stellen heute bei einem Pressegespräch in der Bundespressekonferenz in Bonn ihre Kampagne "Verfolgte Frauen schützen!" vor.

Die Kampagne wird gemeinsam mit Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden zum Internationalen Frauentag 1997 gestartet. In ihrem Aufruf appellieren die Organisationen an den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, verfolgten Frauen in Deutschland Schutz zu geben. Vorhandene Gesetze müßten so ausgelegt werden, daß Frauen im Falle geschlechtsspezifischer Verfolgung Asyl gewährt wird. Im Ausländergesetz müsse klargestellt werden, daß auch eine Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen ein Abschiebungshindernis darstellt.

Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL kritisieren, daß frauenspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren nur ungenügend berücksichtigt und die Verfolgung von Frauen allzu oft bagatellisiert oder als "nicht politisch" eingestuft würde. Anhand von exemplarischen Einzelfällen belegen die Organisationen, daß Frauen in Deutschland vielfach der Schutz verweigert wird. Einer Albanerin aus Kosova beispielsweise, die von einem Polizisten vergewaltigt wurde, wurde der Asylantrag mit der Begründung abgelehnt, dies sei eine "bloße Belästigung", keine politische Verfolgung.

Eine alleinstehende Lehrerin mit Kindern zwangen die Taliban-Milizen in Afghanistan im Jahre 1996, ihren Beruf aufzugeben. Auch sie scheiterte im Asylverfahren. Denn es könne nicht "Aufgabe der bundesdeutschen Asylbehörden sein, die religiösen Gebräuche und Gepflogenheiten anderer Länder zu kritisieren".

Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL fordern das Auswärtige Amt auf, in seinen Lageberichten sorgfältiger auf die spezifische Situation von Frauen einzugehen, damit dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Informationen zu geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen vorliegen. In den meisten Lageberichten werde jedoch einfach behauptet, geschlechtsspezifische Verfolgungstatbestände gebe es nicht.

Die Kampagne "Verfolgte Frauen schützen!" ist auf die Dauer eines Jahres angelegt. Veranstaltungen sind u.a. vorgesehen zum Tag des Flüchtlings am 3. Oktober und zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Eine Unterschriftenaktion soll bis zum Internationalen Frauentag 1998 durchgeführt werden. Der Aufruf "Verfolgte Frauen schützen!" wurde an mehr als 30.000 Multiplikatoren aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen und Initiativgruppen zum Internationalen Frauentag 1997 versandt.

gez. Hanne Pollmann gez. Heiko Kauffmann

Geschäftsführerin des Sprecher von PRO ASYL

Deutschen Frauenrates

Für Nachfragen und Interviewwünsche ist Frau Pollmann unter der Telefonnummer 0228/22 30 00 ab 14.00 Uhr, Herr Kauffmann unter 02132/76 04 87 ab 14.30 Uhr erreichbar.

PS.: Das Faltblatt "Verfolgte Frauen schützen!" und der Unterschriftenaufruf können bei PRO ASYL per Fax angefordert werden (Fax-Nr. 069/23 06 50).


Presseerklärung vom 4. März 1997
Rückkehrpolitik nach Bosnien zum Scheitern verurteilt
PRO ASYL fordert Revision der Innenministerbeschlüsse

Vom 24. Februar bis 1. März 1997 haben Abgeordnete der Landtage Hessen und Rheinland-Pfalz und Mitarbeitende des Caritasverbandes, des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Diakonischen Werkes Hessen-Nassau, des Malteser Hilfsdienstes, der Verwaltung des Landes Hessen und PRO ASYL eine Reise nach Bosnien durchgeführt und dabei u.a. die Städte Bihac, Mostar und Sarajewo besucht.

Beim heutigen Pressegespräch forderte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, die Innenminister auf, ihre Beschlüsse zu revidieren.

60% der Wohnungen in Bosnien-Herzegowina seien zerstört. Trotz der schlechten Perspektive gehe UNHCR davon aus, daß 1997 insgesamt 200.000 Flüchtlinge freiwillig zurückkehren werden. Für diese Rückkehr sei die Wiederherstellung von 65.000 Häusern nötig. Alle Hilfsorganisationen könnten jedoch zusammen nur 13.000 Häuser im Jahr rekonstruieren. Eine zusätzliche Zahl von Rückkehrern aus Deutschland sei nicht aufnehmbar.

Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben für die Region um Bihac (Modellprojekt Una-Sana) massiv für eine freiwillige Rückkehr geworben, Bundesinnenminister Kanther habe persönlich mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Santer, das Modellprojekt ausgehandelt. Von diesem groß angekündigten Projekt sei faktisch bisher nichts realisiert worden. Selbst für das Jahr 1997 sei nur die Wiederherstellung von rund 700 Häusern zu erwarten. Dies bedeute, daß im Kanton Una-Sana max. 3.000 bis 4.000 Menschen aufgenommen werden können und nicht die vom Bundesinnenminister angestrebten 70.000 Flüchtlinge, erklärte Günter Burkhardt.

Eine große Gefahr für Rückkehrende bildeten die ca. 3 Mio. Minen, die in ganz Bosnien vergraben wurden. Es existiere kein Minenräumprogramm. In ihrer Verzweiflung trieben Menschen Schafherden über Weiden oder brennen sie ab, um Minen zur Explosion zu bringen, berichtete Günter Burkhardt nach der Rückkehr aus Bosnien. Eine systematische Minenräumung finde nicht statt.

Faktisch sei Bosnien dreigeteilt in serbisch, kroatisch und moslemisch kontrollierte Gebiete. Eine Rückkehr von Minderheiten sei in aller Regel nicht möglich. Rückkehrende würden schikaniert und bedroht. Die Polizei könne keine rechtsstaatlichen Verhältnisse sicherstellen.

