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Hubert Heinhold: Recht für Flüchtlinge - ein Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht für die Praxis
| Muster für Antrag auf einstweilige Anordnung auf Weiterleitung des Asylsuchenden an das Bundesamt beim Flughafenverfahren Absender ... Datum ... Verwaltungsgericht... Antrag gemäß § 123 VwGO der Frau / des Herrn ... – Antragsteller/in – gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Leiter des Grenzschutzamtes in ... – Antragsgegnerin – Ich/wir beantrage/n hiermit: 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verpflichtet, mich/uns zur Stellung des Asylantrages an die Außenstelle des Bundesamtes am Flughafen ... weiterzuleiten und von einer Zurückschiebung einstweilen abzusehen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung: Die Antragsgegnerin hat mir/uns zu Unrecht die Einreise verweigert, obwohl die Voraussetzungen von § 18 II AsylVfG in meinem/unserem Fall nicht vorliegen ... (wird ausgeführt; Anmerkung: Ist die Zurückweisung nicht nach § 18 II AsylVfG erfolgt, sondern nach § 60 II AuslG, sind entsprechende Ausführungen zu machen). Da ich ein Asylbegehren geäußert habe, ist die Antragsgegnerin demgemäß verpflichtet, mich/uns zur Stellung des Asylantrages an die Außenstelle des Bundesamtes am Flughafen ... weiterzuleiten (§ 18 a I 3 AsylVfG). Bis zur Entscheidung ist der Vollzug der Zurückweisung unzulässig. Anmerkung: Es ist strittig, ob der Zurückschiebe-Stopp-Antrag erforderlich und zulässig ist. Bis zur völligen Klärung der Rechtslage sollte er vorsorglich gestellt werden. Unterschrift Muster für Klage und Antrag gemäß § 123 VwGO beim Flughafenverfahren
Absender ... Datum ...
Verwaltungsgericht ...
Klage und Antrag gemäß § 123 VwGO der Frau / des Herrn ... – Antragsteller/in – gegen 1. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Leiter der Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am Flughafen ... – Beklagte und Antragsgegnerin zu 1 – 2. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Leiter des Grenzschutzamtes in ... – Beklagte und Antragsgegnerin zu 2 –
Ich/wir erhebe/n Klage(n) und werde/n beantragen: 1. Der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Az. ...) vom ... wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, mich/uns als Asylberechtigte/n anzuerkennen und festzustellen, dass die Voraussetzungen von § 51 I AuslG vorliegen, hilfsweise: festzustellen, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG vorliegen. 3. Die Beklagte wird verpflichtet, mir/uns unter Aufhebung der Einreiseverweigerung des Grenzschutzamtes ... vom ... die Einreise zu gestatten. Gleichzeitig beantrage/n ich/wir: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verpflichtet, mir/uns die Einreise zu gestatten. Begründung: Zur Begründung beziehe/n ich/wir mich/uns auf die bisherigen Angaben. Ich/wir beantrage/n, mir/uns die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Nachfrist von weiteren vier Tagen zur wirksamen Wahrnehmung meiner Rechte einzuräumen. Bereits jetzt trage/n ich/wir gegen den angefochtenen Bescheid vor: (Anmerkung: Jetzt detaillierter Vortrag soweit möglich, der zugleich zur Begründung des Eilantrages dient; insbesondere muss auf Widersprüche etc. eingegangen werden und zur Glaubwürdigkeit Stellung bezogen werden). Aufgrund vorstehenden Vortrages bestehen jedenfalls an der Rechtmäßigkeit der Einreiseverweigerung ernstliche Zweifel ... (Anmerkung: Jetzt ausführen, insbesondere eventuelle Mittel der Glaubhaftmachung, z. B. eidesstattliche Versicherung, beifügen). Unterschrift Muster für Klage und Antrag nach § 80 V VwGO bei Ablehnung des Asylantrages (als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet) mit Abschiebungsandrohung und bei einem Asylfolgeantrag mit Abschiebungsandrohung Absender ... Datum ...
