Frankfurt, den 17.11.1997
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
täglich lesen wir in den
letzten Monaten von den grausamen Massakern in Algerien. Tausende
Menschen sind dort einen schrecklichen Tod gestorben: Ihnen wurde
die Kehle durchgeschnitten, sie wurden geköpft, erdolcht
oder erschossen. Der bisherige Tiefpunkt der algerischen Tragödie:
Dreihundert Menschen wurden in der Nacht zum 29. August 1997 im
Dorf Rais, 20 Kilometer südlich der Hauptstadt Algier, ermordet.
Die Angreifer verbrannten Männer bei lebendigem Leib, Frauen
und Kinder wurden verstümmelt. Ob Kleinkind oder Greis, niemand
wurde verschont.
Wenige Tage zuvor wurden 64
Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes Ben Ali auf ähnlich
brutale Weise ermordet. All dies geschah in unmittelbarer Nähe
von Militärkasernen. Die dort stationierten Soldaten griffen
jedoch nicht zum Schutz der Bevölkerung ein. Die Frankfurter
Allgemeine Zeitung kommentierte das Verhalten der Militärs
mit folgenden Worten: "Ist es denkbar, daß manche
in der algerischen Führung ein Interesse daran haben, daß
das Land nicht wirklich zur Ruhe kommt? Während in Nordalgerien
der Terror wütet, werden auf den Ölfeldern im Süden
gute Geschäfte gemacht. An ihnen waren und sind auch immer
Vertreter des Staates und seiner Führung beteiligt."
Vermutungen dieser Art werden
durch die Tatsache gestützt, daß die Mörderbanden
der bewaffneten islamischen Gruppen (GIA) von Agenten des algerischen
Geheimdienstes unterwandert sind. Die ständigen Greueltaten
lenken einerseits von den Geschäften der führenden Militärs
ab und legitimieren andererseits die Brutalität des algerischen
Militärregimes. Das Kalkül der Machthaber: Wer, wenn
nicht das Militärregime, verfügt über die nötigen
Mittel und Waffen, um die Gewalt der GIA zu brechen?
Vor diesem Hintergrund ist
die Haltung bundesrepublikanischer Behörden völlig unverständlich,
algerischen Flüchtlingen nach wie vor den dringend erforderlichen
Schutz zu versagen:
gerade einmal 37 Menschen als
politisch Verfolgte anerkannt, bei weiteren 21 wurde die Notwendigkeit
eines Abschiebungsschutzes gesehen. Die anderen stehen vor der
Abschiebung.
PRO ASYL hat interveniert und
die öffentliche Diskussion über einen sofortigen Abschiebestopp
für algerische Flüchtlinge in Gang gesetzt. Erste Erfolge
sind bereits zu verzeichnen: Vier Bundesländer (Schleswig-Holstein,
Brandenburg, Sachsen und Hessen) haben bis jetzt ihre Absicht
erklärt, nicht weiter nach Algerien abzuschieben.
Am 21. November 1997 wird die
Innenministerkonferenz von Bund und Ländern einen bundesweiten
Abschiebestopp beraten. PRO ASYL befürchtet jedoch, daß
auf dieser Konferenz wiederum keine Einigung zustande kommt.
Völlig unbeeindruckt von den schrecklichen Geschehnissen in Algerien formuliert das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in seinen Entscheidungen jedoch nach wie vor stereotyp, daß die Verfolgung in Algerien nicht vom Staate ausgehe und deshalb kein Asyl gewährt werden könne. Überdies findet sich in den Ablehnungsbescheiden in aller Regel die zynische Behauptung: "Die Heimatbehörden der Antragsteller sind gewillt und generell auch in der Lage, gegen Übergriffe Dritter vorzugehen."
Diese Ablehnungsargumente des
Bundesamtes sind nicht nur fragwürdig, sie sind größtenteils
schlichtweg unwahr. Zudem ist den Behörden bekannt, daß
in der Vergangenheit abgeschobene Asylbewerber in Algerien in
Haft genommen wurden.
Hinter dem Begriff der "Terrorismusbekämpfung"
verschleiert das algerische Regime eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverletzungen
durch ihre "Sicherheitskräfte". Willkürliche
Verhaftungen sind an der Tagesordnung. Viele der Inhaftierten
warten Monate oder gar Jahre auf eine Anklage. Hunderte verschwanden
nach ihrer Festnahme und wurden seither nicht wieder gesehen.
Folter und Mißhandlungen sind weit verbreitet und finden
routinemäßig auf Polizei- und Gendameriestationen statt.
Die algerischen Flüchtlinge,
deren Abschiebung bevorsteht, reagieren mit panischer Angst. Verzweifelt
versuchen sie sich zu wehren. Um sich nicht weiterhin die Hände
schmutzig zu machen, hat das Bundesinnenministerium im Frühjahr
mit dem algerischen Regime ein Rückübernahmeprotokoll
ausgehandelt, das algerische Polizisten berechtigt, Flüchtlinge
direkt in Deutschland abzuholen und nach Algerien auszufliegen.