Deshalb fordert PRO ASYL:

  1. Deutschland muß seinen gefährlichen Sonderweg beenden. Alle anderen europäischen Staaten gehen nicht so rigoros vor wie Deutschland.
  2. Die Innenminister des Bundes und der Länder müssen ihren Beschluß, Flüchtlinge aus Deutschland in den nächsten Monaten abzuschieben, revidieren. Aufnahme- und Integrationsmöglichkeiten für größere Zahlen von Rückkehrenden bestehen z. Z. noch nicht. Die meisten notwendigen Wiederaufbauprogramme sind kaum oder gar nicht angelaufen. Im Jahr 1997 darf es deshalb keine Abschiebungen nach Bosnien-Herzegowina geben.
  3. Wie viele andere europäische Staaten auch sollte sich die Bundesrepublik auf die Förderung der freiwilligen Rückkehr und die Integration dieser Rückkehr in Wiederaufbauprogramme konzentrieren. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer könnte wesentlich größer sein, wenn sie mit Unterstützung nicht nur auf dem Papier rechnen könnten.
  4. Vor dem Hintergrund der labilen Lage in dem Spannungsgebiet Bosnien-Herzegowina müssen für jene Flüchtlingsgruppen adäquate Schutzregelungen gefunden werden, die voraussichtlich in den nächsten Jahren oder gar auf Dauer nicht zurückkehren können. Dazu gehören u.a.:
    - Flüchtlinge, die in ihrer Heimatregion zur Minderheit wurden
    - Menschen, die in binationalen Ehen leben
    - Deserteure und Kriegsdienstverweigerer, insbesondere aus der Republik
    Srpska
    - Roma, die in allen Landesteilen diskriminiert und schikaniert werden
    - traumatisierte Personen
    - Zeugen, die bereit sind, vor dem internationalen Kriegsverbrechertribunal
    auszusagen.
  5. Die Revision des Phasen- und Zeitplanes für die Abschiebung bosnischer Kriegsflüchtlinge muß auch beinhalten, daß auf alle Formen des "sanften Druckes" durch die Erteilung lediglich kurzfristiger Duldungen oder Grenzübertrittsbescheinigungen, durch die Verweigerung oder Kürzung von Sozialhilfe oder die Nichtverlängerung von Arbeitserlaubnissen verzichtet wird.


Presseerklärung vom 4. Februar 1997
Prozeß zur tödlichen Abschiebung
des Nigerianers Kola Bankole am 30. August 1994
Amtsgericht stellt das Verfahren gegen
den die Abschiebung begleitenden Arzt ein
PRO ASYL: Moralische Schuld des Arztes und des BGS steht außer Zweifel

Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Doktor H., Arzt der Flughafenklinik und ärztlicher "Betreuer" der Abschiebung des nigerianischen Staatsangehörigen Kola Bankole, der am 30. August 1994 in einem Lufthansa-Flugzeug gefesselt, geknebelt und nach heftiger Gegenwehr gegen seine Abschiebung mit Psychopharmaka "ruhiggestellt" ums Leben kam, endete heute der Prozeß vor dem Amtsgericht Frankfurt.

Dazu erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL: " Ungeachtet der Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld steht die moralische Schuld des Arztes und des Bundesgrenzschutzes außer Zweifel." Im Verlauf des Prozesses sei durch die Zeugenaussagen der BGS-Beamten die erschreckende Tatsache deutlich geworden, daß dem Rechtsstaat verpflichtete Beamte unter den Augen nicht einschreitender Vorgesetzter ein ganzes Arsenal privater und dienstlich nicht vorgesehener Hilfsmittel, vom privaten Knebel bis zum Autosicherheitsgurt, eingesetzt hätten, um die Abschiebung durchzuführen. Daß der Arzt dann dem nach seinen Aussagen "wie eine Wurst verschnürten" Bankole noch eine Beruhigungsspritze gesetzt habe, bleibe unverständlich.

Kauffmann: "Alle haben agiert. Keiner hat den Tod so gewollt. Keiner hat sich aber auch geweigert, seinen Beitrag zur Gewaltanwendung zu leisten. Die Verantwortung war in viele Teile zerteilt - am Ende steht das Unbehagen, daß das Verfahren gegen die wirklich Verantwortlichen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingestellt worden ist. Der Prozeß hat das verhängnisvolle Zusammenwirken von lebensbedrohender Gewaltanwendung durch den BGS und ärztlichem Versagen in allen Einzelheiten belegt."

Die Hauptverhandlung habe darüber hinaus einen erheblichen schuldhaften Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflichten belegt, indem Doktor H. durchaus mögliche Reanimationsmaßnahmen unterlassen habe. Jedoch waren Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage der Auffassung, diesem Verschulden könne durch eine Geldbuße Rechnung getragen werden.

In einer kurzen Begründung zur Verfahrenseinstellung brachte die Richterin zum Ausdruck, die Hauptverhandlung habe deutlich gemacht, daß der Bundesgrenzschutz im Zentrum der Ereignisse stand. Dessen Aktionen hätte Doktor H. zwar unter Umständen in ärztlicher Verantwortung entgegentreten müssen, jedoch sei es unangemessen, wenn er statt der am Tode möglicherweise schuldigen BGS-Beamten zur Verantwortung gezogen werde. Die Richterin wies darauf hin, daß nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Staatsanwaltschaft möglicherweise zu prüfen habe, ob das eingestellte Verfahren gegen BGS-Beamte wieder aufgenommen werden müsse.

