Presseerklärung vom 13. März 1997
Kanthers Handstreich-Verordnung gegen Kinder im Bundesrat:
PRO ASYL fordert uneingeschränkte Zurückweisung
"Gigantische Täuschung von Politik und Öffentlichkeit"
Anläßlich der Bundesratssitzung am morgigen Freitag
fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
PRO ASYL die Ministerpräsidenten und Innenminister der Länder
auf, den Kanther-Erlaß, die Verordnung nach § 3 Abs.
4 des Ausländergesetzes zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 11. Januar
1997, uneingeschränkt zurückzuweisen.
"Die hastige Verordnungsinitiative Kanthers ist ein Lehrstück
über mangelndes Demokratieverständnis, Kinderfeindlichkeit
und staatliche Ausgrenzungspolitik im Europäischen Jahr gegen
Rassismus", erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko
Kauffmann. "Kinder aus MigrantInnen-Familien und Flüchtlingskinder
dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, um einen Teil
des Kanther-Erlasses zu retten."
Denn Verlierer dieser Verordnung seien neben den Hunderttausenden,
zum größten Teil in Deutschland geborenen und hier
lebenden Kindern ausländischer Familien die Kinder aus den
Anwerbestaaten - vornehmlich der Türkei - die ihre in Deutschland
lebenden Eltern und Verwandten besuchen wollten, vor allem aber
asylbegehrende Kinder, insbesondere Kurden, deren Anträge
keineswegs "mißbräuchlich" oder "unbegründet"
gestellt würden. "Für viele Kinder und Jugendliche
in den Wirren des gewalttätigen Konflikts in Kurdistan ist
die Flucht nach Deutschland oft die einzige Chance, der unerträglichen
Situation von Gewalt, Vertreibung, Menschenrechtsverletzungen
oder drohender Zwangsrekrutierung zu entkommen." Weltweit
würden immer mehr Kinder als Geschädigte, Beteiligte
und Hauptbetroffene in politische und militärische Konflikte
einbezogen, so Kauffmann weiter. Während dies auf vielen
internationalen Konferenzen beklagt wird und auch von deutschen
Regierungsvertretern notwendige Hilfen und Zufluchtsmöglichkeiten
für diese Kinder angemahnt würden, stelle das Bundesinnenministerium
die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskinder pauschal
als "Mißbraucher und Schmarotzer" hin.
Deshalb dürfe die SPD-Mehrheit im Bundesrat, aber auch das
Parlament und jede/r einzelne Abgeordnete sowohl die Schikanierung
Hunderttausender Kinder ausländischer Familien wie auch die
Instrumentalisierung akut auf Hilfe und staatlichen Beistand angewiesener
Flüchtlingskinder nicht zulassen.
Die Erklärungen Innenminister Kanthers im Bundestag und gegenüber
den Medien, es ginge darum, "Mißbrauch" zu verhindern
und das Schlepperwesen zu treffen, bezeichnete Kauffmann als "unzutreffend"
und "gigantische Täuschung von Politik und Öffentlichkeit".
Nicht nur die vom Innenministerium genannten Zahlen hielten keiner
Überprüfung stand; auch die von Kanther zur Begründung
vorgeschobenen "Mißbrauchsfälle" - etwa zum
Drogenhandel von "Schleppern" eingeschleuste Jugendliche
- würden mit dieser Verordnung gerade nicht ausgeschlossen.
"Bei den kriminellen Fluchthelfern dürften die Sektkorken
geknallt haben, denn diese Verordnung dürfte bei ihnen einen
Boom auslösen - größere Nachfrage garantiert höhere
Preise", so Kauffmann.
Ginge es Kanther wirklich um die Verhinderung des Mißbrauchs
von Kindern, so müsse er als erster der Forderung nachkommen,
für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
ein sogenanntes "Clearing-Verfahren" durchzuführen,
in dem mit Ruhe und Sorgfalt, der notwendigen Zuwendungs- und
Betreuungsintensität und mit Kompetenz das persönliche
Schicksal jedes einzelnen Kindes und seine bestmögliche Perspektive
sorgfältigst abgeklärt werde. Nur mit Hilfe eines solchen
Verfahrens ließe sich der Mißbrauch von Kindern wirklich
verhindern. Innenminister Kanther habe aber auf diese von über
90 in der "National Coalition" zusammengeschlossenen
Kinderschutz-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen an
ihn herangetragene Forderung bisher nur negativ und auf entsprechende
Gesprächsangebote nur mit Schweigen reagiert.
Die berechtigte Unruhe und Empörung über den Kanther-Erlaß
vom 11. Januar 1997 verdeutliche einmal mehr, so Kauffmann abschließend,
wie weit die Bundesrepublik noch von der Umsetzung der Kinderrechtskonvention
entfernt sei, nach deren Art. 3 auch Deutschland verpflichtet
ist, bei allen staatlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen,
das "Wohl des Kindes" vorrangig zu berücksichtigen.
Notwendig seien nicht weitere Verschärfungen und Erschwernisse
von Integration und Hilfen, sondern "die überfällige
Anpassung der restriktiven Bestimmungen des deutschen Asyl- und
Ausländerrechts an die Völkerrechtsnormen der Kinderrechtskonvention".