Algerienbrief an Fördermitglieder

Frankfurt, den 17.11.1997

Trotz Folter und bestialischer Grausamkeiten:

weitere Abschiebungen nach Algerien?


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!

täglich lesen wir in den letzten Monaten von den grausamen Massakern in Algerien. Tausende Menschen sind dort einen schrecklichen Tod gestorben: Ihnen wurde die Kehle durchgeschnitten, sie wurden geköpft, erdolcht oder erschossen. Der bisherige Tiefpunkt der algerischen Tragödie: Dreihundert Menschen wurden in der Nacht zum 29. August 1997 im Dorf Rais, 20 Kilometer südlich der Hauptstadt Algier, ermordet. Die Angreifer verbrannten Männer bei lebendigem Leib, Frauen und Kinder wurden verstümmelt. Ob Kleinkind oder Greis, niemand wurde verschont.

Wenige Tage zuvor wurden 64 Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes Ben Ali auf ähnlich brutale Weise ermordet. All dies geschah in unmittelbarer Nähe von Militärkasernen. Die dort stationierten Soldaten griffen jedoch nicht zum Schutz der Bevölkerung ein. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentierte das Verhalten der Militärs mit folgenden Worten: "Ist es denkbar, daß manche in der algerischen Führung ein Interesse daran haben, daß das Land nicht wirklich zur Ruhe kommt? Während in Nordalgerien der Terror wütet, werden auf den Ölfeldern im Süden gute Geschäfte gemacht. An ihnen waren und sind auch immer Vertreter des Staates und seiner Führung beteiligt."

Vermutungen dieser Art werden durch die Tatsache gestützt, daß die Mörderbanden der bewaffneten islamischen Gruppen (GIA) von Agenten des algerischen Geheimdienstes unterwandert sind. Die ständigen Greueltaten lenken einerseits von den Geschäften der führenden Militärs ab und legitimieren andererseits die Brutalität des algerischen Militärregimes. Das Kalkül der Machthaber: Wer, wenn nicht das Militärregime, verfügt über die nötigen Mittel und Waffen, um die Gewalt der GIA zu brechen?

Vor diesem Hintergrund ist die Haltung bundesrepublikanischer Behörden völlig unverständlich, algerischen Flüchtlingen nach wie vor den dringend erforderlichen Schutz zu versagen: gerade einmal 37 Menschen als politisch Verfolgte anerkannt, bei weiteren 21 wurde die Notwendigkeit eines Abschiebungsschutzes gesehen. Die anderen stehen vor der Abschiebung.

PRO ASYL hat interveniert und die öffentliche Diskussion über einen sofortigen Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge in Gang gesetzt. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen: Vier Bundesländer (Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen und Hessen) haben bis jetzt ihre Absicht erklärt, nicht weiter nach Algerien abzuschieben.

Am 21. November 1997 wird die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern einen bundesweiten Abschiebestopp beraten. PRO ASYL befürchtet jedoch, daß auf dieser Konferenz wiederum keine Einigung zustande kommt.

Völlig unbeeindruckt von den schrecklichen Geschehnissen in Algerien formuliert das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in seinen Entscheidungen jedoch nach wie vor stereotyp, daß die Verfolgung in Algerien nicht vom Staate ausgehe und deshalb kein Asyl gewährt werden könne. Überdies findet sich in den Ablehnungsbescheiden in aller Regel die zynische Behauptung: "Die Heimatbehörden der Antragsteller sind gewillt und generell auch in der Lage, gegen Übergriffe Dritter vorzugehen."

Diese Ablehnungsargumente des Bundesamtes sind nicht nur fragwürdig, sie sind größtenteils schlichtweg unwahr. Zudem ist den Behörden bekannt, daß in der Vergangenheit abgeschobene Asylbewerber in Algerien in Haft genommen wurden.

Hinter dem Begriff der "Terrorismusbekämpfung" verschleiert das algerische Regime eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverletzungen durch ihre "Sicherheitskräfte". Willkürliche Verhaftungen sind an der Tagesordnung. Viele der Inhaftierten warten Monate oder gar Jahre auf eine Anklage. Hunderte verschwanden nach ihrer Festnahme und wurden seither nicht wieder gesehen. Folter und Mißhandlungen sind weit verbreitet und finden routinemäßig auf Polizei- und Gendameriestationen statt.

Die algerischen Flüchtlinge, deren Abschiebung bevorsteht, reagieren mit panischer Angst. Verzweifelt versuchen sie sich zu wehren. Um sich nicht weiterhin die Hände schmutzig zu machen, hat das Bundesinnenministerium im Frühjahr mit dem algerischen Regime ein Rückübernahmeprotokoll ausgehandelt, das algerische Polizisten berechtigt, Flüchtlinge direkt in Deutschland abzuholen und nach Algerien auszufliegen. Die Kosten dieser Aktionen sollen die Steuerzahler tragen.