Im Verlauf des Prozesses hatten als Zeugen vernommene Bundesgrenzschutzbeamte sich widersprüchlich zu der Frage geäußert, ob Knebelungen bis zum heutigen Tage noch erlaubt seien und weiter benutzt würden. PRO ASYL wird deshalb Bundesinnenminister Kanther zu einer Klarstellung auffordern, wo die Grenzen der Gewaltanwendung gegenüber Abzuschiebenden künftig verlaufen und welche Hilfsmittel unzulässig sind. Der Bundesgrenzschutz habe auch nach dem Tode von Kola Bankole Abschiebungen in einer Weise durchgeführt, daß es zu erheblichen Verletzungen der Abgeschobenen gekommen sei.


Presseerklärung vom 23. Januar 1997
Schiffskatastrophe vor Malta
Situation der überlebenden Flüchtlinge in Griechenland:
Griechische Regierung bricht Zusage
und hat mit Abschiebung in großem Stil begonnen.

Nur 22 der Überlebenden erhalten Asylverfahren.

Entgegen der gestrigen Zusage des zuständigen Ministers, Herrn Romaios, gegenüber Parlamentsabgeordneten und UNHCR, allen Überlebenden der Schiffskatastrophe vom 25. Dezember 1996 vor Malta werde ein Anhörungsverfahren gewährt, um ggf. einen Asylantrag in Griechenland stellen zu können, hat die griechische Regierung inzwischen mit Abschiebungen in großem Stil begonnen.

Wie der Beauftragte von PRO ASYL, Michael Stenger, am heutigen Mittag erfuhr, sind inzwischen 29 tamilische und alle 38 pakistanischen Flüchtlinge abgeschoben worden, 22 indische Flüchtlinge würden noch in dieser Woche abgeschoben. Nur 22 Tamilen wurden zu einem regulären Asylverfahren zugelassen.

PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann erklärte dazu: "Damit bricht die griechische Regierung nicht nur ihr Versprechen, alle Flüchtlinge anzuhören und ihnen im Prinzip Zugang zum Asylverfahren zu gestatten; dieses Vorgehen belegt auch, wie schlecht es um den Rechtsschutz für Flüchtlinge in Griechenland bestellt ist und wie zweifelhaft die Einordnung Griechenlands als 'sicherer Drittstaat' nach deutschem Recht ist."

PRO ASYL hatte den griechischen Behörden gestern über UNHCR Athen eine Namensliste von pakistanischen Flüchtlingen zukommen lassen, von denen über Verwandte bekannt ist, daß sie einen Asylantrag stellen wollten. UNHCR Athen bestätigte inzwischen, daß dieses Fax unmittelbar nach Erhalt an den Direktor der griechischen Staatssicherheit, Herrn Angelopoulos, weitergegeben worden sei. Dieser begründete die Tatsache der Abschiebungen heute damit, sie seien nicht mehr zu stoppen gewesen, weil er das entsprechende Fax mit der Namensliste erst am heutigen Donnerstag vormittag erhalten habe. Dabei wies Herr Angelopoulos darauf hin, man arbeite in der Behörde nur bis 14.00 Uhr.

PRO ASYL hält diese Aussage des Direktors der griechischen Staatssicherheit für eine Ausrede und den Verlauf der Abschiebungsaktion für eine bewußte Finte - auch gegenüber UNHCR. Sollte sich erweisen, daß die für den Vollzug der Abschiebung maßgebliche Behörde tatsächlich mitten in der Woche nach 14.00 Uhr nicht mehr handlungsfähig gewesen ist, dann müsse festgestellt werden, daß der Menschenrechtsschutz danach offensichtlich "Feierabend" habe.

PRO ASYL fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf der Ebene des Europaparlaments.


Presseerklärung vom 22. Januar 1997
Schiffskatastrophe vor Malta - Situation der
überlebenden Flüchtlinge in Griechenland:
Nur 7 Personen können bisher Asylantrag stellen

Nur 7 der 110 Überlebenden der Schiffskatastrophe vom 25. Dezember 1996 vor Malta, bei der 290 Flüchtlinge aus Sri Lanka, Pakistan und Indien auf hoher See ertrunken waren, sollen nach Angaben griechischer Regierungsstellen nun doch nach Athen gebracht werden und dort Gelegenheit erhalten, einen Asylantrag zu stellen. Die 7 hatten sich aus griechischer Haft an einen deutschen Rechtsanwalt in München gewandt, der einen griechischen Kollegen in Athen eingeschaltet und weitere Nachforschungen durch PRO ASYL veranlaßt hatte. Inzwischen sollen die griechischen Behörden in Kooperation mit den Botschaftsvertretern der Herkunftsstaaten der Flüchtlinge bereits Paßersatzdokumente beschafft und die Abschiebung in die Herkunftsländer geplant haben.

PRO ASYL setzt sich nach wie vor bei griechischen Ministerien dafür ein, daß prinzipiell alle Schiffbrüchigen Zugang zu einem regulären Asylprüfungsverfahren in Griechenland erhalten und das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) die Gelegenheit erhält, alle Opfer der Schiffskatastrophe zu befragen.


Presseerklärung vom 21. Januar 1997
Überlebende Flüchtlinge der Schiffskatastrophe vor Malta sollen aus Griechenland abgeschoben werden

PRO ASYL appelliert an griechische Ministerien und stellt Einstufung Griechenlands als sicherer Drittstaat in Frage

Die griechische Regierung beabsichtigt, die 110 Überlebenden der Schiffskatastrophe vom 25. Dezember 1996 vor Malta am heutigen Dienstag oder am Mittwoch in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Dies geschieht offenbar, ohne daß den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, einen Asylantrag in Griechenland zu stellen. Zielstaaten sollen nach Angaben des Direktors des Polizeidistrikts von Nafplion (Peloponnes), der mit der Durchführung der Untersuchung der Katastrophe beauftragt ist, auch nicht die zuletzt durchquerten Transitstaaten, sondern die Herkunftsländer selbst sein, nachdem sich griechische Regierungsvertreter bereits am 16. Januar 1997 mit Botschaftsvertretern Pakistans, Indiens und Sri Lankas, den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge, getroffen haben.