Verwaltungsgericht ... Klage und Antrag nach § 80 V VwGO
der Frau / des Herrn ... – Kläger/in und Antragsteller/in – gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Inneren, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Az. ... – Beklagte und Antragsgegnerin – wegen Anerkennung als Asylberechtigte/r Ich/wir erhebe/n Klage und beantrage/n: 1. Der Bescheid des Bundesamtes (Az. ...) vom ... wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, mich/uns als Asylberechtigte/n anzuerkennen und festzustellen, dass die Voraussetzungen von § 51 I AuslG vorliegen, hilfsweise, dass die Voraussetzungen von § 53 AuslG vorliegen. Gleichzeitig beantrage/n ich/wir: Die aufschiebende Wirkung dieser Klage wird angeordnet. Begründung: I. Zur Begründung beziehe ich mich/beziehen wir uns auf die bisherigen Angaben. Das Bundesamt hat meinen/unseren Antrag falsch gewürdigt/falsch wiedergegeben. Richtig ist ... Zum Beweis dafür, dass die im Verfahren vorgelegten Dokumente echt sind, beantrage/n ich/wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch amnesty international oder anderer sachkundiger Stellen. Zum Beweis dafür, dass mein/unser Vortrag über die Situation in meinem/unserem Herkunftsland richtig ist, dass mein/unser Vortrag, dass mir folgendes passiert ist, ... beantrage/n ich/wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch amnesty international oder anderer sachkundiger Stellen. Darüber hinaus trage ich/tragen wir vor: (Anmerkung: nunmehr detaillierte Einzelfallbegründung; falls diese jetzt noch nicht gegeben werden kann, schreiben: "Eine detaillierte Begründung erfolgt umgehend mit gesondertem Schriftsatz."). II. (Bei Ablehnung als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet) Jedenfalls ist mein/unser Asylantrag nicht offensichtlich unzulässig/unbegründet. Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes entwickelten strengen Kriterien einer Offensichtlichkeits-Entscheidung liegen nicht vor. Dies ergibt sich schon daraus, dass meine/unsere Behauptung, mir/uns drohe politische Verfolgung dadurch bekräftigt wird, dass ... II. (Bei Ablehnung der Durchführung eines Folgeverfahrens) Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Asylfolgeverfahrens liegen vor, weil seit der letzten Entscheidung neue Tatsachen und Beweismittel existieren, die auch vorgelegt wurden. Aufgrund dieser ergibt sich die Möglichkeit einer positiven Sachentscheidung. (Nun Ausführungen zu den neuen Tatsachen und Beweismitteln.) Aufgrund dieser neuen Umstände musste das Bundesamt zu einer positiven Entscheidung kommen; zumindest aber hätte es diese neuen Umstände einer näheren Prüfung unterziehen und Beweis erheben müssen. Jedenfalls ist infolge dessen die aufschiebende Wirkung anzuordnen. Zur Glaubhaftmachung im Eilverfahren überreiche/n ich/wir folgende Unterlagen: ... III. Die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung ist auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil mir/uns in meinem/unserem Heimatstaat eine menschenrechtswidrige Behandlung im Sinne von § 53 AuslG droht. Konkret befürchte/n ich/wir ... Gegebenenfalls: Auch in dem sicheren Drittstaat ... war/en ich/wir nicht in Sicherheit. Dies ergibt sich schon daraus, dass ... Unterschrift Muster für vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz bei einem Folgeverfahren
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Verwaltungsgericht ...