Die Kosten dieser Aktionen sollen die Steuerzahler tragen.
PRO ASYL ist über dieses
skandalöse Abkommen frühzeitig informiert worden und
hat im April 1997 die Öffentlichkeit informiert. Daraufhin
mußte sich die Bundesregierung Fragen nach ihrer Zusammenarbeit
mit dem algerischen Terrorregime stellen. Das Abkommen sollte
ursprünglich am 15. Mai 1997 in Kraft treten. Dazu ist es
dank der öffentlichen Reaktionen bislang nicht gekommen.
Neben ständiger Recherche und Information der Öffentlichkeit gibt es noch einen zweiten Weg, die Flüchtlinge zu schützen.
PRO ASYL begleitet beispielsweise
folgenden Fall eines algerischen Asylbewerbers:
Am 6. Oktober 1995 kommt der
26-jährige algerische Flüchtling C. auf dem Frankfurter
Rhein-Main-Flughafen an. Er stellt einen Antrag auf Asyl und schildert,
was ihm in seinem Heimatland widerfahren ist:
"Zweimal wurde ich
inhaftiert. Beim ersten Mal haben mich die staatlichen Kräfte
brutal geschlagen und mich unter anderem mit Elektroschocks an
den Ohrläppchen gefoltert. Sie wollten Aussagen über
Mitglieder bewaffneter Gruppen aus meiner Straße aus mir
herauspressen."
Das Bundesamt und auch das
Verwaltungsgericht ziehen die Aussagen des Flüchtlings C.in
Zweifel und fällen ihre routinemäßige Entscheidung:"Der
Asylantrag ist offensichtlich unbegründet". Abschiebungshindernisse
werden von beiden Behörden verneint. Die Einzelrichterin
beim Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte sogar ein medizinisches
Gutachten mit der Begründung ab, die Verletzungsspuren könnten
mittlerweile verheilt sein und daher die Behauptung des Flüchtlings
nicht belegen.
Als C. die ablehnende Entscheidung
der Richterin mitgeteilt wird, bricht er zusammen. Aus dem Transitbereich
des Flughafens wird er daraufhin in die geschlossene Psychiatrie
überführt. Dies rettet ihn zunächst vor dem Vollzug
der Abschiebung.
PRO ASYL verfolgt den Fall des Flüchtlings C. weiter und unterstützt den Gang zum Bundesverfassungsgericht. In einem Grundsatzurteil vom 10. Juni 1997 wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Die Botschaft an das Verwaltungsgericht und das Bundesamt im Wortlaut:
"Es liegt keinesfalls
fern, daß ein algerischer Staatsbürger, der aufgrund
einer erste kürzlich vollstreckten Haftstrafe auch namentlich
identifiziert ist (und) der bereits einmal gefoltert wurde...bei
seiner Rückkehr der konkreten Gefahr einer erneuten menschenrechtswidrigen
Behandlung ausgesetzt ist."
Nun kommt es für uns darauf
an, den algerischen Flüchtling bei seinem erneuten Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht zu begleiten und sein Recht auf Asyl
durchzusetzen.
Sowohl der Fall des Flüchtlings
C. als auch die ersten Erfolge in der Auseinandersetzung um einen
Abschiebestopp nach Algerien beweisen, daß das beharrliche
Engagement von PRO ASYL Wirkung zeigt. Unsere Arbeit ist sicherlich
mal mehr, mal weniger spektakulär - aber eines ist sicher:
Ohne Ihre Unterstützung und Ihre finanzielle Hilfe wäre
sie unmöglich.
Deshalb bitten wir Sie herzlich:
Unterstützen Sie PRO ASYL über Ihren Jahresbeitrag hinaus
mit einer Spende. Ihr Beitrag wird gebraucht. PRO ASYL erhält
keine Unterstützung aus Bundesmitteln. Nur unsere Unabhängigkeit
macht dieses Eintreten für die Menschenrechte möglich.
Nur dadurch können wir wirkungsvoll helfen.
Zur umfassenden Information
haben wir Ihnen die neue Broschüre über PRO ASYL mit
dem Titel "Wer Menschenrechte vergißt, vergißt
sich selbst" beigelegt. Sie erfahren dort noch viel Wissenswertes
über PRO ASYL und über die verschiedensten Bereiche
unserer Arbeit. Bitte geben Sie diese Broschüre auch an interessierte
Bekannte weiter.
Herzlichen Dank für Ihre
Unterstützung und Ihre Hilfe als Fördermitglied von
PRO ASYL.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Micksch
Vorsitzender
P.S. In einer
Broschüre informieren wir Sie zudem über die Aktion
"Verfolgte Frauen schützen!", die PRO ASYL in Zusammenarbeit
mit dem Deutschen Frauenrat initiiert hat. Mehr als 20.000 Menschen
stehen bereits hinter dieser Aktion. Auf ihrer jüngsten Sitzung
hat die Konferenz der Frauenministerinnen entschieden, die Forderungen
von PRO ASYL und dem Deutschen Frauenrat zum Schutz verfolgter
Frauen zu unterstützen.