PRO ASYL hat gestern in einem Schreiben an das griechische Innenministerium und das für Flüchtlingsfragen zuständige Ministerium für öffentliche Ordnung die Einhaltung internationaler Flüchtlingsschutzabkommen angemahnt und gebeten, den Flüchtlingen Zugang zu einem regulären Prüfungsverfahren zu geben. Die deutsche Botschaft in Athen wurde gebeten, mit gleicher Zielrichtung zu intervenieren. Hierfür bestehe eine moralische Verpflichtung, da nach deutschen Asylgesetzen Griechenland als sicherer Drittstaat betrachtet werde, der Flüchtlingen Zugang zu einem Asylprüfungsverfahren gewähre. Sollte die griechische Regierung die Schiffbrüchigen ohne Verfahren direkt in die Herkunfts- und potentiellen Verfolgerstaaten abschieben, so wäre diese Einstufung nach Auffassung von PRO ASYL nicht mehr vertretbar.

Recherchen von PRO ASYL haben weitere Informationen zur Schiffskatastrophe vor Malta und zur Situation der Überlebenden zutage gefördert. Aus Anhörungen eines Teils der 175 Überlebenden der Katastrophe, die sich in Griechenland befinden und dem Verhör dreier inhaftierter griechischer Seeleute ergeben sich nach Angaben des Polizeidistriktsdirektors von Nafplion folgende Sachverhalte:

Aus den Häfen Alexandria (Ägypten), Latakia (Syrien) und einem türkischen Hafen stachen in den Tagen vor dem Unglück drei verschiedene Schiffe in See mit zusammen 465 Flüchtlingen aus Pakistan, Indien und Sri Lanka an Bord. Auf hoher See trafen die Schiffe zusammen, um alle Flüchtlinge auf eines der drei Schiffe umzuladen. Während zwei der Schiffe daraufhin umkehrten oder weiterfuhren, nahm das unter honduranischer Flagge fahrende Schiff "Yioham" mit allen Flüchtlingen an Bord Kurs auf Malta. Zur Katastrophe kam es, als versucht wurde, Flüchtlinge auf einen achtzehn Meter langen Kutter umzuladen. Dieser sei nach einer Kollision mit dem größeren Schiff gekentert. Zu diesem Zeitpunkt hätten sich von den 465 Menschen nur noch 150 auf der "Yioham" befunden. 25 im Wasser schwimmenden Menschen sei es gelungen, die Strick- bzw. Schiffsleitern zu ergreifen. So hätten insgesamt 175 Menschen überlebt. Die übrigen 290 seien vor den Augen der Mitflüchtlinge ertrunken.

Die "Yioham" habe danach Kurs auf Griechenland genommen, wo die Überlebenden bei Nacht im östlichen Teil der Peloponnes gegenüber der Insel Poros an Land gegangen seien. Der libanesische Kapitän sowie 65 Flüchtlinge sollen sich seitdem illegal und unauffindbar in Griechenland aufhalten. 110 Überlebende sind inzwischen an verschiedenen Orten inhaftiert.


Presseerklärung vom 18. Januar 1997
"DAMIT DIE HUMANITÄT NICHT DURCH
DAS RECHT VERDRÄNGT WIRD...!"

Zum Jahrestag der Lübecker Brandkatastrophe:
APPELL von MENSCHENRECHTS- und FLÜCHTLINGSORGANISATIONEN
FÜR DAS BLEIBERECHT DER BRANDOPFER !

Herbert Leuninger,
katholischer Pfarrer und Vorstandsmitglied des Europäischen Flüchtlingsrats (ECRE),
Wolf-Dieter Just,
evangelischer Pfarrer und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche",
Heiko Kauffmann,
Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL,
appellieren anläßlich des Jahrestages der Lübecker Brandkatastrophe eindringlich an den Innenminister des Landes Schleswig-Holzstein, Ekkehard Wienholz, und an Bundesinnenminister Manfred Kanther, endlich eine humanitäre Regelung für ein dauerhaftes Bleiberecht der überlebenden Brandopfer zu treffen "Nach den bitteren Erfahrungen des Schmerzens, der Unsicherheiten und Ängste ist die Gewährung eines dauerhaften Bleiberechts eine humanitäre Geste, die wir diesen Menschen schuldig sind, die nach Deutschland kamen, um hier Zuflucht und Sicherheit zu finden."

Gleichzeitig rufen Kauffmann, Just und Leuninger die Bürgerinnen und Bürger, Flüchtlings initiativen, Kirchengemeinden, Schulen und Betriebe auf, die Forderung für ein dauerhaftes Bleiberecht zu unterstützen und bundesweit für die Lübecker Kampagne Unterschriften zu sammeln. Jeder könne dazu beitragen - so die drei Sprecher - daß in Deutschland die Humanität nicht durch das Recht verdrängt wird. "Das Vertrauen in den Rechtsstaat enthebt niemanden seiner Pflicht zur Wachsamkeit und zu verantwortlichem Handeln, wenn begründete Zweifel bestehen, daß rechtliche Bestimmungen dem Schicksal von Menschen nicht gerecht werden!"