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau / des Herrn ... – Antragsteller/in – gegen ... (Anmerkung: Antragsgegner ist entweder das Bundesland oder die Kreisverwaltungsbehörde /kreisfreie Stadt, die die Abschiebung durchführt) – Antragsgegnerin – wegen Abschiebung Ich/wir beantrage/n hiermit, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung einstweilen zu beschließen: 1. Dem/der Antragsgegner/in wird geboten, von Abschiebungsmaßnahmen bis zur Entscheidung des Bundesamtes über die Beachtlichkeit meines/ unseres Asylantrages bzw. des Antrags auf Wiederaufnahme der Feststellung, dass Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG vorliegen, abzusehen. 2. Der/die Antragsgegner/in trägt die Kosten des Verfahrens. Begründung: Ich/wir habe/n am ... einen Asylfolgeantrag auf Anerkennung als Asylberechtigte/r gestellt. Dieser Antrag enthält auch einen Antrag auf erneute Überprüfung (Wiederaufnahme) des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG. Eine Entscheidung des Bundesamtes ist noch nicht ergangen. Es ist zu befürchten, dass der/die Antragsgegner/in vor einer Entscheidung des Bundesamtes vollstreckt, d. h., mich/uns abschiebt. Diese Besorgnis ergibt sich aus .... (Anmerkung: Schilderung der Gründe, also z. B. Erklärung, dass nicht abgewartet wird, oder ständige Praxis in der Vergangenheit, sofort abzuschieben, oder ständige Praxis in der Vergangenheit, in Nacht- und Nebelaktionen abzuschieben, so dass ein effektiver Rechtsschutz nicht möglich ist). Zur Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung (Anmerkung: Entweder eigene eidesstattliche Versicherung beifügen oder, noch besser, die einer dritten Person) Der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebietet den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Mein/Unser Antrag/Anträge auf Durchführung eines weiteren Folgeverfahrens würden ins Leere gehen, wenn die Entscheidung des Bundesamtes nicht abgewartet wird. Dieser Antrag ist zulässig, da neue Tatsachen/Beweismittel vorliegen und dem Bundesamt vorgetragen wurden. Zur Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung (oder Abschrift des Asylfolgeantrages) Da mein/unser Antrag mithin beachtlich ist, hat das Bundesamt das Vorliegen von Asylgründen/Abschiebungschindernissen in einem neuen, eigenständigen Verfahren zu prüfen. Dies würde vereitelt, wenn vorher vollzogen würde. Unterschrift
Absender ... Datum ...
Verwaltungsgericht ...
Klage
der Frau / des Herrn ... – Kläger/in – gegen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister des Inneren, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Az. ... – Beklagte – wegen Anerkennung als Asylberechtigte/r (gegebenenfalls: wegen Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 51 I AuslG)
Ich/wir erhebe/n Klage und beantrage/n: 1. Der Bescheid des Bundesamtes (Az. ...) vom ... wird in Ziffer ... aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, mich/uns als Asylberechtigte/n anzuerkennen. bzw.: 2. Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass bei mir/uns die Voraussetzungen des § 51 I AuslG vorliegen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Begründung: Zur Begründie sie Abgebenden strafbar. Da manche Klienten und ihre Freunde dazu neigen, aus falsch verstandener Solidarität, Leichtgläubigkeit oder auch ohne gründlich nachgedacht oder recherchiert zu haben, solche eidesstattliche Erklärungen abzugeben, mein dringender Rat: Legen Sie eine solche eidesstattliche Erklärung erst dann vor, wenn Sie nach Akteneinsicht den Sachstand wissen, den auch das Gericht aus den Akten gewinnt. Sonst stolpert Ihr Schützling noch in ein Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Vitarbeiter von kirchlichen Wohlfahrtsverbänden als Bevollmächtigte und Beistände in Verwaltungs-, Widerspruchs- und GerichtsverfAusländerrechts im folgenden Rahmen möglich: Der/die Mitarbeiter/in kann dem/der Hilfesuchenden allgemeine Informationen zum Asf Nachfrage den Inhalt und die Konsequenzen des Bescheids und erläutert ggf. die Rechtsmittelbelehrung. Hiermit wird das sprachsaussichten eines weiteren rechtlichen Vorgehens ist nicht zulässig. Erlaubt ist jedoch eine Aufklärung möglicher rechtlicher Schrung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der genannten Frist. Begründung: Das Bundesamt hat im oben genannten Bescheid das Asylverfahren in meinem/unserem Fall eingestellt und mich/uns zur Ausreise aufgefordert. Die Einstellung ist zu Unrecht erfolgt, weil ich/wir meine/unsere Mitwirkungspflicht nicht verletzt haben ... (Anmerkung: Jetzt Ausführungen machen). Und/oder: "Ich/wir habe/n zwar den Anhörungstermin beim Bundesamt versäumt, das Ladungsschreiben habe/n ich/wir aber nicht erhalten. Dies ist nicht mein/unser Verschulden ... (Anmerkung: Jetzt Ausführungen machen). Der Bundesamtsbescheid ist deshalb aufzuheben. Nach meiner/unserer Ansicht muss das Bundesamt das Verfahren fortführen, wenn der jetzige Bescheid vom Gericht aufgehoben wird (Antrag Nr. 1). Ansonsten müßte das Gericht die Sache ausdrücklich wieder an das Bundesamt zurückverweisen. s Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es in der Sache selbst entscheiden will, bitte/n ich/wir um entsprechende Mitteilung. Die notwendigen Anträge sind hilfsweise schon gestellt worden; ich/wir werden in diesem Fall zu meinem/unserem Asylbegehren noch ausführlich Stellung nehmen und gegebenenfalls entsprechende Beweisanträge stellen. Nachdem die Einstellung des Verfahrens zu Unrecht erfolgt ist, ist auch die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen. Der Wiedereinsetzungsantrag ist vorsorglich gestellt. Sollte das Gericht der Meinung sein, dass die Fristen versäumt sind, bitte/n ich/wir um einen Hinweis und beantrage/n mir/uns in diesem Falle Akteneinsicht zu gewähren oder zumindest die Aktenteile zuzusenden, aus welchen die Art und Weise, der Zeitpunkt und die Wirksamkeit der Zustellung hervorgeht.