PRO ASYL ist über dieses skandalöse Abkommen frühzeitig informiert worden und hat im April 1997 die Öffentlichkeit informiert. Daraufhin mußte sich die Bundesregierung Fragen nach ihrer Zusammenarbeit mit dem algerischen Terrorregime stellen. Das Abkommen sollte ursprünglich am 15. Mai 1997 in Kraft treten. Dazu ist es dank der öffentlichen Reaktionen bislang nicht gekommen.

Neben ständiger Recherche und Information der Öffentlichkeit gibt es noch einen zweiten Weg, die Flüchtlinge zu schützen.

PRO ASYL begleitet beispielsweise folgenden Fall eines algerischen Asylbewerbers:

Am 6. Oktober 1995 kommt der 26-jährige algerische Flüchtling C. auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen an. Er stellt einen Antrag auf Asyl und schildert, was ihm in seinem Heimatland widerfahren ist:

"Zweimal wurde ich inhaftiert. Beim ersten Mal haben mich die staatlichen Kräfte brutal geschlagen und mich unter anderem mit Elektroschocks an den Ohrläppchen gefoltert. Sie wollten Aussagen über Mitglieder bewaffneter Gruppen aus meiner Straße aus mir herauspressen."

Das Bundesamt und auch das Verwaltungsgericht ziehen die Aussagen des Flüchtlings C.in Zweifel und fällen ihre routinemäßige Entscheidung:"Der Asylantrag ist offensichtlich unbegründet". Abschiebungshindernisse werden von beiden Behörden verneint. Die Einzelrichterin beim Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte sogar ein medizinisches Gutachten mit der Begründung ab, die Verletzungsspuren könnten mittlerweile verheilt sein und daher die Behauptung des Flüchtlings nicht belegen.

Als C. die ablehnende Entscheidung der Richterin mitgeteilt wird, bricht er zusammen. Aus dem Transitbereich des Flughafens wird er daraufhin in die geschlossene Psychiatrie überführt. Dies rettet ihn zunächst vor dem Vollzug der Abschiebung.

PRO ASYL verfolgt den Fall des Flüchtlings C. weiter und unterstützt den Gang zum Bundesverfassungsgericht. In einem Grundsatzurteil vom 10. Juni 1997 wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Die Botschaft an das Verwaltungsgericht und das Bundesamt im Wortlaut:

"Es liegt keinesfalls fern, daß ein algerischer Staatsbürger, der aufgrund einer erste kürzlich vollstreckten Haftstrafe auch namentlich identifiziert ist (und) der bereits einmal gefoltert wurde...bei seiner Rückkehr der konkreten Gefahr einer erneuten menschenrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt ist."

Nun kommt es für uns darauf an, den algerischen Flüchtling bei seinem erneuten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu begleiten und sein Recht auf Asyl durchzusetzen.

Sowohl der Fall des Flüchtlings C. als auch die ersten Erfolge in der Auseinandersetzung um einen Abschiebestopp nach Algerien beweisen, daß das beharrliche Engagement von PRO ASYL Wirkung zeigt. Unsere Arbeit ist sicherlich mal mehr, mal weniger spektakulär - aber eines ist sicher: Ohne Ihre Unterstützung und Ihre finanzielle Hilfe wäre sie unmöglich.

Deshalb bitten wir Sie herzlich: Unterstützen Sie PRO ASYL über Ihren Jahresbeitrag hinaus mit einer Spende. Ihr Beitrag wird gebraucht. PRO ASYL erhält keine Unterstützung aus Bundesmitteln. Nur unsere Unabhängigkeit macht dieses Eintreten für die Menschenrechte möglich. Nur dadurch können wir wirkungsvoll helfen.

Zur umfassenden Information haben wir Ihnen die neue Broschüre über PRO ASYL mit dem Titel "Wer Menschenrechte vergißt, vergißt sich selbst" beigelegt. Sie erfahren dort noch viel Wissenswertes über PRO ASYL und über die verschiedensten Bereiche unserer Arbeit. Bitte geben Sie diese Broschüre auch an interessierte Bekannte weiter.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Hilfe als Fördermitglied von PRO ASYL.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Micksch

Vorsitzender

P.S. In einer Broschüre informieren wir Sie zudem über die Aktion "Verfolgte Frauen schützen!", die PRO ASYL in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Frauenrat initiiert hat. Mehr als 20.000 Menschen stehen bereits hinter dieser Aktion. Auf ihrer jüngsten Sitzung hat die Konferenz der Frauenministerinnen entschieden, die Forderungen von PRO ASYL und dem Deutschen Frauenrat zum Schutz verfolgter Frauen zu unterstützen.