Presseerklärung vom 17. Januar 1997
Ertrunkene Flüchtlinge im Mittelmeer:
PRO ASYL: "Ergebnis eines mörderischen Abschottungskonzepts"
Deutsche Bundesregierung und Behörden trifft "moralische Mitschuld"

Nach Eigenrecherchen der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL über das Schiffsunglück im Mittelmeer, bei dem nach Agenturmeldungen vor der Jahreswende ca. 280 als "illegale Immigranten" bezeichnete Flüchtlinge ertrunken sein sollen, wirft die Organisation den deutschen Ausländerbehörden eine "unverantwortliche Hinhalte- und Abschreckungstaktik" gegenüber berechtigten Anliegen von Angehörigen legal in Deutschland lebender Flüchtlingsfamilien vor. Wie der Sprecher der Organisation, Heiko Kauffmann, am Freitag in Frankfurt mitteilte, hätten sich unter den Ertrunkenen auch Flüchtlinge befunden, deren Ziel Deutschland gewesen sei.

Kauffmann berichtete von dem Fall eines knapp 18-jährigen Tamilen, der seit Ende 1995 bei der deutschen Botschaft in Colombo um Familiennachzug zu seinem in München lebenden Vater und seinen hier als asylberechtigt anerkannten Geschwistern nachgesucht hatte, ohne je eine Entscheidung zu erhalten. Noch im November 1996 mahnte der vom Vater eingeschaltete Anwalt die zuständige Ausländerbehörde, endlich die erforderliche Stellungnahme abzugeben, deren Ausbleiben von der deutschen Botschaft als Grund für die "Verzögerung" angegeben worden war. Inzwischen vertraute sich der Heranwachsende, ganz offensichtlich von der Hinhaltetaktik deutscher Behörden frustriert und vom "legalen Weg" enttäuscht, Schleppern an, die ihm die langersehnte Familienzusammenführung "versprachen". Dies kostete den jungen Mann nicht nur viel Geld, sondern vermutlich auch sein Leben.

Kauffmann dazu: "Der wahrscheinliche Tod des jungen Tamilen und auch der anderen ertrunkenen Flüchtlinge an den Toren Europas ist das Ergebnis eines mörderischen Abschottunskonzepts. Die Bundesregierung und die deutschen Behörden trifft eine moralische Mitschuld am Tod dieser Menschen. Denn sie sind die treibende Kraft, Europa zu einer Festung auszubauen. Das Schicksal verfolgter und verzweifelter Menschen wird nur noch als "polizeiliches", nicht als humanitäres Problem wahrgenommen." Dazu passe auch, daß in den deutschen Medien nur wenig über dieses Schiffs-unglück berichtet worden sei. Der Tod Hunderter von Menschen an den Grenzen Europas errege, wenn es sich um Flüchtlinge handele, offensichtlich in Deutsch-land kaum jemanden.

Nach Mitteilung der griechischen Ermittlungsbehörden gegenüber PRO ASYL sind bei der Havarie am 2. Weihnachtsfeiertag tatsächlich 300 Menschen ertrunken, als die an Bord eines Frachtschiffes nach Europa gebrachten Flüchtlinge aus Sri Lanka, Indien und Pakistan bei schwerem Seegang versuchten, über Strickleitern in ein Fischerboot umzusteigen.

160 Überlebende seien nach Griechenland gebracht worden, darunter 57 Tamilen, die sich jetzt in griechischem Polizeigewahrsam befänden. Sechs Flüchtlinge hätten sich der Verhaftung entziehen können. Inzwischen sei gegen vier griechische Seeleute Anklage wegen Mordes erhoben worden.

Michael Stenger, der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrates und Mitglied bei PRO ASYL, recherchiert weiterhin in direktem Kontakt mit den griechischen Behörden und im Auftrag des Münchner Rechtsanwalts Hubert Heinhold das Schicksal des 18-Jährigen und weiterer Flüchtlinge, deren Ziel Deutschland war.

PRO ASYL fordert die Abgeordneten von Bundestag und Europaparlament auf, Untersuchungsausschüsse zur Aufklärung des Flüchtlingsdramas im Mittelmeer und zu den Folgen einer rigiden und inhumanen europäischen Abschottungspolitik einzurichten.

Presseerklärung vom 16. Januar 1997
Gotha, Thüringen: Flüchtling trotz Selbstmordversuchs
in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben.
Aufgebot war bereits bestellt.
PRO ASYL: "Sinnlos, herzlos, verantwortungslos!"

Als "gnadenlose rechtsstaatliche Exekution von Anordnungen, die jede Verhältnismäßigkeit missen läßt und ohne Blick auf das Menschliche" bezeichnete Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL, die ohne jede Vorankündigung vollzogene Abschiebung des aus dem afrikanischem Côte d'Ivoire stammenden Flüchtlings José Kouadio am Morgen des 15. Januar aus der Abschiebehaft in Gotha.

Seine bereits für den 8.Januar angesetzte Abschiebung hatte der junge Flüchtling noch verhindern können; er hatte vier Rasierklingen im Mund und drohte, diese im Fall seiner Abschiebung zu schlucken.

José Kouadio befürchtete im Fall seiner Abschiebung in die Elfenbeinküste Gefahren an Leib und Leben. Seine Verzweifelung wird angesichts seiner engen Beziehung zu einer Deutschen noch verständlicher; die beiden wollen heiraten und haben das Aufgebot bereits bestellt. Obwohl sich auch der Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Helmut Frenz, der das Paar gut kennt, dafür verbürgt, daß es sich um eine Liebesheirat handelt, haben die Behörden alles daran gesetzt, mit dem schnellen Vollzug der Abschiebung die Heirat zu verhindern. Auch die zuständigen Sachbearbeiter des Oberlandesgerichtes Jena, bei der die eingereichte Heiratspapiere zur Überprüfung liegen, ließ sich gegenüber PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann mehrfach verleugnen; Kauffmann wollte sich nach der Suizidandrohung José Konadios für eine beschleunigte Bearbeitung einsetzen, damit die "deutsche Bürokratie nicht einmal mehr für Flüchtlinge zur tödlichen Falle wird".