Unterschrift
Absender ... Datum ...
Verwaltungsgericht ...
Klage und Eilantrag nach § 123 VwGO bzw. § 80 V VwGO
der Frau / des Herrn ... – Kläger/in und Antragsteller/in – gegen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister des Inneren, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Az. ... – Beklagte und Antragsgegnerin – wegen Asylfolgeverfahren
Ich/wir erhebe/n Klage und beantrage/n: 1. Der Bescheid des Bundesamtes (Az. ...) vom ... wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, mich/uns als Asylberechtigte/n anzuerkennen und festzustellen, dass die Voraussetzungen von § 51 I AuslG vorliegen. Hilfsweise: Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass die Voraussetzungen von § 53 AuslG vorliegen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Gleichzeitig beantrage/n ich/wir gemäß § 123 VwGO zu beschließen: 1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Mitteilung gemäß § 71 V 2 AsylVfG einstweilen zurückzunehmen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sollte das Gericht jedoch der Auffassung sein, dass auch hier ein Antrag nach § 80 V VwGO das richtige Rechtsmittel ist, wird hiermit hilfsweise beantragt: 1. Die aufschiebende Wirkung dieser Klage wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sollte das Gericht der Rechtsmeinung sein, dass einstweiliger Rechtsschutz nur durch einen Eilrechtsantrag gegenüber der Ausländerbehörde zu erreichen ist, beantrage/n ich/wir hilfsweise, der Ausländerbehörde ... aufzugeben: 1. Der Antragsgegnerin wird einstweilen untersagt, mich/uns abzuschieben. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Ungeachtet der Formulierung des Eilantrags und ungeachtet der Frage, welcher Antrag der richtige ist und wer der richtige Antragsgegner ist, bitte/n ich/wir das Gericht, meine/unsere Anträge so auszulegen, dass das erkennbare Rechtsschutzziel, bis zur Entscheidung in der Hauptsache einstweilen nicht abgeschoben zu werden, erreicht wird. Begründung: Das Bundesamt hat mit dem angefochtenen Bescheid die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt, ohne eine neue Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zu erlassen. Hiergegen richtet sich die Klage. Die Klage hat gemäß § 75 AsylVfG keine aufschiebende Wirkung. Es bedurfte daher eines Eilrechtsschutzes, wobei noch immer nicht geklärt ist, wie dieser am besten erreicht werden kann. Der vorliegende Antrag berücksichtigt die hierzu vertretenen Meinungen. Die Klage selbst ist begründet. Zu Unrecht hat das Bundesamt meinen/unseren Asylantrag als unbeachtlichen Folgeantrag angesehen und die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt. Tatsächlich steht mir/uns asylrechtlicher und abschiebungsrechtlicher Schutz zu. (Anmerkung: jetzt Ausführungen machen).
Unterschrift
Absender ... Datum ... Verwaltungsgericht ... Klage und Antrag nach § 80 V VwGO
der Frau / des Herrn ... – Kläger/in und Antragsteller/in – gegen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister des Inneren, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Az. ... – Beklagte und Antragsgegnerin – wegen Asylrecht Ich/wir erhebe/n Klage und beantrage/n: 1. Der Bescheid des Bundesamtes (Az. ...) vom ... wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, das Asylverfahren fortzuführen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Gleichzeitig beantrage/n ich/wir: Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung des Bundesamtes vom ... wird angeordnet. Begründung: Die Voraussetzungen einer anderweitigen Verfolgungssicherheit in einem sonstigen Drittstaat im Sinne von § 29 I AsylVfG liegen nicht vor (Anmerkung: Jetzt Ausführungen machen.). Gemäß § 29 II 1 AsylVfG ist das Asylverfahren daher fortzuführen.