Ein dringender Appell, den Kauffmann und Frenz gemeinsam an den thüringischen Innenminister Dewes, die Ausländerbehörde, das Amtsgericht und die Leitung der JVA richteten, blieb ohne jede Antwort.

Kauffmann bezeichnete das Verhalten des thüringischen Innenministers und der zuständigen Behörden als "sinnlos, herzlos und verantwortungslos". Durch ein anhängiges Petitionsverfahren und in Würdigung der besonderen Umstände des Falles hätten die beteiligten Stellen jede Möglichkeit gehabt, in verantwortlichem Ermessen von einer Abschiebung zu diesem Zeitpunkt abzusehen. Kauffmann: "Wenn Behörden ohne Blick auf den Einzelfall und grundlegende rechtliche Prinzipien der Menschenwürde und der Verhältnismäßigkeit und ohne Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit sozialen Instutitionen und Menschenrechtsgruppen Gesetze und Anordnungen nur noch exekutieren, kann dies längerfristig das Ende des demokratischen Rechtstaates bedeuten - wenn energischer Protest und entschiedener Widerspruch in der zivilen Öffentlichkeit unterbleiben!".

Kauffmann forderte den thüringischen Innenminister zu einer umgehenden "Heilung dieser massiven Verletzung der Persönlichkeit und Integrität José Kouadios und seiner deutschen Verlobten" auf. Ihm müsse umgehend die Wiedereinreise nach Deutschland und ein gesichertes Zusammenleben mit seiner Frau gestattet werden.


dpa vom 15. Januar 1997 (Auszug)
Der Fall Kola Bankole
Tod eines Abschiebehäftlings vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa) - Der Tod des Asylbewerbers Kola Bankole an Bord einer startbereiten Maschine auf dem Frankfurter Flughafen hat nach mehr als zwei Jahren ein strafrechtliches Nachspiel. Von diesem Freitag (17. Januar) an muß sich ein Arzt vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten, der den Tod des Abschiebehäftings aus Nigeria möglicherweise hätte verhindern können. Der herzkranke, gefesselte und geknebelte Bankole überlebte die Aufregung um seine Abschiebung nicht.

Der Tod des Asylbewerbers sorgte im Sommer 1994 für Aufsehen. Der Zwischenfall warf auch ein Schlaglicht auf die umstrittene Abschiebepraxis des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Frankfurter Flughafen, über den jährlich tausende Menschen zwangsweise in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden. Im Auftrag der Ausländerbehörden schob der BGS 1995 rund 9 370 Menschen ab, die meisten aus Rumänien, Polen und Algerien.

Der Flughafenarzt ist der einzige, dem im Fall des Nigerianers der Prozeß gemacht wird. Die Anklage lautet auf unterlassene Hilfeleistung. Der Mediziner soll keine Wiederbelebungsversuche unternommen haben, als Bankole bewußtlos war. Dem Angeklagten drohen ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Für den Sprecher der Flüchtlingshilfe-Organsiation Pro Asyl, Heiko Kauffmann, ist der Arzt jedoch "nur das letzte Glied in einer Kette". Kauffmann will auch "die Rolle der wahren Verantwortlichen juristisch hinterfragt" wissen. Vor allem gehe es um "die Befehlskette im BGS" und die Bonner Politik, die die Rahmenbedingungen für Asyl und Abschiebung festlege, sagte Kauffmann. Ermittlungen gegen vier BGS-Beamte stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein...

(Monika Hillemacher)

Presseerklärung vom 13. Januar 1997
Visumspflicht für Ausländerkinder:
PRO ASYL: Bundesregierung konterkariert alle Bemühungen um Verbesserungen
Veto gegen Kanthers Handstreichverfahren gefordert

"Die Bundesregierung konterkariert alle Bemühungen um eine Verbesserung der Situation von unbegleiteten Flüchtlingskindern!" Dies erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, zur Einführung der Visumspflicht auch für Kinder aus den ehemaligen Anwerbestaaten Jugoslawien, Türkei, Marokko und Tunesien.

PRO ASYL fordert von den im Bundestag vertretenen Parteien, vom Bundesrat und dem Innenausschuß ein "eindeutiges Veto" gegen Kanthers Handstreichverfahren. Während UNO-Gremien bereits mehrfach die rigide Umgehung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlings- und MigrantInnenkinder durch Deutschland kritisiert hätten, setze der Innenminister diesem Skandal nun durch seinen Runderlaß "zur Wahrung öffentlicher Interessen"noch eins drauf. Der staatliche Umgang mit Flüchtlings- und MigrantInnenkindern, so Kauffmann, stelle alles auf den Kopf, was nach der UN- Kinderrechtskonvention oder dem Kindschaftsrecht unter den Begriff "Wohl des Kindes" als oberstes Prinzip formuliert sei.

Dabei ignoriere Kanther nicht nur die besonderen staatlichen Schutz-und Fürsorgepflichten für Minderjährige nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch Deutschland zu einer Anpassung seines Asyl- und Ausländerrechtes an diese Normen verpflichteten; die Bundesregierung mißachte auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das Behörden und Gerichte gemahnt habe, bei der Behandlung von nicht-deutschen Kindern nicht einseitig einer asyl- und ausländerrechtliche Betrachtungsweise zu folgen, sondern die Schutzpflicht des Staates als Anlaß für eine "besondere Berücksichtigung des Kindeswohls" zu beachten (AZ 2 BVR 2084 /94). Kanther mißachte auch die einhellige Meinung aller Experten und schlage selbst die Initiativen des Innenausschusses in den Wind, der vor genau einem Jahr eine Anhörung mit dem Ziel der Verbesserung des Rechtsstatus von Flüchtlingskindern durchgeführt habe.


Presseerklärung vom 9. Januar 1997
Kanthers Asylbilanz: The same procedure...
PRO ASYL: Weltweit Zahl der Flüchtlinge gestiegen

"Kanthers Asylbilanz 1996 ist ein Dokument der Ignoranz, das über die Wirklichkeit des Flüchtlingselends und dessen Ursachen hinwegtäuscht!" Mit diesen Worten kommentierte Heiko Kauffmann, Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, die am Mittwoch von Bonn herausgegebene Asylstatistik 1996.

Weltweit sei 1996 die Zahl der Flüchtlinge weiter angestiegen, derzeit befänden sich etwa 50 Millionen Menschen auf der Flucht vor Kriegen, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung, erklärte Kauffmann.

Gerade die Situation in den Hauptherkunftsländern wie der Türkei, Irak, Afghanistan, Sri Lanka, Iran, Zaire und dem ehemaligen Jugoslawien widerlegten die pauschale Unterstellung des Innenministers von einer "mißbräuchlichen illegalen Zuwanderung unter Berufung auf das Asylrecht". Diese Länder gehörten zu den Staaten mit schwersten Menschenrechtsverletzungen, politischer Verfolgung, anhaltenden Unruhen und bewaffneten Konflikten.

"Der Innenminister setzt offenbar nach der Devise 'the same procedure...' auf die seit langem von ihm propagierte Festungsmentalität", so Kauffmann.

Auch suche man vergeblich in Kanthers Asylangaben nach der Zahl der Flüchtlinge, die 1996 bei der Flucht in die Bundesrepublik Deutschland den Tod fanden oder die in Abschiebehaft starben, bzw. sich aus Angst vor der Abschiebung das Leben nahmen. Damit verschweige Kanther bewußt die Kehrseite der Abschottungspolitik.


Frankfurter Rundschau vom 9. Januar 1997
Pro Asyl
16jähriger aus Bhutan in "Sicherungshaft"
(s. a.Presseerklärung vom 8. Januar 1997)

Ein 16jähriger Flüchtling aus dem Himmalayastaat Bhutan wird seit Anfang des Jahres vom Bundesgrenzschutz am Flughafen in "Sicherungshaft" gehalten. Darauf hat die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl am Mittwoch hingewiesen und die zugrundeliegende Entscheidung eines Frankfurter Amtsrichters als "Verstoß gegen das Völkerrecht und Mißachtung der Kriterien für die Abschiebehaft", bezeichnet. Der Rechtsanwalt des 16jährigen hat Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluß eingelegt, der die Sicherungshaft bis Ende Januar befristet. Der Jugendliche müsse aus der Haft entlassen und dem Jugendamt übergeben werden.

Der Minderjährige war Anfang Dezember über Indien eingereist und hatte auf Rhein-Main einen Asylantrag gestellt. Der wurde vom Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen abgewiesen. Diese Entscheidung wurde durch das Verwaltungsgericht bestätigt. Der 16jährige sollte daraufhin nach Nepal, einem Nachbarstaat Bhutans, abgeschoben werden, ihm wurde jedoch unter Hinweis auf seine bhutanesische Staatsbürgerschaft die Einreise verweigert. Daraufhin stellte der Grenzschutz den Antrag auf "Sicherungshaft" im Transitbereich des Flughafens.

Pro Asyl verwies auf einen Beschluß des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1986, wonach eine Inhaftierung nur dann gerechtfertigt sei, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, daß sich der Betroffene der Abschiebung andernfalls entziehen werde. Bei einem Minderjährigen sei eine Haftanordnung "in keinem Falle verhältnismäßig", erklärte die Flüchtlingsorganisation. habe

Presseerklärung vom 8. Januar 1997
Flughafen Frankfurt Rhein-Main:
Minderjähriger Flüchtling in Abschiebungshaft genommen
Einzelrichter auf Probe ignoriert die obergerichtliche Rechtsprechung
PRO ASYL: Abschiebungshaft für Minderjährige verstößt gegen Völkerrecht

Mit Beschluß vom 6. Januar 1997 hat ein Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main einen Sechzehnjährigen aus dem Himalaja-Kleinstaat Bhutan bis Ende des Monats in Zurückweisungshaft nehmen lassen. Aus Indien kommend war dieser am 1. Dezember 1996 auf dem Frankfurter Flughafen gelandet und hatte einen Asylantrag gestellt, der vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und vom Verwaltungsgericht Frankfurt als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war. Am Neujahrstag wurde auf Antrag des Grenzschutzamtes Frankfurt "Sicherungshaft zum Zwecke der Zurückweisung" verhängt. Ein erster Abschiebungsversuch nach Kathmandu/Nepal scheiterte daran, daß die nepalesische Einwanderungsbehörde die Einreise mit der Begründung verweigerte, es handele sich um einen bhutanischen Staatsangehörigen. Daraufhin hatte das Amtsgericht über die weitere Sicherungshaft zu entscheiden und ordnete sie an.