Unterschrift Muster für Klage bei (einfacher) Ablehnung des Asylantrages Absender ... Datum ...
Verwaltungsgericht ...
Klage
der Frau / des Herrn ... – Kläger/in – gegen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Bundesminister des Inneren, dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Az. ... – Beklagte – wegen Anerkennung als Asylberechtigte/r Ich/wir erhebe/n Klage und beantrage/n: 1. Der Bescheid des Bundesamtes (Az. ...) vom ... wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, mich/uns als Asylberechtigte/n anzuerkennen und festzustellen, dass die Voraussetzungen von § 51 I AuslG vorliegen, hilfsweise, dass die Voraussetzungen von § 53 AuslG vorliegen. Begründung: I. Zur Begründung beziehe ich mich/beziehen wir uns auf die bisherigen Angaben. Das Bundesamt hat meinen/unseren Antrag falsch gewürdigt/falsch wiedergegeben. Richtig ist ... Zum Beweis dafür, dass die im Verfahren vorgelegten Dokumente echt sind, beantrage/n ich/wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch amnesty international oder anderer sachkundiger Stellen. Zum Beweis dafür, dass mein/unser Vortrag über die Situation in meinem/unserem Herkunftsland richtig ist, dass mein/unser Vortrag, dass mir folgendes passiert ist, ... beantrage/n ich/wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch amnesty international oder anderer sachkundiger Stellen. Darüber hinaus trage ich/tragen wir vor: (Anmerkung: nunmehr detaillierte Einzelfallbegründung; falls diese jetzt noch nicht gegeben werden kann, schreiben: "Eine detaillierte Begründung erfolgt umgehend mit gesondertem Schriftsatz."). II. Die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung ist auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil mir/uns in meinem/unserem Heimatstaat eine menschenrechtswidrige Behandlung im Sinne von § 53 AuslG droht. Konkret befürchte/n ich/wir ... Gegebenenfalls: Auch in dem sicheren Drittstaat ... war/en ich/wir nicht in Sicherheit. Dies ergibt sich schon daraus, dass ... Unterschrift Formularmuster 10 Muster für sofortige Beschwerde Absender... Datum... (bitte alle Namen und Adressen gut leserlich angeben) An das Amtsgericht (in dessen Bezirk ich/ wir inhaftiert bin/ sind) ... ... Abschiebehaftbefehl gegen mich/ uns AktenzeichenEilt sehr – Haftsache Hiermit wird gegen den Abschiebehaftbefehl des Gerichts vom...sofortige Beschwerde eingelegt. Es wird darum gebeten, dieser Beschwerde entweder unverzüglich abzuhelfen oder sie ohne weiteren Verzug dem Beschwerdegericht vorzulegen. Ein Haftgrund liegt bei mir/ uns nicht vor, da Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht erforderlich ist. Ich/ wir habe/ n einen festen Wohnsitz; dieser ist auch der Ausländerbehörde bekannt. Ein Versuch, mich/ uns der Abschiebung zu entziehen, ist nicht unternommen worden. Ferner habe ich/ haben wir beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen die negative Asylentscheidung erhoben, sowie beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen; ferner wurden Eilanträge gestellt. Bei dieser Sachlage existieren keine konkreten Anzeichen, dass ich/ wir mich/ uns der Abschiebung entziehen wollen. (Eventuell weitere Ausführungen.) Außerdem ist es bei uns so, dass ich/ wir bis zur Verhaftung über einen Arbeitsplatz verfügte/ n und zwar bei: .... (gegebenenfalls weglassen!!) Auch aus folgenden Gründen ergibt sich, dass ein Untertauchen nicht beabsichtigt war und ist: (z.B. Verlöbnis; regelmäßiger Kontakt mit der Ausländerbehörde ...) Für eine eventuelle mündliche Verhandlung benötige/ n ich/ wir einen Dolmetscher für die ... Sprache. Es wird fernerbeantragt: Mir/ Uns wird für das vorliegende Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und einen Rechtsanwalt – oder Herrn Rechtsanwalt/ Frau Rechtsanwältin ... beizuordnen, sowie die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen. Unterschrift |