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL protestiert scharf gegen diesen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Mißachtung geltender Kriterien für die Anordnung von Abschiebungshaft.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt die bloße Weigerung, freiwillig das Bundesgebiet zu verlassen, nicht für die Anordnung von Abschiebungshaft. Vielmehr muß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, daß der Ausländer seine Abschiebung ohne Haft erheblich behindern oder sich der Abschiebung entziehen werde. Diese Annahme muß sich auf konkrete Umstände stützen (BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986). Zur Begründung der Inhaftnahme führt der Einzelrichter u.a. an, daß Zweifel an den Personenangaben des Jugendlichen beständen. Zwar spreche die Einreiseverweigerung durch Nepal dafür, daß er Bhutaner sei. Andererseits habe die bhutanische Vertretung in Genf Zweifel an den Angaben des Betroffenen geäußert. Obwohl der Jugendliche seine Adresse in Bhutan und die von ihm besuchte Schule genannt hatte, genügte dem Amtsrichter die bloße Mutmaßung der Auslandsvertretung Bhutans. Deren Aussage überzubewerten verbietet sich eigentlich, ist ihre Interessenlage doch zumindest zweifelhaft. Denn nach Auskunft von amnesty international sehen sich viele nepalisprachige Bhutaner als Folge der diskriminierenden Politik Bhutans zum Verlassen des Landes gezwungen. Ob jemand bhutanischer Staatsbürger ist, ist also ein Politikum ersten Ranges.

Völlig unbeachtet ließ der Amtsrichter, daß es sich bei dem Betroffenen um einen Minderjährigen handelt, für den die Inhaftierung nach dem gescheiterten Abschiebungsversuch eine besondere Härte darstellt und der sich von der Situation völlig überfordert fühlen muß. In der Begründung der sofortigen Beschwerde gegen die Freiheitsentziehung weist der Rechtsanwalt denn auch darauf hin, daß das Kindeswohl vom Gericht außer Acht gelassen worden sei und bei einer Abwägung der möglichen Mittel nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unserer Verfassung die Haftanordnung gegen einen Minderjährigen auf keinen Fall als das gebotene mildeste Mittel anzusehen sei. Der Jugendliche gehöre in die Betreuung des Jugendamtes und nicht in Haft.

PRO ASYL forderte über die Kritik am Einzelfall hinaus, die Inhaftierung Minderjähriger zum Zwecke der Sicherung ihrer Abschiebung müsse vom Gesetzgeber verboten werden. PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann verwies dabei auch auf völkerrechtliche Normen: "Gemäß Art. 37(b) der UN-Kinderrechtskonvention darf die Freiheitsentziehung bei einem Kind nur das letzte Mittel sein und nur für die kürzeste angemessene Zeit angewandt werden. Nachdem der deutsche Gesetzgeber Minderjährige im Asylverfahren für verfahrensfähig erklärt hat, scheinen Richter nun auch im sensiblen Bereich der Freiheitsentziehung Staatsraison vor Kindeswohl zu stellen. Ihre Verpflichtung aber ist es, die Regeln des Völkerrechts auf Flüchtlingskinder anzuwenden."


Presseerklärung vom 1. Januar 1997
Europäisches Jahr gegen Rassismus
PRO ASYL: "Strukturelle Diskriminierung von Flüchtlingen in Deutschland beenden!"
Solidaritätsbewegung für Flüchtlinge wächst

Am heutigen Tag beginnt das Europäische Jahr gegen Rassismus, das auf Anregung der Europäischen Kommission stattfindet. PRO ASYL fordert Bundesregierung und Länderregierungen auf, die strukturelle Ausgrenzung von Flüchtlingen im Sozialhilfebereich zu beenden. Heiko Kauffmann, Sprecher von PRO ASYL, bezeichnete das Asylbewerberleistungsgesetz als "Sondergesetz, das rassistisch geprägt ist". Das Bundesozialhilfegesetz solle jedem Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Das Grundgesetz kenne nur eine Menschenwürde und unterscheide diesbezüglich nicht zwischen Deutschen und Ausländern. "Willkürlich werden Flüchtlinge aus dieser existentiellen Grundsicherung ausgegrenzt. Sie erhalten nur geringere Leistungen nach dem sog. Asylbewerberleistungsgesetz. Diese sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung muß beendet werden", so Kauffmann.

Das Europäische Jahr gegen Rassismus müsse als Aufforderung und als Anlaß für eine Selbstreflexion und Selbstkritik in allen gesellschaftlichen Bereichen verstanden werden; diese Aufforderung gelte besonders für den Gesetzgeber und die Bundesregierung. Kauffmann erinnerte daran, daß der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen bereits im vergangenen Jahr Deutschland zu einem Antidiskrimi-nierungsgesetz geraten habe. Bei der Vorlage ihres Berichts zur Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sei die Bundesregierung zudem vom UN-Menschenrechtsausschuß in Genf Ende November u. a. dafür kritisiert worden, daß der Begriff der "Minderheiten" in Deutschland weder Migranten und Migrantinnen noch Flüchtlinge einschließe - sondern im Gegenteil: diese Gruppen bewußt ausschließe.

Daß immer mehr Menschen die Ausgrenzungspolitik gegenüber Migranten und Flüchtlingen verurteilten, zeige sich auch in der zunehmenden Unterstützung der Solidaritätsbewegung für Flüchtlinge.

So ist 1996 die Mitgliederzahl des Fördervereins PRO ASYL e. V. um ca. 20% von 5.030 auf über 6.000, die Höhe der Spenden gleichzeitig auf über 1 Mio. DM angestiegen.

Heiko Kauffmann bewertete diese Entwicklung als Ermutigung für alle, die sich für Flüchtlinge einsetzen: "Wenn Politik und Justiz versagen, ist das Engagement des einzelnen gefordert", so Kauffmann.

Dank dieser Zustimmung in der Öffentlichkeit könne PRO ASYL die Arbeit von Initiativgruppen, ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit und Rechtshilfe-Projekte für Flüchtlinge erheblich unterstützen.

Für März 1997 plant PRO ASYL Aktionen zum Antirassismustag der Vereinten Nationen; u. a. sind Mahnwachen vor Abschiebehaftanstalten vorgesehen, um auf die Diskriminierung von Flüchtlingen aufmerksam zu machen.



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